Jump to content

Geschiedene Wiederverheiratete + Kommunionsempfang


Sina

Recommended Posts

Hallo mal wieder ins Rund :-)),

 

wie ja einige wissen, haben wir ja einen neuen Bischof. Gerhard Ludwig Müller. Ich schätze ihn sehr weil er ein recht geradliniger Mensch ist, selbstbewußt und für viele auch ungemütlich wegen der klaren Worte.

 

Nun kam am 16.3. unten kopierte Aussage, was mich ja schon ein überraschte doch um so mehr freute, heute dann die gleich hinterher kopierte wo er genauere Erläuterungen gibt.

 

Ich muß denen die mich kennen, nicht sagen wie sehr mich das freut oder?? Ob es für uns nun gültig ist oder nicht, ist da nebensächlich. Es ist ein wichtiger richtiger Schritt in die richtige Richtung.

 

Vielleicht habt ihr ja Muße euch den Text durchzulesen.

 

LG Sina

 

 

 

27.03.2003/Regensburg

 

Zur Pastoral an wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen

Beitrag von Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller

 

 

Regensburg (27.03.2003) Bei der Vollversammlung des Diözesanrates wurde unter vielen verschiedenen Themen auch die Möglichkeit des Kommunionempfangs von wiederverheirateten Geschiedenen angesprochen.

Merkwürdigerweise haben die Medien die Inhalte meines Vortrages über die geistige Situation des Christentums in der Moderne und Postmoderne mit keiner Silbe erwähnt und stattdessen nur die genannte Frage und den „Fall Kobold“ aufgegriffen und verbreitet.

Damit ist der Eindruck erweckt worden, in der Diözese Regensburg seien nur Reizthemen und Skandale von Interesse.

Die geistliche Wirklichkeit im Bistum sieht jedoch ganz anders, und zwar sehr ermutigend aus. In unserem Raum ist es die katholische Kirche, die unter allen vergleichbaren gesellschaftlichen Gruppierungen die stärksten Initiativen im kulturellen, sozialen und caritativen Bereich entfaltet, ganz abgesehen von dem Einsatz tausender hauptamtlicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter im pastoralen Bereich und der erfreulichen hohen Zahl der Gläubigen, die am kirchlichen Leben teilnehmen.

Dies muss immer wieder in Erinnerung gerufen werden, damit nicht einer verzerrten und verkürzten Wahrnehmung der katholischen Kirche in der Öffentlichkeit Vorschub geleistet wird. Deshalb will ich an dieser Stelle, bevor ich auf das Thema der Pastoral für die wiederverheirateten Geschiedenen zu sprechen komme, noch einmal allen Priestern und pastoralen Mitarbeitern sowie allen Ordensleuten und Laien für ihr Engagement für die Ortskirche von Regensburg und die Weltkirche danken. Denn die Kirche ist in der Gesellschaft soweit präsent, wie es der freiwillige Einsatz ihrer Mitglieder ermöglicht.

 

Die Situation

Die Situation von Ehe und Familie, aber auch von scheiternden Ehen und auseinander fallenden Familien ist derart komplex, dass man mit ein paar Schlagzeilen der Einzel- und der Gesamtproblematik nicht gerecht werden kann. Hier muss man sehr viel theologische Kenntnis, ein pastorales Gespür und eine persönliche Diskretion mitbringen, um Menschen, die in eine schwierige Familiensituation geraten sind, wirklich geistlich und pastoral helfen zu können. Innerkirchliche Macht- und Prestigekämpfe sollten am wenigsten auf dem Rücken der Eheleute und ihrer Kinder ausgetragen werden. Mit Polemik gegen das kirchliche Lehramt kommt hier niemand weiter.

 

Lösungen

Was kann ich als Bischof denjenigen Menschen sagen, deren Ehe - aus welchen Gründen auch immer - „gescheitert“ ist?

In diesem Zusammenhang spreche ich von den Gläubigen, die nach einer kirchlichen Eheschließung und dem Scheitern dieser Ehe mit einem anderen Partner eine neue Zivilehe eingegangen sind.

Auf der Grundlage der Lehre Christi versteht die Kirche jede gültig (!) geschlossene Ehe unter Christen als Sakrament mit den Kennzeichen der Unauflöslichkeit, der Einheit (Monogamie) und der prinzipiellen Bereitschaft für Kinder und ihre Erziehung.

Dass dies der unverrückbare Ausgangspunkt aller Pastoral der Familien sein muss, haben die Oberrheinischen Bischöfe in ihrem Hirtenbrief von 1993 und die Kongregation für die Glaubenslehre unterstrichen. Im Schreiben der Kongregation (1994) heißt es: „In Treue gegenüber dem Wort Jesu (vgl. Markusevangelium 10,11f) hält die Kirche daran fest, dass sie eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig war“ (Nr. 4).

Hier ergibt sich aber die gewichtige Frage nach den Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine gültige und sakramentale und unauflösliche Ehe zustande kommt.

Dabei ging es auf der Grundlage des synodalen Schreibens „Familiaris consortio“ des Papstes um die Gesamtpastoral auch für die wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen und nicht allein um den Kommunionempfang.

Der Eindruck, dass sich die Kirche und vor allem die Seelsorger nicht um diese Gläubigen kümmern, wird ebenso oft behauptet, wie er zu jederzeit falsch war und ist.

Es gab und gibt sowohl individuelle Schwierigkeiten im Zusammenleben oder auch Defizite in der seelischen und geistlich-religiösen Entwicklung der einzelnen Ehepartner, die das eheliche Zusammenleben stören oder gar zerstören können. Aber es sind heute auch verstärkt soziologische Veränderungen oder auch die ideologische Relativierungen der Ehe, die die Anerkennung der Ehe als Gemeinschaft des Leibes, des Lebens und der Liebe untergraben. In manchen Regionen gibt es eine Scheidungsrate von 40% der zivilrechtlich geschlossenen Ehen (darunter jedoch auch viele Nicht-Christen), während bei den kirchlich geschlossenen Ehen der Anteil der wiederverheirateten Geschiedenen geringer ist.

 

Die Gültigkeit der Ehe

Eine Ehe unter Christen ist nur dann gültig und damit unauflösbar, wenn die Ehegatten bei der Eheschließung auch die Bereitschaft mitbringen, die Ehe zu verstehen und zu leben, wie die Glaubensgemeinschaft der Kirche sie definiert (d.h. die Absicht des Sakramentenempfängers muss mit der Intention der Kirche übereinstimmen). Wer nur aus Konvention den Eheschließungsritus über sich ergehen lässt (wegen der äußerlich schöneren Feier im Vergleich zum Standesamt etwa) ohne den ernsthaften Willen, sich zu der Erfüllung dessen, was er vor Gott und der Kirche verspricht, auch zu verpflichten, der schließt keine gültige Ehe. Es kann aber auch vorkommen, dass subjektive Faktoren (mangelnde Reife oder fehlende äußere und innere Freiheit, aber auch die fehlende Intention, das zu tun, was die Kirche in der Feier der Sakramente vollzieht) den notwendigen Ehewillen beeinträchtigen. Dann aufkommende Zweifel an der Gültigkeit der Ehe müssten in einem kirchlichen Nichtigkeitsverfahren geprüft werden.

In einer Zeit schwächerer Identifikation mit dem christlichen Glauben kann es sein, dass jemand formal eine kirchliche Ehe geschlossen hat, aber ohne einen echten Ehewillen, und dass der Betreffende nach dem Scheitern dieser Ehe erneut heiratet und nun, weil er zu einem tieferen christlichen Glauben gefunden hat, diese zweite Verbindung ehrlich als sakramentale Ehe leben will. Die Frage ist dann, ob die erste Eheschließung, die ohne den erforderlichen Ehewillen geschah, eine sakramentale Ehe begründete oder nicht?

Da die katholische Ehe sowohl eine persönliche Angelegenheit aber zugleich auch eine öffentlich-kirchliche Institution ist, muss jeder katholische Gläubige, der eine zweite Verbindung eingehen will, nachdem die erste zerbrochen ist, sich dem objektiven Verfahren des kirchlichen Ehegerichtes unterstellen. Hier wird geprüft, ob es sich bei der ersten Ehe um eine gültige Eheschließung handelte oder ob die notwendigen Bedingungen damals nicht vorhanden waren und darum die damalige Eheschließung ungültig war und deswegen eine sakramentale und unauflösliche Ehe nicht zustande gekommen war.

 

Sakrament und Leben

Es besteht ein innerer Zusammenhang zwischen der christlichen Lebensführung und dem Sakramentenempfang. Damit ist gesagt, dass weder der Empfänger noch der Austeilende der Kommunion sich auf sein Privaturteil verlassen und willkürlich handeln darf (etwa nach dem Gesichtspunkt, ob er als großzügig oder eng beurteilt wird). Es widerspräche dem katholischen Glauben, sich hier auf sein Privaturteil zu berufen und an der Kirche vorbei den Kommunionempfang für sich erzwingen zu wollen. Das Gewissen des Christen orientiert sich an Gottes Willen, der sich in der Schöpfungs- und Erlösungsordnung und in der sakramentalen Heilsvermittlung der Kirche offenbart - und nicht an der Kirche vorbei oder gar im Gegensatz zur Kirche, der Christus die Binde- und Lösevollmacht übertragen hat.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen diejenigen Gläubigen, die im Eheprozess nicht die Ungültigkeit der ersten Eheschließung nachweisen können (weil keine Zeugen zum Nachweis der behaupteten Ungültigkeit zur Verfügung stehen, zumal wenn der erste Partner aus Gleichgültigkeit oder aus Rachegefühlen die Aussagen verweigert), aber bei denen mit großer moralischer Gewissheit feststeht, dass es sich um eine ungültige Ehe gehandelt hat.

Hier kann der Bischof und Priester, denen von Christus die Binde- und Lösegewalt innerhalb des Bußsakramentes anvertraut worden ist, die Erlaubnis zum Kommunionempfang verantworten. Es geht also nicht darum, „fünf gerade sein“ zu lassen oder einer Art Doppelmoral das Wort zu reden. Gemeint sind die Grenzfälle, in denen die Ungültigkeit der ersten Eheschließung mit höchster moralischer Gewissheit feststeht, diese aber aus formalen Gründen des Prozessrechtes und ohne Schuld der betroffenen Person juristisch nicht bewiesen werden kann.

Weil in diesem Fall das unauflösbare Eheband nicht besteht, bildet es kein objektives Hindernis für den Empfang der heiligen Kommunion, in der sich die sakramentale Einheit mit Christus und der Kirche vollzieht. Dabei muss aber die notwendige Diskretion eingehalten werden, damit nicht der Eindruck von Willkür entsteht oder überhaupt Zweifel an der Lehre der Kirche von der Unauflöslichkeit der Ehe aufkommen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Pastoral der Vorbereitung auf die sakramentale Ehe. Die Seelsorge darf nicht erst anfangen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir müssen alles tun, damit junge Männer und Frauen seelisch, geistig und geistlich so gut sich auf die Ehe vorbereiten, dass sie die Sakramentalität mit ihren Kennzeichen der Einheit, der Unauflöslichkeit und der Offenheit für Kinder und die hingebende Liebe für sich nicht als Last empfinden, sondern als Evangelium, als frohe Botschaft, erfahren. Mit der Hilfe der Gnade Gottes ist dem glaubenden Menschen eine lebenslange Treue zum Ehebund, zum Ordensgelübde und zum Weiheversprechen möglich.

 

 

Regensburg 16.03.2003

 

 

Dokumentation

 

Aus dem Gespräch des Diözesanrates mit Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller

Zur Fragen von Ehe, Familie und Schule

Das ist ein ganz großes Thema. Ehe und Familie sind ja nicht nur unter dem Aspekt der Glaubensweitergabe für die Kirche ein Thema, sondern für alle Bereiche des menschlichen Lebens, weit über das biologische hinaus für das gesamte geistige und geistliche Leben. Deshalb wende ich mich gerade auch gegen eine Relativierung von Ehe und Familie auch durch Gesetze. Der Staat darf nicht die „Hoheit über den Kinderbetten“ anstreben. Das christliche Eheverständnis in die gesellschaftliche Diskussion und in die Gesetzgebung mit einzubringen, ist eine der wichtigsten Aufgaben gerade der christlichen Laien, insbesondere eines Gremiums wie dem Pfarrgemeinderat und dem Diözesanrat.

 

Um nur ein Beispiel aus dem Bereich der Schule zu bringen. Die Ganztagsschule ist für mich nicht das alleinseligmachende Modell, auch nicht nach der PISA-Studie. Dieser Schultyp mag in manchen Situationen notwendig und sinnvoll sein und es gibt ja auch solche kirchliche Schulen. Aus Sicht der Kirche dürfen dadurch aber die Kinder nicht von den Eltern entfremdet werden und die Erziehung nicht insgesamt an den Staat delegiert werden. Unser Ziel ist vielmehr die Zusammenarbeit von Eltern, Kirche und Staat in der Erziehung.

 

Mit der aktuellen Feriengestaltung in Bayern baut man für die Kinder übrigens völlig unnötig christliche Identitätspunkte ab, wenn die neuen Ferien über Fasching die traditionellen Schülergottesdienste zum Aschermittwoch unmöglich machen. Hier hätte man sicher auch eine andere Lösung finden können.

Die finanzielle Förderung von Ehe und Familie, etwa auch durch Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft oder Zuschüsse bei Familienfreizeiten und in vielen anderen Bereichen, hängt natürlich auch von unseren finanziellen Möglichkeiten ab. Sehr viele Pfarreien haben schon Kindergärten, aber für einen Ausbau müssen wir immer auch bedenken, dass zum Beispiel die nächsten Stufen der Steuerreform Mindereinnahmen von voraussichtlich 8,5 Prozent bei der Kirchensteuer bedeuten. Die über 3000 Kirchenaustritte im Bistum im letzten Jahr machen statistisch auch 1,8 Millionen Euro aus. Hier bitte ich alle kirchlich engagierten Laien darum, im persönlichen Gespräch mit den Menschen auf die vielfältigen Aktivitäten für die Menschen hinzuweisen, die mit der Kirchensteuer finanziert werden. Das Geld wird ja nicht für den „Glanz von Gewändern“ ausgegeben, sondern vor allem auch für die Seelsorge und die ganz konkrete Hilfe für die Menschen. Hier werden wir sicher den Informationsfluss über die Verwendung der Kirchensteuer noch verbessern.

 

Zur Frage des Kommunionempfangs von wiederverheirateten Geschiedenen

Die Frage nach dem Wesen der Ehe ist aus katholischer Sicht nicht nur eine nach der Moral oder einer bestimmten Form des Zusammenlebens der Menschen. Vom Glaubensverständnis her sagt Jesus ja, dass die Ehe schon von der Schöpfung her angelegt ist. Für Katholiken ist die Ehe auch ein Sakrament. Wenn die Ehe von Christen unter den entsprechenden Bedingungen geschlossen ist, ist sie ein Abbild des Verhältnisses von Christus zur Kirche und trägt daher auch das Kennzeichen der Unauflöslichkeit an sich. Das steht auch nicht zur Disposition, denn die Kirche kann ja das göttliche Recht in der Kirche nicht ändern, das ist auch der Kirche vorgegeben.

 

Wir alle leben aber natürlich auch in der Gebrochenheit der Welt und auch Ehen unter Christen können in große Schwierigkeiten führen. Zu den individuellen Schwierigkeiten einer lebenslangen Verbindung zweier Ehepartner, die es immer gegeben hat, kommen bei uns heute vielleicht zusätzliche Belastungen aus der gesellschaftlichen Gesamtsituation und weiten Teilen der Öffentlichkeit hinzu. Die Unauflöslichkeit der Ehe wird so oft auch nicht mehr vom gesellschaftlichen Konsens gestützt und so werden die individuellen Schwierigkeiten noch verschärft. Das reicht bis zu einer Gesetzgebung, bei der das Thema Ehe „völlig zerläuft“, wenn auch sogenannte „eheähnliche Gemeinschaften“ begrifflich mit der ursprünglichen christlichen Ehe in Verbindung gebracht werden.

 

Aber es gibt natürlich den Fall, wo Menschen ganz klar sich zum christlichen Glauben bekennen und nicht nur aus äußerlichen Gründen kirchlich geheiratet haben, denen aus verschiednen Gründen ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Das theologische Problem ist nun nicht, das solche Paare dann getrennt leben, sondern es entsteht, wenn sie wieder heiraten wollen.

Hier ist zunächst sinnvoll, in einem Ehenichtigkeitsprozess die sakramentale Gültigkeit der Ehe zu überprüfen. Hier geht es nicht darum, „vor den Kadi gezogen zu werden“, sondern um ein geregeltes Verfahren zur Überprüfung, ob tatsächlich eine gültig geschlossene sakramentale Ehe vorliegt. Wenn dies möglich ist, steht einer sakramentalen Eheschließung nichts mehr im Weg.

 

Es gibt aber auch Grenzfälle, wo juristisch eine Nichtigkeitserklärung nicht möglich ist, der einzelne aber die „moralische Gewissheit“ hat, dass es sich um keine sakramental gültige Eheschließung gehandelt hat. Hier kann ich mir vorstellen, dass im Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger eine „innere Aussöhnung“ stattfindet und der Seelsorger dann die

Heilige Kommunion durchaus spenden kann. Hier geht es dann nicht darum stillschweigend die Augen zu verschließen, sondern es geht darum dass im pastoralen Bereich eine Lösung gesucht werden kann. Es geht immer darum, beides zusammenzubringen: Die großen Leitlinien und Prinzipien und den konkreten Einzelfall. Im Einzelfall geht es in den Gewissensbereich hinein und den kann man seelsorglich nicht immer nur von generellen Lösungen her angehen. Die Kirche sagt in einem solchen Fall dann nicht: „Mit der Scheidung, das nehmen wir jetzt nicht mehr so ernst“. So würde sie ihren eigenen Glauben verraten und gegen Christus handeln. Die Unauflöslichkeit der Ehe ist nicht eine Erfindung „zölibatärer Kirchenfürsten“.

 

Christus selber gibt uns die Unauflöslichkeit der Ehe vor, aber er gibt der Kirche zugleich die Möglichkeit, zu einem pastoralen Handeln innerhalb eines Beichtgespräches und der individuellen Umsetzung auf den einzelnen Menschen.

Zum Wesen und seelsorglichen Auftrag des Priesters und Bischofs gehört durch das Weihesakrament die Absolutionsvollmacht, die Binde- und Lösegewalt. Dadurch ist das nicht in einer Grauzone, wo „über den Daumen gepeilt“ der eine Priester ein „weites Herz“ hat und der andere ein „enges Herz“. Das kann nicht Richtschnur pastoralen Handelns sein. Richtschnur ist vielmehr das Seelenheil, das Verhältnis des Menschen zu Gott. Das ist die eigentlich entscheidende Leitlinie für jede Seelsorge, für die Predigt, aber auch für die Absolution in der Beichte.

 

Zur Frage von Evangelisierung und Sakramentenempfang

Die Seelsorger kommen nicht nur in der Ehe in Gewissensbereiche, sondern auch bei anderen Feldern des Sakramentenempfangs, etwa bei der Taufe oder bei der Erstkommunion. In Südamerika war es früher so, dass alle getauft wurden, dann aber keine Evangelisierung erfolgte. Bei uns stellt sich heute manchmal das Problem, dass von Eltern die Erstkommunion für Kinder verlangt wird, die keinerlei Interesse am kirchlichen Leben haben, außer vielleicht das „weiße Kleid“. Bei Taufe und Erstkommunion ist der Seelsorger immer wieder in der schwierigen Lage, dass er Glaube und Sakrament zusammenführen muss. Das darf nicht total auseinanderklaffen.

 

Zur Frage des Laienapostolates

Die Laien sind in der Seelsorge nicht nur geduldet, wie es in einer Frage geheißen hat. Sie sind, wie ich in meiner Rede vor dem Diözesanrat betont habe, vom Wesen der Kirche her zur Mitverantwortung in der Kirche berufen und auch verpflichtet (das wird an anderer Stelle dokumentiert und weiter ausgeführt). Die Zusammenarbeit von Bischof, Priestern und Laien beruht nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil auf der „Communio“ aller Christen in der Kirche. Dabei geht es nicht darum, dass die Laien in theologischen Fragen den Bischof belehren. Es geht auch nicht darum, dass im Verhältnis von Klerus und Laien Machtansprüche von Gruppen ausgeglichen werden. Es geht vielmehr darum, im gemeinsamen Gespräch aufgrund der verschiedenen Erfahrungen zu einem tieferen Verständnis der Arbeit der Kirche und der aktuellen Notwendigkeiten zu kommen. Es geht darum, gemeinsam zu überlegen, wie wir dass, was wir sagen wollen in der heutigen modernen Gesellschaft noch besser sagen können und noch besser in die Gesellschaft hineintragen können. Es geht darum, nach Wegen zu suchen, wie wir gemeinsam die Kirche in der Gesellschaft besser positionieren können.

 

Ich erlebe das kirchliche Leben im Bistum so, dass wir über die Frage, ob die Laien in der Pastoral nur geduldet sind, längst hinaus sind. Die Pfarrgemeinderäte bestehen schon seit 30 Jahren, die Theologie sagt eindeutig - und das habe ich in meinem Referat auch deutlich gemacht: Die Kirche besteht nicht nur in der Hierarchie. Es gibt die Verschiedenheit der Dienste und eine Einheit in der Sendung.

 

Zur besseren Positionierung der Kirche könnten zum Beispiel in einer von Fernsehen und Radio bestimmten Welt auch eigene Radio oder Fernsehprogramme auf diözesaner oder Landesebene beitragen, die nicht nur auf beschränkten Programmplätzen kirchliche Programme bringen. Es geht darum auch so mit den Menschen in Kontakt zu kommen im Sinn der Verkündigung und des Zeugnisses. Viele erreichen wir in den Kirchen nicht mehr. Auch der Ausbau der Kirchenpresse ist hier ein wichtiges Themenfeld.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liebe Sina,

 

ich habe den Beitrag gelesen und finde keine klare Antwort auf die Frage - Kommunionempfang für Wiederverheiratete Geschiedene.

 

Außer dem Aspekt der Überprüfung, ob das Sakrament im Bewußtsein des Sakramentes empfangen wurde, was aber zugegebenermaßen eine Lösung sein kann, sofern diese Lösung nicht zu leichtfertig erfolgt.

 

Herzliche Grüße

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Martin,

 

wer sich diesem "Prüfungsverfahren" unterzieht, tut das sicher nicht leichtfertig. Der Bischof gibt durch diese Dokumentationen eben auch jenen die Chance die eben bei diesem "Prüfungsverfahren" durchfallen würden und legt diese Entscheidungskraft dem Seelsorger in die Hände.

 

Bei uns wäre ein Verfahren aus heutiger Sicht nicht möglich aber es gibt eben ein paar Punkte darunter die uns doch Möglichkeiten gibt. Ich will diese nur nicht so ausführlich hier aufschreiben :-)) Du verstehst das hoffentlich.

 

Danke fürs Mitfreuen :-)), lieber Thomas.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Josef Steininger

Auch im kath.net-forum wird über dieses Thema diskutiert. Hier ein Beitrag von „Martinus“ vom 27.3. im dortigen Forum „Glaube und Kirche“, der die Sache auf den Punkt bringt:

 

„Auf eine wichtige Frage ist Bischof Müller auch im neuen Beitrag nicht eingegangen. Denn selbst wenn jemand zur moralischen Gewißheit kommen sollte, daß seine erste Ehe ungültig war, hat er noch nicht das Recht, eine neue Verbindung einzugehen. Tut er es trotzdem, würde er ein "Verhältnis" eingehen, aber keineswegs eine sakramental gültige Ehe schließen. Dies kann er nur, wenn er auch "kirchlich" heiratet. Nun ist dies nur möglich, wenn die Ungültigkeit der ersten Ehe sicher feststeht (CIC, can.1085 §2). Und diese festzustellen, ist Sache des Ehegerichts und nicht des persönlichen Gewissens! Daher bietet auch der neue Aufsatz Bischof Müllers keine Lösung: entweder wird dann solchen, die in einem "Verhältnis" (und nicht in einer sakramentalen Ehe) leben, der Kommunionempfang eröffnet, oder aber es wird die Möglichkeit von sakramental gültigen Ehen postuliert, die an der sichtbaren Kirche vorbei geschlossen werden (ohne kirchliche Trauung) und letztlich nicht an die sichtbare Kirche gebunden sind!

Zum "Verhältnis" lehrt der Weltkatechismus:

"Der Geschlechtsakt darf ausschließlich in der Ehe stattfinden; außerhalb der Ehe ist er stets eine schwere Sünde und schließt vom Empfang der heiligen Kommunion aus" (KKK 2390).

Die zweite Alternative ist unvereinbar mit der Sichtbarkeit der Kirche!“

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Zitat von Josef Steininger am 10:34 - Zum "Verhältnis" lehrt der Weltkatechismus:

 

"Der Geschlechtsakt darf ausschließlich in der Ehe stattfinden; außerhalb der Ehe ist er stets eine schwere Sünde und schließt vom Empfang der heiligen Kommunion aus" (KKK 2390).


 

Danke Josef, genau das scheint mir das Problem zu sein, bei dem ganzen Thema.

 

Was natürlich verwirrend ist: bei Geschiedenen wird das groß und laut propagiert (Ausschluß von Kommunion),

aber bei den vielen "wilden Ehen" sagt keiner was.

 

Dieses Misverhältnis wird von Geschiedenen m.E. mit Recht als ungerecht empfunden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Zitat von Edith am 12:29 - 28.März.2003

[

 

Was natürlich verwirrend ist: bei Geschiedenen wird das groß und laut propagiert (Ausschluß von Kommunion),

aber bei den vielen "wilden Ehen" sagt keiner was.

 


 

 

Kannst du mir mal sagen was "wilde Ehen" sein sollen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weiter so! Wir werden es schaffen, dass die Kirchen noch leerer werden, dass auch der letzte wiederverheiratete Geschiedene nicht mehr kommt.

Schon jetzt sind diese Menschen in den Gemeinden kaum noch präsent. Warum wohl noch?

Ein Problem weniger, oder?

 

Nur eine Frage: Was soll denn die Frau machen, die mit Ende 40 nach 20 Jahren Ehe von ihrem Mann wegen einer jüngeren verlassen wird? Allein bleiben bis ans Lebensende? Eine super Idee!

 

Laura

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das weißt Du schon....

 

zwei Menschen leben "eheähnlich" zusammen, ohne verheiratet zu sein.

 

Und komm mir jetzt nicht mir der Wortklauberei, daß man da das Wort "Ehe" gar nicht verwenden dürfe....

jaja ist ja gut. War ja in Anführungsstrichen, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Zitat von laura am 13:45 - 28.März.2003

Weiter so! Wir werden es schaffen, dass die Kirchen noch leerer werden, dass auch der letzte wiederverheiratete Geschiedene nicht mehr kommt.

Schon jetzt sind diese Menschen in den Gemeinden kaum noch präsent. Warum wohl noch?

Ein Problem weniger, oder?

 

Nur eine Frage: Was soll denn die Frau machen, die mit Ende 40 nach 20 Jahren Ehe von ihrem Mann wegen einer jüngeren verlassen wird? Allein bleiben bis ans Lebensende? Eine super Idee!

 

Laura

 

 


 

 


Zitat von laura am 13:45 - 28.März.2003

Weiter so! Wir werden es schaffen, dass die Kirchen noch leerer werden, dass auch der letzte wiederverheiratete Geschiedene nicht mehr kommt.

Schon jetzt sind diese Menschen in den Gemeinden kaum noch präsent. Warum wohl noch?

Ein Problem weniger, oder?

 

Nur eine Frage: Was soll denn die Frau machen, die mit Ende 40 nach 20 Jahren Ehe von ihrem Mann wegen einer jüngeren verlassen wird? Allein bleiben bis ans Lebensende? Eine super Idee!

 

Laura

 

 


 

Was soll denn diese Logigumkehr? -Wieso machst du die Kirche dafür verantwortlich, das ein Mann seine Frau verläßt oder umgekehrt und überhaupt, seit wann soll die Kirche unchristliche Lebensführung tolerieren?!

 

 

(Geändert von IRA um 14:16 - 28.März.2003)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liebe Laura,

 

warum sollten wiederverheiratete Geschiedene nicht zum Gottesdienst gehen? Die Konsequenzen sind ihnen doch bewußt und wenn sie selber sagen, dass SIE ihre erneute Heirat vor Gott vertreten können, dann wissen sie doch immer noch, dass "DIE KIRCHE" es grundsätzlich nicht kann.

 

Dadurch sind wiederverheiratete Geschiedene doch nicht aus der Gemeinschaft der Kirche ausgestoßen. Die Teilnahme am Gottesdienst ist ihnen doch nicht verwehrt und die persönliche Nähe zu Gott, das Gebet ebenfalls nicht. Ich kann mir vorstellen, dass betroffene Menschen den Gottesdienst ebenso intensiv, wenn nicht intensiver erfahren können, wie die Nicht-Betroffenen.

 

Herzliche Grüße

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Zitat von laura am 13:45 - 28.März.2003

Weiter so! Wir werden es schaffen, dass die Kirchen noch leerer werden, dass auch der letzte wiederverheiratete Geschiedene nicht mehr kommt.

Schon jetzt sind diese Menschen in den Gemeinden kaum noch präsent. Warum wohl noch?

Ein Problem weniger, oder?

 


 

Hallo Laura,

 

im evangelischen Gottesdienst macht es für sie keinen Unterschied, aber dort mangelt es auch an Leuten.

 

Zum anderen sind m.E. leere katholische Kirchen das sekundäre Problem.

Das primäre: Bei den meisten Geschiedenen, die gerne wieder heiraten wollen, geht aufgrund der rigiden Position der Kirche auch noch der Glaube flöten. Die konvertieren dann nicht, sondern schließen gleich mit der "Institution Kirche" ab.

Solange "wilde Ehepartner" noch den Leib des Herrn empfangen dürfen (obwohl sie nicht kommunizieren sollten!), solange muss mal wohl von einer Zweitehe abraten? Oder? Sehr verwirrend das Ganze.

 

Gruß

lara

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach Martin,

 

das mag ja schon vorkommen, mit dem > noch intensiver erleben<, aber mir sind solche Fälle nicht bekannt.

Dafür hört man umso öfter die Frage, warum die Kirche das Recht hat, zu bestimmen, wer die Kommunion empfängt und wer nicht.

 

Sind eigentlich Priester, die geheiratet haben (nach der Priesterweihe), auch von der Kommunion ausgeschlossen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Zitat von lara am 14:17 - 28.März.2003

Ach Sind eigentlich Priester, die geheiratet haben (nach der Priesterweihe), auch von der Kommunion ausgeschlossen?


 

"Der Geschlechtsakt darf ausschließlich in der Ehe stattfinden; außerhalb der Ehe ist er stets eine schwere Sünde und schließt vom Empfang der heiligen Kommunion aus" (KKK 2390).

 

Ergo ist auch ein Priester, der nicht sakramental verheiratet ist, und einen Geschlechtsakt vollzieht, von der Kommunion ausgeschlossen.

 

Ebenso wie Du und ich, wenn wir das außerhalb der Ehe tun.

 

Bestimmen tut das übrigens nicht "die Kirche", sondern "der Herr".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Nicht kommunionfähig" ist jeder, der eine schwere Sünde auf dem Kerbholz hat und deshalb beichten sollte. Ein großer Teil des Problems liegt auch am gewohnheitsmäßigen Empfang der Kommunion in jeder Messe durch die allermeisten Gläubigen ohne eine kritische Gewissenserforschung zuvor. Deshalb fällt es ja auch gleich auf, wenn jemand nicht geht.

 

Zwischen einem wiederverheirateten Geschiedenen, in "wilder Ehe" lebenden oder sonstwie mit einer schweren Sünde belasteten ist da überhaupt kein Unterschied.

 

Die Eucharistie zu PR-Zwecken zur Popularisierung des Gottesdienstes zu gebrauchen, halte ich für ziemlich daneben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Zitat von ThomasBloemer am 14:59 - 28.März.2003

"Nicht kommunionfähig" ist jeder, der eine schwere Sünde auf dem Kerbholz hat und deshalb beichten sollte. Ein großer Teil des Problems liegt auch am gewohnheitsmäßigen Empfang der Kommunion in jeder Messe durch die allermeisten Gläubigen ohne eine kritische Gewissenserforschung zuvor. Deshalb fällt es ja auch gleich auf, wenn jemand nicht geht.

 

Zwischen einem wiederverheirateten Geschiedenen, in "wilder Ehe" lebenden oder sonstwie mit einer schweren Sünde belasteten ist da überhaupt kein Unterschied.

 

Die Eucharistie zu PR-Zwecken zur Popularisierung des Gottesdienstes zu gebrauchen, halte ich für ziemlich daneben.

 

*unterschreib.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Zitat von lara am 14:17 - 28.März.2003

Ach Martin,

 

das mag ja schon vorkommen, mit dem > noch intensiver erleben<, aber mir sind solche Fälle nicht bekannt.

Dafür hört man umso öfter die Frage, warum die Kirche das Recht hat, zu bestimmen, wer die Kommunion empfängt und wer nicht.

 

Sind eigentlich Priester, die geheiratet haben (nach der Priesterweihe), auch von der Kommunion ausgeschlossen?

 


 

Ich denke, dass dies eine der Kernfragen ist: Ich habe das Recht auf dies und das, auch auf die Kommunion, und wenn das einer zu bestimmen hat, dann ich selber.

 

Die Frage nach den verheirateten Priestern ist interessant, Lara. Ist er einem Geschiedenen gleichgestellt, wenn er heiratet?

 

Herzliche Grüße

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also Lara dann melde ich mich mal. Ich bin ein sehr seltenes Beispiel :-), ich habe mich bewußt für meinen zweiten Mann entschieden und wir sind seit 6 Jahren glücklich zusammen und ich bin während dieser Ehe zum katholischen Glauben konvertiert und ich erlebe den Gottesdienst auch ohne Kommunion sher intensiv.

 

Natürlich hätte ich die Kommunion lieber, aber ich habe damals diesen Weg gewählt und nun ist dass eben so. Die Zeilen von unserem Bischof geben aber für viele Geschiedene Wiederverheiratet Hoffnung.

 

Wir haben uns inzwischen schon erkundigt, bei uns geht es nach wie vor nicht, da mein jetziger Mann nach wie vr gültig verheiratet ist.

 

Für mich ist während der Wandlung Jesus immer ganz nah und es erfüllt mich.

 

Ich denke es ist in Ordnung so.

 

Ich hoffe nur das die Seelsorger sich eben bemühen diese Menschen nicht in eine Ecke abzustellen, sondern auch auf sie zuzugehen. Meistens sind es ja nicht die Priester die über "uns" urteilen sondern die Gemeinde, Gläubigen selber.

 

Es hat ein Priester wohl gewagt (irgend eine Nachbargemeinde) geschiedene und die in "wilder Ehe" Lebenden zu segnen. Es gab doch eine ganz schöne Aufruhr unter den "Alten".

 

LG ins Rund

Sina

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Sina: Es freut mich, dass du als betroffene es so siehst und als "OK" hinnimmst. Natürlich würde es auch mich freuen, wenn die kirche (und ich glaub in diesem falle nicht gott) es "guten katholiken", die geschieden und wiederverheiratet sind (und zwar säkular, nicht geistlich) und vor der kirche ja sozusagen in permanentem ehebruch leben, die chance auf "rehabilitierung" geben würde.

Ich hab mal mit unserem pfarrer darüber gesprochen. Er meinte, dass eine vorgehensweise, bei der als ortspriester so quasi eine empfehlung an den bischof geben kann, für ihn ein brauchbares instrument wäre, um ernsthaften katholiken die hl. kommunion wieder zu ermöglichen.

Und die meinung, dass der empfang der hl. kommunion eine reine privatsache sei, ist meiner meinung nach falsch. Klar kann man dem pfarrer was vorgaukeln, man kann ja die hl. kommunion auch in der fremde empfangen, doch vor gott gilt das nicht. Ich sehe das ähnlich, wie wenn ich den priester im beichtstuhl belüge. Klar erteilt er mir die absolution, doch vor gott zählt das dann genau 11 (wenn etwas in österreich 11 zählt, dann meint das, es zählt genau nix ;-)))

Liebe grüsse

Max, der gott sei dank erst einmal, und das auch noch glücklich, verheiratet ist

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was würde eigentlich Jesus zu dieser Diskussion schreiben?

 

Ein paar Ideen:

"Wer von Euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein"

"Ihre vielen Sünden sind ihr vergeben, weil sie mir soviel Liebe gezeigt hat, wem aber nur wenig vergeben wird, der zeigt auch nur wenig Liebe"

...

oder auch Pharisäer und Zöllner: Lk 18,9 ff

...

 

Laura

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Woher immer die Menschen wissen, was Jesus zu ganz speziellen Fragestellungen gesagt hätte...

Dass er dagegen die Scheidung einer Ehe untersagt hat, ist bekannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Zitat von Edith am 14:30 - 28.März.2003

 

Bestimmen tut das übrigens nicht "die Kirche", sondern "der Herr".


Hallo Edith,

 

heute haben Katholiken die Möglichkeit eine sakramental gültige Ehe mit Partnern einzugehen, die sie früher nicht hatten. Hat der Herr für seine Gläubigen auf einmal Erbarmen gezeigt? Sind die damals nichtsakramentalen Ehen jetzt rückwirkend doch gültig?

 

 

Hallo Sina,

 

vielen Dank für dein Zeugnis. Aber du bist konvertiert, dir wurde nichts „weggenommen“, was du sehr zu schätzen gelernt hast. Das ist noch mal ein Unterschied.

 

 

Grundsätzlich würde mich schon interessieren, warum Jesus beim letzten Abendmahl gemeinsam mit Judas am Tisch saß. Hat er nicht gewusst, was dieser plante?

 

Stimmt das wirklich, dass ehemalige Priester nicht heiraten können?

 

Gruß

lara

 

 

(Geändert von lara um 10:50 - 29.März.2003)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Lara,

 

mein Mann ist übrigens katholisch und ich kann gut nachempfinden was es heißt nicht MEHR zur Kommunion gehen zu dürfen.

 

Es ist nicht leicht sitzen zu bleiben wenn die anderen aufstehen. Ich durfte ja ein paar mal zur Kommunion nach meiner Firmung, das hat mir viel bedeutet.

 

Maximilian, ich sehe es ähnlich wie Du.

 

LG Sina

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Zitat von laura am 13:45 - 28.März.2003

Weiter so! Wir werden es schaffen, dass die Kirchen noch leerer werden, dass auch der letzte wiederverheiratete Geschiedene nicht mehr kommt.

 

 


 

 

Du schreibst ja so, als wäre die Kirche mit ihrem Festhalten an Jesu Geboten/Vorgaben nicht am Nabel der Aktualität. Doch das ist völlig falsch, dengst du ich würde eine Frau mit einem "fremden" Kind heiraten (…) ?!

 

[ Piiiieeeeeeps! Zotenalarm! (Echo Romeo) ]

 

(Geändert von Echo Romeo um 11:40 - 30.März.2003)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ey, den Teil im (...) fand ich viel wichtiger und ohne diesen wird der Zusammenhang zerstört. Die Aussage wird zum negativen hin geändert.

 

(Geändert von IRA um 12:16 - 30.März.2003)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...