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Darf die das?


Eifelgeist

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Da ist nichts zu validieren - wenn die Caritas zur Ehe drängt mit der Androhung der Kündigung (und in der Eifel wird es nicht so viele Kidergärten in anderer Trägerschaft geben), dann fehlt es an der Freiheit zur Eheschließung (zu der eben die Freiheit zum Nein-Sagen gehört) und die Frau ist gar nicht in der Lage, einen Konsens abzugeben.

Aber das ist doch der springende Punkt: Als sie auf dem Standesamt ja gesagt hat, da war sie hinsichtlich der Caritas anscheinend noch sehr unbekümmert. Denn wenn sie darüber nachgedacht hätte, dann hätte sie doch die Finger davon gelassen. Schließlich lässt sich eine wilde Ehe besser verstecken als eine standesamtliche. D.h. sie hat geheiratet, weil sie gewollt hat, nicht weil die Caritas sie gedrängt hat. Die Androhung der Kündigung (bzw. der Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags) kam dann erst später.

 

Daraus schließe ich, dass der Konsens bestand (vorbehaltlich anderer Konsensmängel, von denen wir nichts wissen), und der Rest lässt sich validieren.

 

So denkst du das - klar, das würde eventuell gehen, allerdings setzt auch die Konvalidation (in diesem Fall die Entbindung von der Formpflicht) eine weiterbestehenden Konsens voraus, den man erst einmal erfragen müßte. undd azu bedarf es wiederum einer gewissen Freiheit der Betroffenen, eine "automatische" Konvalidation rein standesamlicher Ehen kirchlicher Mitarbeiter sind meines Erachtens nach nicht möglich.

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Mit anderen Worten:

 

1) können kirchliche Mitarbeiter überhaupt nicht gültig heiraten, sobald sie einigermaßen informiert sind,

 

2) kann eine formnichtige Ehe, sobald die zuerst bestehende Unwissenheit beseitigt ist, erst saniert werden, wenn der Betreffende schon rausgeflogen ist.

 

@ Eifelgeist: Erzähl das mal deiner Doppelkopfrunde und lass uns dann wissen, wie das Gespräch weiterging. ;)

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