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Anerkennung d. Ehe zw. kath. u. nichtkonfessionellem Partner


Mairauch

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Threadtitel ausgebessert - gouvernante als Mod

 

 

Hallo zusammen,

 

meine Frage betrifft die Anerkennung der Ehe zwischen einem katholischen und einem nichtkonfessionellen Ehepartner.

 

Meine Frau (nichtkonfessionell, dafür einer charismatischen Gemeinde angehörend) und ich (römisch-katholisch) wurden von einem freikirchlichen Pastoren getraut. Eine standesamtliche Trauung haben wir ebenfalls hinter uns. Meinen Pfarrer mit der Frage nach der Anerkennung konfrontiert, konnte er mir versichern, dass die katholische Kirche ihren Schäfchen schon zutraut, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Somit würde die RKK selbstverständlich auch das Sakrament der Ehe anerkennen (das ja bekanntlich nicht Gott spendet, sondern das die Ehepartner sich gegenseitig schenken).

 

Kann jemand ggf. Veto einlegen, falls ich die Lage falsch wiedergebe?

 

Des Weiteren würde meine Frau gerne wissen, ob die römisch-katholische Kirche ein Kind tauft, wobei ein Elternteil nicht katholisch ist.

 

Kann ein Admin die Überschrift dieses Beitrags editieren? Ich habe mich im Eifer des Gefechts dezent verdrückt. ;)

bearbeitet von gouvernante
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Hallo zusammen,

 

meine Frage betrifft die Anerkennung der Ehe mit gemisch-konfessionellem Partnern.

 

Meine Frau (nichtkonfessionell, dafür einer charismatischen Gemeinde angehörend) und ich (römisch-katholisch) wurden von einem freikirchlichen Pastoren getraut. Eine standesamtliche Trauung haben wir ebenfalls hinter uns. Meinen Pfarrer mit der Frage nach der Anerkennung konfrontiert, konnte er mir versichern, dass die katholische Kirche ihren Schäfchen schon zutraut, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Somit würde die RKK selbstverständlich auch das Sakrament der Ehe anerkennen (das ja bekanntlich nicht Gott spendet, sondern das die Ehepartner sich gegenseitig schenken).

 

Kann jemand ggf. Veto einlegen, falls ich

 

Des Weiteren würde meine Frau gerne wissen, ob die römisch-katholische Kirche ein Kind tauft, wobei ein Elternteil nicht katholisch ist.

 

Beim ersten: Keien Ahnung, aber die Formpflicht der Katholiken könnte Probleme bereiten.

Beim zweiten (Taufe): Ja, ja, getauft wird nahezu alles.

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Gegenfrage (weil ich mich mit charismatischen Gemeinden nicht so auskenne). Wer hat deine Frau wie getauft (wenn überhaupt)? Die Frage ist, ob eine anzuerkennende Taufe mit Wasser und trinitarischer Formel vorliegt.

 

Im Übrigen ist m.E. die Antwort ganz leicht: Die Ehe ist zunächst mal formungültig, weil du der kanonischen Formpflicht unterlagst und sie nicht eingehalten hast. (Ich nehme an, wenn ihr eine Dispens beantragt gehabt hättet, dann hättest du uns das erzählt.)

 

Das lässt sich jetzt auf zwei Arten beheben: Entweder ihr heiratet nochmal römisch-katholisch, mit vorheriger Dispens vom Ehehindernis der Konfessions- oder Religionsverchiedenheit (je nachdem, wie deine Antwort auf meine Gegenfrage ausfällt, macht aber bei den Anforderungen keinen Unterschied). Das ist die "convalidatio simplex".

 

Oder ihr kommt euch da zu blöd bei vor, nochmal ja zu sagen, dann könnt ihr die "sanatio in radice" beantragen (und damit gleichzeitig die Dispens vom Ehehindernis der Konfessions- bzw. Religionsverschiedenheit). Kriegt ihr dann auch. Dann geltet ihr als von Anfang an sakramental (bei anzuerkennender Taufe) oder zumindest gültig verheiratet.

 

Kindertaufe: siehe mn1217.

bearbeitet von Wiebke
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Meine Frau (nichtkonfessionell, dafür einer charismatischen Gemeinde angehörend) und ich (römisch-katholisch) wurden von einem freikirchlichen Pastoren getraut. Eine standesamtliche Trauung haben wir ebenfalls hinter uns. Meinen Pfarrer mit der Frage nach der Anerkennung konfrontiert, konnte er mir versichern, dass die katholische Kirche ihren Schäfchen schon zutraut, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Somit würde die RKK selbstverständlich auch das Sakrament der Ehe anerkennen (das ja bekanntlich nicht Gott spendet, sondern das die Ehepartner sich gegenseitig schenken).
Die pastorale Weite lassen wir mal dahingestellt, aber Dein Pfarrer liegt nicht ganz richtig.

 

1. Ist es für euch beide jeweils die erste Ehe? Wenn nein, müsste erst festgestellt werden, ob diese Ehen gültig im Sinne des kirchlichen Rechts waren.

 

2. Hast Du vor Deiner Trauung eine Dispens (Erlaubnis) von Deinem Ortsbischof von der Formpflicht eingeholt? Wenn nein ist Deine Ehe sicher nicht gültig im Sinne des kirchlichen Rechts, weil Du als Katholik der Formpflicht unterliegst. D.h. Du schließt eine im Sinne des Kirchenrechts gültige Ehe erstmal nur vor einem Priester (mit Trauvollmacht) und zwei Zeugen.

 

Kann jemand ggf. Veto einlegen, falls ich die Lage falsch wiedergebe?
Hiermit eingelegt.

 

Allerdings genießt die Ehe Rechtsschutz d.h. es wird erst einmal grundsätzlich von der Gültigkeit ausgegangen. Erst wenn ihr nach einer Scheidung noch mal (katholisch) andere Partner heiraten wollt, wird die Frage überhaupt interessant.

 

Des Weiteren würde meine Frau gerne wissen, ob die römisch-katholische Kirche ein Kind tauft, wobei ein Elternteil nicht katholisch ist.
Nicht getauft wird nur, wenn der Zelebrant schwere Bedenken hat ob das Kind überhaupt ansatzweise katholisch erzogen werden wird. Und selbst dann kann er nur aufschieben, aber keine endgültige Verweigerung aussprechen.
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Gegenfrage (weil ich mich mit charismatischen Gemeinden nicht so auskenne). Wer hat deine Frau wie getauft (wenn überhaupt)? Die Frage ist, ob eine anzuerkennende Taufe mit Wasser und trinitarischer Formel vorliegt.

 

Im Übrigen ist m.E. die Antwort ganz leicht: Die Ehe ist zunächst mal formungültig, weil du der kanonischen Formpflicht unterlagst und sie nicht eingehalten hast. (Ich nehme an, wenn ihr eine Dispens beantragt gehabt hättet, dann hättest du uns das erzählt.)

 

Das lässt sich jetzt auf zwei Arten beheben: Entweder ihr heiratet nochmal römisch-katholisch, mit vorheriger Dispens vom Ehehindernis der Konfessions- oder Religionsverchiedenheit (je nachdem, wie deine Antwort auf meine Gegenfrage ausfällt, macht aber bei den Anforderungen keinen Unterschied). Das ist die "convalidatio simplex".

 

Oder ihr kommt euch da zu blöd bei vor, nochmal ja zu sagen, dann könnt ihr die "sanatio in radice" beantragen (und damit gleichzeitig die Dispens vom Ehehindernis der Konfessions- bzw. Religionsverchiedenheit). Kriegt ihr dann auch. Dann geltet ihr als von Anfang an sakramental (bei anzuerkennender Taufe) oder zumindest gültig verheiratet.

So weit, so korrekt. Aber wieso die Gegenfrage?
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Gegenfrage (weil ich mich mit charismatischen Gemeinden nicht so auskenne). Wer hat deine Frau wie getauft (wenn überhaupt)? Die Frage ist, ob eine anzuerkennende Taufe mit Wasser und trinitarischer Formel vorliegt.

 

Im Übrigen ist m.E. die Antwort ganz leicht: Die Ehe ist zunächst mal formungültig, weil du der kanonischen Formpflicht unterlagst und sie nicht eingehalten hast. (Ich nehme an, wenn ihr eine Dispens beantragt gehabt hättet, dann hättest du uns das erzählt.)

 

Das lässt sich jetzt auf zwei Arten beheben: Entweder ihr heiratet nochmal römisch-katholisch, mit vorheriger Dispens vom Ehehindernis der Konfessions- oder Religionsverchiedenheit (je nachdem, wie deine Antwort auf meine Gegenfrage ausfällt, macht aber bei den Anforderungen keinen Unterschied). Das ist die "convalidatio simplex".

 

Oder ihr kommt euch da zu blöd bei vor, nochmal ja zu sagen, dann könnt ihr die "sanatio in radice" beantragen (und damit gleichzeitig die Dispens vom Ehehindernis der Konfessions- bzw. Religionsverchiedenheit). Kriegt ihr dann auch. Dann geltet ihr als von Anfang an sakramental (bei anzuerkennender Taufe) oder zumindest gültig verheiratet.

 

Kindertaufe: siehe mn1217.

Dankeschön für die rasche Antwort, auch bei mn1217.

 

Es ist so, dass meine Frau zwar getauft wurde - es handelte sich jedoch um eine nicht konfessionell anerkannte Taufe. Vielmehr um eine (im Jugendalter empfangene) so genannte "Geistestaufe" ihrer Gemeinde aus dem Bund Freier Pfingstgemeinden (BFP).

 

Den Dispens habe ich zum Zeitpunkt unserer Eheschließung nicht beantragt - auch aufgrund der Tatsache, dass mein Glaube zu dieser Zeit noch nicht besonders stark ausgeprägt war und mir ein aktives Glaubensleben in einer katholischen Pfarrei zum damaligen Zeitpunkt als nicht erstrebenswert schien. Das hat sich mittlerweile massiv geändert. Deshalb legte ich keinen Wert darauf, dass ich nach katholischen Maßstäben getraut wurde. Mittlerweile führe ich ein entschiedenes Christenleben nach katholischem Verständnis. Dazu gehören auch die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat und weitere Gemeinde-Aktivitäten, die jedoch nicht dadurch behindert werden, dass ich (wohl) nicht "gültig" getraut bin. Das schätze ich sehr!

 

Zum convalidatio complex: Ich habe mir das Dokument durchgelesen und meine Frau hätte sicherlich keine Schwierigkeiten, dieses Dokument zu unterschreiben und im Pfarramt abzugeben. Scheitern dürfte dies jedoch aufgrund der Frage nach der Erziehung des Nachwuchses. Ich vermute kaum, dass meine Frau aufgrund ihrer skeptischen Haltung der RKK gegenüber gestatten würde, unser gemeinsames Kind (so Gott es uns schenken möge) katholisch zu erziehen.

bearbeitet von Mairauch
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Ist es für euch beide jeweils die erste Ehe? Wenn nein, müsste erst festgestellt werden, ob diese Ehen gültig im Sinne des kirchlichen Rechts waren.

Ja, es war unsere erste Ehe.

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Scheitern dürfte dies jedoch aufgrund der Frage nach der Erziehung des Nachwuchses. Ich vermute kaum, dass meine Frau aufgrund ihrer skeptischen Haltung der RKK gegenüber gestatten würde, unser gemeinsames Kind (so Gott es uns schenken möge) katholisch zu erziehen.
Sie will Dir verweigern an der religiösen Erziehung Deiner Kinder mitzuwirken?

 

Das halte ich für weitaus schwerwiegender als ihre skeptische Haltung.

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Scheitern dürfte dies jedoch aufgrund der Frage nach der Erziehung des Nachwuchses. Ich vermute kaum, dass meine Frau aufgrund ihrer skeptischen Haltung der RKK gegenüber gestatten würde, unser gemeinsames Kind (so Gott es uns schenken möge) katholisch zu erziehen.
Sie will Dir verweigern an der religiösen Erziehung Deiner Kinder mitzuwirken?

 

Das halte ich für weitaus schwerwiegender als ihre skeptische Haltung.

Nicht einfach, definitiv ...

 

Aber diese Fragen stellten sich zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht, da meine Bindung zur RKK erst im Laufe der letzten Monate/Jahre richtig intensiviert wurde. Der Herr weiß, wozu es gut war, so wie es heute ist.

bearbeitet von Mairauch
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Zur convalidatio complex:

Grins. OK, wir reden also von der "sanatio in radice", die betraf ja das Formular.

 

Ich habe mir das Dokument durchgelesen und meine Frau hätte sicherlich keine Schwierigkeiten, dieses Dokument zu unterschreiben und im Pfarramt abzugeben. Scheitern dürfte dies jedoch aufgrund der Frage nach der Erziehung des Nachwuchses. Ich vermute kaum, dass meine Frau aufgrund ihrer skeptischen Haltung der RKK gegenüber gestatten würde, unser gemeinsames Kind (so Gott es uns schenken möge) katholisch zu erziehen.

Muss sie doch gar nicht. Schau dir die Anmerkungstafel zum Ehevorbereitungsprotokoll (worauf das Formular ja verweist) doch mal genauer an, und zwar Anmerkung 15:

 

"Da aber die Erziehung der Kinder immer Sache beider Eltern ist und keiner der Partner zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden darf, besteht diese Verpflichtung [des Katholiken!] darin, das in der konkreten Situation nach bestem Wissen und Gewissen Mögliche zu tun."

 

"Bei religionsverschiedenen Brautleuten [das seid ihr rechtstechnisch, weil die "Geistestaufe" nicht anerkannt wird]: Wenn die Kinder nicht getauft und katholisch erzogen werden, beinhaltet das Versprechen, das der katholische Partner [!] ablegt, u.a., dass er durch seine beispielhafte Lebensführung den Kindern den katholischen Glauben nahe bringt; dass er durch religiöse Fortbildung seinen Glauben vertieft, um mit seinem Ehepartner ein fruchtbares Glaubensgespräch führen und die Fragen der Kinder beantworten zu können."

 

Schau dir das Antragsformular genau an: Deine Frau muss da überhaupt nichts versprechen (B.III betrifft "Fragen an den katholischen Partner"), sondern nur über dein Versprechen informiert sein. Und du musst nur versprechen, dein Möglichstes zu tun, aber eben auch nicht mehr (du musst dich nach Kräften bemühen, soweit das in deiner Ehe möglich ist).

 

Wie zum Teufel will dir deine Frau eine beispielhafte Lebensführung und religiöse Fortbildung verbieten?

bearbeitet von Wiebke
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Des Weiteren würde meine Frau gerne wissen, ob die römisch-katholische Kirche ein Kind tauft, wobei ein Elternteil nicht katholisch ist.

 

 

Scheitern dürfte dies jedoch aufgrund der Frage nach der Erziehung des Nachwuchses. Ich vermute kaum, dass meine Frau aufgrund ihrer skeptischen Haltung der RKK gegenüber gestatten würde, unser gemeinsames Kind (so Gott es uns schenken möge) katholisch zu erziehen.

 

 

Heißt das, daß Deine Frau befürchtet, das Kind könnte auch gegen ihren Willen katholisch getauft werden?

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Des Weiteren würde meine Frau gerne wissen, ob die römisch-katholische Kirche ein Kind tauft, wobei ein Elternteil nicht katholisch ist.

 

 

Scheitern dürfte dies jedoch aufgrund der Frage nach der Erziehung des Nachwuchses. Ich vermute kaum, dass meine Frau aufgrund ihrer skeptischen Haltung der RKK gegenüber gestatten würde, unser gemeinsames Kind (so Gott es uns schenken möge) katholisch zu erziehen.

 

 

Heißt das, daß Deine Frau befürchtet, das Kind könnte auch gegen ihren Willen katholisch getauft werden?

Zunächst Dankeschön für die lieben Antworten. Ich denke schon, dass meine Frau nicht möchte, dass unser Kind in einer katholischen Tauffeier getauft wird. "Die Bibel sagt...", lautet immer das Argument. Dabei ist eine katholische Taufe doch durch und durch biblisch! Hundert Prozent. Gott schenkt sich uns, Gott beugt sich zu uns herab, ist das nicht das größte Gefühl, das man empfinden kann?

 

Wiebke, das Ehevorbereitungsprotokoll schreibt:

"Als katholischer Christ haben Sie die Pflicht, Ihre Kinder in der katholischen Kirche

taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen. Versprechen Sie, sich

nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer

Ehe möglich ist?"

 

Steht dieser Absatz nicht in Gegensatz zu deinen Erläuterungen, wonach man dem katholischen Ehepartner nur eine Erziehung nach besten Kräften abverlangt, die auch den Willen des Partners berücksichtigt?

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Ich denke schon, dass meine Frau nicht möchte, dass unser Kind in einer katholischen Tauffeier getauft wird.
"Ich denke" ist keine besonders gute Ausgangslage in diesem Zusammenhang.

 

Die Frage sollte sie eigentlich recht einfach beantworten können. Allerdings finde ich, daß jemand, der entgegen biblischer Weisung noch nicht einmal mit Wasser getauft ist, sich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen sollte...

 

Nebenbei: Wenn Deine Frau eine "biblische" Beziehung führen will, kennt sie ja hoffentlich die folgenden Passagen:

 

21 Einer ordne sich dem andern unter in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus. 22 Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn (Christus); 23 denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist; er hat sie gerettet, denn sie ist sein Leib. 24 Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, sollen sich die Frauen in allem den Männern unterordnen. 25 Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, 26 um sie im Wasser und durch das Wort rein und heilig zu machen. 27 So will er die Kirche herrlich vor sich erscheinen lassen, ohne Flecken, Falten oder andere Fehler; heilig soll sie sein und makellos. 28 Darum sind die Männer verpflichtet, ihre Frauen so zu lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. 29 Keiner hat je seinen eigenen Leib gehasst, sondern er nährt und pflegt ihn, wie auch Christus die Kirche. 30 Denn wir sind Glieder seines Leibes. 31 Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. 32 Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche. 33 Was euch angeht, so liebe jeder von euch seine Frau wie sich selbst, die Frau aber ehre den Mann.

 

17 Alles, was ihr in Worten und Werken tut, geschehe im Namen Jesu, des Herrn. Durch ihn dankt Gott, dem Vater! 18 Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter, wie es sich im Herrn geziemt. 19 Ihr Männer, liebt eure Frauen und seid nicht aufgebracht gegen sie! 20 Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern in allem; denn so ist es gut und recht im Herrn. 21 Ihr Väter, schüchtert eure Kinder nicht ein, damit sie nicht mutlos werden. 22 Ihr Sklaven, gehorcht euren irdischen Herren in allem! Arbeitet nicht nur, um euch bei den Menschen einzuschmeicheln und ihnen zu gefallen, sondern fürchtet den Herrn mit aufrichtigem Herzen! 23 Tut eure Arbeit gern, als wäre sie für den Herrn und nicht für Menschen; 24 ihr wisst, dass ihr vom Herrn euer Erbe als Lohn empfangen werdet. Dient Christus, dem Herrn! 25 Wer Unrecht tut, wird dafür seine Strafe erhalten, ohne Ansehen der Person.

 

1 Ebenso sollt ihr Frauen euch euren Männern unterordnen, damit auch sie, falls sie dem Wort (des Evangeliums) nicht gehorchen, durch das Leben ihrer Frauen ohne Worte gewonnen werden, 2 wenn sie sehen, wie ehrfürchtig und rein ihr lebt. 3 Nicht auf äußeren Schmuck sollt ihr Wert legen, auf Haartracht, Gold und prächtige Kleider, 4 sondern was im Herzen verborgen ist, das sei euer unvergänglicher Schmuck: ein sanftes und ruhiges Wesen. Das ist wertvoll in Gottes Augen. 5 So haben sich einst auch die heiligen Frauen geschmückt, die ihre Hoffnung auf Gott setzten: Sie ordneten sich ihren Männern unter. 6 Sara gehorchte Abraham und nannte ihn ihren Herrn. Ihre Kinder seid ihr geworden, wenn ihr recht handelt und euch vor keiner Einschüchterung fürchtet.

 

Zitiert nach Einheitsübersetzung.

bearbeitet von Flo77
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Und noch eine Passage, aus einer Übersetzung, die ich bisher noch nicht kannte:

 

Deinem Mann wirst du befehlen wollen, / doch er wird über dich herrschen.

Zitiert nach Neue Evangelistische Übersetzung.

bearbeitet von Flo77
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Ich denke schon, dass meine Frau nicht möchte, dass unser Kind in einer katholischen Tauffeier getauft wird.
"Ich denke" ist keine besonders gute Ausgangslage in diesem Zusammenhang.

 

Die Frage sollte sie eigentlich recht einfach beantworten können. Allerdings finde ich, daß jemand, der entgegen biblischer Weisung noch nicht einmal mit Wasser getauft ist, sich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen sollte...

 

Nebenbei: Wenn Deine Frau eine "biblische" Beziehung führen will, kennt sie ja hoffentlich die folgenden Passagen:

 

21 Einer ordne sich dem andern unter in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus. 22 Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn (Christus); 23 denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist; er hat sie gerettet, denn sie ist sein Leib. 24 Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, sollen sich die Frauen in allem den Männern unterordnen. 25 Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, 26 um sie im Wasser und durch das Wort rein und heilig zu machen. 27 So will er die Kirche herrlich vor sich erscheinen lassen, ohne Flecken, Falten oder andere Fehler; heilig soll sie sein und makellos. 28 Darum sind die Männer verpflichtet, ihre Frauen so zu lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. 29 Keiner hat je seinen eigenen Leib gehasst, sondern er nährt und pflegt ihn, wie auch Christus die Kirche. 30 Denn wir sind Glieder seines Leibes. 31 Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. 32 Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche. 33 Was euch angeht, so liebe jeder von euch seine Frau wie sich selbst, die Frau aber ehre den Mann.

 

17 Alles, was ihr in Worten und Werken tut, geschehe im Namen Jesu, des Herrn. Durch ihn dankt Gott, dem Vater! 18 Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter, wie es sich im Herrn geziemt. 19 Ihr Männer, liebt eure Frauen und seid nicht aufgebracht gegen sie! 20 Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern in allem; denn so ist es gut und recht im Herrn. 21 Ihr Väter, schüchtert eure Kinder nicht ein, damit sie nicht mutlos werden. 22 Ihr Sklaven, gehorcht euren irdischen Herren in allem! Arbeitet nicht nur, um euch bei den Menschen einzuschmeicheln und ihnen zu gefallen, sondern fürchtet den Herrn mit aufrichtigem Herzen! 23 Tut eure Arbeit gern, als wäre sie für den Herrn und nicht für Menschen; 24 ihr wisst, dass ihr vom Herrn euer Erbe als Lohn empfangen werdet. Dient Christus, dem Herrn! 25 Wer Unrecht tut, wird dafür seine Strafe erhalten, ohne Ansehen der Person.

 

1 Ebenso sollt ihr Frauen euch euren Männern unterordnen, damit auch sie, falls sie dem Wort (des Evangeliums) nicht gehorchen, durch das Leben ihrer Frauen ohne Worte gewonnen werden, 2 wenn sie sehen, wie ehrfürchtig und rein ihr lebt. 3 Nicht auf äußeren Schmuck sollt ihr Wert legen, auf Haartracht, Gold und prächtige Kleider, 4 sondern was im Herzen verborgen ist, das sei euer unvergänglicher Schmuck: ein sanftes und ruhiges Wesen. Das ist wertvoll in Gottes Augen. 5 So haben sich einst auch die heiligen Frauen geschmückt, die ihre Hoffnung auf Gott setzten: Sie ordneten sich ihren Männern unter. 6 Sara gehorchte Abraham und nannte ihn ihren Herrn. Ihre Kinder seid ihr geworden, wenn ihr recht handelt und euch vor keiner Einschüchterung fürchtet.

 

Zitiert nach Einheitsübersetzung.

 

Meinst Du, damit soll ausgesagt werden, daß die Frau es klaglos hinnehmen soll, wenn der Mann die Kinder in eine satanistische Sekte (oder wofür auch immer Mairauchs Frau die katholische Kirche hält) einführt?

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Meinst Du, damit soll ausgesagt werden, daß die Frau es klaglos hinnehmen soll, wenn der Mann die Kinder in eine satanistische Sekte (oder wofür auch immer Mairauchs Frau die katholische Kirche hält) einführt?
Siehst Du irgendwo eine Vorbehaltsklausel die es erlaubt den Gehorsam zu verweigern, wenn es der Frau gerade nicht in den Kram passt?
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Meinst Du, damit soll ausgesagt werden, daß die Frau es klaglos hinnehmen soll, wenn der Mann die Kinder in eine satanistische Sekte (oder wofür auch immer Mairauchs Frau die katholische Kirche hält) einführt?
Siehst Du irgendwo eine Vorbehaltsklausel die es erlaubt den Gehorsam zu verweigern, wenn es der Frau gerade nicht in den Kram passt?

Nein, natürlich nicht. Meine Frau ist fundamentalistisch geprägt, das heißt, sie erkennt die Bibel als alleiniges Maß aller Dinge an, nach dem "sola scriptura"-Prinzip. Dennoch respektiere ich die Überzeugungen meiner Frau und stimme ihr zu, dass ich mich noch viel weiter fortbilden muss, um ihr Antworten auf Glaubensgespräche geben zu können, die über das reine Ratholen (bei Priester, Freunden, hier im Forum, etc.) hinausgehen.

 

Aufgrund dieser - ich nenne es mal so - "skeptischen" Grundtendenz meiner Frau gegenüber der RKK heraus ist es natürlich nicht allzu leicht, mit meiner Frau auf einen Nennen zu kommen, wenn es um Themen geht, die sich auf die 2000 Jahre lang gelebte Tradition authentischer (heiliger) Christen stützen (und - was sich nicht ausschließt, ja sich geradezu bedingt! - dennoch die Bibel als Fundament betrachten).

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Meinst Du, damit soll ausgesagt werden, daß die Frau es klaglos hinnehmen soll, wenn der Mann die Kinder in eine satanistische Sekte (oder wofür auch immer Mairauchs Frau die katholische Kirche hält) einführt?
Siehst Du irgendwo eine Vorbehaltsklausel die es erlaubt den Gehorsam zu verweigern, wenn es der Frau gerade nicht in den Kram passt?

 

 

Nun ja, ich hätte schon gedacht, daß dem Gehorsam durch das Gewissen der Frau Grenzen gesetzt werden. Aber ich kenne mich da nicht so aus. Vielleicht gibt es keine dementsprechenden Stellen. Vielleicht muß sie auch, wenn der Mann sagt "Erschieß den Nachbarn", den Nachbarn erschießen. Kann schon sein, daß Paulus das so gemeint hat...

 

Jedenfalls könnte man dann sehr schön indirekt ein Eheschließungsverbot für Frauen mit Nichtchristen/Anderskonfessionellen ableiten (ähnlich, wie bei den Moslems), denn sie müßte dann ja diesem Ungläubigen/Ketzer in allen Dingen gehorchen.

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Nun ja, ich hätte schon gedacht, daß dem Gehorsam durch das Gewissen der Frau Grenzen gesetzt werden. Aber ich kenne mich da nicht so aus. Vielleicht gibt es keine dementsprechenden Stellen.
Es gibt die Weisung an den Mann seine Herrschaft in Liebe und Verantwortung auszuüben. Aber gerade aus Liebe muss der Mann ja dafür sorgen, daß seine Kinder in die Katholische Kirche getauft werden...

 

Jedenfalls könnte man dann sehr schön indirekt ein Eheschließungsverbot für Frauen mit Nichtchristen/Anderskonfessionellen ableiten
Das gibt es ja heute noch (allerdings auch für Männer).
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sie erkennt die Bibel als alleiniges Maß aller Dinge an, nach dem "sola scriptura"-Prinzip.
Da fallen mir ja immer so abgegriffene Fragen ein, wer ihr denn sagt, welche Schriften zur Schrift gehören und mit welcher Autorität oder in welchem Kapitel der Bibel steht, welche Bücher in den Kanon gehören...
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Wiebke, das Ehevorbereitungsprotokoll schreibt:

"Als katholischer Christ haben Sie die Pflicht, Ihre Kinder in der katholischen Kirche

taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen. Versprechen Sie, sich

nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer

Ehe möglich ist?"

 

Steht dieser Absatz nicht in Gegensatz zu deinen Erläuterungen, wonach man dem katholischen Ehepartner nur eine Erziehung nach besten Kräften abverlangt, die auch den Willen des Partners berücksichtigt?

 

Ich interpretiere den zweiten Satz als Einschränkung des ersten. Also eigentlich ist es Deine Pflicht ("sittliches Gebot"), die Kinder taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen. Aber der Kirche ist bewußt, daß das in konfessions-/religionsverschiedenen Ehen nicht so einfach möglich ist. Daher mußt Du lediglich versprechen, Dich nach Kräften zu bemühen, diese Gebot zu erfüllen, soweit das in Deiner Ehe möglich ist. Wenn also Deine Ehe daran zerbrechen bzw. massiv darunter leiden würde, wenn Du Die Kinder taufen ließest, dann mußt Du sie nicht taufen lassen. - So würde jedenfalls ich das verstehen. Was sagt denn Dein Pfarrer dazu?

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Nachtrag:

 

Lies mal da:

"Der katholische Partner muss sich nicht dazu verpflichten, seine Kinder

katholisch taufen zu lassen, er hat sich aber dafür einzusetzen, und zwar

derart, dass die Ehe darüber nicht zerbricht. Sollte der [...] Partner mit

der Taufe und der daraus folgenden katholischen Erziehung nicht einverstanden

sein, bedeutet das Versprechen nicht, dass der katholische Partner

die Kinder nun heimlich taufen lassen soll.[...]

Wenn die Kinder also nicht getauft werden, ist der katholische Partner aber

verpflichtet, den Kindern durch sein beispielhaftes Leben mit dem katholischen

Glauben in Kontakt zu bringen."

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Wie feiert man in solchen Konstellationen eigentlich sinnvoll den Jahreskreis?

 

Katholisch sein, heißt ja nun auch ca. 15 Feste im Jahr zumindest zu bedenken und die meisten haben dazu auch noch bestimmtes Brauchtum.

 

Ich kann mir kaum vorstellen, daß eine Freikirchlerin mit Stutenkerlen zu St. Martin, Zweigen zu St. Barbara, Stiefeln zu St. Nikolaus, Kerzen zu Lichtmess, Masken zu Karneval, etc. wirklich etwas anfangen kann (zumal es sich entweder um traditionalistisches oder gar inkulturiert-heidnisches Brauchtum handelt).

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Nachtrag:

 

Lies mal da:

"Der katholische Partner muss sich nicht dazu verpflichten, seine Kinder

katholisch taufen zu lassen, er hat sich aber dafür einzusetzen, und zwar

derart, dass die Ehe darüber nicht zerbricht. Sollte der [...] Partner mit

der Taufe und der daraus folgenden katholischen Erziehung nicht einverstanden

sein, bedeutet das Versprechen nicht, dass der katholische Partner

die Kinder nun heimlich taufen lassen soll.[...]

Wenn die Kinder also nicht getauft werden, ist der katholische Partner aber

verpflichtet, den Kindern durch sein beispielhaftes Leben mit dem katholischen

Glauben in Kontakt zu bringen."

Diese Sichtweise erscheint mir definitiv plausibel. Ich bin mir meiner Funktion als Mann bewusst, respektiere aber meine Frau und mir liegt es fern, über ihren Kopf hinweg Entscheidungen treffen zu wollen, die ihrem Weltbild nicht entsprechen. Natürlich ist ein gegenseitiger Dialog wünschenswert, der die katholische Sicht der Dinge miteinschließt und darlegt, dass der Glaube der Weltkirche in jeder Hinsicht biblisch ist. Eben WEIL er im Lauf der Jahrtausende so viele gute, heilige Menschen hervorgebracht hat.

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Wie feiert man in solchen Konstellationen eigentlich sinnvoll den Jahreskreis?

 

Katholisch sein, heißt ja nun auch ca. 15 Feste im Jahr zumindest zu bedenken und die meisten haben dazu auch noch bestimmtes Brauchtum.

 

Ich kann mir kaum vorstellen, daß eine Freikirchlerin mit Stutenkerlen zu St. Martin, Zweigen zu St. Barbara, Stiefeln zu St. Nikolaus, Kerzen zu Lichtmess, Masken zu Karneval, etc. wirklich etwas anfangen kann (zumal es sich entweder um traditionalistisches oder gar inkulturiert-heidnisches Brauchtum handelt).

Ich bemühe mich, meiner Frau die Bedeutung der Feiertage zu vermitteln und lade sie herzlich ein, zu Festgottesdiensten mitzukommen. Denn ihre Pfingstgemeinde feiert Festtage nicht explizit - die Lesungen/Bibelvorträge innerhalb einer Predigt sind auch zumeist nicht auf die Besonderheiten eines Jahreskreises zugeschnitten.

 

Du schlägst aber auch schon an, dass diese Erklärungsversuche meist daran scheitern, dass viele Bräuche (etwa Fasching/Karneval) lediglich christianisiert wurden, aber auf heidnischem Brauchtum fußen. Beispiel: Ein Polterabend (wie er vor allem in Süddeutschland häufig als Abend vor einer Hochzeit organisiert wird) ist aus meiner Sicht als ein herzlicher Segensgruß zu verstehen, um einem Brautpaar Gottes guten Segen zu wünschen - und nichts Satanistisches. Dass ich Vasen zerscheppere und dabei Krach mache, ist eine Begleiterscheinung. Da ist mein Glaube und mein Verstand rein genug, um den Sinn richtig einzuordnen.

 

Wir sind vereint in der Liebe zueinander und zu Christus. Dies ist für mich die unendlich große Gewissheit, die richtige Frau geehelicht zu haben. Das muss man deutlich hier hervorheben. :-)

bearbeitet von Mairauch
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