Flo77 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 ... der Rechtsträger einer KdöR??? Bedarf eine KdöR überhaupt einer natürlichen Person als Vertreter? Vermutlich verwende ich juristisch wieder nicht 100%ig korrektes Vokabular. Was ich meine ist: Ist die KdöR ein "Mantel" ähnlich wie eine eingetragene GmbH die durch ihren Geschäftsführer vertreten wird oder ist sie eher ein "Verein" für den das Vorhandensein von Mitgliedern ja irgendwo konstitutiv ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Geist Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 ... der Rechtsträger einer KdöR??? Bedarf eine KdöR überhaupt einer natürlichen Person als Vertreter? Vermutlich verwende ich juristisch wieder nicht 100%ig korrektes Vokabular. Was ich meine ist: Ist die KdöR ein "Mantel" ähnlich wie eine eingetragene GmbH die durch ihren Geschäftsführer vertreten wird oder ist sie eher ein "Verein" für den das Vorhandensein von Mitgliedern ja irgendwo konstitutiv ist? In Ö ist sie ein Gebilde, das unabhängig von seinen Mitgliedern besteht und einer natürlichen Person als Vertretung bedarf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Eine KdÖR ist Rechtsträger weil juristische Person. Sie bedarf allerdings ihrer Organe, um tätig werden zu können, das kann eine natürliche Person sein, das kann eine Gruppe natürlicher Personen sein, das kann aber auch eine andere jP sein oder auch ein Zusammenschluss aus jPersonen und natürlichen Personen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flo77 Posted March 16, 2012 Author Report Share Posted March 16, 2012 Eine KdÖR ist Rechtsträger weil juristische Person. Sie bedarf allerdings ihrer Organe, um tätig werden zu können, das kann eine natürliche Person sein, das kann eine Gruppe natürlicher Personen sein, das kann aber auch eine andere jP sein oder auch ein Zusammenschluss aus jPersonen und natürlichen Personen.Gehe ich recht in der Annahme, daß es für die Errichtung einer KdöR eine Art Gründungsvertrag geben muss in der diese Organe und ihre Besetzung dokumentiert sind? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Merkur Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Die Errichtung einer KdÖR ist, glaube ich, ein staatlicher Hoheitsakt. Ein Vertragsschluss ist dazu nicht erforderlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gallowglas Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 Eine KdÖR ist Rechtsträger weil juristische Person. Sie bedarf allerdings ihrer Organe, um tätig werden zu können, das kann eine natürliche Person sein, das kann eine Gruppe natürlicher Personen sein, das kann aber auch eine andere jP sein oder auch ein Zusammenschluss aus jPersonen und natürlichen Personen.Gehe ich recht in der Annahme, daß es für die Errichtung einer KdöR eine Art Gründungsvertrag geben muss in der diese Organe und ihre Besetzung dokumentiert sind? Es kommt darauf an, welche Art von KdÖR gemeint ist ... die meisten KdÖRs (z.B. die nach dem Staatskirchenrecht, wie RKK, EKD, BfG etc) werden nicht als solche gegründet, sondern der Status wird einer bereits bestehenden Gruppierung verliehen ... welche Organisationsform diese vorher hatte (z.B. Verein), ist dabei von Fall zu Fall verschieden. I.d.R. haben KdÖRs eine Verfassung, in welcher, u.a. festgelegt wird, wie sie offiziell nach Außen vertreten werden.(Einzelpersonen, Gremien o.ä.), darüber hinaus muß jede KdÖR dem Staat offiziell mitteilen, welche natürliche Person(en) die KdÖR vertreten dürfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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