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Dokumentenverfahren bzgl. Nichtigkeit der Ehe


bluemarvin

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Hallo,

 

inzwischen weiß ich, dass mein Ex-Mann (ehemals katholisch, aber vor der Eheschließung aus "Geiz" aus der Kirche ausgetreten), und ich (evangelisch) auf dem Standesamt eine nach katholischem Recht gültige sakramentale Ehe geschlossen haben.

 

Da mein katholischer Lebensgefährte und ich irgendwann kirchlich heiraten wollen, möchte ich die Ehe für nichtig erklären lassen. Beigründung: Bei ihm lag kein Glaubensabfall vor, sondern Geiz, so dass er als Katholik an der Formpflicht unterlegen hätte, und somit die Ehe ungültig ist.

 

Ich habe erfahren, dass dieses Verfahren als "Dokumentenverfahren" möglich sein könnte.

 

Problem: Das Verhältnis zu meinem Ex ist schlecht, er wird sich vermutlich nicht beteiligen. Als Zeugen gibt's bloß meine Eltern, denen ich damals vor der Trauung erzählt habe, dass er aus finanziellen Gründen ausgetreten ist, seine Mutter (die sich wohl auch nicht beteiligen wird), und meinen Pfarrer, den ich bzgl. evangelischer Trauung unter diesen Umständen gefragt hatte, sowie unsere (auch evangelischen) Trauzeugen. Mein Ex ist vorher und nachher selten in die Kirche gegangen, hin und wieder mit mir, was meine beiden (evang.) Pfarrer bestätigen könnten. Seine Mutter (die sich aber vermutlich nicht beteiligen wird, wie oben erwähnt) könnte noch bestätigen, dass er mit ihr trotzdem immer in der Ostermesse war, und die Kommunion empfangen hat.

 

1. Wie hoch sind unter diesen Umständen aus Eurer Sicht die "Erfolgschancen" auf Nichtigkeit?

2. Was ist der Unterschied zwischen einem Dokumentenverfahren und dem "Standardverfahren"?

 

Viele Grüße,

Bluemarvin

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Hmm, das Kriterium war ja nicht Glaubensabfall, sondern Trennung von der Kirche durch einen Formalakt. So wie die deutschen Bischöfe das stur interpretiert haben, selbst als aus Rom andere Töne kamen, stelle ich mir das schwer vor, mit deiner Argumentation bei einem deutschen Ordinariat durchzukommen.

 

Andererseits schreibst du, dass du (evangelisch) die Ehe für nichtig erklären lassen willst, weil ihr mal "kirchlich" heiraten wollt.

 

Da stellt sich die Frage, was du mit dieser "kirchlichen" Heirat eigentlich willst.

 

Wenn du evangelisch bist, dann glaubst du ja per Definition nicht an diese sakramentale und unauflösliche Ehe auf dem Standesamt. Den Schuh brauchst du dir also nicht anzuziehen. Das Einzige was praktisch von Bedeutung sein kann, ist dann, wie die RKK konkret auf dein Anliegen reagiert. Deswegen folgende Fragen:

 

inzwischen weiß ich, dass mein Ex-Mann (ehemals katholisch, aber vor der Eheschließung aus "Geiz" aus der Kirche ausgetreten), und ich (evangelisch) auf dem Standesamt eine nach katholischem Recht gültige sakramentale Ehe geschlossen haben.

Du weißt das also jetzt, aber weiß es die RKK überhaupt? Kann natürlich sein, aber so ganz von selbst erfährt sie nicht von der standesamtlichen Eheschließung eines aus der RKK Ausgetretenen mit einer Protestantin. OK, da hat mal einer gesagt, du sollst kein falsches Zeugnis geben - musst du wissen, aber wenn da nur Perso, Taufschein und standesamtliche Eheurkunde verlangt werden, kannst du dich wahrscheinlich glatt als ledig ausgeben...

 

Da mein katholischer Lebensgefährte und ich irgendwann kirchlich heiraten wollen,

Kirchlich, na gut... aber warum nicht evangelisch? Ist doch eh galanter von deinem Lover, das in der Gemeinde der Braut zu machen, oder?

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Hallo,

 

inzwischen weiß ich, dass mein Ex-Mann (ehemals katholisch, aber vor der Eheschließung aus "Geiz" aus der Kirche ausgetreten), und ich (evangelisch) auf dem Standesamt eine nach katholischem Recht gültige sakramentale Ehe geschlossen haben.

 

Da mein katholischer Lebensgefährte und ich irgendwann kirchlich heiraten wollen, möchte ich die Ehe für nichtig erklären lassen. Beigründung: Bei ihm lag kein Glaubensabfall vor, sondern Geiz, so dass er als Katholik an der Formpflicht unterlegen hätte, und somit die Ehe ungültig ist.

 

Ich habe erfahren, dass dieses Verfahren als "Dokumentenverfahren" möglich sein könnte.

 

Problem: Das Verhältnis zu meinem Ex ist schlecht, er wird sich vermutlich nicht beteiligen. Als Zeugen gibt's bloß meine Eltern, denen ich damals vor der Trauung erzählt habe, dass er aus finanziellen Gründen ausgetreten ist, seine Mutter (die sich wohl auch nicht beteiligen wird), und meinen Pfarrer, den ich bzgl. evangelischer Trauung unter diesen Umständen gefragt hatte, sowie unsere (auch evangelischen) Trauzeugen. Mein Ex ist vorher und nachher selten in die Kirche gegangen, hin und wieder mit mir, was meine beiden (evang.) Pfarrer bestätigen könnten. Seine Mutter (die sich aber vermutlich nicht beteiligen wird, wie oben erwähnt) könnte noch bestätigen, dass er mit ihr trotzdem immer in der Ostermesse war, und die Kommunion empfangen hat.

 

1. Wie hoch sind unter diesen Umständen aus Eurer Sicht die "Erfolgschancen" auf Nichtigkeit?

2. Was ist der Unterschied zwischen einem Dokumentenverfahren und dem "Standardverfahren"?

 

Viele Grüße,

Bluemarvin

 

  1. Ein Verfahren könnte geführt werden, wenn Du und Dein katholischer Partner angeben, heiraten zu wollen. Man muss sich auf keinen Termin festlegen, aber katholische Offizialate werden Deinen Ehestatus nur im Blick auf eine mit einem Katholiken geplante Ehe prüfen - oder, knapper gesagt: für nichtkatholische Ehen ist man zunächst nicht zuständig.
  2. Dokumentenverfahren kommen fast ohne Zeugen aus. Es geht um den Beweiswert von Dokumenten, Zeugen werden bestenfalls benötigt, um die Echtheit der Dokumente festzustellen. Solche Verfahren gehen erheblich schneller, weil kaum Zeugen vernommen werden und es keiner zweiten Instanz bedarf. Ich sehe im geschilderten Fall allerdings wenig Chancen auf ein Dokumentenverfahren, da es um die Klärung einer Intention geht.
  3. Da nun in Deinem Fall es sehr auf die Intention Deines Exmannes ankommt, halte ich die Chancen auf einen positiven Ausgang für gering, es sei denn, er und seine Familie lassen sich zur Mitwirkung bewegen. Die Einladung/Vorladung des kirchlichen Gerichts bewirkt da manchmal Wunder.
  4. Es wäre allerdings zu prüfen, ob in Eurem Fall noch andere Nichtigkeitsgründe in Betracht kämen, dies wäre aber einfacher (und diskreter) per PN zu erledigen.

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Hmm, das Kriterium war ja nicht Glaubensabfall, sondern Trennung von der Kirche durch einen Formalakt. So wie die deutschen Bischöfe das stur interpretiert haben, selbst als aus Rom andere Töne kamen, stelle ich mir das schwer vor, mit deiner Argumentation bei einem deutschen Ordinariat durchzukommen.

 

Wenn er aber beweisbar auch nach dem Austritt dann und wann - vor allem Ostern - zur Eucharistie ging, könnte dies ein Argument sein. Der Abfall wird präsumiert, nicht aber fingiert.

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Hmm, das Kriterium war ja nicht Glaubensabfall, sondern Trennung von der Kirche durch einen Formalakt. So wie die deutschen Bischöfe das stur interpretiert haben, selbst als aus Rom andere Töne kamen, stelle ich mir das schwer vor, mit deiner Argumentation bei einem deutschen Ordinariat durchzukommen.

 

Andererseits schreibst du, dass du (evangelisch) die Ehe für nichtig erklären lassen willst, weil ihr mal "kirchlich" heiraten wollt.

Wer soll die Ehe denn sonst für nichtig erklären lassen wollen? Meinem Freund ist es natürlich wichtig, dass sie für nichtig erklärt wird, aber drum kümmern muss ich mich - ist ja meine Ehe...

 

Da stellt sich die Frage, was du mit dieser "kirchlichen" Heirat eigentlich willst.

 

Wenn du evangelisch bist, dann glaubst du ja per Definition nicht an diese sakramentale und unauflösliche Ehe auf dem Standesamt. Den Schuh brauchst du dir also nicht anzuziehen.

Aus evangelischer Sicht wird die Ehe bereits gültig auf dem Standesamt geschlossen, bei der kirchlichen Trauung gibt's "nur" den Segen dazu - laut Luther ist die Ehe ein weltlich Ding. Dementsprechend bin ich für die evangelische Kirche auch nicht mehr verheiratet, sondern geschieden. Wäre mein Freund auch evangelisch könnte es mir - da hast Du vollkommen recht - wurscht sein, was die katholische Kirche dazu meint (mir ist es ja auch egal, dass die katholische Kirche die evangelische nicht als Kirche anerkennt).

 

Aber da mein Freund katholisch ist - freiwillig, es wird ja niemand dazu gezwungen - ist es ihm natürlich wichtig, was die katholische Kirche dazu meint. (Und bevor das Argument kommt, dass er sich das ja auch hätte überlegen können, bevor er die Beziehung mit mir eingegangen ist: Er hat sich das auch lange überlegt, und fast wäre unsere Beziehung deswegen nicht zustande gekommen. Aber letztendlich war in diesem Punkt seine Sichtweise doch ähnlich der der evangelischen Kirche, nämlich dass Menschen, trotz größter Hoffnungen und größtem Bemühen, scheitern können (damit dann vor einander und vor Gott schuldig werden), und dass es besser ist, eine Ehe, die den Namen nicht mehr verdient, und unter der beide leiden, zu beenden.)

 

Das Einzige was praktisch von Bedeutung sein kann, ist dann, wie die RKK konkret auf dein Anliegen reagiert. Deswegen folgende Fragen:

 

inzwischen weiß ich, dass mein Ex-Mann (ehemals katholisch, aber vor der Eheschließung aus "Geiz" aus der Kirche ausgetreten), und ich (evangelisch) auf dem Standesamt eine nach katholischem Recht gültige sakramentale Ehe geschlossen haben.

Du weißt das also jetzt, aber weiß es die RKK überhaupt? Kann natürlich sein, aber so ganz von selbst erfährt sie nicht von der standesamtlichen Eheschließung eines aus der RKK Ausgetretenen mit einer Protestantin. OK, da hat mal einer gesagt, du sollst kein falsches Zeugnis geben - musst du wissen, aber wenn da nur Perso, Taufschein und standesamtliche Eheurkunde verlangt werden, kannst du dich wahrscheinlich glatt als ledig ausgeben...

Ginge vermutlich - aber soll ich die Kirche, also quasi Gottes Stellvertreter auf Erden, hintergehen, um vor Gott ein Bündnis einzugehen? Dann kann ich die kirchliche Heirat ja gleich sein lassen.

 

Da mein katholischer Lebensgefährte und ich irgendwann kirchlich heiraten wollen,

Kirchlich, na gut... aber warum nicht evangelisch? Ist doch eh galanter von deinem Lover, das in der Gemeinde der Braut zu machen, oder?

Bevor wir gar nicht heiraten - denn schon durch eine standesamtliche Hochzeit (die ja eigentlich nicht zählen würde, da er katholisch ist) wäre er von der katholischen Kirche (wenn sie es weiß) ja von Eucharestie und Beichte ausgeschlossen - wäre das wohl die einzige Lösung, die wir aber, aus o.g. Gründen, nicht wollen.

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Ginge vermutlich - aber soll ich die Kirche, also quasi Gottes Stellvertreter auf Erden, hintergehen, um vor Gott ein Bündnis einzugehen? Dann kann ich die kirchliche Heirat ja gleich sein lassen.

Naja, "Bündnis vor Gott" sicher nicht, aber das liegt dann an der Antwort auf die Frage, was mit der kirchlichen Trauung wirklich beabsichtigt ist. Wenn's z.B. nur der Familie zuliebe gewesen wäre...

 

Da mein katholischer Lebensgefährte und ich irgendwann kirchlich heiraten wollen,

Kirchlich, na gut... aber warum nicht evangelisch? Ist doch eh galanter von deinem Lover, das in der Gemeinde der Braut zu machen, oder?

Bevor wir gar nicht heiraten - denn schon durch eine standesamtliche Hochzeit (die ja eigentlich nicht zählen würde, da er katholisch ist) wäre er von der katholischen Kirche (wenn sie es weiß) ja von Eucharestie und Beichte ausgeschlossen - wäre das wohl die einzige Lösung, die wir aber, aus o.g. Gründen, nicht wollen.

Das muss dann wieder dein Zukünftiger wissen, ob er sich den Schuh anzieht. Wie hier anderswo schon geschrieben wurde, dürfte es rein praktisch kaum ein Priester oder Kommunionhelfer wagen sich zu weigern, ihm die Hostie in die Hände zu legen (oder auch auf die Zunge). Alles andere macht er mit seinem Gewissen aus, und da ist die Hochzeit witzlos, denn laut offizieller Lehre ist er schon ausgeschlossen, sobald er mit dir im Bett liegt.

 

Nicht dass ich's nicht verstehe, dass ihr es offiziell sauber haben wollt (wobei Chrysologus' Rat, diskret über andere Nichtigkeitsgründe nachzudenken, ganz gut ist). Aber für den Fall, dass es nicht klappt, möchte ich euch halt ans Herz legen, diese katholisch-kirchliche Trauung nicht allzu wichtig zu nehmen.

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Da nun in Deinem Fall es sehr auf die Intention Deines Exmannes ankommt, halte ich die Chancen auf einen positiven Ausgang für gering, es sei denn, er und seine Familie lassen sich zur Mitwirkung bewegen. Die Einladung/Vorladung des kirchlichen Gerichts bewirkt da manchmal Wunder.

 

 

Da kommt euch wahrscheinlich der deutsche Untertanengeist zupass, am Ende glauben die noch verpflichtet zu sein zu erscheinen.

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Da nun in Deinem Fall es sehr auf die Intention Deines Exmannes ankommt, halte ich die Chancen auf einen positiven Ausgang für gering, es sei denn, er und seine Familie lassen sich zur Mitwirkung bewegen. Die Einladung/Vorladung des kirchlichen Gerichts bewirkt da manchmal Wunder.

 

 

Da kommt euch wahrscheinlich der deutsche Untertanengeist zupass, am Ende glauben die noch verpflichtet zu sein zu erscheinen.

 

:lol::lol:

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