Klaus Klammer Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Wie sieht es aus, wenn ein Konflikt zwischen dem dem evangelischen Rat des Gehorsams und dem Gewissen entsteht? Zu was ist ein Ordensangehöriger, der das Gelübde des Gehorsams abgelegt hat, verpflichtet?
gouvernante Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Niemand darf unter Sünde verpflichtet werden.
Klaus Klammer Posted May 16, 2011 Author Report Posted May 16, 2011 Niemand darf unter Sünde verpflichtet werden. Hatte ich gehofft. Hast Du dafür einen Link?
Chrysologus Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Niemand darf gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln - keine Frage. Welche Konsequenzen drohen, das kann jedoch nur nach einem Blick in das Partikularrecht des Ordens entscheiden werden.
gouvernante Posted May 16, 2011 Report Posted May 16, 2011 Niemand darf unter Sünde verpflichtet werden. Hatte ich gehofft. Hast Du dafür einen Link? Link nicht. Aber für den Jesuitenorden kann ich Dir die Stelle aus den Konstitutionen angeben: Text B, 6. Hauptteil, 5. Kapitel
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