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Ehen zwischen Protestanten und/oder Atheisten


Luzia

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Was ich hier als gut bezeichnet habe, ist, dass die Orthodoxie sagt "wir regeln die Ehe unserer Gläubigen, zu Andersgläubigen machen wir keine Aussage"
Und bringt damit alle Gläubigen in Bedrängnis, die mit einem Ungläubigen zusammenleben wollen.

 

Rom muss doch die Protestatnten nicht für eine Kirche im römischen Sinn halten, das ist doch völlig ok. Aber warum muss Rom eine große Veröffentlichung darüber schreiben?

Hier liegt der römische Hund begraben.

Hat die Orthodoxie ein ähnliches Ökumeneproblem wie die RKK? Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Orthodoxen einen ähnlichen Druck was gemeinsame Abendmahlsfeiern, Interzelebrationen und Interkommunionen haben.
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Es macht aber nach meinem Empfinden schon einen Unterschied, ob ich meine Frau geheiratet habe, oder ob ich meiner Frau angetraut wurde. Das ist ein großer Unterschied, und die Orthodoxe Priesterzentrierung in Ehefragen halte ich nicht für übernehmenswert.
Ich habe mit dem orthodoxen Verständnis ohnehin das Problem, daß ich orthodox nie hätte getraut werden können, weil es keine religionsverschiedenen Ehen geben kann.

 

Andererseits glaube ich schon, daß Gott uns einen bestimmten Menschen zutraut (ob wir immer den erwischen, der vorbestimmt war - nun ja...).

 

MMn sollte es ohnehin heißen "anVERtraut" und nicht "anGEtraut". Die Eheleute werden schließlich auch VERbunden und nicht GEbunden und sie VERheiraten sich und werden nicht einfach GEheiratet.

Du bist auch katholisch nicht getraut, mach dir keine Illusion. Es wurde nur eine feierliche Zeremonie veranstaltet zum Abschluss deiner "Naturehe" oder was auch immer es nun ist. Wärst du richtig katholisch getraut, hättest du ein Sakrament.

 

Werner

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Du bist auch katholisch nicht getraut, mach dir keine Illusion. Es wurde nur eine feierliche Zeremonie veranstaltet zum Abschluss deiner "Naturehe" oder was auch immer es nun ist. Wärst du richtig katholisch getraut, hättest du ein Sakrament.
Wenn ich nicht gültig verheiratet wäre, dürfte in meinem Taufeintrag nicht stehen "verheiratet am".

 

Von daher habe ich definitiv die Lizenz.

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Rom muss doch die Protestatnten nicht für eine Kirche im römischen Sinn halten, das ist doch völlig ok. Aber warum muss Rom eine große Veröffentlichung darüber schreiben?

Hier liegt der römische Hund begraben.

Hat die Orthodoxie ein ähnliches Ökumeneproblem wie die RKK? Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Orthodoxen einen ähnlichen Druck was gemeinsame Abendmahlsfeiern, Interzelebrationen und Interkommunionen haben.

Woher kommt dieser Druck? Weil, wie ich bereits sagte, durch die Neigung Roms, zu jedem Schoaß eine feierliche Enzyklika zu veröffentlichen, die Gläubigen inzwischen meinen, alles, wogegen es keine feierliche Enzyklika gibt, ist ok.

"Ach, es gibt keine feierliche Enzyklika gegen Interkommunion? Na, dann ist das in Ordnung." Also kommt wieder eine neue Enzyklika. Und weil in dieser nicht explizit steht, dass der exotische Fall xyz auch verboten ist, wird dieser wieder als erlaubt angesehen.

Bei den Orthodoxen käme es gar nicht erst soweit, da läuft das über Traditionen.

In der Westkirche läuft alles über Paragrafen und Juristen. Bis hin zu den Sakramenten.

Und wo es nach Paragrafen geht, werden Gesetzeslücken gesucht und gefunden.

 

Werner

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Du bist auch katholisch nicht getraut, mach dir keine Illusion. Es wurde nur eine feierliche Zeremonie veranstaltet zum Abschluss deiner "Naturehe" oder was auch immer es nun ist. Wärst du richtig katholisch getraut, hättest du ein Sakrament.
Wenn ich nicht gültig verheiratet wäre, dürfte in meinem Taufeintrag nicht stehen "verheiratet am".

 

Von daher habe ich definitiv die Lizenz.

Klar bist du verheiratet. Aber nicht in einer christlichen Ehe.

 

Werner

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Was ich hier als gut bezeichnet habe, ist, dass die Orthodoxie sagt "wir regeln die Ehe unserer Gläubigen, zu Andersgläubigen machen wir keine Aussage"

 

Im Prinzip macht man da auch - als man jedoch in Tametsi die Grundlagen der Ehelehre entwickelte, war man sich noch nicht so klar, was aus der Reformation werden würde. Man hielt sich noch für zuständig und wollte den Menschen keine Hürden bauen.

 

Zu den Ehen von Nichtlateinern machen wir nur dann Aussagen, wenn entweder ein Partner katholisch ist oder werden will oder nach Trennung -einen Katholiken ehelichen möchte. Und dann muß man sich halt dazu verhalten.

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Du bist auch katholisch nicht getraut, mach dir keine Illusion. Es wurde nur eine feierliche Zeremonie veranstaltet zum Abschluss deiner "Naturehe" oder was auch immer es nun ist. Wärst du richtig katholisch getraut, hättest du ein Sakrament.
Wenn ich nicht gültig verheiratet wäre, dürfte in meinem Taufeintrag nicht stehen "verheiratet am".

 

Von daher habe ich definitiv die Lizenz.

Klar bist du verheiratet. Aber nicht in einer christlichen Ehe.

 

Werner

 

Sofern Flos Frau nicht getauft, lebt er nicht in einer sakramentalen Ehe. Wäre er orthodox, hätte man ihm die Ehe nicht nur verboten, man würde ihn nun als schweren Sünder kennzeichnen (sofern wir einmal annhemen, dass Flos Kinder nicht Folge einer Engelserscheinung sind).

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Rom muss doch die Protestatnten nicht für eine Kirche im römischen Sinn halten, das ist doch völlig ok. Aber warum muss Rom eine große Veröffentlichung darüber schreiben?

Hier liegt der römische Hund begraben.

Hat die Orthodoxie ein ähnliches Ökumeneproblem wie die RKK? Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Orthodoxen einen ähnlichen Druck was gemeinsame Abendmahlsfeiern, Interzelebrationen und Interkommunionen haben.

Woher kommt dieser Druck? Weil, wie ich bereits sagte, durch die Neigung Roms, zu jedem Schoaß eine feierliche Enzyklika zu veröffentlichen, die Gläubigen inzwischen meinen, alles, wogegen es keine feierliche Enzyklika gibt, ist ok.

Huhn oder Ei?

 

Ich glaube nicht, daß die Gläubigen das "inzwischen" meinen. Das hat denke ich eher seine Ursachen in der Euphorie nach Vat2 und daß Paul VI nicht in der Lage war, die Orthodoxie der lateinischen Kirche und ihre Traditionsgebundenheit über das Konzil hinaus zu festigen.

 

Erinnerst Du dich an Wolfgangs Reaktion auf das Credo des Gottesvolkes?

 

Mir wurde letztens allen Ernstes die Frage gestellt, warum man sich denn überhaupt an das Messbuch halten muss.

 

Die Texte haben keine Autorität mehr und ich glaube nicht, daß das nur daran liegt, daß es so viele sind, sondern eher, weil sie den Gläubigen etwas abverlangen. Sei es auf die Interzelebration zu verzichten und die Spaltung auszuhalten, sei es auf "gestaltete Messen" zu verzichten und sich stattdessen katholisches Grundvokabular anzueignen.

 

Das kann natürlich damit zusammenhängen, daß sich unsere Gesellschaft schon so weit verändert hat, daß man Regeln nur noch als "kann" und nur noch dann als "muss" empfindet, wenn es strafbewehrt ist und das auch in die Kirche schwappt.

 

Aber da können uns unsere Millieu-Studierenden vllt. mehr zu sagen.

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Sofern Flos Frau nicht getauft, lebt er nicht in einer sakramentalen Ehe.
Welche theologische Disziplin müsste mir denn beantworten können, was ich für eine Ehe führe?
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Sofern Flos Frau nicht getauft, lebt er nicht in einer sakramentalen Ehe. Wäre er orthodox, hätte man ihm die Ehe nicht nur verboten, man würde ihn nun als schweren Sünder kennzeichnen (sofern wir einmal annhemen, dass Flos Kinder nicht Folge einer Engelserscheinung sind).

Die Orthodoxie läuft im Gegensatz zur RKK nicht herum und schimpft alle Leute schwere Sünder, die Sex haben, obwohl sie aus kirchlicher Sicht nicht verheiratet sind. Auch hier ist es schlicht und einfach so, dass man gar nichts sagt, schon deshalb, weil man zum Ehestatus der Nicht-Orthodoxen keine Aussage macht.

Was konkret Flo angeht: Wäre er Orthodox und strenggläubig, käme er nie und nimmer auf den Gedanken, eine Atheistin zu heiraten, wäre er es nicht, wäre ihm egal, was die Kirche dazu sagt.

 

Werner

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Sofern Flos Frau nicht getauft, lebt er nicht in einer sakramentalen Ehe. Wäre er orthodox, hätte man ihm die Ehe nicht nur verboten, man würde ihn nun als schweren Sünder kennzeichnen (sofern wir einmal annhemen, dass Flos Kinder nicht Folge einer Engelserscheinung sind).

Die Orthodoxie läuft im Gegensatz zur RKK nicht herum und schimpft alle Leute schwere Sünder, die Sex haben, obwohl sie aus kirchlicher Sicht nicht verheiratet sind. Auch hier ist es schlicht und einfach so, dass man gar nichts sagt, schon deshalb, weil man zum Ehestatus der Nicht-Orthodoxen keine Aussage macht.

Was konkret Flo angeht: Wäre er Orthodox und strenggläubig, käme er nie und nimmer auf den Gedanken, eine Atheistin zu heiraten, wäre er es nicht, wäre ihm egal, was die Kirche dazu sagt.

 

Werner

Anders ausgedrückt: Flo mit einer atheistischen Frau hätte in der orthodoxen Kirche den selben Status wie ein wiederverheirateter Geschiedener in der katholischen Kirche.

Der Unterschied wäre, dass die katholische Kirche, bei der Recht vor Pastoral kommt, nicht müde würde, ihm das ständig vorzuhalten, auch wenn sein Priester vor Ort, dem in der Regel Pastoral wichtiger ist, das differenziert säheund ihn vermutlich auch zur Kommunion gehen liesse.

In der orthodoxen Kirche kommt auch offiziell, nicht nur in der lokalen Praxis, Pastoral vor Recht, und man würde ihn auch offiziell vermutlich so behandeln, wie er in der katholischen Kirche nur inoffiziell aber genau so konkret behandelt würde.

 

Werner

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Sofern Flos Frau nicht getauft, lebt er nicht in einer sakramentalen Ehe. Wäre er orthodox, hätte man ihm die Ehe nicht nur verboten, man würde ihn nun als schweren Sünder kennzeichnen (sofern wir einmal annhemen, dass Flos Kinder nicht Folge einer Engelserscheinung sind).

Die Orthodoxie läuft im Gegensatz zur RKK nicht herum und schimpft alle Leute schwere Sünder, die Sex haben, obwohl sie aus kirchlicher Sicht nicht verheiratet sind. Auch hier ist es schlicht und einfach so, dass man gar nichts sagt, schon deshalb, weil man zum Ehestatus der Nicht-Orthodoxen keine Aussage macht.

Was konkret Flo angeht: Wäre er Orthodox und strenggläubig, käme er nie und nimmer auf den Gedanken, eine Atheistin zu heiraten, wäre er es nicht, wäre ihm egal, was die Kirche dazu sagt.

 

Werner

Anders ausgedrückt: Flo mit einer atheistischen Frau hätte in der orthodoxen Kirche den selben Status wie ein wiederverheirateter Geschiedener in der katholischen Kirche.

Der Unterschied wäre, dass die katholische Kirche, bei der Recht vor Pastoral kommt, nicht müde würde, ihm das ständig vorzuhalten, auch wenn sein Priester vor Ort, dem in der Regel Pastoral wichtiger ist, das differenziert säheund ihn vermutlich auch zur Kommunion gehen liesse.

In der orthodoxen Kirche kommt auch offiziell, nicht nur in der lokalen Praxis, Pastoral vor Recht, und man würde ihn auch offiziell vermutlich so behandeln, wie er in der katholischen Kirche nur inoffiziell aber genau so konkret behandelt würde.

 

Werner

 

Die Praxis der Orthodoxie ist so vielfältig wie die der lateinischen Kirche- wie sie in der Theorie mit solchen Fällen umgehen, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Sofern Flos Frau nicht getauft, lebt er nicht in einer sakramentalen Ehe.
Welche theologische Disziplin müsste mir denn beantworten können, was ich für eine Ehe führe?

 

 

Ich hoffe zunächst mal, dass es eine gute ist!

 

Zu deiner Frage: Das Kirchenrecht.

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In einem Text zum kirchlichen Eherecht habe ich irgendwo gelesen, dass jemand eine "bewusste und zielgerichtete Willensbewegung genau gegen den Sakramentscharakter der Ehe" setzen muss, damit dies den "Ehevertrag" aus kirchenrechtlicher Sicht nichtig machen müsste. Wie sollte das denn gehen? Jemand, der mit Gott und Kirche nichts am Hut hat, sagt dem Standesbeamten doch nicht "Ich heirate nur ohne Sakrament" - und "schwupps" hat er eines - oder nicht?

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In einem Text zum kirchlichen Eherecht habe ich irgendwo gelesen, dass jemand eine "bewusste und zielgerichtete Willensbewegung genau gegen den Sakramentscharakter der Ehe" setzen muss, damit dies den "Ehevertrag" aus kirchenrechtlicher Sicht nichtig machen müsste. Wie sollte das denn gehen? Jemand, der mit Gott und Kirche nichts am Hut hat, sagt dem Standesbeamten doch nicht "Ich heirate nur ohne Sakrament" - und "schwupps" hat er eines - oder nicht?

 

Genau so - und das ist das Problem.

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In einem Text zum kirchlichen Eherecht habe ich irgendwo gelesen, dass jemand eine "bewusste und zielgerichtete Willensbewegung genau gegen den Sakramentscharakter der Ehe" setzen muss, damit dies den "Ehevertrag" aus kirchenrechtlicher Sicht nichtig machen müsste. Wie sollte das denn gehen? Jemand, der mit Gott und Kirche nichts am Hut hat, sagt dem Standesbeamten doch nicht "Ich heirate nur ohne Sakrament" - und "schwupps" hat er eines - oder nicht?

 

Genau so - und das ist das Problem.

 

Das ist doch widersinnig. Jemand, der an die Formpflichten gebunden ist, spendet das Sakrament letztlich nur unter Einhaltung der Formpflichten, also letzlich in der kirchlichen Trauung. Jemand, für den die Ehe nichts weiter als ein staatsrechtlicher Akt ist, der ganz bewusst nicht kirchlich heiraten will (und wegen fehlender Formpflichten auch nicht muss), der spendet das Sakrament. Schwer zu verstehen... Und schlimmer noch, Nichtwissen "verhindert" das Sakrament nicht...

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In einem Text zum kirchlichen Eherecht habe ich irgendwo gelesen, dass jemand eine "bewusste und zielgerichtete Willensbewegung genau gegen den Sakramentscharakter der Ehe" setzen muss, damit dies den "Ehevertrag" aus kirchenrechtlicher Sicht nichtig machen müsste. Wie sollte das denn gehen? Jemand, der mit Gott und Kirche nichts am Hut hat, sagt dem Standesbeamten doch nicht "Ich heirate nur ohne Sakrament" - und "schwupps" hat er eines - oder nicht?

 

Genau so - und das ist das Problem.

 

Das ist doch widersinnig. Jemand, der an die Formpflichten gebunden ist, spendet das Sakrament letztlich nur unter Einhaltung der Formpflichten, also letzlich in der kirchlichen Trauung. Jemand, für den die Ehe nichts weiter als ein staatsrechtlicher Akt ist, der ganz bewusst nicht kirchlich heiraten will (und wegen fehlender Formpflichten auch nicht muss), der spendet das Sakrament. Schwer zu verstehen... Und schlimmer noch, Nichtwissen "verhindert" das Sakrament nicht...

 

Zunächst einmal sollte der Wille zum Heiraten ausreichen, eine Ehe einzugehen. Wollte man mehr, dann wird es auch wieder schwierig, und die Kirche maßt sich hier eben nicht an, Spenderin dieses Sakramentes sein zu wollen. Die Formpflicht ist deshalb als Ehehindernis konstruiert, nicht als Gültigkeitsvoraussetzung.

 

Derjenige, der beim heiraten auf dem Standesamt einen Willen bildet, der die Sakramentalität ausdrücklich ausschließt - der heiratet nach kirchlichem Verständnis auch nicht. Nur: Wer macht so etwas denn?

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In einem Text zum kirchlichen Eherecht habe ich irgendwo gelesen, dass jemand eine "bewusste und zielgerichtete Willensbewegung genau gegen den Sakramentscharakter der Ehe" setzen muss, damit dies den "Ehevertrag" aus kirchenrechtlicher Sicht nichtig machen müsste. Wie sollte das denn gehen? Jemand, der mit Gott und Kirche nichts am Hut hat, sagt dem Standesbeamten doch nicht "Ich heirate nur ohne Sakrament" - und "schwupps" hat er eines - oder nicht?

 

Genau so - und das ist das Problem.

 

Das ist doch widersinnig. Jemand, der an die Formpflichten gebunden ist, spendet das Sakrament letztlich nur unter Einhaltung der Formpflichten, also letzlich in der kirchlichen Trauung. Jemand, für den die Ehe nichts weiter als ein staatsrechtlicher Akt ist, der ganz bewusst nicht kirchlich heiraten will (und wegen fehlender Formpflichten auch nicht muss), der spendet das Sakrament. Schwer zu verstehen... Und schlimmer noch, Nichtwissen "verhindert" das Sakrament nicht...

 

Zunächst einmal sollte der Wille zum Heiraten ausreichen, eine Ehe einzugehen. Wollte man mehr, dann wird es auch wieder schwierig, und die Kirche maßt sich hier eben nicht an, Spenderin dieses Sakramentes sein zu wollen. Die Formpflicht ist deshalb als Ehehindernis konstruiert, nicht als Gültigkeitsvoraussetzung.

 

Derjenige, der beim heiraten auf dem Standesamt einen Willen bildet, der die Sakramentalität ausdrücklich ausschließt - der heiratet nach kirchlichem Verständnis auch nicht. Nur: Wer macht so etwas denn?

 

Jemand, der mit dem anderen zusammenbleiben, aber nicht wirklich heiraten will????? - Und dennoch vor dem Standesbeamten "Ja" sagt ????

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In einem Text zum kirchlichen Eherecht habe ich irgendwo gelesen, dass jemand eine "bewusste und zielgerichtete Willensbewegung genau gegen den Sakramentscharakter der Ehe" setzen muss, damit dies den "Ehevertrag" aus kirchenrechtlicher Sicht nichtig machen müsste. Wie sollte das denn gehen? Jemand, der mit Gott und Kirche nichts am Hut hat, sagt dem Standesbeamten doch nicht "Ich heirate nur ohne Sakrament" - und "schwupps" hat er eines - oder nicht?

 

Genau so - und das ist das Problem.

 

Das ist doch widersinnig. Jemand, der an die Formpflichten gebunden ist, spendet das Sakrament letztlich nur unter Einhaltung der Formpflichten, also letzlich in der kirchlichen Trauung. Jemand, für den die Ehe nichts weiter als ein staatsrechtlicher Akt ist, der ganz bewusst nicht kirchlich heiraten will (und wegen fehlender Formpflichten auch nicht muss), der spendet das Sakrament. Schwer zu verstehen... Und schlimmer noch, Nichtwissen "verhindert" das Sakrament nicht...

 

Zunächst einmal sollte der Wille zum Heiraten ausreichen, eine Ehe einzugehen. Wollte man mehr, dann wird es auch wieder schwierig, und die Kirche maßt sich hier eben nicht an, Spenderin dieses Sakramentes sein zu wollen. Die Formpflicht ist deshalb als Ehehindernis konstruiert, nicht als Gültigkeitsvoraussetzung.

 

Derjenige, der beim heiraten auf dem Standesamt einen Willen bildet, der die Sakramentalität ausdrücklich ausschließt - der heiratet nach kirchlichem Verständnis auch nicht. Nur: Wer macht so etwas denn?

 

Jemand, der mit dem anderen zusammenbleiben, aber nicht wirklich heiraten will????? - Und dennoch vor dem Standesbeamten "Ja" sagt ????

 

 

Ich meinte: Wer bedenkt schon - vor allem als der Kirche fernstehende Mensch - das "drohende" Sakrament und formuloert seinen Willen entsprechend.

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Genau so - und das ist das Problem.

Das ist doch widersinnig. Jemand, der an die Formpflichten gebunden ist, spendet das Sakrament letztlich nur unter Einhaltung der Formpflichten, also letzlich in der kirchlichen Trauung. Jemand, für den die Ehe nichts weiter als ein staatsrechtlicher Akt ist, der ganz bewusst nicht kirchlich heiraten will (und wegen fehlender Formpflichten auch nicht muss), der spendet das Sakrament. Schwer zu verstehen... Und schlimmer noch, Nichtwissen "verhindert" das Sakrament nicht...

Zunächst einmal sollte der Wille zum Heiraten ausreichen, eine Ehe einzugehen. Wollte man mehr, dann wird es auch wieder schwierig, und die Kirche maßt sich hier eben nicht an, Spenderin dieses Sakramentes sein zu wollen. Die Formpflicht ist deshalb als Ehehindernis konstruiert, nicht als Gültigkeitsvoraussetzung.

 

Derjenige, der beim heiraten auf dem Standesamt einen Willen bildet, der die Sakramentalität ausdrücklich ausschließt - der heiratet nach kirchlichem Verständnis auch nicht. Nur: Wer macht so etwas denn?

Jemand, der mit dem anderen zusammenbleiben, aber nicht wirklich heiraten will????? - Und dennoch vor dem Standesbeamten "Ja" sagt ????

Ich meinte: Wer bedenkt schon - vor allem als der Kirche fernstehende Mensch - das "drohende" Sakrament und formuloert seinen Willen entsprechend.

In der Tat schon sehr konstruiert... Wie ist das mit jemandem, der die standesamtliche Zeremonie als das die Ehe begründende Moment sieht (was sie ja rechtlich auch ist) und hinsichtlich einer insbes. ev. Trauung (um die sich die kath. Kirche ja eh nicht kümmert) dies ausdrücklich und ausschließlich nur seinem Partner, der Eltern oder wem auch sonst immer wegen mitmacht (und dies dann z.B. auch im Traugespräch so äußert). Hat oder hat er damit eben nicht den Sakramentscharakter der Ehe "bewusst und zielgerichtet" ausgeschlossen?

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Genau so - und das ist das Problem.

Das ist doch widersinnig. Jemand, der an die Formpflichten gebunden ist, spendet das Sakrament letztlich nur unter Einhaltung der Formpflichten, also letzlich in der kirchlichen Trauung. Jemand, für den die Ehe nichts weiter als ein staatsrechtlicher Akt ist, der ganz bewusst nicht kirchlich heiraten will (und wegen fehlender Formpflichten auch nicht muss), der spendet das Sakrament. Schwer zu verstehen... Und schlimmer noch, Nichtwissen "verhindert" das Sakrament nicht...

Zunächst einmal sollte der Wille zum Heiraten ausreichen, eine Ehe einzugehen. Wollte man mehr, dann wird es auch wieder schwierig, und die Kirche maßt sich hier eben nicht an, Spenderin dieses Sakramentes sein zu wollen. Die Formpflicht ist deshalb als Ehehindernis konstruiert, nicht als Gültigkeitsvoraussetzung.

 

Derjenige, der beim heiraten auf dem Standesamt einen Willen bildet, der die Sakramentalität ausdrücklich ausschließt - der heiratet nach kirchlichem Verständnis auch nicht. Nur: Wer macht so etwas denn?

Jemand, der mit dem anderen zusammenbleiben, aber nicht wirklich heiraten will????? - Und dennoch vor dem Standesbeamten "Ja" sagt ????

Ich meinte: Wer bedenkt schon - vor allem als der Kirche fernstehende Mensch - das "drohende" Sakrament und formuloert seinen Willen entsprechend.

In der Tat schon sehr konstruiert... Wie ist das mit jemandem, der die standesamtliche Zeremonie als das die Ehe begründende Moment sieht (was sie ja rechtlich auch ist) und hinsichtlich einer insbes. ev. Trauung (um die sich die kath. Kirche ja eh nicht kümmert) dies ausdrücklich und ausschließlich nur seinem Partner, der Eltern oder wem auch sonst immer wegen mitmacht (und dies dann z.B. auch im Traugespräch so äußert). Hat oder hat er damit eben nicht den Sakramentscharakter der Ehe "bewusst und zielgerichtet" ausgeschlossen?

 

Müßte man den Einzelfall anschauen - ich vermute nicht, weil ihm das gar nicht in den Sinn kommt. Wenn er aber ausdrücklich deshalb nur zum Standesamt geht, weil er keinesfalls ein Sakrament will - dann wird er in der Regel auch eine ausflösbare Ehe wollen, und das ist leichter beweisbar....

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Genau so - und das ist das Problem.

Das ist doch widersinnig. Jemand, der an die Formpflichten gebunden ist, spendet das Sakrament letztlich nur unter Einhaltung der Formpflichten, also letzlich in der kirchlichen Trauung. Jemand, für den die Ehe nichts weiter als ein staatsrechtlicher Akt ist, der ganz bewusst nicht kirchlich heiraten will (und wegen fehlender Formpflichten auch nicht muss), der spendet das Sakrament. Schwer zu verstehen... Und schlimmer noch, Nichtwissen "verhindert" das Sakrament nicht...

Zunächst einmal sollte der Wille zum Heiraten ausreichen, eine Ehe einzugehen. Wollte man mehr, dann wird es auch wieder schwierig, und die Kirche maßt sich hier eben nicht an, Spenderin dieses Sakramentes sein zu wollen. Die Formpflicht ist deshalb als Ehehindernis konstruiert, nicht als Gültigkeitsvoraussetzung.

 

Derjenige, der beim heiraten auf dem Standesamt einen Willen bildet, der die Sakramentalität ausdrücklich ausschließt - der heiratet nach kirchlichem Verständnis auch nicht. Nur: Wer macht so etwas denn?

Jemand, der mit dem anderen zusammenbleiben, aber nicht wirklich heiraten will????? - Und dennoch vor dem Standesbeamten "Ja" sagt ????

Ich meinte: Wer bedenkt schon - vor allem als der Kirche fernstehende Mensch - das "drohende" Sakrament und formuloert seinen Willen entsprechend.

In der Tat schon sehr konstruiert... Wie ist das mit jemandem, der die standesamtliche Zeremonie als das die Ehe begründende Moment sieht (was sie ja rechtlich auch ist) und hinsichtlich einer insbes. ev. Trauung (um die sich die kath. Kirche ja eh nicht kümmert) dies ausdrücklich und ausschließlich nur seinem Partner, der Eltern oder wem auch sonst immer wegen mitmacht (und dies dann z.B. auch im Traugespräch so äußert). Hat oder hat er damit eben nicht den Sakramentscharakter der Ehe "bewusst und zielgerichtet" ausgeschlossen?

 

Müßte man den Einzelfall anschauen - ich vermute nicht, weil ihm das gar nicht in den Sinn kommt. Wenn er aber ausdrücklich deshalb nur zum Standesamt geht, weil er keinesfalls ein Sakrament will - dann wird er in der Regel auch eine ausflösbare Ehe wollen, und das ist leichter beweisbar....

Die Begründung ist doch eher im Ausschluss des "bis zum Tod" zu sehen. Da viele überzeugt sind, dass man sich so leicht wieder scheiden lassen kann (habe ich von ausgetretenen Katholiken bei eheschließungen mit nicht-formpflichtigen Partnern immer wieder gehört).

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