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Darf in der Fastenzeit (März) geheiratet werden?


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Hallo liebes Forum!

Ich hoffe, ich bekomme auf diesem Weg ein paar Antworten...

 

Mein Freund und ich wollen im März heiraten, haben aber gehört, dass dies in der Fastenzeit nicht erlaubt, evtl. nicht angesehen ist.

Stimmt das?

Wenn es stimmt, gilt es nur für die kirchliche Heirat oder für standesamtliche auch?

 

Vielen Dank fürs Lesen, evtl. Antworten

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aha? das wäre mir neu.

Franciscus non papa
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hallo,

 

früher hat man das ganz streng eingehalten, dass man in den busszeiten keine feste feiert, eben auch nicht heiratet - wobei damit vor allem gemeint ist, dass man keine aufwändige feier macht.

 

aber natürlich ist eine kirchliche heirat auch in der fastenzeit möglich - natürlich nicht am karfreitag.

 

für das standesamt gelten ohnehin keine einschränkungen, es sei denn die normalen arbeitszeiten auf den standesämtern.

 

 

gruß

 

f-jo

Guest Ketelhohn
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Die Eheschließung (die eigentliche, also kirchliche) ist in der Fastenzeit tatsächlich nicht erlaubt. (In der Adventzeit – die ja eine „kleine Fastenzeit“ ist – eigentlich auch nicht, was aber wohl kaum noch beachtet wird.) Ausnahmen sind nur im Notfall statthaft, also etwa bei Todesgefahr. Allerdings wird man unschwer Priester finden, die sich darüber hinwegsetzen. Das soll aber keine Empfehlung sein: Im Gegenteil kann ich bloß raten, die Fastenzeit zugleich als Zeit intensiver Vorbereitung auf die Ehe zu nutzen und dann in der österlichen Festzeit Hochzeit zu halten. Das paßt doch wirklich besser.
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wieder was dazugerlernt

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Vielen Dank für Eure Antworten!

Wenn das so ist, dann verschieben wir unsere Heirat auf April oder überhaupt auf Sommer...

Schönes Wochenende wünsche ich Euch!

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Zitat von Ketelhohn am 22:13 - 17.Oktober.2002

Die Eheschließung (die eigentliche, also kirchliche) ist in der Fastenzeit tatsächlich nicht erlaubt.


Ist das "DARF" Deine persönliche Meinung oder ist es eine allgemeine Bestimmung - kannst Du dann die Quelle angeben? Vielen Dank

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In den Praenotanda zum Trauungs-Rituale steht u.a. dieser Satz: "32. Wenn die Trauung an einem Tag mit Bußcharakter gefeiert wird, vor allem in der Österlichen Bußzeit, ... Am Karfreitag und am Karsamstag ist die Feier der Trauung verboten."

Also: Grundsätzlich ist eine Trauung in der Fastenzeit erlaubt, Herr Ketelhohn - wobei die Karwoche sinnigerweise auszunehmen ist.

 

Claus

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Am 17.10.2002 um 21:19 schrieb lumieredeux:

aha? das wäre mir neu.

Mir auch ....

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