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Was gilt als "Todessünde" in eurem Glauben?


Vinager

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Hallo...

 

Gibt es ganz spezielle Sachverhalten, die im katholischen Glauben als "Todessünde" betrachtet werden? Könnt ihr mir einige nennen?

 

Ich bin nämlich neugierig. Da ich ausgetretten bin-kann ich mich als stolzer Todessünder betrachen?

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Ich meine mich daran zu erinnern, daß Du "augetreten" wiederholt mit Doppel-t geschrieben hast. Das ist auf jeden Fall eine Todsünde! (Es heißt nicht Todessünde)

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Die sieben Todsünden - auch Wurzelsünden genannt - bezeichnen im Grunde keine Handlungen, sondern die ihnen zu Grunde liegenden Haltungen. So dumm ist diese Idee gar nicht.

 

Es sind dies im einzelnen: Hochmut, Neid, Zorn, Eitelkeit, Habgier, Völlerei und Wollust .

 

Man kann natürlich jetzt im einzelnen darüber diskutieren, was und unter welchen Umständen  diese Haltungen schädlich sind. (Das Wort "sündhaft" verwende ich ungern, da er eine transzendente Existenz von Gut und Böse impliziert, was ich für spekulativ und natürlich auch äßerst unwahrscheinlich halte).

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< Was gilt als "Todessünde" in eurem Glauben? >

 

Damit eine Sünde zur Todsünde wird, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein: "Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewußtsein und bedachter Zustimmung begangen wird. Was eine schwerwiegende Materie ist, wird durch die zehn Gebote erläutert, entsprechend der Antwort Jesu an den reichen Jüngling: Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen, ehre deinen Vater und deine Mutter (Mk 10,19)" (Katechismus, 1857-1858).

 

Von sich aus schwerwiegend sind auch die Sünden des Götzendienstes, der Abtrünnigkeit, des Atheismus, aber auch der Unzucht, des vorehelichen Konkubinats, des Ehebruchs, der Empfängnisverhütung, der Abtreibung, usw.

 

Quelle:

http://www.etika.com/deutsch9/90su4.htm

 

Heute spricht man lieber von "schwerer Sünde" als von Todsünde. Man spricht ja auch nicht mehr von "Zahlungsbefehl", sondern von Mahnbescheid.

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Eine 19-jährige Katholikin stiehlt im Kaufhaus einen Lippenstift im Wert von 2,95 €. Beim Verlassen des Geschäfts wird sie von einem Auto überfahren und haucht ihre junge Seele aus.

 

Muß dieses beklagenswerte Geschöpf nun für immer in der Hölle schmoren?

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Franciscus non papa


Zitat von Cano am 15:09 - 26.September.2002

Eine 19-jährige Katholikin stiehlt im Kaufhaus einen Lippenstift im Wert von 2,95 €. Beim Verlassen des Geschäfts wird sie von einem Auto überfahren und haucht ihre junge Seele aus.

 

Muß dieses beklagenswerte Geschöpf nun für immer in der Hölle schmoren?

 


 

 

deswegen sicher nicht

 

sollte sie allerdings bei der gelegenheit den kaufhausdetektiv erschlagen haben - dann könnt man drüber reden :-)

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>> deswegen sicher nicht << (Oestemer)

 

Nun zählt aber der Diebstahl doch zur "schwerwiegenden Materie", wie wir oben lesen konnten.

 

Kommt es vielleicht auch noch auf das Gewicht der Diebesbeute an, damit der Diebstahl in die Kategorie "schwerwiegend" fällt? Sähe es für unsere verstorbene Katholikin schlechter aus, wenn sie einen DVD-Player geklaut hätte?

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>Von sich aus schwerwiegend sind auch die Sünden des Götzendienstes, der Abtrünnigkeit, des Atheismus, aber auch der Unzucht, des vorehelichen Konkubinats, des Ehebruchs, der Empfängnisverhütung, der Abtreibung, usw. <

 

Huihuihui, 5 davon hab ich schon :).  Heißt das, daß ich jetzt sterben muß? Wie bedauerlich ;)

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Zitat von Cano am 15:44 - 26.September.2002

Von sich aus schwerwiegend sind auch die Sünden des Götzendienstes, der Abtrünnigkeit, des Atheismus, aber auch der Unzucht, des vorehelichen Konkubinats, des Ehebruchs, der Empfängnisverhütung, der Abtreibung, usw.

 

Uuups - das sind ja ganz schlechte Aussichten....

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>> Heißt das, daß ich jetzt sterben muß? << (Lissie)

 

Solange Du bis zum "usw." noch nicht alles durch hast, hast Du noch eine Überlebenschance.

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Gegen die üblen Folgen der Todsünde gibt es ja bekanntlich ein probates Mittel: bereuen und beichten.

 

Nun soll aber niemand glauben, daß es mit der Beichte allein getan sei. Irgendwas bleibt immer hängen  -  da macht die Sünde keine Ausnahme. Deshalb sei jedem wärmstens ans Herz gelegt, zusätzliche vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen:

 

In seiner Bulle Incarnationis mysterium (IM) erklärt Papst Johannes-Paul II. das so: ,,Außerdem zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Fegefeuer (Purgatorium). Diese Läuterung befreit von dem, was man zeitliche Sündenstrafe nennt, eine Sühne, durch die getilgt wird, was der vollen Gemeinschaft mit Gott und mit den Brüdern im Wege steht" (IM, 10).

 

,,Die eingetretene Versöhnung mit Gott schließt nämlich nicht aus, daß gewisse Folgen der Sünde zurückgeblieben sind, von denen man geläutert werden muß... Mit dem Ablaß wird dem reuigen Sünder die zeitliche Strafe für Sünden erlassen, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind" (Ibid., 9). Wer also einen vollkommenen Ablaß erlangt, ist demnach bereit, unmittelbar in den Himmel einzutreten, ohne durch das Purgatorium zu gehen. Wird dieser Ablaß einer Seele im Fegefeuer zugewendet, so wird sie augenblicklich von ihren Strafen befreit.

 

Quelle:

http://userpage.fu-berlin.de/~vlaisney/let...g2679922299.htm

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Hallo,

der Begriff 'Todsünde' ist ziemlich problematisch. Ursprünglich - d.h. in der Bibel - war damit eine Sünde gemeint, die unweigerlich von Gott trennt und die nicht mehr 'heilbar' ist.

Später wurde der Begriff auf alles Mögliche ausgeweitet, das aber durch die Sündenvergebung der Kirche vergeben werden konnte. Da wäre der Begriff der schweren Sünde schon eher angebracht.

Die letzte Entscheidung über einen Sünder trifft Gott selbst. Insofern sind Fragen wie, "Angenommen ich habe das und das getan, welche Strafe erwartet mich dafür..." unsinnig.

Sünde bedeutet eine Abwendung von der Gemeinschaft mit Gott. Wer dies endgültig tut, hat sich nach katholischer Auffassung letztlich selbst gerichtet

(das soll jetzt wirklich nichts gegen irgendeinen unserer A&A sein - denn ich maße mir überhaupt nicht an, irgendetwas über das jenseitige Schicksal eines Nicht-Glaubenden zu profezeien. Auch werde ich hier keine Diskussion über die Frage führen, ob es ein Jenseits überhaupt gibt oder ob ein richtender Gott mit der Vorstellung eines guten Gottes vereinbar ist, usw),

 

 

 

viele Grüße,

 

Matthias

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>> Die letzte Entscheidung über einen Sünder trifft Gott selbst. Insofern sind Fragen wie, "Angenommen ich habe das und das getan, welche Strafe erwartet mich dafür..." unsinnig. << (Mat)

 

Da lobe ich mir das deutsche Strafrecht. Man weiß wenigstens so ungefähr, was einen erwartet.

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Zitat von Cano am 16:50 - 26.September.2002

Mit dem Ablaß wird dem reuigen Sünder die zeitliche Strafe für Sünden erlassen, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind

 

Was ist die "zeitliche Strafe"?

 

Außerdem habe ich nicht verstanden, wie der Ablass heutzutage erworben wird. Die monetäre Bewertung wie zu Luthers Zeiten ist inzwischen wohl nicht mehr schicklich. Was also tun, wenn Beichten nicht genügt?

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>> Außerdem habe ich nicht verstanden, wie der Ablass heutzutage erworben wird. << (Heidi)

 

Beispielsweise so, Heidi:

 

"2. Juli - Hochfest des Titels des Hohen Doms zu Augsburg

Einen vollkommenen Ablass gewinnt, wer die Kathedralkirche besucht und dort das Vaterunser und das Credo betet (vgl. Enchiridion indulgentiarum, Nr. 33, § 1, 3° b, S. 76f).

 

In allen Ulrichskirchen kann ein vollkommener Ablass gewonnen werden, wenn dort ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis gesprochen wird (vgl. Handbuch der Ablässe, Nr. 22, S. 22; Nr. 65, S. 62; Enchiridion indulgentiarum, Nr. 33, § 1, 5° a, S. 77). Zu den üblichen Bedingungen zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses siehe die Hinweise oben."

 

Quelle:

http://home.t-online.de/home/sabine.dueren/ablass2.htm

 

An einen vollkommenen Ablaß ist also heutzutage leicht ranzukommen.

 

>> Was ist die "zeitliche Strafe"? <<

 

Das ist das Gegenstück zur ewigen Strafe. Die zeitliche Strafe wird im Fegefeuer abgesessen. Nach der Verbüßung landet man im Himmel.

 

 

 

(Geändert von Cano um 17:58 - 26.September.2002)

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Zitat von Vinager am 17:36 - 26.September.2002

Und was bedeutet noch einmal "Unzucht" und "Konkubinat"?


Da ich nur praktische Erfahrungen mit dem Konkubinat gesammelt habe, beschränke ich mich darauf, Dir diesen Begriff zu erklären.

 

Beim Konkubinat handelt es sich um eine außereheliche Geschlechtsgemeinschaft von gewisser Dauer. (Der "One-night-stand" ist mithin noch kein Konkubinat)

 

Für die Begriffserklärung von "Unzucht" (Hurerei) ist Lucky Luke der geeignete Fachmann. Der postet aber nur in der Arena.

 

 

(Geändert von Cano um 18:50 - 26.September.2002)

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Danke, Cano...

 

Übrigens:

Dass die "Abtrünnigkeit" als eine "Sünde" betrachtet wird, ist ein klarer Bruch mit den Menschenrechten, weil es der Religionsfreiheit widerspricht.

 

Es ist meiner Meinung nach ohnehin eine psychische Misshandlung, wenn man mit Strafen aus theologischen Welten droht.

 

(Geändert von Vinager um 19:36 - 26.September.2002)

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Der arme Vinager, fühlt sich psychisch misshandelt. Obwohl er doch gar nicht dran glaubt!

 

Oder hast Du etwa mit uns Gläubigen Mitleid? Also da kann ich Dich beruhigen, erstens glauben wir freiwillig, und zweitens ist unser Gott liebend und verzeihend.

 

Kannst Dir also in jedem Fall die dummen Sprüche sparen.

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Das Schöne an den Sünden ist, dass man einen Ablass dafür bekommen kann. Dieser kann durch eine Handlung oder aber durch Bezahlung einer gewissen Geldsumme an den Vatikan erfolgen (geht, soweit ich weiß, auch posthum, d. h. für eine gerade verblichene Erbtante oder so). Dafür wird heute nicht mehr gerne geworben, aber es gibt den Ablasshandel auch heute noch.

 

Oder, wie Deschner sagt: "Das sichere an der Erlösung ist der Erlös daraus".

 

Meine Lieblingsgeschichte über den Ablass (angeblich wahr - und wenn sie nicht wahr ist, ist sie so schön, dass man sich wünschte, sie wäre wahr):

 

Eines Tages kam zum berühmt-berüchtigten Ablasskrämer Tetzel ein fremder Ritter und erbat einen Ablass "für eine noch zu begehende Untat". Er bekam diesen Ablass, bezahlte - und zog dann sein Schwert und raubte den Ablasskrämer vollständig aus. Und für diese "Untat" hatte er dann schon seinen Ablass ...

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Hi Volker,

 

habe eben beim Vatikan einen Ablass für €2,35 gekauft und darf Dich deshalb, ohne eine Höllenstrafe befürchten zu müssen, deftig beleidigen.

 

Du bist ein @@++??%%666-liches ##*$%?)/&%

 

So, das war jetzt eine Beschimpfung für €1.98. Den Restbetrag heb ich mir für eine passende Gelegenheit auf.

 

Gruß

Erich

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Ähm, lieber Erich,

 

da ist Dir ein kleiner Rechenfehler unterlaufen, denn die angegebenen Preise enthalten noch keine Mehrwertsteuer...

Also die kleine Restsumme von ein paar Cent kannste ruhig auch noch verbraten und das Posting editieren, denn ein Neues lohnt dafür nicht mehr. ;)

 

Grüße mtoto

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