Sokrates Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 (edited) Sapperlott! Da habe ich im Anfang Januar meine Süße vom Zug abgeholt, war ein bisschen spät dran und nahm daher das Auto. Auto auf dem Parkplatz abgestellt, losgerannt ("Wegen der 3 Minuten brauche ich keinen Parkschein), nach nicht mal 2 Minuten zurückgekommen, Potzblitz, schon ein Strafzettel an der Scheibe. Nunja, denke ich mir, halt wieder 5 Euro statt 50 Cent, das ist das Risiko. Ich lege das Knöllchen in die Ablage, ohne näher hinzusehen, und denke nicht mehr daran. Erfahrungsgemäß kommt nach 4-6 Wochen der Anhörungsbogen, vorher zahle ich ohnehin nicht. Heute nun hatte ich Grund, den Zettel genauer anzuschauen - ordentlich wie ich bin lag der immer noch in der Ablage. Der Grund: Ich bekam eine freundliche "Mahnung" einer "XXX-Park-Abzock-GMBH" (Name tut nichts zur Sache), binnen 2 Wochen 50 Euro zu überweisen. Ein Blick auf den "Strafzettel": In der Tat, das war gar kein Knöllchen, sondern die Zahlungsaufforderung dieser AbozockGmbH, die mir eine "Vertragsstrafe" von 23 Euro, ein "Tagesentgelt" sowie eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellte. Auf der heutigen "Mahnung" hatten sie dann "bloß" noch die Kosten für die "Halterermittlung" draufgeschlagen, sowie eine saftige Mahngebühr. Nachdem der dicke Hals etwas abgeschwollen war, siegte die Vernunft. Ich habe kurz recherchiert und festgestellt, dass dies schon länger ein Ärgernis ist, und dass die Bahn ihr eigenes Gelände an diese Abzocker verpachtet hat. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, auf städtischen Grund, kostet das Parken ohne Schein nach wie vor nur 5 Euro, und wird auch nach wie vor von der Stadt auf gewohntem Wege eingetrieben (was ich ja eingesehen hätte, Falschparken ist immerhin Falschparken). Weitere Recherchen ergaben, dass diese Abzocker zwar bisher die Leute mit ihren üblichen Briefen und den Steigerungsstufen "Inkassofirma, 70 Euro" und "Anwaltsbrief, 100 Euro" einzuschüchtern versuchten, aber noch kein einziger Fall vor Gericht gegangen ist. Und so schrieb ich den Gesellen einen überaus freundlichen Brief, in denen ich ihre Forderungen zurückwies und sie höflich darum bat, mir doch bitte nachzuweisen, welchen Vertrag ich mit ihnen abgeschlossen hätte. Kurz: Mir ist eingefallen, dass ich im ersten Absatz dieses Beitrags Unsinn geschrieben habe, dass ich an diesem Tag überhaupt nicht Auto gefahren bin und ich mich nicht mehr erinnern kann, wem ich das Auto ausgeliehen hatte. Das alles geht die Firma XXX aber ohnehin nichts an. Die sollen mir unser Vertragsverhältnis darlegen, und ich harre gespannt der Dinge, die da kommen. Edited March 5, 2011 by Sokrates Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elima Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 Nicht nur die Deutsche Bahn! Letzthin las ich, dass ein Supermarkt, der einen Parkplatz gegenüber von einem diese modernen Kino"burgen" hat, ebenso verfahren ist. Da wurde der Filmbesuch ganz schon teuer. Bei meinem nächsten Besuch in SW muss ich mich mal erkundigen, wie das weitergegangen ist. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 Sowas gibts hier auch. Das Problem ist für die, daß sie - anders als die Behörde - nur den Fahrer haftbar machen können und nicht den Halter. Manche Firmen haben es mit Fotografen oder Kameras probiert... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lothar1962 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 "XXX-Park-Abzock-GMBH" (Name tut nichts zur Sache), Die von Dir nicht genannte Firma ist unter Umständen eine hundertprozentige Bahntochter. Das macht das alles noch viel unappetitlicher. In Bamberg schicken die Rentner und Studenten herum, um Autos aufzuschreiben. Nachdem die mehrmals mit Prügel bedroht wurden, wenn sie den Fahrer beim Ein- oder Aussteigen fotografiert haben, lassen sie das nun wieder und hoffen, Blöde zu finden, die die Tickets bezahlen. Mir haben sie abwechselnd mit Schufa-Einträgen, Führerscheinentzug, Strafverfahren und Hausverbot gedroht, aber dann haben sie es aufgegeben. Ich hatte halt ein verdammt gutes Argument, dass ich zum genannten Zeitpunkt nicht in Bamberg war. Und wer von den drei sonstigen Fahrberechtigten dort war, weiß ich nicht. Pech. Die sollen mir unser Vertragsverhältnis darlegen, und ich harre gespannt der Dinge, die da kommen. Die typischen ABzockbriefe werden kommen, und irgendwann werden sie es einstellen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aristippos Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Nachdem der dicke Hals etwas abgeschwollen war, siegte die Vernunft. Ich habe kurz recherchiert und festgestellt, dass dies schon länger ein Ärgernis ist, und dass die Bahn ihr eigenes Gelände an diese Abzocker verpachtet hat. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, auf städtischen Grund, kostet das Parken ohne Schein nach wie vor nur 5 Euro, und wird auch nach wie vor von der Stadt auf gewohntem Wege eingetrieben (was ich ja eingesehen hätte, Falschparken ist immerhin Falschparken). War das in Ulm? Rechts hinten auf dem Bahnhofsplatz, neben den Polizei-Parkplätzen? Den Parkplatz frequentiere ich nämlich auch mit dem Auto, wäre gut zu wissen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Kurz: Mir ist eingefallen, dass ich im ersten Absatz dieses Beitrags Unsinn geschrieben habe, dass ich an diesem Tag überhaupt nicht Auto gefahren bin und ich mich nicht mehr erinnern kann, wem ich das Auto ausgeliehen hatte. Das alles geht die Firma XXX aber ohnehin nichts an. Die sollen mir unser Vertragsverhältnis darlegen, und ich harre gespannt der Dinge, die da kommen. Aus der Ferne würde ich sagen, dass ihr einen Parkraumvertrag geschlossen habt; ein Parkraumvertrag ist ein typengemischter Vertrag mit miet- und verwahrungsrechtlichen Elementen. Inwiefern du verpflichtet bist, der geltend gemachten Forderung nachzukommen ist vor allem eine AGB-rechtliche Frage. Zumindest zu einem Teilbetrag dürfte die Forderung jedoch begründet sein, was du ja auch nicht ernsthaft bestreitest. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Inge Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 (edited) Aber Beweise? Gibt es dafür auch Beweise?? Sokrates war doch gar nicht vor Ort! Wobei: Wenn sie plietsch wären, würden sie an der Einfahrt zum Parkplatz ein gut lesbares Schild aufstellen, wonach der Verwahrvertrag mit dem Halter des Fahrzeugs zustande kommt, abgeschlossen durch den Fahrer als Vertreter. Edited March 7, 2011 by Inge Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Aber Beweise? Gibt es dafür auch Beweise?? Sokrates war doch gar nicht vor Ort! Wobei: Wenn sie plietsch wären, würden sie an der Einfahrt zum Parkplatz ein gut lesbares Schild aufstellen, wonach der Verwahrvertrag mit dem Halter des Fahrzeugs zustande kommt, abgeschlossen durch den Fahrer als Vertreter. Hör mal, eine Vertretung kannst du niemand aufdrängen, schon gar nicht in AGB. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Aber Beweise? Gibt es dafür auch Beweise?? Sokrates war doch gar nicht vor Ort! Wobei: Wenn sie plietsch wären, würden sie an der Einfahrt zum Parkplatz ein gut lesbares Schild aufstellen, wonach der Verwahrvertrag mit dem Halter des Fahrzeugs zustande kommt, abgeschlossen durch den Fahrer als Vertreter. Vertreter ohne Vertretungsmacht? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Aber Beweise? Gibt es dafür auch Beweise?? Sokrates war doch gar nicht vor Ort! Wobei: Wenn sie plietsch wären, würden sie an der Einfahrt zum Parkplatz ein gut lesbares Schild aufstellen, wonach der Verwahrvertrag mit dem Halter des Fahrzeugs zustande kommt, abgeschlossen durch den Fahrer als Vertreter. Vertreter ohne Vertretungsmacht? Genehmigung dürfte verweigert werden. Und wer wars? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Juana Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Wie ist das eigentlich, darf die Behörde einem privaten Parkplatzbetreiber so einfach die Daten eines Halters herausgeben? Sokrates hat denen freundlicherweise seinen Namen und seine Adresse verraten. Etwas anderes ist es, ob Behörden solche sensiblen Daten einfach wegen privater Streitsachen weitergeben dürfen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Wie ist das eigentlich, darf die Behörde einem privaten Parkplatzbetreiber so einfach die Daten eines Halters herausgeben? Sokrates hat denen freundlicherweise seinen Namen und seine Adresse verraten. Etwas anderes ist es, ob Behörden solche sensiblen Daten einfach wegen privater Streitsachen weitergeben dürfen. Das gilt als zulässig, die Halterdaten herauszugeben, wenn jemand sie mit der Begründung abruft, sie zur Verfolgung privatrechtlicher Ansprüche zu brauchen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Aber Beweise? Gibt es dafür auch Beweise?? Sokrates war doch gar nicht vor Ort! Ganz abgesehen davon, dass Sokrates' Vorgehen, wie er es andeutet, ein Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht gem. § 138 Abs. 1 ZPO und ein strafbarer versuchter Prozessbetrug sein dürfte, hat Sokrates bisher nicht in erheblicher Weise das Vorbringen des Anspruchsstellers entkräften können, dass er auf dem Parkplatz geparkt hat. Die bloße Angabe, am fraglichen Tag nicht gefahren zu sein und das Fahrzeug an eine - nicht näher genannte - Person verliehen zu haben, ist kein substantiiertes Bestreiten des Vorbringens des Anspruchstellers, mit der Folge, dass die Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO greift. Wollte Sokrates in erheblicher Weise das Vorbringen des Anspruchstellers mit der Begründung angehen, nicht selbst gefahren zu sein, wäre erforderlich, dass er angibt, wer alles ansonsten Zugang zum Kfz hat, zB an wen er es üblicherweise verleiht. Ich wäre sogar geneigt, Sokrates überhaupt eine sekundäre Darlegungslast zur Verwendung seines Kfz aufzuerlegen, weil ihn aus öffentlich-rechtlichen Pflichten bereits die Kontrolle des Zugangs zu diesem obliegt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Werner001 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Aber Beweise? Gibt es dafür auch Beweise?? Sokrates war doch gar nicht vor Ort! Ganz abgesehen davon, dass Sokrates' Vorgehen, wie er es andeutet, ein Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht gem. § 138 Abs. 1 ZPO und ein strafbarer versuchter Prozessbetrug sein dürfte, hat Sokrates bisher nicht in erheblicher Weise das Vorbringen des Anspruchsstellers entkräften können, dass er auf dem Parkplatz geparkt hat. Die bloße Angabe, am fraglichen Tag nicht gefahren zu sein und das Fahrzeug an eine - nicht näher genannte - Person verliehen zu haben, ist kein substantiiertes Bestreiten des Vorbringens des Anspruchstellers, mit der Folge, dass die Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO greift. Wollte Sokrates in erheblicher Weise das Vorbringen des Anspruchstellers mit der Begründung angehen, nicht selbst gefahren zu sein, wäre erforderlich, dass er angibt, wer alles ansonsten Zugang zum Kfz hat, zB an wen er es üblicherweise verleiht. Ich wäre sogar geneigt, Sokrates überhaupt eine sekundäre Darlegungslast zur Verwendung seines Kfz aufzuerlegen, weil ihn aus öffentlich-rechtlichen Pflichten bereits die Kontrolle des Zugangs zu diesem obliegt. Ja seit den Zeiten des Michael Kohlhaas hat sich nichts Grundlegendes geändert, die Raubritter und Halsabschneider tragen heute nur Schlips statt Rüstung, aber sie sind noch das gleiche Pack, das es versteht, die Gesetze zu Ungunsten einfacher Bürger für sich zu hinzubiegen. Werner Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Ja seit den Zeiten des Michael Kohlhaas hat sich nichts Grundlegendes geändert, die Raubritter und Halsabschneider tragen heute nur Schlips statt Rüstung, aber sie sind noch das gleiche Pack, das es versteht, die Gesetze zu Ungunsten einfacher Bürger für sich zu hinzubiegen. Das ist eine erstaunliche Antwort auf meinen Beitrag, habe ich doch zur Berechtigung der Forderung noch überhaupt nichts gesagt. Warum der "einfache Bürger" ein Grundrecht auf einen durchsichtigen und dreisten Prozessbetrug haben sollte, erschließt sich mir allerdings auch nicht. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Werner001 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Ja seit den Zeiten des Michael Kohlhaas hat sich nichts Grundlegendes geändert, die Raubritter und Halsabschneider tragen heute nur Schlips statt Rüstung, aber sie sind noch das gleiche Pack, das es versteht, die Gesetze zu Ungunsten einfacher Bürger für sich zu hinzubiegen. Das ist eine erstaunliche Antwort auf meinen Beitrag, habe ich doch zur Berechtigung der Forderung noch überhaupt nichts gesagt. Warum der "einfache Bürger" ein Grundrecht auf einen durchsichtigen und dreisten Prozessbetrug haben sollte, erschließt sich mir allerdings auch nicht. Stimmt, das war nicht als Antwort an dich gedacht.... Der Kohlhaas wird aus dem Bürger ja erst, weil er sich auf Raubritterweise abgezockt fühlt. Hätte man von Soki 20 Euro für Parken ohne Ticket verlangt, hätte er vermulich ohne zu Murren gezahlt. Aber "Bearbeitungsgebühr", "Aufwandsentschädigung" etc und dann gut 50 Euro ist einfach eine Frechheit. Da wird der Bürger dann halt schnell mal zum Kohlhaas, und dass der vom Pfad des Gesetzes abgewichen ist, ist ja bekannt Werner Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Clown Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Stimmt, das war nicht als Antwort an dich gedacht....Der Kohlhaas wird aus dem Bürger ja erst, weil er sich auf Raubritterweise abgezockt fühlt. Hätte man von Soki 20 Euro für Parken ohne Ticket verlangt, hätte er vermulich ohne zu Murren gezahlt. Aber "Bearbeitungsgebühr", "Aufwandsentschädigung" etc und dann gut 50 Euro ist einfach eine Frechheit. Da wird der Bürger dann halt schnell mal zum Kohlhaas, und dass der vom Pfad des Gesetzes abgewichen ist, ist ja bekannt Vorhaltekosten für Kontrollen sind im Rahmen des Schadensersatzanspruchs im Grundsatz durchaus zu ersetzen, sofern die Belastung angemessen ist. Wenn man als ertappter Ladendieb 50 EUR Fangprämie als Schaden des Supermarktsinhabers zu zahlen hat, halte ich es nicht für völlig fernliegend, dass auch der Parkplatzinhaber einen entsprechenden Schadensposten geltend machen kann. Sokrates hat es übrigens noch ganz gut getroffen. Nach neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung hätte der Parkplatzbetreiber das Kfz auch auf Sokrates' Kosten abschleppen lassen können. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
GermanHeretic Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Ja seit den Zeiten des Michael Kohlhaas hat sich nichts Grundlegendes geändert, die Raubritter und Halsabschneider tragen heute nur Schlips statt Rüstung, aber sie sind noch das gleiche Pack, das es versteht, die Gesetze zu Ungunsten einfacher Bürger für sich zu hinzubiegen. Das ist eine erstaunliche Antwort auf meinen Beitrag, habe ich doch zur Berechtigung der Forderung noch überhaupt nichts gesagt. Warum der "einfache Bürger" ein Grundrecht auf einen durchsichtigen und dreisten Prozessbetrug haben sollte, erschließt sich mir allerdings auch nicht. Hm, geht's bei Michael Kohlhaas nicht genau darum, sich illegal gegen staatlich sanktionierten Raub zu wehren? Dieses "Grundrecht" findet sich selbstverständlich in keinem Gesetzbuch der Welt. (Ob der vorliegende Fall Kohlhaasesche Ausmaße hat, mal außen vor.) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sokrates Posted March 8, 2011 Author Report Share Posted March 8, 2011 War das in Ulm? Rechts hinten auf dem Bahnhofsplatz, neben den Polizei-Parkplätzen? Den Parkplatz frequentiere ich nämlich auch mit dem Auto, wäre gut zu wissen. Ja. Auf der Seite Richtung Bahnhof herrschen die Abzocker, auf der Seite der Post die Stadt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Werner001 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Stimmt, das war nicht als Antwort an dich gedacht....Der Kohlhaas wird aus dem Bürger ja erst, weil er sich auf Raubritterweise abgezockt fühlt. Hätte man von Soki 20 Euro für Parken ohne Ticket verlangt, hätte er vermulich ohne zu Murren gezahlt. Aber "Bearbeitungsgebühr", "Aufwandsentschädigung" etc und dann gut 50 Euro ist einfach eine Frechheit. Da wird der Bürger dann halt schnell mal zum Kohlhaas, und dass der vom Pfad des Gesetzes abgewichen ist, ist ja bekannt Vorhaltekosten für Kontrollen sind im Rahmen des Schadensersatzanspruchs im Grundsatz durchaus zu ersetzen, sofern die Belastung angemessen ist. Wenn man als ertappter Ladendieb 50 EUR Fangprämie als Schaden des Supermarktsinhabers zu zahlen hat, halte ich es nicht für völlig fernliegend, dass auch der Parkplatzinhaber einen entsprechenden Schadensposten geltend machen kann. Sokrates hat es übrigens noch ganz gut getroffen. Nach neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung hätte der Parkplatzbetreiber das Kfz auch auf Sokrates' Kosten abschleppen lassen können. Nach der Schilderung von Soki wäre für's Abschleppen ja keine Zeit gewesen. Die diesbezügliche Rechtsprechung bezieht sich auch, wenn ich es richtig im Kopf habe, auf Autos, die dort länger parken und nicht nur 2 Minuten da stehen. Werner Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sokrates Posted March 8, 2011 Author Report Share Posted March 8, 2011 Sokrates hat es übrigens noch ganz gut getroffen. Nach neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung hätte der Parkplatzbetreiber das Kfz auch auf Sokrates' Kosten abschleppen lassen können. Wo soll der in 2 Minuten einen Abschleppwagen herkriegen. Ich habe übrigens inzwischen nach Recherche gefunden, dass einzelne könoglich bayerische Amtsgerichte bereits deiner Argumentation gefolgt sind. In Hamburg hat eines für den Beklagten entschieden. http://lawblog.mcneubert.de/2008/04/17/con...gen-parkschein/ Allerdings scheint mir die Begründung der bajuwarischen Richter für die Beweislastumkehr doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sokrates Posted March 8, 2011 Author Report Share Posted March 8, 2011 (edited) Die diesbezügliche Rechtsprechung bezieht sich auch, wenn ich es richtig im Kopf habe, auf Autos, die dort länger parken und nicht nur 2 Minuten da stehen. Das Argument "nur 2 Minuten" steht mir allerdings nicht zur Verfügung, da ich ja nicht weiß, wer gefahren ist, und ich diesbezüglich auf der Einlassungen der Abzocker angewiesen bin. Momentan verlange ich erst mal den Beweis, dass das überhaupt mein Auto war, und dass sich da nicht der Blockwart des Abzockers einfach verschrieben hat. PS. Das Stichwort "Michael Kohlhaas" gefällt mir, das muss ich mir merken, falls meine juristischen Anstrengungen versagen. Edited March 8, 2011 by Sokrates Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Werner001 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Clown, du bist doch Jurist, eventuell könnten wir uns da doch ne goldenen Nase verdienen. Wir mieten uns nen Platz irgendwo, stellen an abgelegener Stelle einen Parkscheinautomaten auf, und wenn die Parkenden unterwegs sind, den zu suchen, hängen wir ihnen ein Knöllchen dran. Dann schickst du ihnen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen etc. pp. Da müsste doch in relativ kurzer Zeit ein ziemlich großer Gewinn möglich sein, völlig legal, versteht sich, wir wollen nichts Ungesetzliches tun, nein, niemals nicht Werner Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aristippos Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 (edited) Allerdings scheint mir die Begründung der bajuwarischen Richter für die Beweislastumkehr doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Hm. In dem Neu-Ulmer Urteil steht eigentlich nur etwas von Recherchepflicht. D.h. der Halter muss sich bemühen, herauszufinden, wer mit seinem Auto gefahren ist, wenn er behauptet, dass er es nicht selbst war. Das ist ja noch nachvollziehbar. Was aber, wenn der Halter sagt: "Ich war zu an dem betreffenden Tag nicht in der Stadt. Zugang zum Auto haben meine Frau und mein Sohn, aber keiner von beiden wollte sich dazu äußern, wer an dem Tag gefahren ist." Kann das Gericht dann etwas machen? Edited March 8, 2011 by Aristippos Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aristippos Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Clown, du bist doch Jurist, eventuell könnten wir uns da doch ne goldenen Nase verdienen.Wir mieten uns nen Platz irgendwo, stellen an abgelegener Stelle einen Parkscheinautomaten auf, und wenn die Parkenden unterwegs sind, den zu suchen, hängen wir ihnen ein Knöllchen dran. An eben der Stelle in Ulm ist es besonders fies, weil dort, wie Sokrates schon sagte, ziemlich nahe auch städtische Parplätze sind, und sich die Parkscheinautomaten sehr ähnlich sehen (habe ich jedenfalls so in Erinnerung). Wenn man sich nicht auskennt, kann man leicht den falschen Parkschein kaufen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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