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praktische Ökumene


Maple

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Juhu :) , die Glaubensgespräche sind wieder da - wenn auch nur eingeschränkt - und deshalb suche ich mal hier Asyl, da wohl auch der entsprechende Thread verlorengegangen ist.

 

Eine Frage beschäftigt mich schon seit Wochen. Darf ein kath. Priester wissentlich unter vielleicht besonderen Umständen die Kommunion an einen evangel. Christen austeilen? Eigentlich nicht, oder?

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#Moderation Mode

 

Liebe Conny,

ich verschieb das mal - gehört ja wohl Deiner Meinung nach in den Hasenstall.

 

Anwort: es ist möglich - mit Sondergenehmigung. Z. B. wenn der Evangelische dasselbe Eucharistieverständnis hat, wie die kath. Kirche und keine / nicht ausreichende Möglichkeit, bei seiner eigenen Konfession das Abendmahl zu feiern (Diaspora-Situation z. B.). Unter solchen Umständen ist es möglich, daß auch ein evangelischer Christ gemeinsam mit uns am Herrenmahl teilnimmt.

 

Gruß,

Lucia

 

Hierhin verschoben

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Zitat von Lichtlein am 13:36 - 17.Februar.2003

mit Sondergenehmigung. Z. B. wenn der Evangelische dasselbe Eucharistieverständnis hat, wie die kath. Kirche und keine / nicht ausreichende Möglichkeit, bei seiner eigenen Konfession das Abendmahl zu feiern

 

Danke für's Verschieben.

 

Sondergenehmigung weiß ich nicht, aber 2. ist nicht der Fall, da die Evangelen , ganz salopp gesagt, nach den A&As auf Platz zwei liegen.

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Ich wünschte manchmal, diese Diskussion würde nur mit halb soviel Respekt – wenn schon nicht vor der Eucharistie – so doch der Glaubensüberzeugung anderer geführt.

 

Das geht nicht gegen deine Frage Conny, soll aber doch zurechtrücken, was gelebte Ökumene ist. Als ich im Sommer das große Glück hatte, von einer russischen Gemeinde zur Eucharistie eingeladen zu werden, war mir völlig klar, dass ich nicht zur Kommunion gehen würde.

 

Und andererseits – werde ich immer an den sehr bewegenden Ostergottesdienst denken, bei dem der Priester wissentlich einem evangelischen Ehepaar die Kommunion reichte. Formal kirchenrechtlich gesehen durfte er das nicht. Aber ich glaube, dass es in diesem Augenblick geistlich richtig war, und dass der Priester hier Impuls des Heiligen Geistes folgte.

 

Ich befürchte, dass Ökumene in der Praxis mehr und mehr wie »Gleichmacherei« buchstabiert wird, und bin sehr besorgt über den Druck, den bestimmte Gremiensesselpupser hier aufbauen helfen.

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Zitat von Conny am 13:32 - 17.Februar.2003

Darf ein kath. Priester wissentlich unter vielleicht besonderen Umständen die Kommunion an einen evangel. Christen austeilen?

Unter besonderen Umständen schon: z. B. in Todesgefahr, in anderen Ländern (manche Bestimmungen sind den Bischofskonferenzen überlassen) auch z. B. bei Erstkommunionfeiern, oder generell in konbfessionsverschiedenen Ehen. Solche Bestimmungen zielen wohl generell vor allem dahin, die Familiengemeinschaft am Tisch des Herrn möglichst nicht auseinanderzureißen.

 

Wenn Du noch ein bißchen ausführlicher dazu lesen willst:

 

Hier

 

http://www.kath.de/cgi-bin/ikonboard/topic...4&topic=637

 

hatten wir uns schon mal - 17 Seiten lang!- mit diesem Thema beschäftigt.

 

 

 

 

(Geändert von Petrus um 19:59 - 17.Februar.2003)

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Zitat von Lichtlein am 15:13 - 17.Februar.2003

das mit "Platz 2" verstehe ich nicht ...


 

Das war rein statistisch gesehen. In meiner Gegend gibt es bevölkerungsmäßig am meisten A&As, dann Evangelen und wir liegen so bei 4%.

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@Torsten und Echo

 

Mir ging es einfach rein kirchenrechtlich darum. Außerdem tobt ja sowieso gerade die Diskussion um die gemeinsame Kommunion/Abendmahl und da fragt man sich sowas schon mal.

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Hallo Conny

 

Manches kann man auch unter die Rubrik "vorausschauender Gehorsam" fassen, was soviel bedeutet etwas schon zu tun, was irgendwann einmal offiziel erlaubt sein wird.

Allerdings darf so etwas nicht als Freibrief mißverstanden werden.

Im Übrigen halte ich viel davon, erst den Menschen zu sehen und dann die Kirchengesetze.

 

Liebe Grüße mtoto

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Das man natürlich zuerst den Menschen sehen muß, ist keine Frage und in der Praxis gibt es (den Umständen entsprechend) manchmal wirklich bessere Lösungen. Da ich mit dem eigentlichen Kirchenrecht nicht sehr vertraut bin, wollte ich halt mal die offizielle Handhabung in Erfahrung bringen.

Es gibt ja auch genug nicht-katholische Christen an denen sich einige von uns wirklich mal eine Scheibe abschneiden könnten, aber das ist in allen Bereichen des Lebens so.

 

Außerdem, wie hieß es mal so schön in einer Büttenrede beim Gemeindefasching: "...hier läuft schon viel nach dem 3. Vatikanischen Konzil...". Dies Bezog sich aber eher auf kleinere und größere Pannen in der Messe.

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