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Beichte im Notfall


Juana

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Was geschieht, wenn jemand eine Todsünde begangen hat, aber nicht mehr die Möglichkeit hat, rechtzeitig zu einem Priester zu kommen? Bei Wiki steht: "Für Notsituationen (Lebensgefahr) vorgesehen ist die gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution." Ist für diese Generalabsolution wegen der Notsituation kein Priester notwendig? Und was geschieht, wenn jemand allein in diese Notsituation gerät?

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Was geschieht, wenn jemand eine Todsünde begangen hat, aber nicht mehr die Möglichkeit hat, rechtzeitig zu einem Priester zu kommen? Bei Wiki steht: "Für Notsituationen (Lebensgefahr) vorgesehen ist die gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution." Ist für diese Generalabsolution wegen der Notsituation kein Priester notwendig? Und was geschieht, wenn jemand allein in diese Notsituation gerät?

 

Sorry, aber ich glaube, solche Fragen können sich auch nur Menschen stellen, während Gott leise in sich hineinlächelt...

 

Aber um konkret auf deine Frage zu antworten: Zum Glück sieht das auch die Kirche ein:

 

Can. 960 — Das persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution bilden den einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Gläubiger, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden.
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Danke für Deine Antwort.

Die Frage stellte sich mir in einem konkreten Fall, der allerdings im letzten Jahrhundert geschehen ist. Damals wurden mehrere Menschen brutal getötet, ein Täter nie ermittelt. Ich kann mir nun nicht genau vorstellen, was in diesem Täter vorgegangen ist. Ich vermute, dass die Morde begangen wurden, um eine andere Tat zu verdecken. Aber hätte dann jemand sich einem Pfarrer anvertraut und gebeichtet? Dann wäre er ein Risiko eingegangen. Andererseits war zur damaligen Zeit die Drohung der ewigen Verdammnis für die meisten Leute sehr gegenwärtig.

Vielleicht hätte der Betreffende dann gewartet, um "im letzten Moment" zu beichten, und möglicherweise zu lange. Das waren meine Überlegungen. Aber wie Du geschrieben hast, hätte er in der Notsituation bei bestehender Reue wohl doch noch mit Gottes Vergebung rechnen können.

bearbeitet von Juana
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Danke für Deine Antwort.

Die Frage stellte sich mir in einem konkreten Fall, der allerdings im letzten Jahrhundert geschehen ist. Damals wurden mehrere Menschen brutal getötet, ein Täter nie ermittelt. Ich kann mir nun nicht genau vorstellen, was in diesem Täter vorgegangen ist. Ich vermute, dass die Morde begangen wurden, um eine andere Tat zu verdecken. Aber hätte dann jemand sich einem Pfarrer anvertraut und gebeichtet? Dann wäre er ein Risiko eingegangen. Andererseits war zur damaligen Zeit die Drohung der ewigen Verdammnis für die meisten Leute sehr gegenwärtig.

Vielleicht hätte der Betreffende dann gewartet, um "im letzten Moment" zu beichten, und möglicherweise zu lange. Das waren meine Überlegungen. Aber wie Du geschrieben hast, hätte er in der Notsituation bei bestehender Reue wohl doch noch mit Gottes Vergebung rechnen können.

Kommt ja nun auch darauf an, was man unter Todsünde versteht.

 

Eine Verzweiflungstat könnte da anders zu bewerten sein, als eine Aktion aus Hass, Gier oder Eifersucht.

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Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube diese, in "Notsituation" vorgesehene gemeinschaftliche Feier mit Generalabsolution hat einen anderen Kontext: Gemeint ist m.E. eine Situation, in der einer größeren Gruppe die Absolution erteilt wird, weil eine Einzelbeichte nicht möglich ist. (sog. "Form C", neben der Einzelbeichte (A) und der gemeinschaftlichen Feier mit Lossprechung des Einzelnen (B )). Dies kann z.B. der Fall sein, wenn es nicht ausreichend Beichtväter gibt.

 

Die deutsche Bischofskonferenz hat eine solche "Not-wendigkeit" bisher nicht gesehen, die Schweizer Bischofskonferenz ist hingegen der Meinung, dass eine solche Situation in den Tagen vor Ostern und Weihnachten eintreten kann.

bearbeitet von mbo
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Was geschieht, wenn jemand eine Todsünde begangen hat, aber nicht mehr die Möglichkeit hat, rechtzeitig zu einem Priester zu kommen? Bei Wiki steht: "Für Notsituationen (Lebensgefahr) vorgesehen ist die gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution." Ist für diese Generalabsolution wegen der Notsituation kein Priester notwendig? Und was geschieht, wenn jemand allein in diese Notsituation gerät?

Willst Du die offizielle Lehre?

Für die Generalabsolution ist ein Priester notwendig. Sie unterscheidet sich von der "normalen" Absolution ja nur dadurch, dass die Einzelbeichte nicht möglich ist.

Als Gründe werden zwei Situationen akzeptiert:

Erstens der akute Notfall, in dem die Zeit nicht mehr reicht, die Beichten einzen zu hören (Klassiker: die sinkende Titanic), zweitens die generelle Unmöglichkeit, die bedingt, dass Gläubige ohne ihr Verschulden eine längere Zeit auf die Sakramente verzichten müssten (Klassiker: Missionsgebiete, in denen nur einmal jährlich ein Priester vorbeikommt und dann nicht ein paar tausend Beichten hören kann). Im zweiten Fall ist sie also nicht zulässig, wenn die Gläubigen die Möglichkeit hätten, sich anderswohin zu begeben um zu beichten.

 

Damit vermischst Du die Todesgefahr ohne Priester. Da lehrt die Kirche seit ewigen Zeiten dasselbe: ein Sünder erlangt die Vergebung jeder, auch der schwersten Sünden, indem er vor Gott aufrichtig Reue erweckt (ich habe noch gelernt: im Vertrauen auf die Fürsprache der Muttergottes - weiß aber nicht, ob die in dem Kontext inzwischen abgeschafft wurde).

Allerdings ist er verpflichtet, die Beichte nachzuholen, wenn ihm dies möglich ist.

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Willst Du die offizielle Lehre?

Für die Generalabsolution ist ein Priester notwendig. Sie unterscheidet sich von der "normalen" Absolution ja nur dadurch, dass die Einzelbeichte nicht möglich ist.

Als Gründe werden zwei Situationen akzeptiert:

Erstens der akute Notfall, in dem die Zeit nicht mehr reicht, die Beichten einzen zu hören (Klassiker: die sinkende Titanic), zweitens die generelle Unmöglichkeit, die bedingt, dass Gläubige ohne ihr Verschulden eine längere Zeit auf die Sakramente verzichten müssten (Klassiker: Missionsgebiete, in denen nur einmal jährlich ein Priester vorbeikommt und dann nicht ein paar tausend Beichten hören kann). Im zweiten Fall ist sie also nicht zulässig, wenn die Gläubigen die Möglichkeit hätten, sich anderswohin zu begeben um zu beichten.

 

Damit vermischst Du die Todesgefahr ohne Priester. Da lehrt die Kirche seit ewigen Zeiten dasselbe: ein Sünder erlangt die Vergebung jeder, auch der schwersten Sünden, indem er vor Gott aufrichtig Reue erweckt (ich habe noch gelernt: im Vertrauen auf die Fürsprache der Muttergottes - weiß aber nicht, ob die in dem Kontext inzwischen abgeschafft wurde).

Allerdings ist er verpflichtet, die Beichte nachzuholen, wenn ihm dies möglich ist.

 

Die Information hilft mir weiter. Vielen Dank. Jetzt ist mir klar, dass der Täter auf alle Fälle bei einem Priester hätte beichten müssen, wenn er sich der Vergebung sicher sein wollte. Er hätte in einen Wallfahrtsort fahren können, wo er hätte beichten können, ohne Gefahr, erkannt zu werden.

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Im Hinblick auf das Beichtgeheimnis ist es völlig egal, ob ihn der Priester erkennt.

Die Aufforderung sich den weltlichen Behörden zu stellen, "riskiert" er bei jedem Priester.

Ob ihn andere Personen erkennen - nun das ist wohl ein allgemeines Problem (also, ob er sich verstecken muss) - das betrifft dann wohl seine ganzen Lebensumstände.

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Im Hinblick auf das Beichtgeheimnis ist es völlig egal, ob ihn der Priester erkennt.

Die Aufforderung sich den weltlichen Behörden zu stellen, "riskiert" er bei jedem Priester.

Ob ihn andere Personen erkennen - nun das ist wohl ein allgemeines Problem (also, ob er sich verstecken muss) - das betrifft dann wohl seine ganzen Lebensumstände.

 

Im ersten Viertel des letzten Jahrhunderts ist man nicht so häufig zur Kommunion gegangen und folglich auch nicht zur Beichte. Ein alter Priester hat mir einmal erzählt, dass die Leute in der Regel an Ostern beichten waren, und dann Beichtzettel bekamen als Beleg für später, wenn der Pfarrer um Ostern herum die Häuser besuchte. Die Leute zeigten den Zettel vor und gaben dem Priester Lebensmittel, gestaffelt nach Anzahl der Beichtzettel. Damals gab es nur Beichtstühle, die Besucher waren hinter der Trennwand verborgen, und der Priester wusste oft nicht, wer gebeichtet hatte.

Deswegen wäre es möglicherweise den Nachbarn damals aufgefallen, wenn jemand "außer der Reihe" zur Beichte gegangen wäre. Zumal der Fall, auf den ich mich bezog, sehr großes Aufsehen erregte und im Laufe der Zeit jeder in der Umgebung mal in Verdacht geriet.

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Oh, sorry, die "Zeitangabe" habe ich wohl überlesen. Jetzt ist mir auch klar, wie Du auf die Alternative "Wallfahrtsort" kommst.

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