Siri Posted April 30, 2010 Report Share Posted April 30, 2010 was ändert sich gegenüber der jetzigen Praxis? http://www.kath.net/detail.php?id=26557 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank Posted April 30, 2010 Report Share Posted April 30, 2010 Nihil Obstat? Ist das was zum essen? KLingt so nach nem Eintopf aus Äpfeln, Birnen und Bananen. Nee, war Spass! Aber im ernst: Was ist Nihil Obstat. hab mir versucht den verlinkten Artikel durchzulesen, bin aber nicht schlau geworden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sophia Posted April 30, 2010 Report Share Posted April 30, 2010 http://www.dbk.de/252.html?&tx_ttnews%...Hash=31ca32c6eb „Mit der neuen Verfahrensordnung wird ein für alle Beteiligten transparentes Verfahren gewährleistet“, erklärte Erzbischof Dr. Robert Zollitsch. Transparenz. Für alle Beteiligten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Udalricus Posted April 30, 2010 Report Share Posted April 30, 2010 "Nihil obstat" heisst: "Nichts steht im Wege" Das "Nihil obstat" wird Professoren verliehen und somit zum Ausdruck gebracht, dass ihrer Lehrtätigkeit im Namen der Kirche nichts im Wege steht. Bei häretischen Professoren wird dieses "Nihil obstat" allerdings gelegentlich verweigert, und das gibt dann immer einen medialen Feuertanz. Jetzt war aber schon lange nichts mehr in der Richtung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Julian A. Posted April 30, 2010 Report Share Posted April 30, 2010 Nihil Obstat? Ist das was zum essen? KLingt so nach nem Eintopf aus Äpfeln, Birnen und Bananen. Klingt eher nach Obstipation. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank Posted April 30, 2010 Report Share Posted April 30, 2010 (edited) Nihil Obstat? Ist das was zum essen? KLingt so nach nem Eintopf aus Äpfeln, Birnen und Bananen. Klingt eher nach Obstipation. Nicht wirklich, bei Obstipation sind Bananen kontraindiziert. Helfen Bananen auch bei Verbal-Diarrhoe? (Der Humor kommt mir Bekannt vor. Arzt oder Pflegekraft? ) Edited April 30, 2010 by Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank Posted April 30, 2010 Report Share Posted April 30, 2010 "Nihil obstat" heisst: "Nichts steht im Wege" Das "Nihil obstat" wird Professoren verliehen und somit zum Ausdruck gebracht, dass ihrer Lehrtätigkeit im Namen der Kirche nichts im Wege steht. Bei häretischen Professoren wird dieses "Nihil obstat" allerdings gelegentlich verweigert, und das gibt dann immer einen medialen Feuertanz. Jetzt war aber schon lange nichts mehr in der Richtung. Also sowas wie die Missio Canonica? Aha! Danke! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Udalricus Posted April 30, 2010 Report Share Posted April 30, 2010 "Nihil obstat" heisst: "Nichts steht im Wege" Das "Nihil obstat" wird Professoren verliehen und somit zum Ausdruck gebracht, dass ihrer Lehrtätigkeit im Namen der Kirche nichts im Wege steht. Bei häretischen Professoren wird dieses "Nihil obstat" allerdings gelegentlich verweigert, und das gibt dann immer einen medialen Feuertanz. Jetzt war aber schon lange nichts mehr in der Richtung. Also sowas wie die Missio Canonica? Aha! Danke! Ja, genau. Nur für Professoren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted May 1, 2010 Report Share Posted May 1, 2010 "Nihil obstat" heisst: "Nichts steht im Wege" Das "Nihil obstat" wird Professoren verliehen und somit zum Ausdruck gebracht, dass ihrer Lehrtätigkeit im Namen der Kirche nichts im Wege steht. Bei häretischen Professoren wird dieses "Nihil obstat" allerdings gelegentlich verweigert, und das gibt dann immer einen medialen Feuertanz. Jetzt war aber schon lange nichts mehr in der Richtung. Also sowas wie die Missio Canonica? Aha! Danke! Ja, genau. Nur für Professoren. Es ist keine Missio, weil hier kein kirchlicher Lehrauftrag verliehen wird. Wer an einer Hochschule Theologie unterrichten soll, der benötigt die Unbedenklichtkeitserklärung des Bischofs. Bei Ersteberufungen auf einen Lehrstuhl muss der Bischof nach kirchlichem Recht in Rom nachfragen, in allen anderen Fällen macht er das selbst. Leider neigten in der Vergangenheit Bischöfe dazu, hier vollkommen unzusammenhängendes zum Entscheidungsgrund zu machen (ist kein Priester; ist eine Frau; will an einem Lehrstuhl arbeiten, mit dessen Chef ich gerade einen Streit habe) - insofern ist ein etwas objektiveres Verfahren, in dem Gründe genannte werden durchaus zu begrüßen (leider kenne ich die neuen Normen noch nicht). Dass für Laien ein mindestens einjähriger Einsatz in der Pastoral verlangt wird, halte ich angesichts der Anstellungstraditionen der letzten Jahre für einen Witz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elima Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Ich dachte immer, das "nihil obstat" sei ganz allgemein eine kirchliche Unbedenklichkeitserklärung (wie sie beispielsweise nach dem alten CIC erforderlich war, wenn man jemanden aus einer anderen Diözese heiraten wollte, weiß nicht, ob es das noch gibt) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Petrus Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 (edited) Wer an einer Hochschule Theologie unterrichten soll, der benötigt die Unbedenklichtkeitserklärung des Bischofs. Bei Ersteberufungen auf einen Lehrstuhl muss der Bischof nach kirchlichem Recht in Rom nachfragen, in allen anderen Fällen macht er das selbst. Hat Ratzinger das dann damals selbst gemacht? "1979 wurde Metz von Joseph Ratzinger, damals Erzbischof von München, der Ruf an die Universität München verwehrt. " http://www.pr-inside.com/de/johann-baptist...5231.htm Edited May 2, 2010 by Petrus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sokrates Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Transparenz.Für alle Beteiligten. Das wäre für kirchliche Verfahren in der Tat neu, ja geradezu revolutionär. Deshalb glaube ich es auch erst, wenn Figuren wie GeLuMü sich mindestens einmal daran gehalten haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Ich dachte immer, das "nihil obstat" sei ganz allgemein eine kirchliche Unbedenklichkeitserklärung (wie sie beispielsweise nach dem alten CIC erforderlich war, wenn man jemanden aus einer anderen Diözese heiraten wollte, weiß nicht, ob es das noch gibt) Das stimmt schon - aber im Kontext dieses Threads ist das nihil obstat die bischöfliche Erklärung, dass der Berufung auf einen Lehrstuhl nichts entgegen stünde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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