Touch-me-Flo Posted May 15, 2011 Report Posted May 15, 2011 Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Quote
laura Posted May 15, 2011 Report Posted May 15, 2011 Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Ja, wenn er behauptet, es gäbe diese Garantie, dann ist es Betrug. Das Problem dürfte sein, dass es wahrscheinlich nur eine mündliche Aussage ist und man es nicht nachweisen kann. laura Quote
Touch-me-Flo Posted May 15, 2011 Author Report Posted May 15, 2011 Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Ja, wenn er behauptet, es gäbe diese Garantie, dann ist es Betrug. Das Problem dürfte sein, dass es wahrscheinlich nur eine mündliche Aussage ist und man es nicht nachweisen kann. laura Wenn man dafür Zeugen hat oder es im Kaufvertrag drinne steht? Quote
Franciscus non papa Posted May 15, 2011 Report Posted May 15, 2011 ich bin kein jurist, aber wenn im kaufvertrag über das auto falsche angaben gemacht wurden, dann wird dieser vertrag wohl ungültig sein. Quote
Wunibald Posted May 15, 2011 Report Posted May 15, 2011 (edited) Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt?Nein. Dann muss halt der Händler selber die von ihm versprochenen Garantieleistungen erbringen.ich bin kein jurist, aber wenn im kaufvertrag über das auto falsche angaben gemacht wurden, dann wird dieser vertrag wohl ungültig sein.Wieder nein. Wenn falsche angaben gemacht werden hat das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit, ist also mangelhaft. § 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach § 439 Nacherfüllung verlangen, * nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und * nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Edited May 15, 2011 by Wunibald Quote
Sokrates Posted May 15, 2011 Report Posted May 15, 2011 Was soll eine Händlergarantie mit einer Versicherung zu tun haben? Quote
rince Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Ich verstehe den Betrugs-Vorwurf nicht. Die Händlergarantie sagt doch was über den technischen Zustand eines Fahrzeuges aus (also, falls morgen der Motor verreckt oder so) Eine Versicheung ist doch eine andere Baustelle? Quote
Inge Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Ich verstehe schon nicht, was eine "Händlergarantie" sein soll Quote
Julius Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 (edited) Ich verstehe schon nicht, was eine "Händlergarantie" sein soll Ich vermute, er meint die sogenannte Gebrauchtwagengarantie, eine Reparaturkostenversicherung. Edited May 16, 2011 by Julius Quote
Inge Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Gesetzt den Fall, sowas ist gemeint, dann sagt der Händler - im Idealfall eine KfZ-Werkstatt - mir mit dieser Garantie doch nur: Wenn was ist, bringen Sie den Wagen vorbei, ich repariere Ihnen das kostenlos. Dafür muss aber die KfZ-Werkstatt keine Versicherung abschließen. Also liegt auch kein Betrug vor. Basta! Quote
Edith1 Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Zudem wäre ich mit strafrechtlichen Vorwürfen prinzipiell vorsichtig. Nicht alles, was zivilrechtlich anfechtbar, aufhebbar oder sonstwie falsch gelaufen ist, ist schon "Betrug". Quote
Sokrates Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Ich verstehe schon nicht, was eine "Händlergarantie" sein soll Ich vermute, er meint die sogenannte Gebrauchtwagengarantie, eine Reparaturkostenversicherung. Diese Garantie sorgt dafür, dass man den alten Kübel wenn nötig kostenlos repariert bekommt. Dafür braucht der Verkäufer keine Versicherung abschließen. Er muss den Kübel halt kostenlos reparieren. Quote
Gallowglas Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Ich verstehe schon nicht, was eine "Händlergarantie" sein soll Ich vermute, er meint die sogenannte Gebrauchtwagengarantie, eine Reparaturkostenversicherung. Diese Garantie sorgt dafür, dass man den alten Kübel wenn nötig kostenlos repariert bekommt. Dafür braucht der Verkäufer keine Versicherung abschließen. Er muss den Kübel halt kostenlos reparieren. Wobei es durchaus die Möglichkeit gibt, das auch über eine Versicherung zu machen, also nicht der Händler garantiert, daß er die Kiste innerhalb der nächsten 12 Monaten kostenlos repariert, sondern man schließt mit dem Kauf eine Versicherung ab, welche die Kosten übernimmt ... z.B. weil der Händler keine eigene Werkstatt hat. Ist in den USA recht weit verbreitet (dort kann jeder sowas zusätzlich abschließen, dann übernimmt die Versicherung alle Kosten für Reparaturen während der Laufzeit ... sind aber ned billig und bei uns eher die Ausnahme) Aber sowas wird kaum gemeint sein, also OT Quote
Soulman Posted May 18, 2011 Report Posted May 18, 2011 (edited) Ist es Betrug, wenn jemand ein Auto verkauft mit einer Händlergarantie und dafür sagen wir 200 € verlangt, aber er gar keine Versicherung über das Auto abschließt? Hi TMF, es gibt vorher ein paar Sachen zu klären. Gibt es irgendeine Unterlage über diese "Händlergarantie", oder ist sie im Kaufvertrag erwähnt, oder hat der Händler den Kaufpreis im Kaufvertrag um die 200€ erhöht? Wer ist Vertragspartner im Kaufvertrag? Welcher Art ist der Schaden an dem Auto? Wie hoch ist der Kaufpreis insgesamt? Gruss, Martin Edited May 18, 2011 by Soulman Quote
Thofrock Posted May 18, 2011 Report Posted May 18, 2011 Gesetzt den Fall, sowas ist gemeint, dann sagt der Händler - im Idealfall eine KfZ-Werkstatt - mir mit dieser Garantie doch nur: Wenn was ist, bringen Sie den Wagen vorbei, ich repariere Ihnen das kostenlos. Dafür muss aber die KfZ-Werkstatt keine Versicherung abschließen. Also liegt auch kein Betrug vor. In der Regel läuft die Gebrauchtwagenversicherung über einen Dritten (also einen professionellen Versicherer), und der Händler vermittelt diese nur, bzw. kalkuliert sie in den Kaufpreis. Auf der Rechnung ist diese Versicherung seperat aufgeführt, und der Halter, der ja dann Versicherungsnehmer ist, bekommt ein Garantieheft ausgehändigt. Üblicherweise subventionieren die Autohäuser diese Versicherungen sogar, weil als Voraussetzung für den Versicherungsschutz Wartungsarbeiten in Vertragswerkstätten durchgeführt werden müssen. Das bindet den Kunden und hindert ihn daran, den Ölwechsel vom Arbeitskollegen machen zu lassen. Quote
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.