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NSU-Prozess


Stepp

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Dieses Thema wurde nicht von Stepp eröffnet, sondern ist durch Split aus "Im Namen des Volkes" entstanden. Inge als Mod

 

Ist es wirklich ein gutes Zeichen, wenn eine Regierung sich in dieser Weise in Angelegenheiten der Justiz einmischt?

bearbeitet von Inge
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Nein, auch aus der Justizverwaltung sollte sie sich tunlichst heraushalten. (Außerdem ist es das denkbar fairste System, nach Reihenfolge der Anmeldung zu vergeben. Wenn eine Zeitung zu langsam ist, dann soll sie sich selbst bei der Nase nehmen und nicht herumheulen.)

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Ist es wirklich ein gutes Zeichen, wenn eine Regierung sich in dieser Weise in Angelegenheiten der Justiz einmischt?

Hab den Artikel nur überflogen und einige Meldungen in den Radio-Nachrichten gehört... Aber ich denke schon, das in diesem Fall, das OLG München einweinig mehr Fingerspitzengefühl an dem Tag legen sollte und denke auch das man das als Bundesregierung auch so sagen darf.

 

Die Frage ob Journalisten türkischer Medien den Prozess beobachten und ob diese einen fest reservierten "Stammplatz" bekommen ist doch nichts was den Prozessverlauf an sich beeinflusst.

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Ist es wirklich ein gutes Zeichen, wenn eine Regierung sich in dieser Weise in Angelegenheiten der Justiz einmischt?

Nein, auch aus der Justizverwaltung sollte sie sich tunlichst heraushalten. (Außerdem ist es das denkbar fairste System, nach Reihenfolge der Anmeldung zu vergeben. Wenn eine Zeitung zu langsam ist, dann soll sie sich selbst bei der Nase nehmen und nicht herumheulen.)

 

§ 169 GVG

Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.

 

Sollen sie halt noch schnell das Gesetz ändern und die Hauptverhandlung in andere größere Räumlichkeiten gestatten.

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Ist es wirklich ein gutes Zeichen, wenn eine Regierung sich in dieser Weise in Angelegenheiten der Justiz einmischt?

Hab den Artikel nur überflogen und einige Meldungen in den Radio-Nachrichten gehört... Aber ich denke schon, das in diesem Fall, das OLG München einweinig mehr Fingerspitzengefühl an dem Tag legen sollte und denke auch das man das als Bundesregierung auch so sagen darf.

 

Die Frage ob Journalisten türkischer Medien den Prozess beobachten und ob diese einen fest reservierten "Stammplatz" bekommen ist doch nichts was den Prozessverlauf an sich beeinflusst.

Warum muss man die Akkreditierungspraxis ändern, weil die Redaktionen der türkischen Medien die rechtzeitige Anmeldung verschlafen haben? Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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Ist es wirklich ein gutes Zeichen, wenn eine Regierung sich in dieser Weise in Angelegenheiten der Justiz einmischt?

Hab den Artikel nur überflogen und einige Meldungen in den Radio-Nachrichten gehört... Aber ich denke schon, das in diesem Fall, das OLG München einweinig mehr Fingerspitzengefühl an dem Tag legen sollte und denke auch das man das als Bundesregierung auch so sagen darf.

 

Die Frage ob Journalisten türkischer Medien den Prozess beobachten und ob diese einen fest reservierten "Stammplatz" bekommen ist doch nichts was den Prozessverlauf an sich beeinflusst.

Warum muss man die Akkreditierungspraxis ändern, weil die Redaktionen der türkischen Medien die rechtzeitige Anmeldung verschlafen haben? Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Nun ja, es geht nicht um irgend eine Kneipenschlägerei sondern um politisch motivierte Straftaten. Da hat eine Hand voll brauner I****** versucht Terror zu verbreiten, Menschen mit türkischen Wurzeln fielen dem zum Opfer... bzw. in dem Prozess soll geklärt werden ob dies so war. Es ist nur zu verständlich das die türkische Öffentlichkeit ein gesteigertes Interesse hat. Man muss auch die Pannen die es bei der Ermittlungsarbeit im Vorfeld des Prozesses gab. Eine Akkreditierungspraxis mit Fingerspitzengefühl wäre auch ein Signal an die Welt: "Wir klären auf, wir vertuschen nix, wir ziehen zur Verantwortung" Dieses Signal ist, wenn man die mutmassliche Motivlage der NSU berücksichtigt, auch angesichts der deutschen Geschichte von Wert.

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Eine Akkreditierungspraxis mit Fingerspitzengefühl wäre auch ein Signal an die Welt: "Wir klären auf, wir vertuschen nix, wir ziehen zur Verantwortung" Dieses Signal ist, wenn man die mutmassliche Motivlage der NSU berücksichtigt, auch angesichts der deutschen Geschichte von Wert.

 

Das sind aber alles Kriterien, die nicht zu den Gesetzmäßigkeiten der Rechtsprechung passen. Ich finde das unwürdige Krakeele daneben. Die deutsche Justiz ist für ihre Kompetenz und Sachorientiertheit bekannt. Nur, weil es dem türkischen Ministerpräsidenten gefällt, auf dieser Basis Emotionen zu schüren, darf man dem nicht nachgeben. Daß deutsche Politiker jetzt auch versuchen, ihr Süppchen darauf zu kochen, ist eine Schande.

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Hallo? Natürlich hätte man vier bis fünf Plätze von vornherein für Journalisten aus der Türkei reservieren sollen. Dass die nicht so schnell sein können wie hiesige, liegt doch aus mehreren Gründen auf der Hand (Entfernung, Sprache, Unkenntnis der hiesigen Gepflogenheiten).

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Hallo? Natürlich hätte man vier bis fünf Plätze von vornherein für Journalisten aus der Türkei reservieren sollen. Dass die nicht so schnell sein können wie hiesige, liegt doch aus mehreren Gründen auf der Hand (Entfernung, Sprache, Unkenntnis der hiesigen Gepflogenheiten).

Alle großen türkischen Zeitungen unterhalten in D ein Korrespondentennetz. Die sollten bei einem Fall, der sie interessiert eigentlich auf dem qui vive sein.

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Achso, wir legen mal von vornherein fest, dass es nur große türkische Zeitungen mit Korrespondentennetz in D sind, die eine Chance auf Akkreditierung bekommen sollen.

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Hallo? Natürlich hätte man vier bis fünf Plätze von vornherein für Journalisten aus der Türkei reservieren sollen. Dass die nicht so schnell sein können wie hiesige, liegt doch aus mehreren Gründen auf der Hand (Entfernung, Sprache, Unkenntnis der hiesigen Gepflogenheiten).

Alle großen türkischen Zeitungen unterhalten in D ein Korrespondentennetz. Die sollten bei einem Fall, der sie interessiert eigentlich auf dem qui vive sein.

 

 

Ich kann mir nicht vorstellen, daß für die meisten Journalisten alle 100 Sitzungen spannend sind. Ohne Hintergrundkenntnisse des Verfahrensrechts versteht man in so einer Verhandlung eh nicht viel.

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Ich kann mir nicht vorstellen, daß für die meisten Journalisten alle 100 Sitzungen spannend sind. Ohne Hintergrundkenntnisse des Verfahrensrechts versteht man in so einer Verhandlung eh nicht viel.

 

Das gilt aber prinzipiell erst einmal für alle Zuschauer, nicht nur für die (ausländische) Presse.

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Hallo? Natürlich hätte man vier bis fünf Plätze von vornherein für Journalisten aus der Türkei reservieren sollen. Dass die nicht so schnell sein können wie hiesige, liegt doch aus mehreren Gründen auf der Hand (Entfernung, Sprache, Unkenntnis der hiesigen Gepflogenheiten).

Ja zu mal man das beim Kachelmann-Prozess ja für Schweizer Journalisten auch gemacht... Aber vielleicht ist das in solchen Fällen auch wichtiger

...

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Ich weis das der Kachelmann-Prozess an einem anderen Gericht verhandelt wurde wie der NSU-Prozess wird. Und ich vermute mal das da jedes Gericht das für sich entscheidet wie es in solchen Fällen verfährt, mindestens jedoch jedes Bundesland... Ich versteh nur nicht warum das OLG München nicht die Regelung Kachelmann-Prozesses übernimmt.

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Achso, wir legen mal von vornherein fest, dass es nur große türkische Zeitungen mit Korrespondentennetz in D sind, die eine Chance auf Akkreditierung bekommen sollen.

Nö. Was mich interessiert, darum kümmere ich mich. Darf auch für die Presse gelten.

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Achso, wir legen mal von vornherein fest, dass es nur große türkische Zeitungen mit Korrespondentennetz in D sind, die eine Chance auf Akkreditierung bekommen sollen.

Nun ja, gewisse Auswahlkriterien müssen schon sein. Du sprachst von vier bis fünf Plätzen warum nicht vierzig oder fünfhundert. Man kann ja das OLG München kurzerhand in die Alianz-Arena verlegen, damit jeder Käseblatt-Journalist der Türkei die Chance hat.

 

Wenn man sagt vier bis fünf Plätze für Journalisten der Türkischen Presse reservieren, bedeutet das eine Bevorzugung der grossen Medien, die mit den gepflogenheiten in Deutschland vertraut sein müssten. Das ist aber immer noch besser als mittels "Wer zu erst kommt schreibt zu erst"-Prinzip den Zufall komplett zu entscheiden und, wie in diesem Fall, die Türkischen Medien hinten runter fallen zu lassen.

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Achso, wir legen mal von vornherein fest, dass es nur große türkische Zeitungen mit Korrespondentennetz in D sind, die eine Chance auf Akkreditierung bekommen sollen.

Nö. Was mich interessiert, darum kümmere ich mich. Darf auch für die Presse gelten.

Was bringt dich zu der Annahme, die hätten sich nicht gekümmert? Immerhin ist die Hürriyet auf Platz 68 gelandet, also kann die nicht allzu lange gezögert haben, aber die Plätze 1-50 waren da schon mit bedeutenden Medien wie Radio Arabella gefüllt.

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Achso, wir legen mal von vornherein fest, dass es nur große türkische Zeitungen mit Korrespondentennetz in D sind, die eine Chance auf Akkreditierung bekommen sollen.

Nö. Was mich interessiert, darum kümmere ich mich. Darf auch für die Presse gelten.

Was bringt dich zu der Annahme, die hätten sich nicht gekümmert? Immerhin ist die Hürriyet auf Platz 68 gelandet, also kann die nicht allzu lange gezögert haben, aber die Plätze 1-50 waren da schon mit bedeutenden Medien wie Radio Arabella gefüllt.

Man kann Plätze natürlich auch nach "Bedeutung" vergeben, aber dazu bräuchte es dann anwendbare Kriterien.

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Die Plätze wurden ja schon kategorisiert (Angehörige/Journalisten/sonstige Öffentlichkeit), nur hat es innerhalb der Gruppe "Journalisten/Presse" keine Differenzierung gegeben. Dabei wäre die unproblematisch möglich (internationale/nationale/regionale Medien, z.B.).

bearbeitet von Inge
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Hi,

 

es geht schon mal los mit den Verbindungen zum Verfassungsschutz. Mietwagen, die "echten" falschen Papiere, die Waffen.

 

Mit ein wenig Glück bekommt die türkische Journaille nur am Rande mit, wie staatsgetragen der rechte Terror ist und war.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Hi,

 

es geht schon mal los mit den Verbindungen zum Verfassungsschutz. Mietwagen, die "echten" falschen Papiere, die Waffen.

 

Mit ein wenig Glück bekommt die türkische Journaille nur am Rande mit, wie staatsgetragen der rechte Terror ist und war.

 

Gruss, Martin

 

Vor allem, von welchem Staat.

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Achso, wir legen mal von vornherein fest, dass es nur große türkische Zeitungen mit Korrespondentennetz in D sind, die eine Chance auf Akkreditierung bekommen sollen.

Nö. Was mich interessiert, darum kümmere ich mich. Darf auch für die Presse gelten.

Was bringt dich zu der Annahme, die hätten sich nicht gekümmert? Immerhin ist die Hürriyet auf Platz 68 gelandet, also kann die nicht allzu lange gezögert haben, aber die Plätze 1-50 waren da schon mit bedeutenden Medien wie Radio Arabella gefüllt.

Zwei Stunden und 27 Minuten nach Eingang der E-Mail des Gerichts mit den Vergabemodalitäten bei der türkischen Zeitung Sabah waren die Plätze 1-50 schon weg.

 

Quelle

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Hallo? Natürlich hätte man vier bis fünf Plätze von vornherein für Journalisten aus der Türkei reservieren sollen. Dass die nicht so schnell sein können wie hiesige, liegt doch aus mehreren Gründen auf der Hand (Entfernung, Sprache, Unkenntnis der hiesigen Gepflogenheiten).

Sind Platzresevierungen denn überhaupt statthaft? Besteht da nicht das Risiko eines Revisionsgrundes (§ 338 Nr. 6 StPO)?

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Hallo? Natürlich hätte man vier bis fünf Plätze von vornherein für Journalisten aus der Türkei reservieren sollen. Dass die nicht so schnell sein können wie hiesige, liegt doch aus mehreren Gründen auf der Hand (Entfernung, Sprache, Unkenntnis der hiesigen Gepflogenheiten).

Sind Platzresevierungen denn überhaupt statthaft? Besteht da nicht das Risiko eines Revisionsgrundes (§ 338 Nr. 6 StPO)?

Die Juristen hier werden das besser wie ich (ich brechen gerade einen Grundsatz den ich sonst so gerne Beherzige: "Wenn du keine Ahnung hast, einfach Fresse halten!") aber im Kachelmann-Prozess hatte das LG da keine Bedenken. In dem Fall wurden Plätze für schweizer Medien reserviert... Wenn es da keine Bedenken gab, warum sollte es hier welche geben?

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Hallo? Natürlich hätte man vier bis fünf Plätze von vornherein für Journalisten aus der Türkei reservieren sollen. Dass die nicht so schnell sein können wie hiesige, liegt doch aus mehreren Gründen auf der Hand (Entfernung, Sprache, Unkenntnis der hiesigen Gepflogenheiten).

Sind Platzresevierungen denn überhaupt statthaft? Besteht da nicht das Risiko eines Revisionsgrundes (§ 338 Nr. 6 StPO)?

Die Juristen hier werden das besser wie ich (ich brechen gerade einen Grundsatz den ich sonst so gerne Beherzige: "Wenn du keine Ahnung hast, einfach Fresse halten!") aber im Kachelmann-Prozess hatte das LG da keine Bedenken. In dem Fall wurden Plätze für schweizer Medien reserviert... Wenn es da keine Bedenken gab, warum sollte es hier welche geben?

 

 

Das Gericht hat sich nun einmal für eine Methode entschieden. Ein Abgehen davon aufgrund Druckes von außen begründet sofort den Anschein der Befangenheit. Und dann platzt das Verfahren erst mal. Die Journaille ist entweder zu blöd das zu verstehen oder so hinterfotzig, die Sache trotzdem zum Skandal hochzuspielen.

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Sind Platzresevierungen denn überhaupt statthaft? Besteht da nicht das Risiko eines Revisionsgrundes (§ 338 Nr. 6 StPO)?

Die Juristen hier werden das besser wie ich (ich brechen gerade einen Grundsatz den ich sonst so gerne Beherzige: "Wenn du keine Ahnung hast, einfach Fresse halten!") aber im Kachelmann-Prozess hatte das LG da keine Bedenken. In dem Fall wurden Plätze für schweizer Medien reserviert... Wenn es da keine Bedenken gab, warum sollte es hier welche geben?

 

 

Das Gericht hat sich nun einmal für eine Methode entschieden. Ein Abgehen davon aufgrund Druckes von außen begründet sofort den Anschein der Befangenheit. Und dann platzt das Verfahren erst mal. Die Journaille ist entweder zu blöd das zu verstehen oder so hinterfotzig, die Sache trotzdem zum Skandal hochzuspielen.

Es mag Blödheit sein, ich würde es eher Ahnungs- Und Wissenslosigkeit nennen, aber warum Begründet ein Abweichen der Akkreditierungspraxis, jetzt wo der Druck da ist, den Anschein der Befangenheit. Ich persönlich würde es eher als Eingestehen eines Fehlers nennen... die Herren und Damen Richter sind ja auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Kam, klär mich auf, wo bin ich in dieser Logik auf dem Holzweg?

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