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Diakonenweihe bei glaubensverschiedener Ehe?


Micha_B

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Liebe Forumsgeschwister,

 

seit längerer Zeit, eigentlich schon seit ein paar Jahren fühle ich eine deutliche Berufung zum Amt des ständigen Diakons. Ich selbst bin mit 21 Jahren zur una sancta konvertiert. Es ist nun allerdings so, dass meine Frau (ungetauft) und ich nur zivil verheiratet sind, wir also keine kirchenrechtlich gültige Ehe geschlossen haben. Unsere beiden Kinder (13 und 8) sind römisch-katholisch getauft und ich bemühe mich nach Kräften, ihnen eine entsprechende Erziehung zu geben; regelmäßiger Besuch der Sonntagsmesse, Schriftlesung, Gebet usw. aber auch Hinlenkung auf religiöse Themen im Gespräch. Ich diene in meiner Gemeinde als Lektor und werde - so Gott will - auch meine Tochter wieder als Katechet auf die erste Heilige Kommunion vorbereiten dürfen (wie schon meinen Sohn).

 

In meiner früheren (Großstadt-)Pfarrgemeinde hatte ich mit dem Ortspfarrer schon einmal über dieses Thema gesprochen und der meinte ein wenig nonchalant, dass der Bischof "das fehlende Ehesakrament schon dispensieren würde", schließlich würden Geistliche ja dringend gebraucht. Nach unserem Umzug aufs Land habe ich mit dem jetzigen Pfarrer noch kein Gespräch zu diesem Thema geführt, denn mittlerweile habe ich mich mal ein bisschen im Kirchenrecht umgesehen und bin nun doch eher unsicher, welche Wege mir offen stehen und welche Konsequenzen das hat. Ich will da einfach nichts lostreten, was dann doch nicht umzusetzen ist. Andererseits werde ich bald 45, langsam drängt die Zeit nach einer Entscheidung und der Ruf wird immer lauter.

 

Die erste Frage ist natürlich, ob eine Diakonenweihe in dieser Situation (ungültige/undispensierte Ehe) überhaupt möglich ist.

 

Wenn ja, bedeutet das Zölibatsversprechen (was ja auch der ständige Diakon für die Zukunft, sprich den Fall der Verwitwung abgibt) dann, dass ich meine Familie verlassen müsste? Schließlich bin ich ja gar nicht verheiratet ...

 

Meine Frau ist nicht gläubig, für sie ist die Kirche aber auch kein Feindbild, schließlich sind unsere Kinder ja auch getauft. Sie hat natürlich nicht den sakramentalen Zugang zum Verständnis als "Leib Christi", sieht das Ganze eher als eine Art sozial-caritativen Verein und hätte von daher auch kein Problem, mich speziell in diesem/r Beruf/ung als Diakon zu akzeptieren und zu unterstützen. Aber eine sakramentale Eheschließung wäre wohl nicht machbar.

 

Beruflich ließe sich die Ausbildung für mich problemlos in meinen Alltag integrieren, auch wäre die Entscheidung, später Diakon mit Zivilberuf oder im Hauptberuf zu sein für mich offen. Ich selber würde letzteres bevorzugen, aber das hängt mittlerweile ja nicht unwesentlich von den Bistumsfinanzen (Aachen) ab.

 

 

Hat jemand Erfahrung oder einen guten Rat?

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Franciscus non papa

zunächst mal herzlich willkommen im forum.

 

ich bin KEIN kirchenrechtler - da gibts aber hier schon welche (chryso, wo bist du). aber ich denke, dass es vor allem wichtig ist, daß deine frau diesen entschluß mittragen kann.

 

wäre ich bischof, wäre das eine wichtige zulassungsvorraussetzung.

 

sie muß schon wissen, daß die übernahme des ständigen diakonates ja auch von der familie eine gewisse belastung oder verzicht auf den mann/vater bedeutet.

 

das ist natürlich z.b. bei einem nebenamtlichen küster oder organisten nicht anders, aber auch da "funktioniert" es auf dauer nur, wenn der partner das mitträgt.

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Kennst Du schon die "Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie"?

 

Daraus:

Zum Ständigen Diakonat kann nicht zugelassen werden, wer in einer religionsverschiedenen Ehe lebt.

 

Wenn die Ehe mit Deiner Frau für gültig erklärt würde, würde das also wohl nicht wirklich viel nützen.

 

Aber Chrysologus weiß da sicher mehr.

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Auch von mir ein "Willkommen" im Forum.

 

Zur Ehe kann ich nicht viel sagen (auch ich bin kein Kirchenrechtler) , vmtl. ist es ein Hindernis (Tammy_D hatte ja den Link schon gepostet, schau dir hier den letzten Punkt "zu 8)" an!). Wie weitreichend die Dispensmöglichkeiten des Bischofs gehen, weiß ich nicht.

 

Meine Einschätzung zum Thema Zölibat: Ich halte es schlicht für undenkbar, dass Du wg. der Weihe deine Familie verlassen musst. Wenn Deine Ehe "akzeptiert" wird, wird sich diese Frage nicht stellen. Wird sie nicht akzeptiert, stellt sie sich auch nicht, da du dann vmtl. nicht zugelassen wirst.

 

Sehr wichtig ist die Unterstützung der Ehefrau. Sie muss ihr Einverständnis schriftlich geben und wird auch in der Weiheliturgie gefragt, ob sie zustimmt. Diese scheinst Du ja zu haben, das ist ein entscheidender Punkt.

 

Aber bitte bedenke folgendes: Alles Kirchenrecht nützt dir in dieser Frage nix, wenn aus Sicht des Bistums etwas gegen eine Ausbildung bzw. gegen eine Weihe spricht. Selbst wenn kirchenrechtlich alles ok ist, so hat man doch keinen Rechtsanspruch auf die Weihe.

 

Daher mein Rat: Nimm zuerst Kontakt zu deinem Heimatpfarrer und anschl. zum Bischöflichen Beauftragten für das Diakonat (bzw. zum Generalvikariat) auf. (Adresse unter www.diakone.de) Der Beauftragte wird vmtl. eine belastbarere Aussage für deine Situation geben. Wie immer ist es eine Einzelfallprüfung. "Strategisch" ist es gut, wenn dein Heimatpfarrer dich unterstützt. Von ihm brauchst Du im Laufe der Bewerbung vmtl. eh ein Empfehlungsschreiben.

 

Nachtrag: Die Klärung der rechtlichen Fragen ist natürlich notwendig. Für wichtiger halte ich die allerdings die Beschäftigung mit inhaltliche Fragen zur Berufung!

bearbeitet von mbo
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Nein Tammy_D, das kannte ich so nicht, und die Geschichte ist auch ziemlich eindeutig geklärt. Sprich, solange sich meine Gattin nicht katholisch taufen lässt, ist die Weihe nicht statthaft. Was ich als eigentlich eher konservativer Knochen auch durchaus nachvollziehen kann. Danke für den Hinweis.

 

 

Meine Einschätzung zum Thema Zölibat: Ich halte es schlicht für undenkbar, dass Du wg. der Weihe deine Familie verlassen musst. Wenn Deine Ehe "akzeptiert" wird, wird sich diese Frage nicht stellen. Wird sie nicht akzeptiert, stellt sie sich auch nicht, da du dann vmtl. nicht zugelassen wirst.

 

Wohl wahr, mbo, aber die Frage stellt sich ja offensichtlich eh nicht, da man eben mit einer Katholikin gültig verheiratet sein muss. Und dann ist ja auch kein Zölibat mehr.

 

Aber bitte bedenke folgendes: Alles Kirchenrecht nützt dir in dieser Frage nix, wenn aus Sicht des Bistums etwas gegen eine Ausbildung bzw. gegen eine Weihe spricht. Selbst wenn kirchenrechtlich alles ok ist, so hat man doch keinen Rechtsanspruch auf die Weihe.

 

um einen Anspruch geht es auch gar nicht, nur um eine Klärung der rechtlichen Situation.

 

Nachtrag: Die Klärung der rechtlichen Fragen ist natürlich notwendig. Für wichtiger halte ich die allerdings die Beschäftigung mit inhaltliche Fragen zur Berufung!

 

Das tue ich schon seit über 5 Jahren. Und der Ruf wird nicht leiser.

 

 

Danke euch allen für die Hilfe.

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Aber bitte bedenke folgendes: Alles Kirchenrecht nützt dir in dieser Frage nix, wenn aus Sicht des Bistums etwas gegen eine Ausbildung bzw. gegen eine Weihe spricht. Selbst wenn kirchenrechtlich alles ok ist, so hat man doch keinen Rechtsanspruch auf die Weihe.

 

um einen Anspruch geht es auch gar nicht, nur um eine Klärung der rechtlichen Situation.

Oh, das habe ich überbetont. Den Anspruch wollte ich auch gar nicht herausheben, mehr die Klärung mit dem Bischöflichen Beauftragen.

 

Nachtrag: Die Klärung der rechtlichen Fragen ist natürlich notwendig. Für wichtiger halte ich die allerdings die Beschäftigung mit inhaltliche Fragen zur Berufung!

 

Das tue ich schon seit über 5 Jahren. Und der Ruf wird nicht leiser.

 

Auch hier mein Rat: "Kläre" es zusammen mit deinem Pfarrer und mit dem Bischöflichen Beauftragen. Nach fünf Jahren muss mal Butter bei die Fische!

 

Viele Erfolg und Gottes Segen!

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Da ich gefragt wurde - im Grunde wurde alles gesagt:

 

Die Ordnung der deutschen Bischöfe sagt klar "Geht nicht" bzw. nur dann, wenn Deine Frau sich taufen läßt. Ob von dieser Regelung in Einzelfällen dispensiert wird, entzieht sich meiner Kenntnis und kann nur mir Deinem Bischof geklärt werden. In jedem Fall müßte Eure Ehe reguliert werden - was aber ohne weiteres zu machen ist. Das Problem ist die Religionsverschiedenheit, genauer die Nichtsakramentalität Eurer Ehe.

 

Wende Dich an Deinen Bischof, dann weißr Du mehr!

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