kalinka Posted September 5, 2009 Report Share Posted September 5, 2009 ihr lieben, ich bin dringend auf der suche nach einer antwort auf folgende frage: wenn jemand von einem lehensherren ein lehen bekam - war das lehen dann das reich des lehensnehmers? oder sind "reich" und "lehen" zwei einander ausschließende begriffe? herzlichen dank für eure (dringend benötigten) antworten schon mal im voraus! *schönbrunner hofknicks* kalinka Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
helmut Posted September 5, 2009 Report Share Posted September 5, 2009 ihr lieben, ich bin dringend auf der suche nach einer antwort auf folgende frage: wenn jemand von einem lehensherren ein lehen bekam - war das lehen dann das reich des lehensnehmers? oder sind "reich" und "lehen" zwei einander ausschließende begriffe? herzlichen dank für eure (dringend benötigten) antworten schon mal im voraus! *schönbrunner hofknicks* kalinka *küssdiehandgnäfrau* ich denke nicht. zum reich gehört wohl die souveränität. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rotgold Posted September 5, 2009 Report Share Posted September 5, 2009 Es kann ein Reich im übertragenen Sinne sein. So wie man sagt: "Der Garten ist mein Reich!" Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted September 5, 2009 Report Share Posted September 5, 2009 ihr lieben, ich bin dringend auf der suche nach einer antwort auf folgende frage: wenn jemand von einem lehensherren ein lehen bekam - war das lehen dann das reich des lehensnehmers? oder sind "reich" und "lehen" zwei einander ausschließende begriffe? herzlichen dank für eure (dringend benötigten) antworten schon mal im voraus! *schönbrunner hofknicks* kalinka Das kommt auf die Stufe an. Wenn zB der König von Böhmen Lehensnehmer des Kaisers war, hatte er doch sein (König)-reich. Bei niederrangigeren Fürsten oder gar Rittern könnte Reich allenfalls in übertragener Bedeutung gebraucht werden. Zudem mußt du beachten, daß Lehen eigentlich eher eine zivilrechtlich und personalistisch ausgestaltete Rechtsbeziehung zwischen zwei Personen bedeutet. Reich (Regnum, Imperium) dagegen in heutiger Terminologie eher die öffentlich-rechtliche Territorialherrschaft bedeutet. Und dann waren diese Definitionen im Fluß, es käme auf die Zeit an, aus der deine Quelle stammt. Verrat mal ein wenig mehr. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kalinka Posted September 5, 2009 Author Report Share Posted September 5, 2009 ich denke nicht. zum reich gehört wohl die souveränität. quellen? links? nachschlagbare hinweise? (fragt eine dezent unter zeitdruck stehende, etwas kopflose wienerin) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kalinka Posted September 5, 2009 Author Report Share Posted September 5, 2009 Verrat mal ein wenig mehr. gerne! ist tschetschenien kadyrows reich? oder sein von moskau erhaltenes lehen? oder beides? (wir befinden uns also im heute, über das allerdings auch mit alten begriffen - "lehen" - gesprochen wird) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted September 5, 2009 Report Share Posted September 5, 2009 Verrat mal ein wenig mehr. gerne! ist tschetschenien kadyrows reich? oder sein von moskau erhaltenes lehen? oder beides? (wir befinden uns also im heute, über das allerdings auch mit alten begriffen - "lehen" - gesprochen wird) Also da werden beide Begriffe nicht exakt gebraucht, es sollen nur ironisch die undemokratischen Verhältnisse bezeichnet werden. Journalistendeutsch. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kalinka Posted September 5, 2009 Author Report Share Posted September 5, 2009 Journalistendeutsch. und schlechtes. und genau da will ich ansetzen. kam, kannst du mir bitte dazu ein paar sätze mehr schreiben (so sätze für juristische analphabetinnen): Reich (Regnum, Imperium) dagegen in heutiger Terminologie eher die öffentlich-rechtliche Territorialherrschaft bedeutet. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kalinka Posted September 5, 2009 Author Report Share Posted September 5, 2009 Zudem mußt du beachten, daß Lehen eigentlich eher eine zivilrechtlich und personalistisch ausgestaltete Rechtsbeziehung zwischen zwei Personen bedeutet. also ist lehen primär über die personenbeziehung (und nicht über "herrschaft über ein land") definiert? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted September 5, 2009 Report Share Posted September 5, 2009 Zudem mußt du beachten, daß Lehen eigentlich eher eine zivilrechtlich und personalistisch ausgestaltete Rechtsbeziehung zwischen zwei Personen bedeutet. also ist lehen primär über die personenbeziehung (und nicht über "herrschaft über ein land") definiert? Ja. Hier etwas zu Lehen: http://wapedia.mobi/de/Lehen Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
atheist666 Posted September 10, 2009 Report Share Posted September 10, 2009 Interessantes Thema, weil unlängst mal wieder behauptet wurde, in einer Dokusendung zum Thema MA, daß die Ritter ihre Güter geschenkt bekommen hätten; das Ganze in einem Satz und so ganz nebenbei. Lehen bedeutet erst einmal Leihgabe, also etwas leihen. Die Rittergüter wurden vom König verliehen zur Versorgung der Ritter. Nur war es eben kein Eigentum der Ritter, sondern Eigentum des Staates und der König verlieh es im Namen des Staates, was allerdings die Ritter nichtdaran hinderte es später als ihr Eigentum zu betrachten. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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