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Akolyth werden


Flo77

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Meine Großmutter hätte nun gesagt: "Junger Mann!" Ich schließe mich dem an....

Nicht jeder praktizierende Akolyth muß ein Jungspund sein. :78:

"Junger Mann" sagen noch bestenfalls Ü80er zu mir.

 

Allerdings habe ich Dein Argument durchaus verstanden, ich teile es nur nicht, und so ganz durch trugst du es auch nicht.

Na, das ist ja schon mal was. Man muß ja nicht immer einer Meinung sein, um zu verstehen, was der andere sagen will. :)

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Nicht jeder praktizierende Akolyth muß ein Jungspund sein. :78: "Junger Mann" sagen noch bestenfalls Ü80er zu mir.

 

Nun, meien Oma war Ü80 - und ich sagte es zu Stepp!

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Es gibt eine Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz zur Beauftragung nach c. 230 § 1 CIC, in der das geregelt ist:

KLICK - PDF

 

Darin heißt es u. a.:

1. Männliche Laien, die gemäß c. 230 § 1 CIC die Bestellung für die „Dienste des Lektors und des

Akolythen auf Dauer“ erhalten, müssen:

a ) mit Ausnahme der unter II. genannten Personen [= Priesteramtskandidaten] das 25. Lebensjahr vollendet haben,

b ) eine gediegene Kenntnis der Heiligen Schrift und der Liturgie besitzen,

c ) befähigt sein zur Ausübung der im betreffenden Dienst vorgesehenen Tätigkeiten und

d ) sich auszeichnen durch eine gefestigte Glaubenshaltung und einen bewährten Lebenswandel.

Welche Diözese in Deutschland beauftragt außerhalb des Kreises der Weihekandidaten gemäß c. 230 §1? Ich wüsste keine.

Ich bin Akolyth seit über 20 Jahren. Bei der Beauftragung war ich noch Priesteramtskandidat. Ich kann mich erinnern, dass wir damals deutlich darauf hingewiesen wurden, dass beim Wegfall dieser Voraussetzung (in diesem Falle Ordensaustritt) die Beauftragung n i c h t automatisch erlischt.

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Ich bin Akolyth seit über 20 Jahren. Bei der Beauftragung war ich noch Priesteramtskandidat. Ich kann mich erinnern, dass wir damals deutlich darauf hingewiesen wurden, dass beim Wegfall dieser Voraussetzung (in diesem Falle Ordensaustritt) die Beauftragung n i c h t automatisch erlischt.

Ganz richtig, denn diese Beauftragung geschieht (im Gegensatz zum Kommunionhelfer nach c. 230 § 3 CIC) auf Dauer. Mit dem Verlassen des Weges zum Diakonat erlischt nicht die Beauftragung als solche, sondern das Recht, sie auszuüben (siehe die oben verlinkte Partikularnorm), es sei denn, der Ordinarius widerruft die Beauftragung ausdrücklich.

Er kann die Ausübung aber auf Antrag genauso gut wieder (oder weiter) erlauben.

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Ganz richtig, denn diese Beauftragung geschieht (im Gegensatz zum Kommunionhelfer nach c. 230 § 3 CIC) auf Dauer. Mit dem Verlassen des Weges zum Diakonat erlischt nicht die Beauftragung als solche, sondern das Recht, sie auszuüben (siehe die oben verlinkte Partikularnorm), es sei denn, der Ordinarius widerruft die Beauftragung ausdrücklich.

Er kann die Ausübung aber auf Antrag genauso gut wieder (oder weiter) erlauben.

Hä?

Was bleibt denn von der Beauftragung, wenn ich den Auftrag nicht mehr ausführen darf? Wozu dann noch "Beauftragung"?

Kann es sein, daß der CIC da wieder mal inkonsequent ist?

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Ganz richtig, denn diese Beauftragung geschieht (im Gegensatz zum Kommunionhelfer nach c. 230 § 3 CIC) auf Dauer. Mit dem Verlassen des Weges zum Diakonat erlischt nicht die Beauftragung als solche, sondern das Recht, sie auszuüben (siehe die oben verlinkte Partikularnorm), es sei denn, der Ordinarius widerruft die Beauftragung ausdrücklich.

Er kann die Ausübung aber auf Antrag genauso gut wieder (oder weiter) erlauben.

Hä?

Was bleibt denn von der Beauftragung, wenn ich den Auftrag nicht mehr ausführen darf? Wozu dann noch "Beauftragung"?

Kann es sein, daß der CIC da wieder mal inkonsequent ist?

Was bleibt vom Rechtsanwalt oder Arzt, wenn ihm die Zulassung oder Approbation entzogen wurde?

Er bleibt Rechtsanwalt oder Arzt, er darf es nur nicht mehr ausüben.

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Die "Beauftragung" müsste ja - unabhängig davon, was man von der FO jetzt hält oder nicht hält - auch Frauen offen stehen.

Also sie haben es noch nicht geschafft, die Weiber offiziell heranzulassen, weil.... (ich fürchte sogar das "warum" weiß ich)

Keine Sorge, darüber haben wir uns schon vor 20 Jahren mit unserem Kirchenrechtler gezofft, aber eine Begründung, warum es Frauen verschlossen sein sollte, konnte er auch nicht geben.

Mei, Gouvi!

Jetzt denk mal: wenn das geht, dann bereiten sie alles vor, sie ministrieren, sie spenden die Kommunion, sie - horribile dictu! - setzen das Allerheiligste aus.... da bleibt nur noch der "Zauberspruch" den Männern vorbehalten. ;)

Ja und? Tun sie das nicht ohnehin, nur halt nicht ständig beauftragt und mit dem Titel? Hatte ich eigentlich so verstanden.

:unsure:

 

Aber jetzt mal die konkret-juristische Frage: Muss man da wirklich auf den Gesetzgeber warten, oder ginge die Bestellung von Lektorinnen und Akolythinnen nicht auch per Dispens?

 

Dass die Voraussetzung, ein Mann zu sein, ein rein kirchliches und nicht göttliches Gesetz ist, darüber scheinen sich ja alle einig zu sein.

 

Die allgemeine ausführende Gewalt im Bistum liegt beim Bischof, ja? Und erst recht hinsichtlich der Bestellung von Lektoren und Akolythen. Dann hat er also nach can. 85 CIC allgemeine Dispensvollmacht für diesen Bereich. Einen einschlägigen Vorbehalt zugunsten des Heiligen Stuhls habe ich nirgends gesehen. Um "Wesenselemente von Rechtseinrichtungen" (can. 87 CIC) kann es eigentlich auch nicht gehen, da ja Frauen diese Dienste tatsächlich übernehmen, nur nicht ständig bestellt und mit Titel.

 

Ich gebe zu, "unter Dispens von der Anforderung männlichen Geschlechts" liest sich irgendwie komisch, aber eigentlich sehe ich da keinen Hinderungsgrund.

 

Chryso?

 

 

PS: @Edith: "Zauberspruch"? Ich muss mich schon sehr wundern! Als ich mir mal rausgenommen hatte, von "Schamanenzauber" zu sprechen, hast du mich postwendend lang gemacht...

bearbeitet von Wiebke
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Aber jetzt mal die konkret-juristische Frage: Muss man da wirklich auf den Gesetzgeber warten, oder ginge die Bestellung von Lektorinnen und Akolythinnen nicht auch per Dispens?

 

Dass die Voraussetzung, ein Mann zu sein, ein rein kirchliches und nicht göttliches Gesetz ist, darüber scheinen sich ja alle einig zu sein.

 

Die allgemeine ausführende Gewalt im Bistum liegt beim Bischof, ja? Und erst recht hinsichtlich der Bestellung von Lektoren und Akolythen. Dann hat er also nach can. 85 CIC allgemeine Dispensvollmacht für diesen Bereich. Einen einschlägigen Vorbehalt zugunsten des Heiligen Stuhls habe ich nirgends gesehen. Um "Wesenselemente von Rechtseinrichtungen" (can. 87 CIC) kann es eigentlich auch nicht gehen, da ja Frauen diese Dienste tatsächlich übernehmen, nur nicht ständig bestellt und mit Titel.

 

Ich gebe zu, "unter Dispens von der Anforderung männlichen Geschlechts" liest sich irgendwie komisch, aber eigentlich sehe ich da keine Hinderungsgrund.

 

Chryso?

Die Einführung der Dienstämter statt der Niederen Weihen ist aber keine Angelegenheit der Ortskirche, sondern der Weltkirche.

Dispensieren könnte nur der Gesetzgeber, der dieses Institut errichtet hat, also jedenfalls nicht ein einzelner Ortsordinarius.

 

(Chryso?)

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Ich kann die Frage nicht beantworten - da müßte man ziemlich tief in die Materie einsteigen, um eine Antwort zu finden, genauer; In die Protokolle der Codexsreform schauen um zu sehen, warum da von männlichen Laien die Rede ist.

 

In der Sache ist Wiebkes Argumentation nicht falsch, der Ortsbischof kann an dieser Stelle durchaus Dispensvollmacht haben (der Vollständigkeit halber sei auf c. 381 hingewiesen), er müßte vom Erfordernis des Mann-Seins dispensieren. Würde man in Rom derzeit anfragen, wahrscheinlich würde in der Tat mit den niederen Weihen argumentiert werden, so meine Vermutung. Wenn ich im Büro bin, werde ich zumindest einen Blick in den Kommentar riskieren.

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Ganz richtig, denn diese Beauftragung geschieht (im Gegensatz zum Kommunionhelfer nach c. 230 § 3 CIC) auf Dauer. Mit dem Verlassen des Weges zum Diakonat erlischt nicht die Beauftragung als solche, sondern das Recht, sie auszuüben (siehe die oben verlinkte Partikularnorm), es sei denn, der Ordinarius widerruft die Beauftragung ausdrücklich.

Er kann die Ausübung aber auf Antrag genauso gut wieder (oder weiter) erlauben.

Hä?

Was bleibt denn von der Beauftragung, wenn ich den Auftrag nicht mehr ausführen darf? Wozu dann noch "Beauftragung"?

Kann es sein, daß der CIC da wieder mal inkonsequent ist?

Was bleibt vom Rechtsanwalt oder Arzt, wenn ihm die Zulassung oder Approbation entzogen wurde?

Er bleibt Rechtsanwalt oder Arzt, er darf es nur nicht mehr ausüben.

Rechtsanwalt oder Arzt ist ein Beruf, die Approbation ist die Erlaubnis, den auszuüben. Beides ist keine Beauftragung.

 

Wenn ich dir den Auftrag erteile, mir jeden Morgen die Zeitung zu bringen, dann ist das eine Beauftragung. Wenn ich das nicht mehr will, dann storniere ich diese Beauftragung - aber ich gehe doch nicht hin, und verbiete dir, diesen Auftrag auszuführen - das wäre doch hirnrissig!

 

Vielleicht liegt's wirklich an der Herkunft von den niederen Weihen: Eine 'Weihe' bleibt, auch eine 'niedere' und kann nicht storniert werden, sondern nur die Ausübung der damit verbundenen 'Rechte' kann erlöschen.

 

Vielleicht sollte man, statt von einer Beauftragung auf Dauer, von einer Beauftragung auf unbestimmte Zeit, oder bis auf Widerruf sprechen (oder den Zeitfaktor einfach ganz weglassen). Dann kommt nicht so ein Unsinn wie "das Erlöschen des Rechts, eine Beauftragung auszuüben" raus...

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Was bleibt vom Rechtsanwalt oder Arzt, wenn ihm die Zulassung oder Approbation entzogen wurde?

Er bleibt Rechtsanwalt oder Arzt, er darf es nur nicht mehr ausüben.

 

Das ist für Rechtsanwälte nicht richtig. Ein Rechtsanwalt, dem die Zulassung widerrufen wird, ist kein Rechtsanwalt mehr, sondern bloßer Assessor. Führt er weiter die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, wird er strafrechtlich verfolgt.

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Was bleibt vom Rechtsanwalt oder Arzt, wenn ihm die Zulassung oder Approbation entzogen wurde?

Er bleibt Rechtsanwalt oder Arzt, er darf es nur nicht mehr ausüben.

 

Nö, so ist es nicht. Zum Rechtsanwalt kann ich nichts sagen, aber ein Arzt, dem die Approbation entzogen wird, darf sich nicht mehr Arzt nennen.

 

§ 2 Bundesärzteordnung

Die Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin" darf nur führen, wer als Arzt approbiert oder nach § 2 Abs. 2, 3 oder 4 zur Ausübung des ärztlichen Berufs befugt ist.
bearbeitet von Julius
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Aus dem Münsterischen Kommentar zum CIC: In der Codexreform hat der Pro-Präsident der Kommission, Castillo Lara, die Beschränkung auf Männer in der Tat mit der Konzeption der ministeria als Stufen zum Zugang zum Weihesakrament begründet und ist damit Ministeriam Quaedam gefolgt. Eine Dispensvollmacht des Ortsbischofs ist damit fraglich.

 

Allerdings gibt es keinen Beschluss der DBK, nur PAK zu Akolythen zu bestellen, man macht es nur einfach nicht.

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Die "Beauftragung" müsste ja - unabhängig davon, was man von der FO jetzt hält oder nicht hält - auch Frauen offen stehen.

Also sie haben es noch nicht geschafft, die Weiber offiziell heranzulassen, weil.... (ich fürchte sogar das "warum" weiß ich)

Keine Sorge, darüber haben wir uns schon vor 20 Jahren mit unserem Kirchenrechtler gezofft, aber eine Begründung, warum es Frauen verschlossen sein sollte, konnte er auch nicht geben.

Mei, Gouvi!

Jetzt denk mal: wenn das geht, dann bereiten sie alles vor, sie ministrieren, sie spenden die Kommunion, sie - horribile dictu! - setzen das Allerheiligste aus.... da bleibt nur noch der "Zauberspruch" den Männern vorbehalten. ;)

Ja und? Tun sie das nicht ohnehin, nur halt nicht ständig beauftragt und mit dem Titel? Hatte ich eigentlich so verstanden.

:unsure:

 

Aber jetzt mal die konkret-juristische Frage: Muss man da wirklich auf den Gesetzgeber warten, oder ginge die Bestellung von Lektorinnen und Akolythinnen nicht auch per Dispens?

 

Dass die Voraussetzung, ein Mann zu sein, ein rein kirchliches und nicht göttliches Gesetz ist, darüber scheinen sich ja alle einig zu sein.

 

Die allgemeine ausführende Gewalt im Bistum liegt beim Bischof, ja? Und erst recht hinsichtlich der Bestellung von Lektoren und Akolythen. Dann hat er also nach can. 85 CIC allgemeine Dispensvollmacht für diesen Bereich. Einen einschlägigen Vorbehalt zugunsten des Heiligen Stuhls habe ich nirgends gesehen. Um "Wesenselemente von Rechtseinrichtungen" (can. 87 CIC) kann es eigentlich auch nicht gehen, da ja Frauen diese Dienste tatsächlich übernehmen, nur nicht ständig bestellt und mit Titel.

 

Ich gebe zu, "unter Dispens von der Anforderung männlichen Geschlechts" liest sich irgendwie komisch, aber eigentlich sehe ich da keinen Hinderungsgrund.

 

Chryso?

 

 

PS: @Edith: "Zauberspruch"? Ich muss mich schon sehr wundern! Als ich mir mal rausgenommen hatte, von "Schamanenzauber" zu sprechen, hast du mich postwendend lang gemacht...

Werde ich auch wieder tun. genau darin liegt nämlich der Unterschied, ob ich "Zauberspruch" (unter "") schreibe oder Du einfach von Schamanenzauber sprichst.

 

Übrigens: die Aussetzung des Allerheiligsten durch eine Frau habe ich tatsächlich noch nie gesehen.

Und ja: es fehlt sonst nur die dauernde Beauftragung und der - mE überflüssige - Titel.

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Übrigens: die Aussetzung des Allerheiligsten durch eine Frau habe ich tatsächlich noch nie gesehen.

Das ist bei uns in der Freitagsabendanbetung gang und gäbe, schlicht deshalb, weil zum "Trägerkreis" (also diejenigen, die Woche für Woche garantieren, daß die Anbetungszeit stattfindet) sowieso nur Frauen gehören.

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Übrigens: die Aussetzung des Allerheiligsten durch eine Frau habe ich tatsächlich noch nie gesehen.

Das ist bei uns in der Freitagsabendanbetung gang und gäbe, schlicht deshalb, weil zum "Trägerkreis" (also diejenigen, die Woche für Woche garantieren, daß die Anbetungszeit stattfindet) sowieso nur Frauen gehören.

Bei uns ebenfalls nicht ungewöhnlich. Die regelmäßige eucharistische Anbetung wurde bei uns von einer Frau initiiert, die auch die Aussetzung übernimmt.

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Übrigens: die Aussetzung des Allerheiligsten durch eine Frau habe ich tatsächlich noch nie gesehen.

Das ist bei uns in der Freitagsabendanbetung gang und gäbe, schlicht deshalb, weil zum "Trägerkreis" (also diejenigen, die Woche für Woche garantieren, daß die Anbetungszeit stattfindet) sowieso nur Frauen gehören.

Bei uns ebenfalls nicht ungewöhnlich. Die regelmäßige eucharistische Anbetung wurde bei uns von einer Frau initiiert, die auch die Aussetzung übernimmt.

Wir haben die "Ewige Anbetung". Da gibt es solche Probleme natürlich nicht, aber unter den "Anbetern" gibt es auch viele Männer (vor allem in den Nachtstunden).

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haben wir Akolythen unter uns und könnte mir jemand sagen, welche Voraussetzungen man(n) außer Taufe und voller Gemeinschaft mit der Kirche erfüllen muss um für die Beauftragung geeignet zu sein?

Die Deutsche Bischofskonferenz hat festgelegt, dass in Deutschland nur Priesteramtskandidaten und Kandidaten für den Ständigen Diakonat das Akolytat übertragen wird, sodass in der Regel es eher möglich sein wird, Kommunionbeauftragter zu werden. Was da die Voraussetzungen sind, ist über die Diözese herauszufinden. In der Regel wird über das von Dir gesagte hinaus ein Mindestalter geben, man wird nur Gefirmte nehmen und vermutlich auch nur vom Pfarrer Vorgeschlagene.

 

P.s.: Ein "echter" Akolyth muss (leider) ein Mann sein, was sich über Dauer aber durchaus ändern könnte.

Ändern wird sich das wahrscheinlich nicht so schnell. Da müsst man ja womöglich zugeben, dass eine bestehende Vorschrift verbesserbar ist. Aber sdie praktische Folge, oder eine davon, ist, dass es ben normalerqweise keine Akolythen gibt. Lektoren und Kommunionhelfer und Wort-Gottes-Feier-Leiter tun's auch, und das dürfen ohne weiteres auch -innen sein.

 

Und wenn die deutschen Bischöfe beschlossen haben, dass nur Priester- oder Diakons-Kandidaten Akolythen werden sollen, hat ihnen das womöglich der Heilige Geist eingegeben, um den Gläubigen ein emazipatorisches Hintertürl offen zu halten.

 

Ob auch die österreichischen Bischöfe so einen Entschluss gefasst haben, weiß ich nicht.

Wahrscheinlich nicht, denn wir sind ein paar Kilometer näher an Rom und wissen, dass man nicht alles reglementieren muss.

Die einschlägigen Redewendungen in austriakischer Lokalsprache lauten: "Mir wern kan Richter brauchen" und "Wer lang fragt, geht weit irr."

 

Oder, wie seinerzeit der Bundeskanzler Kreisky gemeint hat, als der US-Außenminister erklärte, sein Land würde den Ceausescu unterstützen, weil der immerhin eine weitgehend moskau-unanbhängige Politik mache: "Ween man schon glaubt, so Politik machen zu können, dann macht man sie so und red't nicht davon!"

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Und wenn die deutschen Bischöfe beschlossen haben, dass nur Priester- oder Diakons-Kandidaten Akolythen werden sollen, hat ihnen das womöglich der Heilige Geist eingegeben, um den Gläubigen ein emazipatorisches Hintertürl offen zu halten.

Die deutschen Bischöfe haben das nie beschlossen. Das war ein Irrtum meinerseits, bei dem mir nicht klar ist, woher er kommt. Im Prinzip könnten die deutschen Bischöfe durchaus Lektoren und Akolyten beauftragen. Ich wüsste nur niemanden, der das tut.

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Und wenn die deutschen Bischöfe beschlossen haben, dass nur Priester- oder Diakons-Kandidaten Akolythen werden sollen, hat ihnen das womöglich der Heilige Geist eingegeben, um den Gläubigen ein emazipatorisches Hintertürl offen zu halten.

Die deutschen Bischöfe haben das nie beschlossen. Das war ein Irrtum meinerseits, bei dem mir nicht klar ist, woher er kommt. Im Prinzip könnten die deutschen Bischöfe durchaus Lektoren und Akolyten beauftragen. Ich wüsste nur niemanden, der das tut.

 

Wahrscheinlich kommt dein Irrtum aus der Praxis: es macht einfach keiner, dass er Nicht-Priesteramtskandiaten beauftragt.

Es gab m.W. die Überlegung, Pastoralreferenten zu Lektoren und Akolythen zu beauftragen, aber das wurde wverworfen, auch weil die Pastits selbser es nicht wollten, denn was wäre dann aus den PastoralreferentINNEN geworden?

Daran krankt dieses Beauftragungssystem: es ist ein Dienst,d er auch von anderen übernommen werden kann, ohne dabei eine exklusive Zugangsbeschränkung zu haben. Warum sollte man sich also den Streß machen?

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Und wenn die deutschen Bischöfe beschlossen haben, dass nur Priester- oder Diakons-Kandidaten Akolythen werden sollen, hat ihnen das womöglich der Heilige Geist eingegeben, um den Gläubigen ein emazipatorisches Hintertürl offen zu halten.

Die deutschen Bischöfe haben das nie beschlossen. Das war ein Irrtum meinerseits, bei dem mir nicht klar ist, woher er kommt. Im Prinzip könnten die deutschen Bischöfe durchaus Lektoren und Akolyten beauftragen. Ich wüsste nur niemanden, der das tut.

 

Wahrscheinlich kommt dein Irrtum aus der Praxis: es macht einfach keiner, dass er Nicht-Priesteramtskandiaten beauftragt.

Es gab m.W. die Überlegung, Pastoralreferenten zu Lektoren und Akolythen zu beauftragen, aber das wurde wverworfen, auch weil die Pastits selbser es nicht wollten, denn was wäre dann aus den PastoralreferentINNEN geworden?

Daran krankt dieses Beauftragungssystem: es ist ein Dienst,d er auch von anderen übernommen werden kann, ohne dabei eine exklusive Zugangsbeschränkung zu haben. Warum sollte man sich also den Streß machen?

Die Frage, die man in diesem Zusammenhang auch stellen müßte, ist doch:

Warum will einer Akolyth nach c. 230 § 1 CIC werden und nicht Kommunionhelfer nach c. 230 § 3?

 

Der Unterschied besteht nicht nur darin, daß ersteres nur Männern vorbehalten ist, letzteres aber auch Frauen offensteht.

Und der Unterschied besteht weiters nicht nur darin, daß ersteres auf Dauer (bzw. bis auf Widerruf) erteilt wird, letzteres aber grundsätzlich auf Zeit (3 Jahre, meine ich, ist die übliche Frist, die dann verlängert werden muß).

 

Der für die Praxis wichtigste Unterschied ist vielmehr, daß ein Kommunionhelfer grundsätzlich nur für seine eigene Pfarrei beauftragt wird, während der Dienst des Akolythen keine räumlichen Einschränkungen kennt. Hintergrund ist eben der, daß Priesteramtskandidaten mit diesen Beauftragungen - genauso wie die Träger der niederen Weihen - an verschiedenen Orten eingesetzt werden und ihre Beauftragung überall gültig sein soll.

Wer also weiß, daß er die Aufgaben des Kommunionhelfers voraussichtlich ausschließlich in seiner eigenen Pfarrei ausüben wird, der hat eigentlich keinen Grund, Akolyth werden zu wollen. Etwas anderes wäre es bei Menschen, die zB beruflich an wechselnden Orten eingesetzt sind, etwa die genannten Pastoralreferenten, aber auch Menschen in der kategorialen Seelsorge wie Krankenhausseelsorger, die nicht an eine einzige Pfarrei gebunden sind.

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Wer also weiß, daß er die Aufgaben des Kommunionhelfers voraussichtlich ausschließlich in seiner eigenen Pfarrei ausüben wird, der hat eigentlich keinen Grund, Akolyth werden zu wollen.
Kommt darauf an, wie eng der Begriff "Pfarrei" gefasst wird.

 

Ich z.B. lebe in einem Zusammenschluss von 8 Kirchengemeinden. Für den Gemeindeverbund wurde 1 Pfarrer installiert, 1 Kirchengemeindeverband (sozusagen der übergeordnete PGR) und jede Gemeinde hat ihren Kirchenvorstand behalten.

 

Für mich wäre der Akolyth interessanter als der Kommunionhelfer, weil sein Aufgabenfeld umfassender ist (Messdiener, Lektor und Kommunionhelfer in einer Person + Anbindung ans Diakonat, der für mich nicht in Frage kommt).

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Wer also weiß, daß er die Aufgaben des Kommunionhelfers voraussichtlich ausschließlich in seiner eigenen Pfarrei ausüben wird, der hat eigentlich keinen Grund, Akolyth werden zu wollen.
Kommt darauf an, wie eng der Begriff "Pfarrei" gefasst wird.

 

Ich z.B. lebe in einem Zusammenschluss von 8 Kirchengemeinden. Für den Gemeindeverbund wurde 1 Pfarrer installiert, 1 Kirchengemeindeverband (sozusagen der übergeordnete PGR) und jede Gemeinde hat ihren Kirchenvorstand behalten.

 

Für mich wäre der Akolyth interessanter als der Kommunionhelfer, weil sein Aufgabenfeld umfassender ist (Messdiener, Lektor und Kommunionhelfer in einer Person + Anbindung ans Diakonat, der für mich nicht in Frage kommt).

Das Aufgabenfeld ist aber nur auf dem Papier umfassender, denn in der Praxis machen einen Großteil der Aufgaben, die in den entsprechenden Dokumenten dem Akolythen zugeschrieben werden, de facto Meßdiener. Außerdem ist zwischen den getrennten Diensten des Lektors und des Akolythen zu unterscheiden.

 

Die Sache mit dem Gemeindeverbund wäre allerdings ein naheliegender Grund, um sich beim Bischof um die Beauftragung als Akolyth zu bewerben. Wenn es rechtlich nach wie vor selbständige Pfarreien sind und Du in allen Kirchen als Kommunionhelfer eingesetzt werden solltest, dann wäre das Akolythat durchaus angemessen. Frag doch einfach mal inoffiziell nach, ob man sich das nicht vorstellen könnte - zuerst den Pfarrer, dann im Generalvikariat.

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Ganz einfach: Weil 1.) Frauen ausgeschlossen wären, was mit gesundem Menschenverstand nicht einsehbar ist
Darüber kann man geteilter Meinung sein.

 

und weil man 2.) Lektorat und Akolytat nicht zeitlich befristet übertragen kann.

Wieso ist eine zeitliche Befristung überhaupt sinnvoll?

Das ist bei Ämtern, die nicht durch Weihe übertragen werden, aber normal.

Früher, als die Welt (und die Kirche) noch feudalistisch organisiert war(en), erlosch das Amt mit dem Tod des Verleihers oder auch mit einem Wechsel in dessen Person, heutzutage ist derlei entweder von Gesetzes wegen festgelegt oder an die Funktionsdauer eines Gremiums gebunden, beispielsweise des Pfarrgemeinderats.

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