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Das Recht auf freie Religionsausübung


Aristippos

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Inwiefern hilft dies beim EGMR weiter? (Um den ging es nämlich ursprünglich ;) )

Negative Religionsfreiheit , Stichwort Gebühren für Kirchenaustritt beispielsweise.

Das ist, wenn ich's richtig verstanden habe, keine Gebühr für Kirchenaustritt, sondern eine Gebühr für Amtshandeln im Interesse des Antragstellers ohne Vorliegen eines öffentlichen Interesses.

Ist ja im Grunde ein Unding, den Austritt vor einer staatlichen Behörde zu erklären statt gegenüber der zu verlassenden Institution.

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Inwiefern hilft dies beim EGMR weiter? (Um den ging es nämlich ursprünglich ;) )

Negative Religionsfreiheit , Stichwort Gebühren für Kirchenaustritt beispielsweise.

Das ist, wenn ich's richtig verstanden habe, keine Gebühr für Kirchenaustritt, sondern eine Gebühr für Amtshandeln im Interesse des Antragstellers ohne Vorliegen eines öffentlichen Interesses.

Ist ja im Grunde ein Unding, den Austritt vor einer staatlichen Behörde zu erklären statt gegenüber der zu verlassenden Institution.

Und wenn dieser Behörde dadurch Kosten entstehen, hätte die eigenlich die jeweilige Religionsgemeinschaft zu tragen. Aber hier kommt eben die »privilegierte Partnerschaft« zwischen Staat und Kirche zum tragen, in der der Staat den Kirchenaustritt so unbequem wie möglich macht.

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Und wenn dieser Behörde dadurch Kosten entstehen, hätte die eigenlich die jeweilige Religionsgemeinschaft zu tragen.

 

Warum.....ihr müsstet sie Euren Eltern verrechnen ......niemand hat Eure Eltern gezwungen Euch taufen zu lassen......

bearbeitet von wolfgang E.
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Und wenn dieser Behörde dadurch Kosten entstehen, hätte die eigenlich die jeweilige Religionsgemeinschaft zu tragen.

Warum.....ihr müsstet sie Euren Eltern verrechnen ......niemand hat Eure Eltern gezwungen Euch taufen zu lassen......

Na ja, die schiefen Blicke und das Getuschel der Nachbarn ist ja alles nur ein bißchen spießiger Gruppenzwang. Aber so ganz kann ich die überbordende Aufregung um die Austrittsgebühr auch nicht nachvollziehen. Der Skandal ist, daß man damit zu einer Behörde muß, nicht daß die dafür Geld sehen will. Andererseits, verlogen wie die Kirchen sind, ist es vielleicht besser, einen amtlichen Wisch über den Austritt zu haben, da gibt es dann wenigstens nichts zu deuteln. Und die paar Mücken hat man doch schnell wieder an Steuern gespart. Und selbst wenn man keine Steuern zahlt, €30 sollte die eigene Ehre doch noch wert sein.

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Um die weltanschauliche Verbitterung aus der Diskussion zu nehmen, schlage ich vor, stattdessen die logisch analoge Frage zu erörtern, ob einer, der gar nicht scheißen muss, das Recht hat, eine öffentliche Toilette zu benutzen.

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und tschüss.

Wie du meinst. Deine Arroganz kannst du dir sonstwohin stecken.

Entschuldige, aber Ediths Virulenz war völlig berechtigt. Ihr unterstellen zu wollen, dass sie als Juristin von Grundrechten sowenig Ahnung hat, dass sie nicht wüsste, dass Freiheit immer bedeutet, etwas tun oder eben auch lassen zu können, ist schon fast ehrabschneidend.

 

Dass der Eindruck aufkommen kann, jemand könnte das ernst meinen, sagt eigentlich mehr über einen Teil des Publikums hier als über Edith.

 

Um die weltanschauliche Verbitterung aus der Diskussion zu nehmen, schlage ich vor, stattdessen die logisch analoge Frage zu erörtern, ob einer, der gar nicht scheißen muss, das Recht hat, eine öffentliche Toilette zu benutzen.

Na klar. Zum Pinkeln.

 

Womit ich zum nächsten Aspekt komme. Abgesehen davon, dass sich Atheismus und Religiosität nicht ausschließen (siehe Buddhismus), geht es für den Nichtreligiösen nicht nur um negative Religionsfreiheit, sondern auch um positive Weltanschauungsfreiheit (Atheismus alleine macht zwar noch keine Weltanschauung, aber viele Atheisten haben ja trotzdem eine).

 

Denn auch in der EMRK wird das entsprechende Grundrecht nicht nur für religiöse Auffassungen gewährleistet:

1. Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religi­onsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Re­ligion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Reli­gion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit ande­ren öf­fentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.

2. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu beken­nen, darf nur Einschrän­kungen unterwor­fen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rech­te und Freiheiten anderer.

Die Frage, ob Atheisten Religionsfreiheit genießen ist also müßig: Wenn's nicht Religionsfreiheit ist, dann eben Weltanschauungsfreiheit, die Regeln sind dieselben.

 

So what...

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Inwiefern hilft dies beim EGMR weiter? (Um den ging es nämlich ursprünglich ;) )

Negative Religionsfreiheit , Stichwort Gebühren für Kirchenaustritt beispielsweise.

Das ist, wenn ich's richtig verstanden habe, keine Gebühr für Kirchenaustritt, sondern eine Gebühr für Amtshandeln im Interesse des Antragstellers ohne Vorliegen eines öffentlichen Interesses.

Ist ja im Grunde ein Unding, den Austritt vor einer staatlichen Behörde zu erklären statt gegenüber der zu verlassenden Institution.

Und wenn dieser Behörde dadurch Kosten entstehen, hätte die eigenlich die jeweilige Religionsgemeinschaft zu tragen. Aber hier kommt eben die »privilegierte Partnerschaft« zwischen Staat und Kirche zum tragen, in der der Staat den Kirchenaustritt so unbequem wie möglich macht.

Überhaupt nicht.

Du willst ja was von der Behörde, nicht die Religionsgemeinschaft. Und die Religionsgemeinschaft hat den Staat auch nicht aufgefordert, Austritte zu registrieren, sondern der Staat maßt sich das an.

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Und die Religionsgemeinschaft hat den Staat auch nicht aufgefordert, Austritte zu registrieren, sondern der Staat maßt sich das an.

Ja ja, der böse Staat! Die Proteste der Kirche gegen diese Anmaßung haben sich bis jetzt allerdings in Grenzen gehalten. Auch sind die Kirchen große Verfechter der Austrittsgebühren, natürlich nur aus altruistischer Sorge um den Zustand der Staatsfinanzen.

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GermanHeretic
Und die Religionsgemeinschaft hat den Staat auch nicht aufgefordert, Austritte zu registrieren,

Oh doch, das hat sie. Der KdÖR-Status berechtigt eine Religionsgemeinschaft nur zur Steuererhebung, zwecks derer der Staat Ein- und Austritte registrieren muß, das ergibt sich nicht zwingend. Die Religionsgemeinschaft muß den Staat schon dazu auffordern, all dies zu tun. Die Zeugen Jehovas z.B., auch eine KdÖR, nehmen löblicherweise von dieser Praxis Abstand.

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Und die Religionsgemeinschaft hat den Staat auch nicht aufgefordert, Austritte zu registrieren,

Oh doch, das hat sie. Der KdÖR-Status berechtigt eine Religionsgemeinschaft nur zur Steuererhebung, zwecks derer der Staat Ein- und Austritte registrieren muß, das ergibt sich nicht zwingend. Die Religionsgemeinschaft muß den Staat schon dazu auffordern, all dies zu tun. Die Zeugen Jehovas z.B., auch eine KdÖR, nehmen löblicherweise von dieser Praxis Abstand.

Seit wann besteht eigentlich in D diese staatliche Registrierung?

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Seit wann besteht eigentlich in D diese staatliche Registrierung?
Die Konfession wird in rheinischen Standesämtern seit 1799 eingetragen.

 

Die Kirchensteuer gibt es seit 1919.

 

Seit wann es die Melderegister gibt, habe ich ad hoc nicht herausgefunden, aber als Nachweis welcher Name auf welcher Steuerliste nun KiSt-pflichtig war, wird sehr früh wohl ein Konfessionsvermerk darauf aufgetaucht sein.

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Danke.

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Und die Religionsgemeinschaft hat den Staat auch nicht aufgefordert, Austritte zu registrieren, sondern der Staat maßt sich das an.

Ja ja, der böse Staat! Die Proteste der Kirche gegen diese Anmaßung haben sich bis jetzt allerdings in Grenzen gehalten. Auch sind die Kirchen große Verfechter der Austrittsgebühren, natürlich nur aus altruistischer Sorge um den Zustand der Staatsfinanzen.

Ist das so bei euch? Bringt's halt eure Gesetze in Ordnung!

Was die Proteste, die fehlenden, betrifft: Die sind auf Unverstand zurückzuführen. Denn das Verfahren erleichtert den Austritt tatsächlich, was ja der Zweck ist, zu dem es erfunden wurde. Man muss sich mit den eigentlichen Adressaten nicht auseinandersetzen.

Die Kirchen sind große Verfechter der Austrittsgebühren?

Das hör ich zum ersten Mal, aber ich weiß natürlich nicht alles über Deutschland.

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Und die Religionsgemeinschaft hat den Staat auch nicht aufgefordert, Austritte zu registrieren, sondern der Staat maßt sich das an.

Ja ja, der böse Staat! Die Proteste der Kirche gegen diese Anmaßung haben sich bis jetzt allerdings in Grenzen gehalten. Auch sind die Kirchen große Verfechter der Austrittsgebühren, natürlich nur aus altruistischer Sorge um den Zustand der Staatsfinanzen.

Ist das so bei euch? Bringt's halt eure Gesetze in Ordnung!

Was die Proteste, die fehlenden, betrifft: Die sind auf Unverstand zurückzuführen. Denn das Verfahren erleichtert den Austritt tatsächlich, was ja der Zweck ist, zu dem es erfunden wurde. Man muss sich mit den eigentlichen Adressaten nicht auseinandersetzen.

Die Kirchen sind große Verfechter der Austrittsgebühren?

Das hör ich zum ersten Mal, aber ich weiß natürlich nicht alles über Deutschland.

Darum interessierte mich der zeitpunkt der Einführung des "staatlichen" Austritts. Ö hat da ja eine etwas andere Geschichte.

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Also das Geschrei um die Austrittsgebühren verstehe ich nicht. Ich hatte die Gebühren nach wenigen Tagen wieder eingespart. Leute, bei denen sich die Investition nicht lohnt, sollen halt in der Kirche bleiben.

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Und die Religionsgemeinschaft hat den Staat auch nicht aufgefordert, Austritte zu registrieren,

Oh doch, das hat sie. Der KdÖR-Status berechtigt eine Religionsgemeinschaft nur zur Steuererhebung, zwecks derer der Staat Ein- und Austritte registrieren muß, das ergibt sich nicht zwingend. Die Religionsgemeinschaft muß den Staat schon dazu auffordern, all dies zu tun. Die Zeugen Jehovas z.B., auch eine KdÖR, nehmen löblicherweise von dieser Praxis Abstand.

Nenne mir ein Kirchenaustrittsgesetz in Deutschland, das nicht-steuererhebende, aber öffentlich-rechtliche Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften aus seinem Regelungsbereich ausnimmt.

 

Müh dich nicht, gibt's nicht.

 

Ich weiß, dass z.B. der HVD NRW einen Austritt direkt beim Verband in seiner Verfassung vorsieht, aber nach dem nrw. Kirchenaustrittsgesetz dürfte dieser Austritt keine Wirkung für den staatlichen Bereich haben. Z.B. wirst du, wenn du da mal Mitglied warst, dich erst dann beim Standesamt als katholisch eintragen lassen können, nachdem du den Austritt aus dem HVD beim Amtsgericht (unter Zahlung von 30 Eiern) nachgewiesen hast. Selbiges gilt für die Zeugen Jehovas genauso, wenn sie in deinem Bundesland bereits als öffentlich-rechtlich anerkannt sind.

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Also das Geschrei um die Austrittsgebühren verstehe ich nicht. Ich hatte die Gebühren nach wenigen Tagen wieder eingespart. Leute, bei denen sich die Investition nicht lohnt, sollen halt in der Kirche bleiben.

Wenn es nicht die Austrittsgebühren wären, dann würden sie halt um die Fahrtlkosten zur Behörde weinen, oder um den Zeitaufwand hinzugehen oder die Abnützung des Bewegungsapparates oder sonst etwas.

Es handelt sich um ein Ritual ohne tieferen Sinn.

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GermanHeretic
Ich weiß, dass z.B. der HVD NRW einen Austritt direkt beim Verband in seiner Verfassung vorsieht, aber nach dem nrw. Kirchenaustrittsgesetz dürfte dieser Austritt keine Wirkung für den staatlichen Bereich haben. Z.B. wirst du, wenn du da mal Mitglied warst, dich erst dann beim Standesamt als katholisch eintragen lassen können, nachdem du den Austritt aus dem HVD beim Amtsgericht (unter Zahlung von 30 Eiern) nachgewiesen hast. Selbiges gilt für die Zeugen Jehovas genauso, wenn sie in deinem Bundesland bereits als öffentlich-rechtlich anerkannt sind.

Interessant, das wußte ich bisher nicht. Nur dürfte das bei beiden Truppen solange nicht relevant sein, bis die auf die Idee kommen, ihre nicht bei der Behörde/Amtsgericht Ausgetretenen zur Kasse zu bitten. (was der Faktenlage keinen Abbruch tut.)

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Und die Religionsgemeinschaft hat den Staat auch nicht aufgefordert, Austritte zu registrieren,

Oh doch, das hat sie. Der KdÖR-Status berechtigt eine Religionsgemeinschaft nur zur Steuererhebung, zwecks derer der Staat Ein- und Austritte registrieren muß, das ergibt sich nicht zwingend. Die Religionsgemeinschaft muß den Staat schon dazu auffordern, all dies zu tun. Die Zeugen Jehovas z.B., auch eine KdÖR, nehmen löblicherweise von dieser Praxis Abstand.

Nenne mir ein Kirchenaustrittsgesetz in Deutschland, das nicht-steuererhebende, aber öffentlich-rechtliche Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften aus seinem Regelungsbereich ausnimmt.

 

Müh dich nicht, gibt's nicht.

 

Ich weiß, dass z.B. der HVD NRW einen Austritt direkt beim Verband in seiner Verfassung vorsieht, aber nach dem nrw. Kirchenaustrittsgesetz dürfte dieser Austritt keine Wirkung für den staatlichen Bereich haben. Z.B. wirst du, wenn du da mal Mitglied warst, dich erst dann beim Standesamt als katholisch eintragen lassen können, nachdem du den Austritt aus dem HVD beim Amtsgericht (unter Zahlung von 30 Eiern) nachgewiesen hast. Selbiges gilt für die Zeugen Jehovas genauso, wenn sie in deinem Bundesland bereits als öffentlich-rechtlich anerkannt sind.

 

Doch, die Austritte beim Verband haben "Wirkung für den staatlichen Bereich" ... ok, wie es beim HVD genau ist, kann ich ned sagen, aber bei uns ist es so, daß wie jedes Jahr eine Aufstellung ans Kultusministerium schicken müssen, wieviele Mitglieder wir genau haben (und ja, wir DÜRFTEN "Kirchensteuer" erheben und sie vom Staat einziehen lassen, tun wir aber nicht ... )

 

Was ich ja interessant finde in dem Zusammenhang ist, daß die Kirche dem Staat nichtmal genaue Zahlen geben muß, sondern die Anzahl der Kirchenmitglieder, nach der u.a. die Höhe der Staatssubventionen festgelegt wird, nur geschätzt wird, und das auch nur alle paar Jahre ...

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Was ich ja interessant finde in dem Zusammenhang ist, daß die Kirche dem Staat nichtmal genaue Zahlen geben muß, sondern die Anzahl der Kirchenmitglieder, nach der u.a. die Höhe der Staatssubventionen festgelegt wird, nur geschätzt wird, und das auch nur alle paar Jahre ...

 

...und dies aufgrund ihrer eigenen Register. Das hatte früher die kuriose Folge, dass man zum Standesamt ging (in Hamburg, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich), dort seinen Austritt erklärte, von dem die Kirche aber nichts erfuhr. Sie zog dann vom Staat weiterhin Kirchensteuer ein. Bei mir war das so, dass auch auf der neuen Lohnsteuerkarte dann stand, das ich römisch-katholisch sei - was dazu führte, dass ich zunächst weiterhin Kirchensteuer zahlte, bis ich darauf aufmerksam wurde (und per Steuererklärung das Geld zurück bekam). Das ich mich auch bei der Kirchengemeinde abmelden musste, erfuhr ich aber erst Jahre später - für mich war der Fall mit meiner Austrittserklärung erledigt, und die Sache mit der Lohnsteuerkarte war staatliche Schlamperei (dafür kann die Kirche nichts).

 

Wenn aber jemand arbeitslos ist, zahlt der Staat die Kirchensteuer. Wenn ein Arbeitsloser austritt, hatte das bis vor einiger Zeit keinen Einfluss darauf. Das sollte sich aber mittlerweile erledigt haben (oder irre ich mich da?). In jedem Fall hat der Staat jahrelang zu viel Kirchensteuer bezahlt.

 

Die Austrittsgebühr aber würde mich nicht aufregen - so viel sollte einem das schon wert sein. Das Gejammer darüber verstehe ich nicht.

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Und die Religionsgemeinschaft hat den Staat auch nicht aufgefordert, Austritte zu registrieren, sondern der Staat maßt sich das an.

Ja ja, der böse Staat! Die Proteste der Kirche gegen diese Anmaßung haben sich bis jetzt allerdings in Grenzen gehalten. Auch sind die Kirchen große Verfechter der Austrittsgebühren, natürlich nur aus altruistischer Sorge um den Zustand der Staatsfinanzen.

Ist das so bei euch? Bringt's halt eure Gesetze in Ordnung!

Was die Proteste, die fehlenden, betrifft: Die sind auf Unverstand zurückzuführen. Denn das Verfahren erleichtert den Austritt tatsächlich, was ja der Zweck ist, zu dem es erfunden wurde. Man muss sich mit den eigentlichen Adressaten nicht auseinandersetzen.

Die Kirchen sind große Verfechter der Austrittsgebühren?

Das hör ich zum ersten Mal, aber ich weiß natürlich nicht alles über Deutschland.

Darum interessierte mich der zeitpunkt der Einführung des "staatlichen" Austritts. Ö hat da ja eine etwas andere Geschichte.

Jemand wollte, dass die Menschen aus finanziellen Gründen die Kirche verlassen? Ein Österreicher?

bearbeitet von AdG
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Ich habe meinen Austritt auf dem Standesamt erklärt, wo mir schriftlich bescheinigt wurde, daß ich mit dem Tage soundso aus der ev.-luth. Landeskirche ausgetreten sei. Punkt. Danach hab ich nie wieder von denen gehört, weder finanuziell noch sonstwie.

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Ich fand nur interessant, daß es in NRW ausgerechnet 30 Silberlinge sind... Da wollte wohl jemand in der Behörde den bibelkundigen Schlaumeier spielen... ;)

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GermanHeretic
Wenn aber jemand arbeitslos ist, zahlt der Staat die Kirchensteuer.

Ist das so? Ich denke, der Staat führt die eingezogene Kirchensteuer ab, wer keine Steuern zahlt, für den wird auch nix abgeführt. Bei der Berechnung des Nettoarbeitslosengeldes werden pauschale Steuersätze angesetzt, darunter auch ein Kirchensteuersatz, egal ob und in welcher Kirche einer ist. Das ist aber, soweit ich weiß, nur eine Berechnungsvorschrift, da wird nicht ein Euro umgebucht.

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Doch, die Austritte beim Verband haben "Wirkung für den staatlichen Bereich" ... ok, wie es beim HVD genau ist, kann ich ned sagen, aber bei uns ist es so, daß wie jedes Jahr eine Aufstellung ans Kultusministerium schicken müssen, wieviele Mitglieder wir genau haben (und ja, wir DÜRFTEN "Kirchensteuer" erheben und sie vom Staat einziehen lassen, tun wir aber nicht ... )

bfg?

 

OK, in Bayern kann man zunächst mal ins Grübeln kommen, weil der Gesetzgeber die Materie im Kirchensteuergesetz geregelt hat, aber Artikel 3 dieses Gesetzes besagt:

(1) ...

(2) Schuldner der Kirchensteuern sind die Angehörigen der in Art. 1 genannten Gemeinschaften.

(3) Der Eintritt in eine solche Gemeinschaft bestimmt sich nach dem jeweiligen Satzungsrecht der betreffenden Gemeinschaft.

(4) Der Austritt bedarf zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 BGB gilt entsprechend. Bei einem Übertritt von einer in Art. 1 genannten Gemeinschaft in eine andere solche Gemeinschaft genügt abweichend von den Sätzen 1 und 2 eine Mitteilung der aufnehmenden Gemeinschaft an das Standesamt, wenn eine Vereinbarung über diese Form des Übertritts getroffen wurde.

... und Artikel 1 bezieht sich auf alle "Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie weltanschauliche Gemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind".

 

Also, auch wenn das hier im engen Zusammenhang mit dem Besteuerungsrecht geregelt ist, sehe ich nicht, wie man diese Bestimmungen missverstehen könnte: Der Eintritt bestimmt sich nach den jeweiligen Satzungsbestimmungen (Absatz 3), der Austritt (mit "öffentlich-rechtlicher Wirkung") aber eben nicht, sondern er findet beim Standesamt statt (Absatz 4).

 

Um mich zu überzeugen, dass der bfg davon ausgenommen ist, müsstest du mir schon eine Gesetzesbestimmung zeigen, die eine Abweichung davon vorsieht.

 

Die jährliche Aufstellung dient doch nur der Subventionierung.

 

Natürlich dürfte der Gesetzgeber den Fall, dass eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft Mitglieder freiwillg ;) ziehen lassen könnte, überhaupt nicht in Betracht gezogen haben; deswegen wollte er das wahrscheinlich auch gar nicht regeln. Der Wortlaut scheint mir aber trotzdem eindeutig.

 

Natürlich hat GH Recht, dass die Frage kaum mal praktisch werden wird. Steuern werden nicht erhoben, und nur sehr wenige Mitglieder werden ihre Mitgliedschaft beim Standesamt haben eintragen lassen; beim Einwohnermelderegister ist die Eintragung der Zugehörigkeit zu Weltanschauungsgemeinschaften erst gar nicht vorgesehen. Wir können also lange warten, bis die Rechtsprechung das klärt.

 

Das ich mich auch bei der Kirchengemeinde abmelden musste, erfuhr ich aber erst Jahre später - für mich war der Fall mit meiner Austrittserklärung erledigt, und die Sache mit der Lohnsteuerkarte war staatliche Schlamperei (dafür kann die Kirche nichts).

Ich weiß ja nicht, wann das war, aber dass du dich auch selbst bei der Kirche abmelden musstest, scheint mir eher auch staatliche Schlamperei gewesen zu sein.

 

Wenn aber jemand arbeitslos ist, zahlt der Staat die Kirchensteuer.

Ist das so? Ich denke, der Staat führt die eingezogene Kirchensteuer ab, wer keine Steuern zahlt, für den wird auch nix abgeführt. Bei der Berechnung des Nettoarbeitslosengeldes werden pauschale Steuersätze angesetzt, darunter auch ein Kirchensteuersatz, egal ob und in welcher Kirche einer ist. Das ist aber, soweit ich weiß, nur eine Berechnungsvorschrift, da wird nicht ein Euro umgebucht.

 

Ja, das war es (ist m.W. auch abgeschafft): Diese angebliche pauschale Kirchensteuer für alle Arbeitslosen war nur eine Berechnungregel. Die Kirchen sahen davon nichts.

bearbeitet von Wiebke
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