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Von Pfarrern im (Un-) Ruhestand


mn1217

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In einer Gemeinde ist etliche Jahre ein Priester. Er fühlt sich da wohl, und als es auf seinen Ruhestand hingeht, sucht er sich eine Wohnung in dieser Gemeinde. Und er hält auch weiter einige Gottesdienste dort ab (aushilfsweise).

Irgendwo hab ich allerdings mal gehört, dass sei so nicht zulässig.

Aber hier sind ja sicher Experten.

bearbeitet von mn1217
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In einer Gemeinde ist etliche Jahre ein Priester. Er fühlt sich da wohl, und als es auf seinen Ruhestand hingeht, sucht er sich eine Wohnung in dieser gGmeinde. Und er hält auch weiter einige Gottesdienste dort ab (aushilfsweise).

Irgendwo hab ich allerdings mal gehört, dass sei so nicht zulässig.

Aber hier sind ja sicher Experten.

 

"Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich." Kann man global nicht sagen, hängt an der Situation.

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In einer Gemeinde ist etliche Jahre ein Priester. Er fühlt sich da wohl, und als es auf seinen Ruhestand hingeht, sucht er sich eine Wohnung in dieser gGmeinde. Und er hält auch weiter einige Gottesdienste dort ab (aushilfsweise).

Irgendwo hab ich allerdings mal gehört, dass sei so nicht zulässig.

Aber hier sind ja sicher Experten.

 

Also ich weiß nur, daß unser alter Pfarrer auch 10 Jahre nach seiner Pensionierung noch hier im Ort wohnt,

ob er allerdings noch ab und an bei der Messe aushilft kann ich natürlich nicht sagen ....

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In einer Gemeinde ist etliche Jahre ein Priester. Er fühlt sich da wohl, und als es auf seinen Ruhestand hingeht, sucht er sich eine Wohnung in dieser gGmeinde. Und er hält auch weiter einige Gottesdienste dort ab (aushilfsweise).

Irgendwo hab ich allerdings mal gehört, dass sei so nicht zulässig.

Aber hier sind ja sicher Experten.

Das gab es auch bei einem Dechant in der Obersteiermark. Er meinte daher scherzhaft: Das Pfarrer i.R. bedeute: Pfarrer in Rufweite.

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Zulässig ist das auf jeden Fall, in vielen Fällen auch sinnvoll. Ein Nachbarpfarrer von mir macht das ab Herbst 2010 so.

Die Gefahr ist allerdings, dass es zu einer Konkurrenz-Situation zwischen Alt-und Neupfarrer kommen kann, da jeder so seinen "Fan-Club" um sich schart. Aber das kann es bei Pfarrer und Kaplan genau so geben.

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Mein ehemaliger Kollege hat mir erzählt, dass ihnen während der Ausbildung schon dringend geraten wurde, den Ruhesitz nicht in der letzten Dienstpfarrei zu nehmen. In der Diözese R scheint es zulässig zu sein, aber meistens ziehen die Pensionisten um (häufig auch in die Gegend ihrer Heimatpfarrei, wo es Verwandte gibt, die sie oft auch versorgen).

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Ich glaube, dass im Bistum RS die Pensionisten eindringlich gebeten werden, ihren Wohnsitz außerhalb der Pfarrei zu wählen, in der sie als Pfarrer tätig waren. Manchmal muss man den Herren auch wirklich auf die Finger klopfen, wenn sie zum Beispiel anfangen, am Pfarrbüro vorbei Tauf- und Hochzeitstermine anzunehmen und meinen sie hätten der Pfarrsekretärin Anweisungen zu geben.

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Ich finde eigentlich die Idee gar nicht schlecht, Ruhestandsgeistliche als Aushilfen bzw. Verstärkung in einer Pfarrei einzusetzen. Die Verwaltungsaufgaben müssten natürlich beim regierenden Pfarrer liegen. Weil Priester bin ich ja mein ganzes Leben lang. Und von daher würde ich auch gerne noch im Ruhestand Messen lesen. Inwieweit dies oberhirtlich genehmigt ist, kann ich leider auch nicht sagen.

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Ich finde eigentlich die Idee gar nicht schlecht, Ruhestandsgeistliche als Aushilfen bzw. Verstärkung in einer Pfarrei einzusetzen. Die Verwaltungsaufgaben müssten natürlich beim regierenden Pfarrer liegen. Weil Priester bin ich ja mein ganzes Leben lang. Und von daher würde ich auch gerne noch im Ruhestand Messen lesen. Inwieweit dies oberhirtlich genehmigt ist, kann ich leider auch nicht sagen.

Gegen die Hilfe der Ruheständler hat ja niemand etwas, genauso wie niemand sich über ehrenamtliches Engagement von anderen Rentnern beschwert. Allerdings sollte das aber eben nicht die alte Pfarrei bzw. die alte Firma sein.

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Ich finde eigentlich die Idee gar nicht schlecht, Ruhestandsgeistliche als Aushilfen bzw. Verstärkung in einer Pfarrei einzusetzen. Die Verwaltungsaufgaben müssten natürlich beim regierenden Pfarrer liegen. Weil Priester bin ich ja mein ganzes Leben lang. Und von daher würde ich auch gerne noch im Ruhestand Messen lesen. Inwieweit dies oberhirtlich genehmigt ist, kann ich leider auch nicht sagen.

Gegen die Hilfe der Ruheständler hat ja niemand etwas, genauso wie niemand sich über ehrenamtliches Engagement von anderen Rentnern beschwert. Allerdings sollte das aber eben nicht die alte Pfarrei bzw. die alte Firma sein.

Genau so ist es. Es fällt den Pensionisten, die in Sichtweite des Kirchturms ihrer ehemaligen Pfarrei wohnen, erfahrungsgemäß schwer, sich dort nicht direkt oder indirekt einzumischen. Und der neue Pfarrer ist oft der Gefangene dieser Situation (v.a. wenn er den Vorgänger seit Jahren gut kennt)

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Der nun-bald-Ex-Pfarrer meiner Heimatgemeinde zieht demnächst in eine nahegelegene Pfarrei und wird dort wohl recht regelmäßig Gottesdienste halten.

 

Der Pfarrer der zweiten Gemeinde in meinem Heimatort lehnt eine Mithilfe von Ruhestandspriestern in der neu geschaffenen Pfarreiengemeinschaft (3 Pfarreien) völlig ab.

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Der Pfarrer der zweiten Gemeinde in meinem Heimatort lehnt eine Mithilfe von Ruhestandspriestern in der neu geschaffenen Pfarreiengemeinschaft (3 Pfarreien) völlig ab.

Es kommt natürlich immer darauf an, wie verlässlich und regelmäßig die Hilfe ist. Vielleicht hat dieser Pfarrer da schlechte Erfahrungen gemacht.

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Möglich - ich kenne ihn nicht gut genug, um das beurteilen zu können. (Wenn man nach der örtlichen Gerüchteküche geht, will er eher keine anderen Götter neben sich haben, aber ich weiß nicht, inwiefern das stimmt.)

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