Simone Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Hallo, Ihr Lieben! Beim Schreiben meiner Staatsarbeit bin ich gerade auf den § 2 Art. 2 des Schulgesetzes des Landes NRW gestoßen, in dem der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen beschrieben wird. Dort steht: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung." Was meint Ihr dazu? Für mich, als jemanden, der an Gott glaubt, geht das eine logisch aus dem anderen hervor, aber nun ist es ja allgemein definitiv nicht so, dass die Ehrfurcht vor Gott Voraussetzung für den Respekt vor der Würde des Menschen und für soziales Handeln wäre. Das kriegen auch genug Menschen hin, die nicht an Gott glauben (Und insgesamt sind die Gläubigen da wahrscheinlich nicht besser!). Ich frag mich deshalb, ob so ein Satz wirklich etwas im säkularen Schulgesetz zu suchen hat? Schule hat ja nun nicht den Auftrag, Kinder zu bekehren... Man könnte jetzt grundsätzlich natürlich sagen, dass Schule den Auftrag hat, zu Toleranz und Respekt vor Religion(en) zu erziehen, aber damit würde ich persönlich diesen Satz ein wenig überinterpretiert sehen. Also: Wie konkret wirkt sich solch ein Satz also auf Unterricht und Erziehung aus? Oder ist er einfach nur schmückendes Beiwerk, das aus der "Totschlagkeule" christliches Abendland entstanden ist? Poste das Ganze mal absichtlich hier, weil mir klar ist, was die A&As davon halten. Würde aber gerne mal Eure Meinung hören! Link to comment Share on other sites More sharing options...
tribald_old Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Hallo, Ihr Lieben! Beim Schreiben meiner Staatsarbeit bin ich gerade auf den § 2 Art. 2 des Schulgesetzes des Landes NRW gestoßen, in dem der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen beschrieben wird. Dort steht: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung." Was meint Ihr dazu? Für mich, als jemanden, der an Gott glaubt, geht das eine logisch aus dem anderen hervor, aber nun ist es ja allgemein definitiv nicht so, dass die Ehrfurcht vor Gott Voraussetzung für den Respekt vor der Würde des Menschen und für soziales Handeln wäre. Das kriegen auch genug Menschen hin, die nicht an Gott glauben (Und insgesamt sind die Gläubigen da wahrscheinlich nicht besser!). Ich frag mich deshalb, ob so ein Satz wirklich etwas im säkularen Schulgesetz zu suchen hat? Schule hat ja nun nicht den Auftrag, Kinder zu bekehren... Man könnte jetzt grundsätzlich natürlich sagen, dass Schule den Auftrag hat, zu Toleranz und Respekt vor Religion(en) zu erziehen, aber damit würde ich persönlich diesen Satz ein wenig überinterpretiert sehen. Also: Wie konkret wirkt sich solch ein Satz also auf Unterricht und Erziehung aus? Oder ist er einfach nur schmückendes Beiwerk, das aus der "Totschlagkeule" christliches Abendland entstanden ist? Poste das Ganze mal absichtlich hier, weil mir klar ist, was die A&As davon halten. Würde aber gerne mal Eure Meinung hören! Ersatzlos streichen. Die Begründung hast du ja selbst gegeben. Ehrfurcht vor den Menschen ist weitaus wichtiger. Schließlich sind Menschen eine jederzeit von jedem erfahrbare Realtät. sich kurz dazu äußernd..................tribald Link to comment Share on other sites More sharing options...
gouvernante Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Wenn Du nur Meinungen von Katholiken möchtest, dann müßten wir diesen thread nach "Glaubensgespräche" schieben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Simone Posted May 2, 2010 Author Report Share Posted May 2, 2010 (edited) Ach, ich dachte hier wär das auch... Danke, aber lass mal ruhig! Vielleicht kommt dann ja doch sogar noch besser eine Diskussion in Gang Edited May 2, 2010 by Simone Link to comment Share on other sites More sharing options...
laura Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Na ja, ich kann "Ehrfurcht vor Gott" durchaus auch interpretieren als "Achtung vor dem, was den Religionen heilig ist" - dann kann es für alle Menschen gelten ... Die Schulgesetze stammen halt aus den 50er Jahren, damals hatte man noch keine Multi-Kulti-Gesellschaft gekannt. Laura Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Ohne meine Meinung hierzu kundzutun, was wohl überflüssig wäre, nur soviel: § 2 Abs. 2 SchulG NW ist gleichlautend mit Art. 7 Abs. 1 Verf NW. Darauf geht auch dieser Passus zurück. Offenbar hat man 2001 als man die Tierliebe als Erziehungsziel von Verfassungsrang verankert hat, darauf verzichtet, dieses Erziehungsziel rauszunehmen. Sachgrund hierfür wird neben allgemeiner christlich-abendländischer Bewegtheit wohl auch Rücksicht auf konservative Regionen NRWs gewesen sein. Nach meinem Dafürhalten wirkt sich das überhaupt nicht auf den Unterricht aus, es mag christlich-abendländisch gestimmten Verwaltungsrichtern mal als Argumentationshilfe dienen, wenn es gilt ein Gerichtsverfahren zum Kreuzzug zu machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Na ja, ich kann "Ehrfurcht vor Gott" durchaus auch interpretieren als "Achtung vor dem, was den Religionen heilig ist" - dann kann es für alle Menschen gelten ... Die Schulgesetze stammen halt aus den 50er Jahren, damals hatte man noch keine Multi-Kulti-Gesellschaft gekannt. Laura Das ist nicht ganz richtig. Das SchulG NW ist von 2005, nur die Verfassung ist von 1950. Allerdings hat man 2001 den fraglichen Art. 7 Verf NW geändert, sich allerdings darauf beschränkt Tierliebe in Abs. 2 hineinzuschreiben. Abs. 1, den § 2 Abs. 1 SchulG NW im Wortlaut spiegelt, wurde unverändert belassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Simone Posted May 2, 2010 Author Report Share Posted May 2, 2010 Na ja, ich kann "Ehrfurcht vor Gott" durchaus auch interpretieren als "Achtung vor dem, was den Religionen heilig ist" - dann kann es für alle Menschen gelten ... Die Schulgesetze stammen halt aus den 50er Jahren, damals hatte man noch keine Multi-Kulti-Gesellschaft gekannt. Laura Das ist nicht ganz richtig. Das SchulG NW ist von 2005, nur die Verfassung ist von 1950. Allerdings hat man 2001 den fraglichen Art. 7 Verf NW geändert, sich allerdings darauf beschränkt Tierliebe in Abs. 2 hineinzuschreiben. Abs. 1, den § 2 Abs. 1 SchulG NW im Wortlaut spiegelt, wurde unverändert belassen. Genau, das war mir nämlich auch aufgefallen, dass das Ganze neueren Datums ist und man sich bewusst dafür entschieden hat, das drinzulassen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Ich bezweifle, dass dahinter ein fertiges Konzept steht oder gar eine juristische Handlungsanweisung für den Unterricht. Es dürfte sich um eine folgenlose Absichtsbekundung handeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
agnostiker Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 (edited) Was meint Ihr dazu? Für mich, als jemanden, der an Gott glaubt, geht das eine logisch aus dem anderen hervor, aber nun ist es ja allgemein definitiv nicht so, dass die Ehrfurcht vor Gott Voraussetzung für den Respekt vor der Würde des Menschen und für soziales Handeln wäre. Das kriegen auch genug Menschen hin, die nicht an Gott glauben (Und insgesamt sind die Gläubigen da wahrscheinlich nicht besser!). Für dich geht das eine aus dem anderen logisch hervor, weil es für dich ganz selbstständig scheint, dass eine ganz bestimmte Sorte von Gott gemeint ist, oder? Geht das immer noch logisch auseinander hervor, wenn du an andere Religionen denkst oder gar einige fundamentalistische Ausführungen? Im übrigen Danke für die Anerkennung, dass wir auch so manches hinkriegen ;-) Oder ist er einfach nur schmückendes Beiwerk, das aus der "Totschlagkeule" christliches Abendland entstanden ist? Ich kann mir nicht vorstellen, wie man so einen Satz einfach so darein klatschen kann, ohne sich nicht vorher den Kopf zu zerbrechen, welche Götter man eigentlich mit dieser Referenz auf Gott, die ja jeder anders versteht, meinen kann und darf. Ich kann mir aber schon denken, wie so manch christlicher Politiker das versteht. Im Prinzip hatten wir das Thema schon, nämlich nach der Vereidigung von unserer ersten muslimischen Ministerin, der man im Prinzip im Nachhinein anlastete den Terminus "Gott" irgendwie verunreinigt zu haben. Edited May 2, 2010 by agnostiker Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Genau, das war mir nämlich auch aufgefallen, dass das Ganze neueren Datums ist und man sich bewusst dafür entschieden hat, das drinzulassen... Naja, § 2 Abs. 1 SchulG NW ist ja sehr ähnlich zu § 1 Abs. 2 Satz 1 SchulOG NW (aK). Ich vermute, dass das Beibehalten nicht zuletzt darauf beruhte, dass dieses Erziehungsziel von Verfassungs wegen vorgegeben ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alfons Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Wenn Du nur Meinungen von Katholiken möchtest, dann müßten wir diesen thread nach "Glaubensgespräche" schieben... Ach, ich dachte hier wär das auch... Danke, aber lass mal ruhig! Vielleicht kommt dann ja doch sogar noch besser eine Diskussion in Gang Den Diskussionsbereich "Fragen und Antworten" habe ich bislang so verstanden, dass es hier um Antworten auf Fragen aus dem Themenfeld "Katholischer Glaube/katholische Kirche/katholisches Leben" geht, wobei die Antworten nicht unbedingt nur von Katholiken kommen müssen. Dass aber alle, die über mögliche Antworten mit diskutieren, sich dabei bewusst sind, dass sie im katholischen Bereich des Forums posten und dass "Fragen und Antworten" nicht der Ort für weltanschauliches Verbal-Gemetzel ist. Alfons Link to comment Share on other sites More sharing options...
Simone Posted May 2, 2010 Author Report Share Posted May 2, 2010 Für dich geht das eine aus dem anderen logisch hervor, weil es für dich ganz selbstständig scheint, dass eine ganz bestimmte Sorte von Gott gemeint ist, oder?Geht das immer noch logisch auseinander hervor, wenn du an andere Religionen denkst oder gar einige fundamentalistische Ausführungen? Ja, da haste schon recht, dass damit für mich eine "bestimmte Sorte von Gott" gemeint ist, wobei ich den Verfassern da auch unterstellen würde, dass sie sich auf den "Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs" beziehen. Und: Ja, das geht für mich logisch auseinander hervor, wenn ich an Judentum, Christentum und Islam denke! Die fundamentalistischen Ausführungen derselben sind da für mich nicht der Maßstab, die gibt es von allen Dreien, spiegeln aber nicht das hauptsächlich vertretene Gottesbild der monotheistischen Weltreligionen wieder. Mir ist schon klar, dass ich mich da auf dünnem Eis bewege, wenn ich das hier so schreibe - alleine im Forum sieht man bei mancherleuts Gottesbildern, dass sie nicht unbedingt zu Achtung vor dem Menschen führen. Nichtsdestotrotz glaube ICH, dass das Gottesbild von Judentum, Christentum und Islam dieses Auseinander-Hervorgehen hergibt, alleine schon der 10 Gebote wegen, die alle drei in irgendeiner Form teilen (in einer etwas anderen Form gibts die ja auch im Islam)... Link to comment Share on other sites More sharing options...
gouvernante Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 (edited) Wenn Du nur Meinungen von Katholiken möchtest, dann müßten wir diesen thread nach "Glaubensgespräche" schieben... Ach, ich dachte hier wär das auch... Danke, aber lass mal ruhig! Vielleicht kommt dann ja doch sogar noch besser eine Diskussion in Gang Den Diskussionsbereich "Fragen und Antworten" habe ich bislang so verstanden, dass es hier um Antworten auf Fragen aus dem Themenfeld "Katholischer Glaube/katholische Kirche/katholisches Leben" geht, wobei die Antworten nicht unbedingt nur von Katholiken kommen müssen. Dass aber alle, die über mögliche Antworten mit diskutieren, sich dabei bewusst sind, dass sie im katholischen Bereich des Forums posten und dass "Fragen und Antworten" nicht der Ort für weltanschauliches Verbal-Gemetzel ist. Alfons Genauso ist es. Meine Nachfrage bezog sich auf folgende Aussage im Eröffnungspost: Poste das Ganze mal absichtlich hier, weil mir klar ist, was die A&As davon halten. Edited May 2, 2010 by gouvernante Link to comment Share on other sites More sharing options...
Petrus Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Beim Schreiben meiner Staatsarbeit bin ich gerade auf den § 2 Art. 2 des Schulgesetzes des Landes NRW gestoßen, in dem der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen beschrieben wird. Dort steht: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung." da sind wir in Bayern ausführlicher ... "Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt." (BAYEUG Art. 2, Abs. 3) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Keine Sorge, mit dem hier gegenständlichen Sermon hat es nicht sein Bewenden. Es geht noch weiter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wiebke Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 da sind wir in Bayern ausführlicher ... "Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, ..." (BAYEUG Art. 2, Abs. 3) = Art. 131 Bayr. Verf. Besonders anschaulich: Selbst wenn man, wie die Bayrische Verfassung hier, nichtreligiöse Weltanschauungen einfach übergeht, bleiben noch genug "religiöse Überzeugungen" übrig, die nichts mit einem Gott, der grammatisch ohne Artikel auskommt (also einen monotheistischer Prägung), zu tun haben. Die Schüler sollen also religiöse Überzeugung achten, aber im selben Atemzug missachtet die Verfassung genau diese religiösen Überzeugungen, indem sie das Bildungsziel "Ehrfurcht vor Gott" vorschreibt. Erschreckend ist, dass mich sowas nicht mal mehr wundert... Zu NRW: Wenn ich mich richtig erinnere, stand in der letzten Fassung des Schulgesetzes (oder -gesetzentwurfs) unter Rot-Grün bei den Bildungszielen nur ein verschämter Verweis auf die Landesverfassung. Die schwarz-gelbe Regierung hat dann den gesamten Text aus der Verfassung übernommen, einschließlich Gott. Es dürfte sich also um eine ganz bewusste Bekräftigung handeln, die man wohl gefahrlos der CDU zurechnen kann. Dass es im Unterrichtsalltag keine Rolle spielt, will ich schwer hoffen. Als Frechheit empfinde ich es trotzdem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted May 2, 2010 Report Share Posted May 2, 2010 Zu NRW: Wenn ich mich richtig erinnere, stand in der letzten Fassung des Schulgesetzes (oder -gesetzentwurfs) unter Rot-Grün bei den Bildungszielen nur ein verschämter Verweis auf die Landesverfassung. Die schwarz-gelbe Regierung hat dann den gesamten Text aus der Verfassung übernommen, einschließlich Gott. Es dürfte sich also um eine ganz bewusste Bekräftigung handeln, die man wohl gefahrlos der CDU zurechnen kann. Bist du dir da sicher? Die Wahl in NRW war ja bekanntlich im Mai 2005 und das Schulgesetz wurde aber mW im Februar 2005 ausgefertigt. Und du bist doch Juristin genug, um zu wissen, dass es nüschts ausmacht, ob jetzt das Bildungsziel in der Verfassung steht und nochmal einfachgesetzlich nachgeplappert wird oder nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wiebke Posted May 3, 2010 Report Share Posted May 3, 2010 Zu NRW: Wenn ich mich richtig erinnere, stand in der letzten Fassung des Schulgesetzes (oder -gesetzentwurfs) unter Rot-Grün bei den Bildungszielen nur ein verschämter Verweis auf die Landesverfassung. Die schwarz-gelbe Regierung hat dann den gesamten Text aus der Verfassung übernommen, einschließlich Gott. Es dürfte sich also um eine ganz bewusste Bekräftigung handeln, die man wohl gefahrlos der CDU zurechnen kann. Bist du dir da sicher? Was für eine Frage, wo ich doch "wenn ich mich richtig erinnere" geschrieben habe... Die Wahl in NRW war ja bekanntlich im Mai 2005 und das Schulgesetz wurde aber mW im Februar 2005 ausgefertigt. Und du bist doch Juristin genug, um zu wissen, dass es nüschts ausmacht, ob jetzt das Bildungsziel in der Verfassung steht und nochmal einfachgesetzlich nachgeplappert wird oder nicht. Hab jetzt mal recherchiert: Der betreffende Absatz 2 wurde 2006 in § 2 eingefügt. Vorher stand da nur die Verweisung auf die Landesverfassung in Absatz 1 Satz 2 (und die steht da immer noch). Nachzulesen hier auf Seite 4. Außerdem erläutert das Schulministerium in einer Broschüre ausdrücklich: "Darüber hinaus werden die in Artikel 7 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen niedergelegten Erziehungsziele, insbesondere die Ehrfurcht vor Gott, die Achtung vor der Würde des Menschen und die Bereitschaft zum sozialen Handeln durch die Aufnahme in das Schulgesetz betont." Die Leute, die das gemacht haben, waren wohl auch Juristen genug um zu wissen, dass es rechtlich nichts ausmacht, ob sie es einfachgesetzlich nachplappern oder nicht. Gerade deswegen ist das politische Statement dahinter nicht zu übersehen - noch dazu bei einer Bestimmung, deren Grundgesetzkonformität gelinde gesagt zweifelhaft ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alfons Posted May 3, 2010 Report Share Posted May 3, 2010 Ließe sich aus der Landesverfassung NRW § 7 und dem Schulgesetz § 2 ableiten, dass "Gottesleugner" als Lehrer nicht tragbar sind? Alfons Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wiebke Posted May 3, 2010 Report Share Posted May 3, 2010 Ließe sich aus der Landesverfassung NRW § 7 und dem Schulgesetz § 2 ableiten, dass "Gottesleugner" als Lehrer nicht tragbar sind? Alfons Wenn man schon auf dem verqueren Trip ist, dann sicherlich. Ich vermute auch mal stark, dass das in den 1950er/'60er Jahren so gesehen worden wäre ("wäre", weil sich wahrscheinlich faktisch keiner geoutet hat). Heute würde wohl kaum noch jemand sowas wagen, weil der Verstoß gegen Art. 33 GG allzu deutlich wäre. Wahrscheinlich würden Leute, die in die Richtung denken, nur sagen, atheistische Lehrer hätten sich in der Schule bedeckt zu halten, weil sie sonst das verfassungsmäßige Bildungsziel "Ehrfurcht vor Gott" in Gefahr brächten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mardas Posted May 14, 2010 Report Share Posted May 14, 2010 Es freut mich, dass hier säkulare Ziele verfolgt werden, ich als Piratenpartei-Mitglied möchte auch dieses Stück streichen, und stattdessen Toleranz hereinsetzen, daher jedenfalls Respekt euch Katholiken, ich hatte glatt erwartet, dass hier ein CDU-ähnlicher Poker losgeht, wie bei den Kruzifix-Urteilen... Nur soviel: Wenn wir, wie Sarah Palin meint, die westliche Gesellschaft auf der Bibel und den 10 Geboten begründet sehen wollten, würden wir Ehebrecher steinigen, Städte ausrotten, Sklaverei befürworten, Frauen als Besitz ansehen, Religionsfreiheit verneinen und und und... Sogar Jesus himself hat die Religionsfreiheit verneint, indem er alle Abweichler in die Hölle schickte... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mariamante Posted May 14, 2010 Report Share Posted May 14, 2010 Nur soviel: Wenn wir, wie Sarah Palin meint, die westliche Gesellschaft auf der Bibel und den 10 Geboten begründet sehen wollten, würden wir Ehebrecher steinigen, Städte ausrotten, Sklaverei befürworten, Frauen als Besitz ansehen, Religionsfreiheit verneinen und und und. So viel zur Unkenntnis über Jesus Christus. Jesus Christus hat die Ehebrecherin gegen die Steiniger verteidigt, die Menschen von der Sklaverei der Sünde befreien wollen - sie zur wahren Freiheit der Kinder Gottes führen wollen. Dass manche das nicht verstehen oder das Gegenteil sehen ist wohl auch eine Frage der Sichtweise. Wie ich deiner Stellungnahme entnehme, ist es möglich auch die guten Absichten Jesu sehr verdreht zu sehen. .. Sogar Jesus himself hat die Religionsfreiheit verneint, indem er alle Abweichler in die Hölle schickte... Das sind sehr unbedachte Aussagen. Wenn Jesus die Menschen vor falschen Wegen warnte, hat er nicht "Abweichler" in die Hölle geschickt- sondern im Gegenteil: Er wollte die Menschen davor bewahren, dorthin zu kommen. Du siehst die Sache durch eine dunkle Brille- und damit über- siehst du vieles. Link to comment Share on other sites More sharing options...
GermanHeretic Posted May 14, 2010 Report Share Posted May 14, 2010 So viel zur Unkenntnis über Jesus Christus. Jesus Christus hat die Ehebrecherin gegen die Steiniger verteidigt, Aber nicht weil er das Steinigen von Ehebrecherinnen falsch oder übertrieben findet, sondern mit einer total hirnrissigen Begründung, die sämtliche Versuche ein funktionierendes Gemeinwesen zu etablieren zum Scheitern verurteilen würde, wendete man sie konsequent an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wiebke Posted May 14, 2010 Report Share Posted May 14, 2010 Wenn Jesus die Menschen vor falschen Wegen warnte, hat er nicht "Abweichler" in die Hölle geschickt- sondern im Gegenteil: Er wollte die Menschen davor bewahren, dorthin zu kommen. Du siehst die Sache durch eine dunkle Brille- und damit über- siehst du vieles. Hab ich arme Atheistin wieder mal die Dreifaltigkeit nicht richtig kapiert... Dabei dachte ich doch, es sei so einfach: Jesus ist Gott, und Gott ist allmächtig. Da könnte er ja auch einfach Leute nicht in die Hölle schicken für so Kinkerlitzchen wie falsche Konfession. Aber ja, bin wohl zu blöd. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts