thomas12 Posted February 9, 2012 Report Share Posted February 9, 2012 (edited) Hallo Forumgemeinde, ich hab eine Frage, welche mit den Verwaltungsstrukturen unserer Kirche zusammenhängt. Unser werter Herr Bischof (Konrad aus Augsburg) und seine Ratgeber haben wieder mal eine tolle Idee zum Geldsparen entdeckt: Der beiliegende Absatz ist aus einem Brief an die Pfarrer: "Mit der Neuordnung muss parallel die Anpassung der Verwaltungsstrukturen vorgenommen werden: In einer fusionierten Pfarrei wird es somit nur noch eine Kirchenverwaltung geben, in Pfarreiengemeinschaften soll die Kirchenstiftung am Sitz der Pfarreiengemeinschaft die zentrale Funktion als Personal- und Sachaufwandsträger in der Pfarreiengemeinschaft übernehmen." Im Klartext: Wie sieht das eigentlich aus? Die Kirchenstiftungen sind ja anerkannte und eingetragene Stiftungen. Die kann man doch gar nicht von aussen auflösen? Der Vorstand der Kirchenstiftung ist allerdings der Pfarrer, welcher alles macht, was aus Augsburg kommt. Mit genervten Grüßen aus dem Bistum Augsburg Thomas Edited February 9, 2012 by thomas12 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted February 9, 2012 Report Share Posted February 9, 2012 In wesentlichen Fragen kann und darf der Pfarrer nicht ohne und schon gar nicht gegen die Kirchenstiftungen entscheiden. Täte er es, so wären diese Entscheidungen Anfechtbar und nichtig. Die Bildung einer Gesamtkirchenverwaltung ist nur nach Antrag der beteiligten Kirchenstiftungen möglich (Art. 25 KiStiftO), wobei in der Satzung der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände etwas anderes hervorgehen könnte. Grundsätzlich gilt, dass die Kirchenstiftung aus den Mitgliedern der betroffenen Gemeidnen zu wählen ist - d.h. sie müssen ihren Erstwohnsitz dort haben. Der Pfarrer ist im übrigen zwar der Vorstand der Kirchenstiftung (Art. 13 Abs. 1 iVm. Art 10 Abs. 1 Nr 1 KiStiftO) aber er kann nicht an ihrer Stelle entscheiden. Aber: Wie man am Beispiel Christi Himmelfahrt, Kempten, sehen kann, ist das Bistum gewillt, diese Reformen ohne Rücksicht durchzusetzen. Grundsätzlich kann der Bischof Kirchenstiftungen aufheben und neu zusammenlegen, einen staatlichen Widerstand wird es hier nicht geben. Bei weiteren Detailfragen PN an mich bitte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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