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Die richtende Kirche


Sam_Naseweiss

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Sam_Naseweiss

Aktuell wurde in Malta über die Ehescheidung abgestimmt.

Siehe hier und hier.

Malta war bisher das einzige europäische Land, in dem die Scheidung verboten war. Warum Malta in dieser Hinsicht so strikt war, ergibt sich aus seiner Geschichte.

 

IMHO steht der Gemeinschaft der Christen durchaus zu, ein bestimmtes Verhalten für unmoralisch zu halten und dies auch so in der Öffentlichkeit zu vertreten, aber die Kirche darf daraus nicht direkt ein Gesetz ableiten, nach dem geurteilt und gestraft wird.

Der christliche Glaube kann jedoch eine Letztbegründung für Rechte sein, woraus dann entsprechende Gesetze abgeleitet werden können.

Dies erscheint nun zunächst problematisch, denn wenn aus einem allgemeinen Menschenrecht, daß aus der spirituell abgeleitet Würde des Menschen resultiert, ein allgemeines Verbot von Folter und Vergewaltigung folgt, warum sollte man aus einer spirituell abgeleiteten Forderung der Monogamie kein allgemeines Verbot der Ehescheidung ableiten können?

 

Man könnte hier zunächst einwenden: Menschenrechte geben dem Menschen etwas, sie sind Rechte für den Menschen, während die Scheidung dem Menschen etwas nimmt, nämlich das Recht den Partner zu wechseln. Dies ist aber zu kurz gegriffen, denn wenn man wegen der Würde des Menschen bestimmte Dinge verbietet, warum sollte man aus einem ähnlichen Grund nicht auch die Ehescheidung verbieten?

Es wird hier immer abgewägt zwischen unterschiedlichen Interessen, daher immer gegeben und genommen.

 

Meine Position dazu:

Gesetze sollen den Menschen dienen.

Wenn die Kirche die Macht und Möglichkeit hat, Urteile zu fällen, die das Weiterleben im Jenseits betreffen, so müßte sie eigentlich aus Nächstenliebe heraus stets zu Gunsten der Menschen urteilen. Im Grunde müßte die Kirche daher ständig Absolutionen erteilen und ähnliches. Dies tut sie aber nicht, weil sie die Gottesliebe betont, durch die sie verpflichtet sei, Handeln welches ihrer Ansicht nach gegen das Gebot der Liebe zu Gott verstößt, zu verurteilen.

Es wird dann in etwa so argumentiert: Wegen des Gebots der Nächstenliebe muss man den Menschen daran hindern gegen das Gebot der Liebe zu Gott zu verstoßen, da der Mensch ja sonst von Gott gestraft wird.

Dieses Argument kann man am schnellsten dadurch eliminieren, daß man darauf hinweißt, daß ein Mensch der nichts von Gott und Jesus weiss, ja nicht selbtsverschuldet ungetauft ist etc. und damit bezüglich der Gefahr in der Hölle zu landen günstiger dasteht wie der Christ, der dieser ja schon näher rückt, weil er ja eigentlich weiss, daß er Sonntags in die Kirche gehen müßte, dies aber nicht tut. Eigentlich müßte sich die Kirche zu Gunsten einer allgemein günstigeren eschatologischer Heilserwartung selbst auflösen.

 

Um den Faden meiner Ausführung zu verdeutlichen: Es geht hier um die Frage, wie man einerseits einige Gesetze religiös begründen kann, ohne Willkürlichkeiten zu produzieren, anderseits aber aufzeigen kann, daß bestimmte Gesetze nicht religiös begründet würden sollten, ohne deswegen dann in einem subjektiven Relativismus zu landen.

Die Alternative zu diesbezügliche Überlegungen wäre der Verzicht auf eine spirituell begründete Ethik, daher der Dialog mit den weltlichen Ethikern auf einer pragmatischen Basis (dazu wurde hier mal ein Beitrag eines Jesutien verlinkt).

 

IMHO kann dieses Problem durch die Unterscheidung von Dingen, die dem Menschen nützen sollen und Dingen, die wider das Gesetz Gottes sind, gelöst werden.

Wobei auch hier wieder daraufhingewiesen werden muss, daß das Gute an sich Teil der Natur Gottes ist und damit quasi auch die Dinge, die dem Menschen nützen, Gesetz Gottes sind.

 

Es gibt aber doch einen Unterschied, nämlich Dinge die dem Menschen direkt schaden und Dinge, die nach Ansicht einiger Menschen in spiritueller Hinsicht schaden könnten.

So kann eine Ehescheidung mindestens drei Wirkungen haben:

1. Es wird ein Partner zuvor betrogen und damit verletzt.

2. Es findet etwas statt, was gegen ein willkürliches Gesetz Gottes verstößt.

3. Es findet etwas statt, was auf metaphysicher Weise dem Menschen indirekt schadet.

 

Während die Kirche IMHO für den Fall 1 auf das allgemeine weltliche Recht einen Einfluß ausüben darf und auch sollte, darf sie dies hinsichtlich 2 und 3 jedoch nicht.

Bezüglich 2 macht sich die Kirche zu einem Anwalt Gottes, richtet wo sie dies IMHO nicht kann und darf. Dies hätte auch etwas transzendentes in der Art, wie dies der Papst in seiner Regensburger Rede verurteilt hat.

Bezüglich 3 findet sich nichts in der Schrift, müßte dann aber auch wieder auf die Natur der Gottheit zurückgeführt werden und wäre dann eine mögliche Implikation von 2.

 

Flapsig ausgedrückt: Jesus hat sich zum Anwalt der Menschen gemacht und die Kirche maßt sich an Anwalt Gottes zu sein.

Du sollst nicht richten. Das gilt besonders auch für die Kirche.

 

Ein Hinweis zum Schluss:

Richten ist etwas anderes als Bewerten.

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