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NSU-Prozess


Stepp

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Wie stellst du dir ein "vernünftiges forensisches Gutachten" vor, wenn die Angeklagte die Begutachtung verweigert? Im übrigen wird die Bundesanwaltschaft erst am Ende des Verfahrens einen konkreten Antrag stellen. Dann wird auch der Sachverständigenbeweis erhoben sein.

Ich stelle mir vor, dass ein Mensch der die Begutachtung verweigert wenigstens anhand der konkreten Ausgestaltung seiner Taten beurteilt wird. Im Moment sehe ich bei Frau Zschäpe nichts, was nicht auch die Bildzeitung schon "erschöpfend begutachtet" hätte.

 

Mit so einem Blödsinn nähern wir uns Guantanamo geistig an.

 

Gruss, Martin

 

Du weißt aber schon, dass das Verfahren, in dem all das geklärt werden soll, noch bevorsteht. Das gerichtliche Untersuchungsverfahren im Vorfeld eines Prozesses wurde in den 60er Jahren abgeschafft.

 

 

Diese Einschätzung kann ich so nicht teilen. Es ist richtig, der Beitrag kritisiert zweierlei: erstens den §129a des Strafgesetzbuches an sich, und zweitens die Tatsache, dass die "NSU" auf Basis dieses Paragraphen abgehandelt werden soll. Seine Argumente für Punkt 2 haben etwas für sich: ich stimme dem Autor zu, dass es zweifelhaft ist, ob man zwei Nazi-Psychopathen, die eine Nazi-Schlampe zur Triebabfuhr und als "Wärmflasche mit Ohren" im Wohnwagen mit sich führen, bereits als "Vereinigung zum Zwecke von Mord oder Totschlag" im Sinne von §129a StGB einstufen kann. Wenn nicht, dann müsste man Beate Zschäpe konkret eine Mittäterschaft nachweisen. So betrachtet ist der NSU-Fall ein schlagendes Beispiel für die vom Autor behauotete Unterminierung des Rechtsstaates durch den §129a. Wenn nämlich die Justizbehörden zu faul oder zu unfähig sind, einen konkreten Tatnachweis zu führen, dann geht man halt auf das billiger nachzuweisende "mitgefangen mitgehangen".

 

Bei der Jagd nach "Mittätern" beim Boston-Marathon-Anschlag gehen die Amis ähnlich vor: Da werden jetzt harmlose Studenten, die zufällig mit den Attentätern bekannt waren, zu Terroristen aufgeblasen. (Ich glaube nicht, dass Zschäpe eine harmlose Nutte war, aber bittschön sollen die das konkret nachweisen, und nicht bloß aus der unbestrittenen Tatsache ableiten, dass sie sich mit den beiden Mörder-Uwes auf die eine oder andere Art vereinigt hat).

 

Abgesehen davon, dass ich deine übertrieben sexualisierte Darstellung der Sachlage als unangemessen empfinde, kann ich mich deiner Einschätzung aus rechtlichen Gründen auch nicht anschließen. Denn Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB ist zwar eine Beteiligungsform, aber beileibe nicht die einzige. Nach der gegenwärtigen Sachlage dürfte sich nämlich wenigstens eine Beihilfe (§ 27 StGB) zu den NSU-Morden durch Z. aufdrängen. Dann wäre die hierfür drohende Strafe für Z. Freiheitsstrafe von drei bis fünfzehn Jahre für jeden einzelnen Mord. Ein zusätzlich verwirklichter § 129a StGB wäre mit seiner deutlich geringeren Strafdrohung in der Folge für Z. fast sekundär.

§ 129a StGB ist eine sehr problematische Norm, aber am wenigsten in diesem Fall.

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- Verwunderlich ist, daß der aus der Reihe fallende Mord an der Polizistin Kiesewetter nicht eher aufgeklärt wurde. Niemand scheint daran gedacht zu haben, daß diese die Täter aus ihrem Leben in Thüringen mit einiger Wahrscheinlichkeit gekannt hat.

Das stimmt so nicht.

Ich erinnere mich, dass nach der Aufdeckung der Ermittlerpanne "Phantom von Heilbronn" im Nahfeld der Polizistin ermittelt wurde. Da war auch die Rede von einem nationalsozialistischen Vereinsheim gegenüber dem Elternhaus der Polizistin, und nach meiner Erinnerung war das vor dem Auffliegen der NSU.

 

 

Und bisher sieht es so aus, als ob die Auswahl der anderen Opfer rein zufällig erfolgt sei, nur nach türkischer Nationalität. Ein rassistischer Rechtsradikaler, der sich nur auf Türken kapriziert, ist doch etwas ungewöhnlich, der fände ja auch leicht andere Opfer. Mal sehen, ob dazu in dem Prozeß etwas herauskommt.

War da nicht auch ein Grieche unter den Opfern?

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- Verwunderlich ist, daß der aus der Reihe fallende Mord an der Polizistin Kiesewetter nicht eher aufgeklärt wurde. Niemand scheint daran gedacht zu haben, daß diese die Täter aus ihrem Leben in Thüringen mit einiger Wahrscheinlichkeit gekannt hat.

Das stimmt so nicht.

Ich erinnere mich, dass nach der Aufdeckung der Ermittlerpanne "Phantom von Heilbronn" im Nahfeld der Polizistin ermittelt wurde. Da war auch die Rede von einem nationalsozialistischen Vereinsheim gegenüber dem Elternhaus der Polizistin, und nach meiner Erinnerung war das vor dem Auffliegen der NSU.

 

 

Und bisher sieht es so aus, als ob die Auswahl der anderen Opfer rein zufällig erfolgt sei, nur nach türkischer Nationalität. Ein rassistischer Rechtsradikaler, der sich nur auf Türken kapriziert, ist doch etwas ungewöhnlich, der fände ja auch leicht andere Opfer. Mal sehen, ob dazu in dem Prozeß etwas herauskommt.

War da nicht auch ein Grieche unter den Opfern?

Bei der Polizistin war das Problem der kontaminierte Q-Tip der Spurensicherung. Die Polizei hat jahrelang die Putzfrau des Herstellers für eine osteuropäische Auftragskillerin gehalten.

 

Ich weiss nicht mehr wo ich gelesen habe, dass die 2 Schergen den Griechen für einen Türken gehalten haben. Der hat wohl auch Döner und nicht nur Gyros verkauft.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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... kann ich mich deiner Einschätzung aus rechtlichen Gründen auch nicht anschließen. Denn Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB ist zwar eine Beteiligungsform, aber beileibe nicht die einzige.

Solche juristische Krümelkackerei war nun nicht wirklich Gegenstand meiner Ausführung. Du wirst einem Nichtjuristen nachsehen müssen, wenn er Mittäterschaft und Beihilfe zum Behufe der Abgrenzung vom §129a in einem Topf wirft. Und nur um diese Abgrenzung ging es: "richtige" Täterschaft (mit-, bei- oder sonstwie) gegenüber reinem "den falschen Umgang gehabt". Das war auch der Tenor des Artikels, den du (ich meine zu Unrecht) kritisiert hattest.

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... kann ich mich deiner Einschätzung aus rechtlichen Gründen auch nicht anschließen. Denn Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB ist zwar eine Beteiligungsform, aber beileibe nicht die einzige.

Solche juristische Krümelkackerei war nun nicht wirklich Gegenstand meiner Ausführung. Du wirst einem Nichtjuristen nachsehen müssen, wenn er Mittäterschaft und Beihilfe zum Behufe der Abgrenzung vom §129a in einem Topf wirft. Und nur um diese Abgrenzung ging es: "richtige" Täterschaft (mit-, bei- oder sonstwie) gegenüber reinem "den falschen Umgang gehabt". Das war auch der Tenor des Artikels, den du (ich meine zu Unrecht) kritisiert hattest.

 

Natürlich war die "Krümelkackerei" nicht Gegenstand deiner Ausführung. Aber diese Krümelkackerei ist das, was Polemik zum § 129a StGB von sinnvoller Kritik trennt. Natürlich kann man von Nichtjuristen nicht erwarten, dass sie vertieftes Wissen von Täterschaft und Teilnahme haben. Aber um § 129a StGB sinnvoll zu kritisieren, ist es m.E. kaum verzichtbar zu wissen, was denn nach dem Allgemeinen Teil des Strafrechts an Anforderungen bei der Verwicklung in eine Straftat gestellt wird.

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Aber um § 129a StGB sinnvoll zu kritisieren, ist es m.E. kaum verzichtbar zu wissen, was denn nach dem Allgemeinen Teil des Strafrechts an Anforderungen bei der Verwicklung in eine Straftat gestellt wird.

Nun habe ich gar nichts kritisiert außer deinen falschen Argumenten gegen den Artikel beim "European". Statt darauf einzugehen, hast du bei meinem Beitrag das Fehlen von Krümelkackereien bemängelt, die mit der Sache nichts zu tun hatten.

 

Wenn das Fehlen dieser Krümelkackereien ein ernsthafter Mangel im "European-Artikel" wären, müsstest du deine Kritik an jenem Artikel entsprechend ausbauen. Meine kritik an deiner "Rezension" jenes Artikels hast du jedenfalls inhaltlich nicht entkräftet, eigentlich hast du nicht einmal was dazu gesagt (Außer dass ich das Maul halte müsse, weil ich fälschlicherweise das Wort "Mittäterschaft" statt des korrekten begriffs "Mittäterschaft oder sonstige direkte Verwicklung in die Straftaten der beiden U.s gemäß Allgemeinem Teil des Strafrechts" verwendet habe).

 

Mit Verlaub, Herr Jura-Student ...

bearbeitet von Sokrates
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Nun habe ich gar nichts kritisiert außer deinen falschen Argumenten gegen den Artikel beim "European". Statt darauf einzugehen, hast du bei meinem Beitrag das Fehlen von Krümelkackereien bemängelt, die mit der Sache nichts zu tun hatten.

 

Mit meiner Kritik an der Kritik meinte ich gar nicht dich, sondern den Verfasser des European-Artikels. Deine Einwände habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Wenn das Fehlen dieser Krümelkackereien ein ernsthafter Mangel im "European-Artikel" wären, müsstest du deine Kritik an jenem Artikel entsprechend ausbauen. Meine kritik an deiner "Rezension" jenes Artikels hast du jedenfalls inhaltlich nicht entkräftet, eigentlich hast du nicht einmal was dazu gesagt (Außer dass ich das Maul halte müsse, weil ich fälschlicherweise das Wort "Mittäterschaft" statt des korrekten begriffs "Mittäterschaft oder sonstige direkte Verwicklung in die Straftaten der beiden U.s gemäß Allgemeinem Teil des Strafrechts" verwendet habe).

 

Ach, mir geht es doch überhaupt nicht um falsche Worte oder Begriffe. Mir ging es darum, dass in dem European-Artikel und auch von dir der Eindruck erweckt wird, als ob § 129a Abs. 1 StGB etwas ermöglicht, was der restlichen Rechtsordnung sonst völlig fremd wäre, nämlich ein "mitgefangen, mitgehangen". Ich glaube, dass eine solche Einschätzung nicht unternommen werden sollte, bevor man sich im Klaren ist, was nach den "normalen Regeln" des Strafrechts Z. blühte. Nur so lässt sich feststellen, was das systemfremde Sonderstrafrecht des § 129a StGB anrichtet. Und da stellt man fest, dass bei den Vorwürfen gegen Z. § 129a StGB gar nicht so ausschlaggebend ist, weil sich das ihr zur Last gelegte Verhalten auch nach normalen "Zurechnungsregeln" als Beteiligung darstellt (für Beihilfe reicht es bspw. schon aus, den Täter in seinem Vorhaben zu bestärken).

Deshalb bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass Z. ein denkbar schlechtes Beispiel ist, um § 129a StGB zu kritisieren.

 

Mit Verlaub, Herr Jura-Student ...

 

Die Anrede geht fehl ...

 

 

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- Verwunderlich ist, daß der aus der Reihe fallende Mord an der Polizistin Kiesewetter nicht eher aufgeklärt wurde. Niemand scheint daran gedacht zu haben, daß diese die Täter aus ihrem Leben in Thüringen mit einiger Wahrscheinlichkeit gekannt hat.

Das stimmt so nicht.

Ich erinnere mich, dass nach der Aufdeckung der Ermittlerpanne "Phantom von Heilbronn" im Nahfeld der Polizistin ermittelt wurde. Da war auch die Rede von einem nationalsozialistischen Vereinsheim gegenüber dem Elternhaus der Polizistin, und nach meiner Erinnerung war das vor dem Auffliegen der NSU.

 

 

Und bisher sieht es so aus, als ob die Auswahl der anderen Opfer rein zufällig erfolgt sei, nur nach türkischer Nationalität. Ein rassistischer Rechtsradikaler, der sich nur auf Türken kapriziert, ist doch etwas ungewöhnlich, der fände ja auch leicht andere Opfer. Mal sehen, ob dazu in dem Prozeß etwas herauskommt.

War da nicht auch ein Grieche unter den Opfern?

 

Der Grieche war wohl Zufall. - Aber die Aufklärung im Umfeld der Polizistin war nicht sorgfältig. Sicher war sie nie in diesem angeblichen Nazi-Vereinsheim. Aber vermutlich in Neuhaus in der Disko. Und da waren defintiv auch Leute, die dem NSU-Umfeld zugehören. Möglicherweise hatte sie mal wem den Freund ausgespannt? - Auch über die sehr seltsame Geschichte, daß Polizeikollegen bei einer Filiale des Ku-Klux-Klan gewesen sein sollen, ist auffällig schnell Gras gewachsen. - Wenn jemand nachweislich rechtsradikal ist, folgt daraus nicht zwingend, daß alle Straftaten, die er begeht, ideologisch motiviert sein müssen.

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- Verwunderlich ist, daß der aus der Reihe fallende Mord an der Polizistin Kiesewetter nicht eher aufgeklärt wurde. Niemand scheint daran gedacht zu haben, daß diese die Täter aus ihrem Leben in Thüringen mit einiger Wahrscheinlichkeit gekannt hat.

Das stimmt so nicht.

Ich erinnere mich, dass nach der Aufdeckung der Ermittlerpanne "Phantom von Heilbronn" im Nahfeld der Polizistin ermittelt wurde. Da war auch die Rede von einem nationalsozialistischen Vereinsheim gegenüber dem Elternhaus der Polizistin, und nach meiner Erinnerung war das vor dem Auffliegen der NSU.

 

 

Und bisher sieht es so aus, als ob die Auswahl der anderen Opfer rein zufällig erfolgt sei, nur nach türkischer Nationalität. Ein rassistischer Rechtsradikaler, der sich nur auf Türken kapriziert, ist doch etwas ungewöhnlich, der fände ja auch leicht andere Opfer. Mal sehen, ob dazu in dem Prozeß etwas herauskommt.

War da nicht auch ein Grieche unter den Opfern?

 

Der Grieche war wohl Zufall. - Aber die Aufklärung im Umfeld der Polizistin war nicht sorgfältig. Sicher war sie nie in diesem angeblichen Nazi-Vereinsheim. Aber vermutlich in Neuhaus in der Disko. Und da waren defintiv auch Leute, die dem NSU-Umfeld zugehören. Möglicherweise hatte sie mal wem den Freund ausgespannt? - Auch über die sehr seltsame Geschichte, daß Polizeikollegen bei einer Filiale des Ku-Klux-Klan gewesen sein sollen, ist auffällig schnell Gras gewachsen. - Wenn jemand nachweislich rechtsradikal ist, folgt daraus nicht zwingend, daß alle Straftaten, die er begeht, ideologisch motiviert sein müssen.

 

Dazu hier Näheres und leider auch Aktuelles: http://www.sueddeutsche.de/panorama/baden-wuerttemberg-ku-klux-klan-in-deutschland-wieder-aktiv-1.1665230

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Die taz sieht die Position der Staatsanwaltschaft als wenig überzeugend an: http://www.taz.de/Die-Anklage-im-NSU-Prozess/!115791/

Herr Kolat von der türkischen Gemeinde hat heute im DLF die Höchststrafe für Zschäpe verlangt. Anmaßend und dumm, wie hier rechtsstaatliche Verfahren in ihrer Bedeutung ignoriert werden.

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Gerade hab ich ne Interessante Dokumentation auf Phoenix gesehen... Erschreckend war: Seit 30Jahren gibt es braunen Terror in Deutschland, in unterschiedlichen Ausprägungen, mal von Einzeltätern, mal organisierts wurde es in der Doku zumindest dargestellt

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Ich hab mir gerade vorgestellt ich müsste als Anwalt Fr. Zschäpe verteidigen. Ich stelle mir das schwierig vor. Selber, politisch grün denkend, sich links-liberal sehend, jemanden zu verteidigen der eine komplett konträre Haltung hat. Eine Haltung die man bis hin zur Abscheu ablehnt. Ich kam zum Schluss das ich froh bin, das ich den Job nicht hab.

 

Wie löst man so was als Strafverteidiger?

 

 

 

Bevor ich hier missverstanden werde: Es ist richtig und selbstverständlich das Fr. Zschäpe und ihre Mitangeklagten einen Verteidiger haben. Das gehört zu dem Rechtsstaat dazu und das ist richtig so!

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Gerade hab ich ne Interessante Dokumentation auf Phoenix gesehen... Erschreckend war: Seit 30Jahren gibt es braunen Terror in Deutschland, in unterschiedlichen Ausprägungen, mal von Einzeltätern, mal organisierts wurde es in der Doku zumindest dargestellt

 

Ja, seit diesem Panzer-Hofmann aus Nürnberg. Der linke Terrorismus hatte etwa zehn Jahre Vorlauf. Die Bereitschaft von Menschen, ihre Überzeugung zum Maß aller Dinge und als Rechtfertigung für Gewaltakte zu nehmen ist generell gewachsen. Vielleicht ist da jetzt ein gewisser Normalzustand erreicht, nachdem die Kriegsgeneration, die bis etwa 1970 allein agierte und die Gewalterfahrungen reichlich satt hatte, von der nächsten Generation abgelöst wurde. Ich halte das für ein sozialpsychologisches Problem, die Farbe der Rechtfertigungsideologie (oder zunehmend auch -religion) ist bedeutungslos.

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Wie löst man so was als Strafverteidiger?

 

 

 

 

 

Mit einer professionellen Einstellung. Die Gesinnung des Täters spielt dabei keine Rolle. Ich würde sogar sagen, daß eine parallele Gesinnung eines Verteidigers der Qualität der Verteidigung abträglich wäre. Die spannende Frage des Prozesses ist ja gerade, welche Verbindung es zwischen Frau Zschäpe und den einzelnen Taten gibt. Die Gefahr eines Zirkelschlusses: da Frau Zschäpe die Taten aufgrund ihrer Gesinnung gewollt haben würde, ist bewiesen, daß sie als Mittäterin und Mitglied eines "NSU" zu gelten hat, liegt nahe. Es wird ja auf das Gericht von Teilen der Öffentlichkeit ein entsprechender Druck aufgebaut. Bild beteiligt sich daran, indem ständig der Titel "Nazi-Braut" verwendet wird. - Das Ansehen der Justiz hängt aber momentan viel mehr von der Fähigkeit der Staatsanwalt ab, überzeugende Indizien zu präsentieren. Teilweise wird es auch auf Aussagegenehmigungen für Zeugen ankommen, zB bei dem V-Mann, der bei einem Mord ganz in der Nähe war.

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Gerade hab ich ne Interessante Dokumentation auf Phoenix gesehen... Erschreckend war: Seit 30Jahren gibt es braunen Terror in Deutschland, in unterschiedlichen Ausprägungen, mal von Einzeltätern, mal organisierts wurde es in der Doku zumindest dargestellt

 

Was wundert dich daran ? Wurde (und z.T. wird) die braune Brut doch gerne von Politik & Co verhätschelt, vom Staat unterstützt und finanziert(z.B. über den "Verfassungsschutz") und von den Medien verharmlost.

 

"Vorgegangen" wurde in Deutschland über Jahrzehnte doch nur gegen die "linken Chaoten".

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"Vorgegangen" wurde in Deutschland über Jahrzehnte doch nur gegen die "linken Chaoten".

 

Ja, ist wohl so. Gerade beim Oktoberfestattentat drängt sich aber schon der Gedanke auf, dass seitens der bayerischen Staatsregierung alles daran gesetzt wurde, möglichst zu verhindern, dass herauskommt, dass es organisierten Rechtsterrorismus gäbe - das ging schon vorher mit der scharfen Kritik Bayerns am Verbot der Wehrsportgruppe Hoffmann los und endete nicht mit der schon arg böswilligen Kritik von Strauß und Tandler an Gerhart Baum, durch Bundesgesetzgebung dafür gesorgt zu haben, dass man nicht ausreichend ermitteln hätte können.

 

Andererseits hat aber auch das "Vorgehen" gegen "linke Chaoten" zu nichts geführt - auch die Linksterroristen waren mit V-Leuten völlig unterwandert und dennoch hat es genügend Attentate gegeben. Insofern macht auf mich der Verfassungsschutz zwar auch den Eindruck, auf dem rechten Auge etwas sehbehindert zu sein - gerade in den 1980ern dürften dei Verfasssungsschutzbehörden auch noch heftigst mit Altnazis unterwandert gewesen sein. Er macht mir aber viel mehr den Eindruck eines völlig inkompetenten Haufens, der seine Inkompetenz durch die schon übertrieben bizarre Geheimhaltung auch gegenüber den Aufsichtsgremien der Länder- bzw. des Bundesparlaments noch weiter verstärkt hat.

 

Vielleicht sollte man doch überlegen, ob man die Verfassungsschützer nicht komplett neu organisieren sollte.

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"Vorgegangen" wurde in Deutschland über Jahrzehnte doch nur gegen die "linken Chaoten".

 

Ja, ist wohl so. Gerade beim Oktoberfestattentat drängt sich aber schon der Gedanke auf, dass seitens der bayerischen Staatsregierung alles daran gesetzt wurde, möglichst zu verhindern, dass herauskommt, dass es organisierten Rechtsterrorismus gäbe - das ging schon vorher mit der scharfen Kritik Bayerns am Verbot der Wehrsportgruppe Hoffmann los und endete nicht mit der schon arg böswilligen Kritik von Strauß und Tandler an Gerhart Baum, durch Bundesgesetzgebung dafür gesorgt zu haben, dass man nicht ausreichend ermitteln hätte können.

 

Andererseits hat aber auch das "Vorgehen" gegen "linke Chaoten" zu nichts geführt - auch die Linksterroristen waren mit V-Leuten völlig unterwandert und dennoch hat es genügend Attentate gegeben. Insofern macht auf mich der Verfassungsschutz zwar auch den Eindruck, auf dem rechten Auge etwas sehbehindert zu sein - gerade in den 1980ern dürften dei Verfasssungsschutzbehörden auch noch heftigst mit Altnazis unterwandert gewesen sein. Er macht mir aber viel mehr den Eindruck eines völlig inkompetenten Haufens, der seine Inkompetenz durch die schon übertrieben bizarre Geheimhaltung auch gegenüber den Aufsichtsgremien der Länder- bzw. des Bundesparlaments noch weiter verstärkt hat.

 

Vielleicht sollte man doch überlegen, ob man die Verfassungsschützer nicht komplett neu organisieren sollte.

Und welchen Schurken holt die Politik und die Presse dann aus dem Schrank?

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Wie löst man so was als Strafverteidiger?

Wie schaffst Du es einem strammen Alt-Nazi das Essen zu reichen?

Wenn er nicht pariert, dann füttert man ihn mit Hammer und Sichel.

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Gerade hab ich ne Interessante Dokumentation auf Phoenix gesehen... Erschreckend war: Seit 30Jahren gibt es braunen Terror in Deutschland, in unterschiedlichen Ausprägungen, mal von Einzeltätern, mal organisierts wurde es in der Doku zumindest dargestellt

 

Ja, seit diesem Panzer-Hofmann aus Nürnberg. Der linke Terrorismus hatte etwa zehn Jahre Vorlauf. Die Bereitschaft von Menschen, ihre Überzeugung zum Maß aller Dinge und als Rechtfertigung für Gewaltakte zu nehmen ist generell gewachsen. Vielleicht ist da jetzt ein gewisser Normalzustand erreicht, nachdem die Kriegsgeneration, die bis etwa 1970 allein agierte und die Gewalterfahrungen reichlich satt hatte, von der nächsten Generation abgelöst wurde. Ich halte das für ein sozialpsychologisches Problem, die Farbe der Rechtfertigungsideologie (oder zunehmend auch -religion) ist bedeutungslos.

Ja. Das Thema ist vielschichtig und hat auch mit Generationskonflikten und Psychologie zu tun.

 

Mal nur ein ganz interessanter Sachverhalt.

 

In den 70er Jahren gab es in noch einem Land in Europa einen mordenden linken Terrorismus und das war Italien und jetzt wird es ganz interessant : Auch in Japan gab es zwischen 1971 und 1980 z.B. eine japanische rote Armee, die blutigen Terror verübte und sich auch mit den Palästinensern gegen Israel (gegen die Juden) verbündete. Deutschland, Italien, Japan ! Sagt euch Achsenmächte etwas ?

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In den 70er Jahren gab es in noch einem Land in Europa einen mordenden linken Terrorismus und das war Italien und jetzt wird es ganz interessant : Auch in Japan gab es zwischen 1971 und 1980 z.B. eine japanische rote Armee, die blutigen Terror verübte und sich auch mit den Palästinensern gegen Israel (gegen die Juden) verbündete. Deutschland, Italien, Japan ! Sagt euch Achsenmächte etwas ?

Hier ein bißchen was zum Lesen, denn Lesen bildet:

 

Frankreich: Action Directe; Belgien: Cellules Communistes Combattantes

 

Daneben hätten wir noch die irische IRA und die spanische ETA im Angebot, auch wenn die etwas älter sind.

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In den 70er Jahren gab es in noch einem Land in Europa einen mordenden linken Terrorismus und das war Italien und jetzt wird es ganz interessant : Auch in Japan gab es zwischen 1971 und 1980 z.B. eine japanische rote Armee, die blutigen Terror verübte und sich auch mit den Palästinensern gegen Israel (gegen die Juden) verbündete. Deutschland, Italien, Japan ! Sagt euch Achsenmächte etwas ?

 

Lass von Geschichte lieber die Finger und gewöhn dir stattdessen das Plenken ab.

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Pause bis 14. Mai.

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In den 70er Jahren gab es in noch einem Land in Europa einen mordenden linken Terrorismus und das war Italien und jetzt wird es ganz interessant : Auch in Japan gab es zwischen 1971 und 1980 z.B. eine japanische rote Armee, die blutigen Terror verübte und sich auch mit den Palästinensern gegen Israel (gegen die Juden) verbündete. Deutschland, Italien, Japan ! Sagt euch Achsenmächte etwas ?

Hier ein bißchen was zum Lesen, denn Lesen bildet:

 

Frankreich: Action Directe; Belgien: Cellules Communistes Combattantes

 

Daneben hätten wir noch die irische IRA und die spanische ETA im Angebot, auch wenn die etwas älter sind.

Das hast Du missverstanden. Es gab auch in anderen Ländern Terroristen, aber es gab eine sehr ähnliche Form des linken Terrors in einem größeren Ausmaß in den Achsenmächten. Das habe ich mir auch nicht selber ausgedacht, sondern habe es aus einer Doku (ich glaube vom Aust).

bearbeitet von harry
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Wie löst man so was als Strafverteidiger?

Wie schaffst Du es einem strammen Alt-Nazi das Essen zu reichen?

Wenn er nicht pariert, dann füttert man ihn mit Hammer und Sichel.

Sokrates, war das Ironie? Ansonsten wäre dein Einwurf ne ziemliche Frechheit. Es läuft keiner über Station und haut den Bewohnern die politische oder anderswie gelagerte Gesinnung um die Ohren. Wobei ich eines zugeben muss: Sollte es einmal die Situation einer Plauderei ergeben würde ich aus meiner Gesinnung keinen Hehl machen. Ohne es an dem nötigen Respekt vor der Lebensleistung eins 70 oder 80 oder 90 jährigen mangeln zu lassen. Aber (das ist dann auch gleich die Antwort an Embo): Er würde auch die Pflege bekommen die er braucht. Professionell und unabhängig von seiner Gesinnung. Provokant gesagt: Ich bin für die braune Masse im Inkontinenzmaterial zuständig, nicht für die braune Masse im Hirn.

 

Kam, du meintest das wohl auch mit der professionellen Einstellung. Bei mir: Da ist jemand mit Halbseitenlähmumg und muss Essen gereicht bekommen. Bei dir: Da ist jemand mit ner Anklage an der Backe und braucht jemanden der dafür sorgt das er nen faires Verfahren bekommt. Und für uns beide: Alles andere, abseits dieser Aufgabenstellung, spielt keine Rolle.

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