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Die Kirche und die Jurisdiktion


Flo77

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Hallo Zusammen,

 

es wurde bereits mehrfach die orthodoxe Lehre zitiert, nach der die Kirche keine Gewalt über diejenigen haben kann, die ihr nicht angehören (weshalb das zivile Eherecht für die orthodoxie mehr oder weniger irrelevant ist z.B.).

 

Die RKK hat da ja weniger Hemmungen sich in die zivile Gesetzgebung einzumischen.

 

Gibt es zu der orthodoxen Tradition eigentlich einen Konzilsbeschluss?

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Hallo Zusammen,

 

es wurde bereits mehrfach die orthodoxe Lehre zitiert, nach der die Kirche keine Gewalt über diejenigen haben kann, die ihr nicht angehören (weshalb das zivile Eherecht für die orthodoxie mehr oder weniger irrelevant ist z.B.).

 

Die RKK hat da ja weniger Hemmungen sich in die zivile Gesetzgebung einzumischen.

 

Gibt es zu der orthodoxen Tradition eigentlich einen Konzilsbeschluss?

 

C. 11 beschränkt die kirchliche Jurisdiktion auf lateinische Katholiken.

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Konzilsbeschluss nicht, nur eine Privatmeinung eines in seinen Privatmeinungen meistens missachteten frühchristlichen Predigers: "gebt dem Kaiser was des Kaisers ist"

 

Werner

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In C 11 ist die Rede von "rein kirchlichen Gesetzen". In C 12 kommen schon die "Allgemeinen Gesetze".

 

Gilt unter Beachtung von c. 1 auch nur für die lateinische Kirche. C. 12 §1 ist vor allem dazu da, die in den §§ 2 und 3 aufgeführten Ausnahmen zu solchen zu machen.

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Mir ist nicht ganz klar, um was es hier gehen soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

 

1) Ob die Kirche tatsächlich weltliche Rechtssprechung ausübt oder ausüben soll.

 

2) Ob die Kirche ihre Meinung zu weltlicher Rechtsprechung sagen darf, soll oder muss.

 

3) Ob die weltliche Rechtsprechung Konsequenzen im innerkirchlichen Bereicht hat bzw. haben soll.

 

Falls es um 3) gehen soll, hat die Kirche wohl eine differenzierte Sicht: Manche weltlichen Gesetze haben Wirkung, manche nicht.

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Mir ist nicht ganz klar, um was es hier gehen soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

 

1) Ob die Kirche tatsächlich weltliche Rechtssprechung ausübt oder ausüben soll.

 

2) Ob die Kirche ihre Meinung zu weltlicher Rechtsprechung sagen darf, soll oder muss.

 

3) Ob die weltliche Rechtsprechung Konsequenzen im innerkirchlichen Bereicht hat bzw. haben soll.

 

Falls es um 3) gehen soll, hat die Kirche wohl eine differenzierte Sicht: Manche weltlichen Gesetze haben Wirkung, manche nicht.

Um bei dem Beispiel Ehe zu bleiben: für die Orthodoxie ist alle Gesetzgebung zu dem Thema außerhalb der Kirche irrelevant. Eine auf dem Standesamt geschlossene Ehe kann niemals, in keiner denkbaren Konstellation zu einer gültigen Ehe führen.

 

Die lateinische Kirche dagegen nimmt die weltliche Gesetzgebung und die anderer Konfessionen für sich weitaus ernster. Hier ist eine gültige Eheschließung weitaus eher auch außerhalb der Kirche zu finden.

 

Beide Sichtweisen haben ihr für-und-wider, aber mich hätte halt interessiert, ob z.B. im Zusammenhang mit den Arianern bzw. den frühen Schismen die eine oder andere Sichtweise mal Konzilsthema war.

 

Ich erinnere mich an die Kritik an einem lateinischen Patriarchen, der die Taufen der Schismatiker anerkannte und nicht nochmal taufte. Das gehört denke ich mit in dieses Feld.

 

(Und daraus entwickelt sich dann natürlich ein mögliches Verhältnis von Staat und Kirche.)

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