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Kirchenaustritt in der Schweiz


Niklas

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Schon seit einiger Zeit ist es im Bistum Chur möglich, aus der Kirchensteuergemeinschaft auszutreten, dabei aber zu erklären, man wolle katholisch bleiben, und statt Kirchensteuer eine Spende an einen Solidaritätsfonds des Bistums zu entrichten. Einer der Hintergedanken des Bischofs (bzw. seines Generalvikars Grichting) scheint zu sein, damit den linken Pastoralreferentinnen (oft aus Deutschland) den Geldhahn abzudrehen und eine Kirche der kleinen Schar lehramtstreuer Katholiken Wirklichkeit werden zu lassen (ich hoffe, die Schweizer Kirchenstruktur ist einigermassen bekannt).

 

Nun hat das Bistum neue Leitlinien für den Umgang mit Kirchenaustritten vorgelegt (die in diesem PDF-Dokument nachgelesen werden können; eine Zusammenfassung findet sich hier).

 

Worum es geht: Wenn jemand "normal" seinen Austritt erklärt (also ohne den Wunsch, katholisch bleiben zu wollen) und dabei nicht ausdrücklich anmerkt, vom Glauben abgefallen zu sein, wird der Austritt nicht im Taufbuch vermerkt, die kirchenrechtlichen Konsequenzen bleiben aus, der Ausgetretene ist nicht exkommuniziert. Er kann weiterhin Sakramente gespendet bekommen und Seelsorge in Anspruch nehmen, wenngleich man ihn darauf hinweisen soll, dass ihm eine "finanzielle Solidaritätspflicht" zukommt - aber bitte vorsichtig, ohne ihn zu verschrecken.

 

Als Grund für das Vorgehen nennt das Bistum, die Androhung kanonischer Sanktionen nach Erklärung des Kirchenaustritts erschwere "nur einen späteren Wiedereintritt bei einer günstigen Konstellation".

 

Was haltet Ihr davon? Ein zukunftsfähiger Ansatz, um Kirchenfernen Brücken zu bauen? Modell für Deutschland? Pfiffige Strategie des Bischofs, um die Landeskirche (also dem staatlichen "Teil") schneller auszuhungern (weil diejenigen eher Kirchenfernen, die nur kirchlich heiraten, ihre Kinder taufen lassen und selbst ein kirchliches Begräbnis wollen, sich lieber die Kirchensteuer sparen)?

bearbeitet von Niklas
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Es geht ihm wie denen, die aus Rom nach der Abschaffung der Kirchensteuer rufen: Sie sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen und merken es kurioserweise nicht einmal.

bearbeitet von Stepp
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Schon seit einiger Zeit ist es im Bistum Chur möglich, aus der Kirchensteuergemeinschaft auszutreten, dabei aber zu erklären, man wolle katholisch bleiben, und statt Kirchensteuer eine Spende an einen Solidaritätsfonds des Bistums zu entrichten. Einer der Hintergedanken des Bischofs (bzw. seines Generalvikars Grichting) scheint zu sein, damit den linken Pastoralreferentinnen (oft aus Deutschland) den Geldhahn abzudrehen und eine Kirche der kleinen Schar lehramtstreuer Katholiken Wirklichkeit werden zu lassen (ich hoffe, die Schweizer Kirchenstruktur ist einigermassen bekannt).

 

Nun hat das Bistum neue Leitlinien für den Umgang mit Kirchenaustritten vorgelegt (die in diesem PDF-Dokument nachgelesen werden können; eine Zusammenfassung findet sich hier).

 

Worum es geht: Wenn jemand "normal" seinen Austritt erklärt (also ohne den Wunsch, katholisch bleiben zu wollen) und dabei nicht ausdrücklich anmerkt, vom Glauben abgefallen zu sein, wird der Austritt nicht im Taufbuch vermerkt, die kirchenrechtlichen Konsequenzen bleiben aus, der Ausgetretene ist nicht exkommuniziert. Er kann weiterhin Sakramente gespendet bekommen und Seelsorge in Anspruch nehmen, wenngleich man ihn darauf hinweisen soll, dass ihm eine "finanzielle Solidaritätspflicht" zukommt - aber bitte vorsichtig, ohne ihn zu verschrecken.

 

Als Grund für das Vorgehen nennt das Bistum, die Androhung kanonischer Sanktionen nach Erklärung des Kirchenaustritts erschwere "nur einen späteren Wiedereintritt bei einer günstigen Konstellation".

 

Was haltet Ihr davon? Ein zukunftsfähiger Ansatz, um Kirchenfernen Brücken zu bauen? Modell für Deutschland? Pfiffige Strategie des Bischofs, um die Landeskirche (also dem staatlichen "Teil") schneller auszuhungern (weil diejenigen eher Kirchenfernen, die nur kirchlich heiraten, ihre Kinder taufen lassen und selbst ein kirchliches Begräbnis wollen, sich lieber die Kirchensteuer sparen)?

 

der Mann hat natürlich im Gegensatz zu den deutschen Bischöfen recht. Durch die verschiedenen staatskirchenrechtlichen Strukuren sind witzigerweise die Argumente des rückwärtsgerichteten Huonder mit denen wie Prof. Zapp ähnlich. In D gibt es viele, die aus der Körperschaft austreten wollen, sich nicht aber von der Kirche lossagen wollen. Für diejenigen seien die Argumente von Huonder den deutschen Bischöfen ins Stammbuch geschrieben. Ideal wäre in D ein System wie in der CH, wo die Kirchensteuer eben nicht bei den Bischöfen sondern bei den Pfarrgemeinden ankommt, die in einem demokratische legitimierten Gremium darüber befinden.

 

Huonder will nun gerade diese Gremien des dualen Systems unterlaufen und argumentiert daher entgegengesetzt zu den deutschen Bischöfen: Nein, durch einem Austritt aus der Körperschaft, sei man doch nicht aus der Kirche ausgetreten, durch die man durch Taufe und Firmung auf ewig verbunden ist.

 

Welche perverse Situation!

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Ideal wäre in D ein System wie in der CH, wo die Kirchensteuer eben nicht bei den Bischöfen sondern bei den Pfarrgemeinden ankommt, die in einem demokratische legitimierten Gremium darüber befinden.

Aber das tut es doch.

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Ideal wäre in D ein System wie in der CH, wo die Kirchensteuer eben nicht bei den Bischöfen sondern bei den Pfarrgemeinden ankommt, die in einem demokratische legitimierten Gremium darüber befinden.

Aber das tut es doch.

Nein. Das ist falsch. Und m.E. ekklesiologisch in keiner Weise wünschenswert.

bearbeitet von Stepp
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Ideal wäre in D ein System wie in der CH, wo die Kirchensteuer eben nicht bei den Bischöfen sondern bei den Pfarrgemeinden ankommt, die in einem demokratische legitimierten Gremium darüber befinden.

Aber das tut es doch.

Nein.

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Und m.E. ekklesiologisch in keiner Weise wünschenswert.

Was ist nicht wünschenswert? Das die Gemeinden einen eigenen Haushalt mit eigenen Einkünften haben?

 

Das kommt sehr darauf an, wie die Episkopalverfassung sonst aussieht.

 

Sofern die Gemeinden nur Verwaltungseinheiten der Ortskirche sind, kann man sicherlich darüber streiten, ob diese Verwaltungseinheiten über eigene Einkünfte verfügen müssen, oder ob Baulast, Personal, etc. nicht über das Bistum gesteuert werden sollten.

 

Das ist sicherlich auch die ursprüngliche Verfassung der Kirche - allerdings spätestens als im Westen Hinz und Kunz Altäre und Kirchen gestiftet und diese Kirchen und Altäre mit zweckgebundenen Zuwendungen ausgestattet haben, war dieses System hinfällig.

 

Bezogen auf die heutige Situation sehe ich überhaupt keinen Grund den Bischöfen das Pfarrvermögen in den Rachen zu werfen - es reicht völlig, daß die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts keinerlei Schutz gegen die Übergriffe des Ordinarius hat.

 

Ich halte unsere Bistümer einfach für viel zu groß um nach dem alten Schema alles über eine Kasse laufen zu lassen.

 

Spalte die Bistümer und ändere die Besetzungsmodalitäten und wir können gerne nochmal über eine bistumsweite Vermögensverwaltung sprechen. Unter den gegebenen Umständen bin ich dagegen.

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Huonder will nun gerade diese Gremien des dualen Systems unterlaufen und argumentiert daher entgegengesetzt zu den deutschen Bischöfen: Nein, durch einem Austritt aus der Körperschaft, sei man doch nicht aus der Kirche ausgetreten, durch die man durch Taufe und Firmung auf ewig verbunden ist.

 

Welche perverse Situation!

Naja, was dem einen recht ist, muss dem anderen noch lange nicht billig sein, wenigstens das Ziel ist in beiden Fällen das gleiche: Geld

 

Werner

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Ideal wäre in D ein System wie in der CH, wo die Kirchensteuer eben nicht bei den Bischöfen sondern bei den Pfarrgemeinden ankommt, die in einem demokratische legitimierten Gremium darüber befinden.

Aber das tut es doch.

Nein.

Zu einem gewissen Grad schon: Es gibt das demokratisch legitimierte Gremium des Kirchensteuerrats.

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Ideal wäre in D ein System wie in der CH, wo die Kirchensteuer eben nicht bei den Bischöfen sondern bei den Pfarrgemeinden ankommt, die in einem demokratische legitimierten Gremium darüber befinden.
Aber das tut es doch.
Nein.
Zu einem gewissen Grad schon: Es gibt das demokratisch legitimierte Gremium des Kirchensteuerrats.
In der Schweiz. Aber in D sind die Einflussmöglichkeiten der Kirchenvorstände bei weitem nicht mit den Schweizer Verhältnissen vergleichbar. Weder in den Zahlungsflüssen (bei uns läuft soweit ich weiß alles über die Bistümer) noch in der Unabhängigkeit vom Bistum (wie in Regensburg ja zu sehen war).
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Zu einem gewissen Grad schon: Es gibt das demokratisch legitimierte Gremium des Kirchensteuerrats.

Dessen Beschlüsse grundsätzlich nur durch Zustimmung des Diözesanbischofs wirksam werden. Die meisten Aufgaben sind da Beratungstätigkeit, in einigen Fällen gibt es Zustimmungspflichten. Der Bischof und dieses Gremium können sich zwar gegenseitig behindern (wie auch Bischof und Konsultorenkollegium), gegen den Bischof handeln können sie aber nicht.

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