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"Ökumenische" Taufe


bluemarvin

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Die "sichere" Lösung in diesem Fall: Konditional alles noch einmal....

Weil im Wein nicht genug H2O enthalten ist? :ninja:

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Ist womöglich kein Wasser würde ich sagen - und die Folgen wären in diesem Fall verheerend.
Wie war das noch im klassichen Suppenfall? Die Erinnerung ist verblaßt.

Aber heute würde ich mir zutrauen, zu argumentieren, daß Wein eher Wasser als Alkohol ist.

 

Auch bei Suppe würde ich zur Konditionaltaufe raten.

 

Aber im geschilderten Fall: Die Rechtsflgen einer ungültigen Taufe bei einem PRiester sind eine schiere Katastrophe aus kanonistischer Sicht.

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Ist womöglich kein Wasser würde ich sagen - und die Folgen wären in diesem Fall verheerend.
Wie war das noch im klassichen Suppenfall? Die Erinnerung ist verblaßt.

Aber heute würde ich mir zutrauen, zu argumentieren, daß Wein eher Wasser als Alkohol ist.

Wein ist Traubensaft (hoffentlich) und das ist pflanzliches Sekret, so wie Kokosmilch. Den Tau auf den Trauben darfst Du nehmen, das ist Wasser. :ninja:

Was nach der übereinstimmenden Meinung eher Wasser.... oder so ähnlich war das doch?

(Na, die Liebhaber der Moselweine möchte ich hören, wenn ich ihnen als "übereinstimmende Meinung" vorschlage, der ist eher Wasser...)

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Auch bei Suppe würde ich zur Konditionaltaufe raten.
Wie ist das mit Sprudel?
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Ist womöglich kein Wasser würde ich sagen - und die Folgen wären in diesem Fall verheerend.
Wie war das noch im klassichen Suppenfall? Die Erinnerung ist verblaßt.

Aber heute würde ich mir zutrauen, zu argumentieren, daß Wein eher Wasser als Alkohol ist.

 

Auch bei Suppe würde ich zur Konditionaltaufe raten.

 

Aber im geschilderten Fall: Die Rechtsflgen einer ungültigen Taufe bei einem PRiester sind eine schiere Katastrophe aus kanonistischer Sicht.

Was passiert, wenn sich das erst nach der Bischofsweihe herausstellt? Heilt die dann die ungültige Priesterweihe? (Mal angenommen, die Taufe war ok, nur die Weihe nicht)

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Die "sichere" Lösung in diesem Fall: Konditional alles noch einmal....

Weil im Wein nicht genug H2O enthalten ist? :ninja:

Wieviel H2O müsste denn drin sein?

Wenn man den Wein stehen lässt und er zu Essig vergärt, kommt ausser Essig ja auch H2O dabei heraus. Allerdings in der Menge nur, weil Luftsauerstoff ... ähm ...

bearbeitet von Julius
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Aber im geschilderten Fall: Die Rechtsflgen einer ungültigen Taufe bei einem PRiester sind eine schiere Katastrophe aus kanonistischer Sicht.
Primiz geht doch noch. Stell' Dir vor, der Vater hätte die Story erst beim Silbernen Priesterjubiläum erzählt.
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Ist womöglich kein Wasser würde ich sagen - und die Folgen wären in diesem Fall verheerend.
Wie war das noch im klassichen Suppenfall? Die Erinnerung ist verblaßt.

Aber heute würde ich mir zutrauen, zu argumentieren, daß Wein eher Wasser als Alkohol ist.

 

Auch bei Suppe würde ich zur Konditionaltaufe raten.

 

Aber im geschilderten Fall: Die Rechtsflgen einer ungültigen Taufe bei einem PRiester sind eine schiere Katastrophe aus kanonistischer Sicht.

Was passiert, wenn sich das erst nach der Bischofsweihe herausstellt? Heilt die dann die ungültige Priesterweihe? (Mal angenommen, die Taufe war ok, nur die Weihe nicht)

 

Schwer zu sagen - in Münster eher kein Problem bei der Fülle an Bischöfen (da ist jede Priesterweihe gültig) - die Folgen wage ich gar nicht abzuschätzen. Das wäre ja so, als würde sich herausstellen, dass Rechtspfleger X seit Jahren Strafurteile schreibt und unterschreibt....

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Wein ist Traubensaft (hoffentlich) und das ist pflanzliches Sekret, ...

Der zu 70 bis 85 Prozent aus Wasser besteht.

bearbeitet von Julius
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Aber im geschilderten Fall: Die Rechtsflgen einer ungültigen Taufe bei einem PRiester sind eine schiere Katastrophe aus kanonistischer Sicht.
Primiz geht doch noch. Stell' Dir vor, der Vater hätte die Story erst beim Silbernen Priesterjubiläum erzählt.

Das stelle ich mir lieber nicht vor - das kriegst nie mehr eingeholt, wobei: Die Taufen wären gültig, die Lossprechungen nicht, die Ehen schon, die Krankensalbungen nicht, die Eucharistiefeiern alle nicht - naja, lassen wir das.

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Aber im geschilderten Fall: Die Rechtsflgen einer ungültigen Taufe bei einem PRiester sind eine schiere Katastrophe aus kanonistischer Sicht.
Primiz geht doch noch. Stell' Dir vor, der Vater hätte die Story erst beim Silbernen Priesterjubiläum erzählt.
Das stelle ich mir lieber nicht vor - das kriegst nie mehr eingeholt, wobei: Die Taufen wären gültig, die Lossprechungen nicht, die Ehen schon, die Krankensalbungen nicht, die Eucharistiefeiern alle nicht - naja, lassen wir das.
Ecclesia supplet?
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Im übrigen war der Primiziant (kanonistisch betrachtet) kein Priester.
? Ist man nicht Priester ab Weihe?

Um gültig geweiht zu werden, mußt Du getauft sein.

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Aber im geschilderten Fall: Die Rechtsflgen einer ungültigen Taufe bei einem PRiester sind eine schiere Katastrophe aus kanonistischer Sicht.
Primiz geht doch noch. Stell' Dir vor, der Vater hätte die Story erst beim Silbernen Priesterjubiläum erzählt.
Das stelle ich mir lieber nicht vor - das kriegst nie mehr eingeholt, wobei: Die Taufen wären gültig, die Lossprechungen nicht, die Ehen schon, die Krankensalbungen nicht, die Eucharistiefeiern alle nicht - naja, lassen wir das.
Ecclesia supplet?

Ecclesia supplet hilft bei fehlender potestats regiminis, aber nicht bei fehlender potestats ordinis.

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Aber im geschilderten Fall: Die Rechtsflgen einer ungültigen Taufe bei einem PRiester sind eine schiere Katastrophe aus kanonistischer Sicht.
Primiz geht doch noch. Stell' Dir vor, der Vater hätte die Story erst beim Silbernen Priesterjubiläum erzählt.

Das stelle ich mir lieber nicht vor - das kriegst nie mehr eingeholt, wobei: Die Taufen wären gültig, die Lossprechungen nicht, die Ehen schon, die Krankensalbungen nicht, die Eucharistiefeiern alle nicht - naja, lassen wir das.

Ich mag diese Art Gedankenspiele :ninja:
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... und habe eine Flasche seines besten Weines geholt, um den Sohn damit zu taufen.
Vermutlich nicht mehr als 16% Alkohogehalt, sollte gehen ...

 

Ist womöglich kein Wasser würde ich sagen - und die Folgen wären in diesem Fall verheerend.

Naja, bei der Primiz... Wie du schon sagtest: Konditional alles nochmal und alle können ruhig schlafen.

 

Aber was, wenn das erst zwanzig Jahre später rauskommt?

 

Wie steht es um das Seelenheil der Leute, die bei ihm gebeichtet hatten?

 

Hatte er eine gültige Delegation zur Trauassistenz bei den 327 Hochzeiten, die er zelebriert hat, oder müssen da 327 Radieschenheilungen ran? (Naja, vielleicht nicht ganz 327, ein paar von denen werden wohl geschieden sein, und denen ist es dann ganz recht...)

 

Irgendwie kommt da der Verdacht auf, dass bei liturgischen Handlungen das Konzept der "Gültigkeit" vielleicht doch nicht so ganz recht am Platze ist... Aber ich versteh das wohl nur nicht so richtig, ich bin ja nicht katholisch.

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Ecclesia supplet hilft bei fehlender potestats regiminis, aber nicht bei fehlender potestats ordinis.
Wie meinen?

Ecclesia supplet greift nicht, wenn Du am Küchentisch mit Deiner Familie Eucharistie feierst. Und eben auch nicht, wenn ein nicht gültig geweihter Irgendwas mit seine Gemeinden Eucharistie feiert.

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Primiz geht doch noch. Stell' Dir vor, der Vater hätte die Story erst beim Silbernen Priesterjubiläum erzählt.
Das stelle ich mir lieber nicht vor - das kriegst nie mehr eingeholt, wobei: Die Taufen wären gültig, die Lossprechungen nicht, die Ehen schon, die Krankensalbungen nicht, die Eucharistiefeiern alle nicht - naja, lassen wir das.
Ich mag diese Art Gedankenspiele :ninja:
Und die den Verstorbenen zugewendeten Ablässen, die aufgrund dieser Beichten und Eucharistien erworben wurden...
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Ecclesia supplet greift nicht, wenn Du am Küchentisch mit Deiner Familie Eucharistie feierst. Und eben auch nicht, wenn ein nicht gültig geweihter Irgendwas mit seine Gemeinden Eucharistie feiert.

Sorry aber das ist mir aber allem Amüsement des Themas doch entschieden zu magisch gedacht.

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Ecclesia supplet hilft bei fehlender potestats regiminis, aber nicht bei fehlender potestats ordinis.
Wie meinen?
Ecclesia supplet greift nicht, wenn Du am Küchentisch mit Deiner Familie Eucharistie feierst. Und eben auch nicht, wenn ein nicht gültig geweihter Irgendwas mit seine Gemeinden Eucharistie feiert.
Wenn ich glaube die Eucharistie am Küchentisch feiern zu können, kann die Kirche keine Garantie übernehmen. Das ist aber auch alles. Ob es dem Allmächtigen gefällt sich zu uns zu setzen ist eine ganz andere Frage.

 

Das ist genau wie mit den Lutheranern: ob die Wandlung stattfindet will die Kirche nicht garantieren, aber da die Gemeinden daran glauben...

 

 

In diesem Fall kommt mir das teilweise vor wie die Frage, ob man Hostien deren Teig vor dem Backen länger als 18 Minuten gestanden hat (danach setzen die ersten Gärungsprozesse ein) für die Eucharistie verwenden darf.

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Aber im geschilderten Fall: Die Rechtsflgen einer ungültigen Taufe bei einem PRiester sind eine schiere Katastrophe aus kanonistischer Sicht.
Primiz geht doch noch. Stell' Dir vor, der Vater hätte die Story erst beim Silbernen Priesterjubiläum erzählt.
Das stelle ich mir lieber nicht vor - das kriegst nie mehr eingeholt, wobei: Die Taufen wären gültig, die Lossprechungen nicht, die Ehen schon, die Krankensalbungen nicht, die Eucharistiefeiern alle nicht - naja, lassen wir das.
Ich mag diese Art Gedankenspiele :ninja:
Und die den Verstorbenen zugewendeten Ablässen, die aufgrund dieser Beichten und Eucharistien erworben wurden...

Zurück ins Purgatorium!

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