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Débaptisation en France


Felician

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Gerade stieß ich auf diese Pressemitteilung des "Nationalen Vereins des freien Denkens" die einen als Sieg wahrgenommenes Urteil vor einem französischen Gericht wiedergibt. Auf der Suche nach mehr Informationen fand ich nicht mehr als diese Pressemitteilung zu diesem Urteil, sie wurde schon in die französischsprachige Wikipedia eingepflegt, aber mehr konnte ich dazu nicht finden. Meine Frage ist nun: Findet jemand noch mehr dazu und wenn ja wo und was? Danke für eure Hilfe. Das Thema dieses Threads soll nicht die als Bösartigkeit verstandene Registrierung der Spendung von Initiationssakramenten sein, oder Kirche, Aufklärung und Frankreich an sich, sondern - bitte - nur die Beantwortung der Frage.

bearbeitet von Felician
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Also, ich such mich jetzt nicht platt, aber wenn du mich fragst, dann wird das Urteil ziemlich schnell kassiert werden, denn das zentrale Argument ("L’existence d’une mention de ce baptême sur un registre accessible à des personnes tierces à l’individu concerné (...) constitue en soi une divulgation de ce fait qui porte par conséquent atteinte à la vie privée de l’intéressé") ist selten dämlich.

 

Die Voraussetzung (in Art. 8 des Gesetzes 78-17), dass die Daten nicht "Dritten" weitergeleitet werden dürfen, kann ja nun nicht bedeuten, dass sie überhaupt keinem anderen als dem Betreffenden zugänglich sein dürfen. Schließlich muss irgendwer das Register ja pflegen.

 

Der Hauptgrund für das weitere Vorhalten der Daten, nämlich im Falle eines Wiedereintritts entscheiden zu können, ob eine Taufe in Frage kommt oder nicht, ist eindeutig legitim. Außerdem müsste nach dem Wortlaut des Urteils auch jeder Firm- oder Eheeintrag gelöscht werden, da sich daraus auch die Tatsache der Taufe und der Zugehörigkeit zur RKK ergibt. Verlangen könnte man natürlich, dass entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, damit auf die Daten nur von wenigen befugten Personen und nur dann zugegriffen werden kann, wenn es wirklich erforderlich ist. Wenn das auf der Ebene der Pfarreien nicht realisierbar ist, dann mag es angehen, die Seiten dort zu schwärzen, aber im Ordinariat ein Zweitbuch zu führen, für das besondere Vorkehrungen getroffen werden.

 

Aber das Verlangen, die Daten völlig zu zerstören, so dass die Kirche sie nie mehr rekonstruieren kann, also auch dann nicht, wenn sie sie legitimerweise braucht, ist m.E. ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

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Verlangen könnte man natürlich, dass entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, damit auf die Daten nur von wenigen befugten Personen und nur dann zugegriffen werden kann, wenn es wirklich erforderlich ist. Wenn das auf der Ebene der Pfarreien nicht realisierbar ist, dann mag es angehen, die Seiten dort zu schwärzen, aber im Ordinariat ein Zweitbuch zu führen, für das besondere Vorkehrungen getroffen werden.

Eben hier dürfte der Knackpunkt liegen. Kirchenbücher sind (soweit ich weiß) prinzipiell allen zugänglich. Etliche kann man sich online ansehen.

 

Die Kirche ist wohl nicht bereit, wegen ein paar Ausgetretener ganze Kirchenbücher unter Verschluss zu nehmen.

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Eben hier dürfte der Knackpunkt liegen. Kirchenbücher sind (soweit ich weiß) prinzipiell allen zugänglich. Etliche kann man sich online ansehen.
? Aber sicherlich keines, daß jünger ist als 100 Jahre.

 

http://www.datenschutz-kirche.de/datenschutz_a-z#Auskunftaus

Bei Vorliegen eines "berechtigten Interesses" schon. Dazu gehört auch das Verfolgen von "wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen oder pädagogischen Zwecken".

 

Wenn ein Heimatkundler an meiner Tür klingelt und wissen will, ob und wann ich getauft wurde, muss ich ihm das nicht sagen. Geht er danach zur Pfarrei, kriegt er die Infos trotzdem. Man müsste also, wie Wiebke schreibt, entweder diese Praxis einschränken (Einsicht nur noch für Kirchenmitarbeiter zu Verwaltungszwecken), oder man schwärzt die betreffenden Stellen, so dass der Heimatkundler sie nicht lesen kann.

bearbeitet von Aristippos
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Vielleicht liest Du einmal den link vollständig?

Personenbezogene Daten erhält er nicht.

Im übrigen weißt Du anscheinend nicht, dass zu wissenschaftlichen Zwecken von Gerichten, Behörden, Archiven sehr viel sensiblere Daten zugänglich gemacht werden.

Personenbezogen veröffentlicht dürfen sie nicht werden.

Und warum sollte einen Heimatkundler interessieren, ob Du getauft bist? Der fängt mit den statistischen Daten der Anzahl der Taufen pro Jahrgang/Region etc. erheblich mehr an. Du als Person bist wissenschaftlich nämlich völlig uninteressant.

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Geht er danach zur Pfarrei, kriegt er die Infos trotzdem. Man müsste also, wie Wiebke schreibt, entweder diese Praxis einschränken (Einsicht nur noch für Kirchenmitarbeiter zu Verwaltungszwecken), oder man schwärzt die betreffenden Stellen, so dass der Heimatkundler sie nicht lesen kann.

Aus der Richtlinie von oben:

Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei zu beachten.

 

Ich meine mich zu erinnern (aus meiner eigenen genealogischen Praxis), daß im Bezug auf die jüngeren Bücher annähernd die gleichen Regeln angewendet wurden, wie im Personenstandsrecht.

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Um mal wieder zum Thema des Threads zurück zu kommen:

Über eine KNA-Meldung stieß ich jetzt auf den Artikel in La Croix

http://www.la-croix.com/Religion/S-informer/Actualite/Le-diocese-de-Coutances-condamne-a-effacer-toute-trace-d-un-bapteme-_NP_-2011-10-26-728175

Soso, die Diözese geht also in Berufung. Hoffentlich können wir dann vom Appellationshof bei Gelegenheit mal etwas Fundierteres lesen. Das wäre vielleicht die Gelegenheit, die ganze Kirchenaustrittsproblematik in Frankreich mal juristisch aufzuarbeiten und klare Vorgaben zu machen, wie mit den Daten Ausgetretener umzugehen ist.

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