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"Spezifischer" Diakonat der Frau


mbo

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Lieber Petrus,

 

 

 

 

 

...

waere josef hier angestellt, würde die hier dokumentierte Äußerung für ne fristlose vielleicht nicht ganz, für ne hilfsweise beantragte fristgerechte wohl schon reichen - man wuerde sich wohl vergleichen, irgendwie (welcher Richter schreibt schon gern Urteile?) - aber komplett draussen waere er. Die (wenn ueberhaupt) Abfindung wuerde sich wohl sehr in Grenzen halten.

 

Nun aber ist josef hier nicht angestellt - deswegen greift hier das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) nicht.

 

Sollten wir uns hier im Raum der Kirchen befinden, greift das AGG in diesem konkreten Fall überhaupt nicht.

Ganz recht.

Der HEILIGE GEIST GOTTES kennt SEINE Pappenheimer, und weiß es besser als das agg was für die Menschen - bestehend aus Mann und Frau - gut ist.

 

 

Betrachtet meinen Beitrag #237 im Lichte der Enzyklika "Ordinatio sacerdotalis" des Papstes Johannes Paul II und begreift, warum die Kirche die Frauen nicht zur Priesterweihe zulässt.

 

Papst Franciscus wird früher oder später Stellung zu "Ordinatio sacerdotalis" nehmen müssen.

 

 

 

 

Gruß

josef

bearbeitet von josef
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Lieber Petrus,

 

 

:popcorn:

 

:)

 

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edit, weil ergänzt.

meiner persönlichen Meinung nach möchte josef diesen Thread zerschiessen - aus welchen Gründen auch immer.

 

halten wir zusammen, daß das ihm nicht gelingt.

 

danke.

bearbeitet von Petrus
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so. Zurück zum Thema.

 

Ich habe den Eindruck, daß Rom befürchtet, daß die Diakonatsweihe von Frauen nicht mehr lange verhindert werden kann. Ich meine, Rom hat schon vorsorglich agiert, um wenigstens dann einen kompletten Dammbruch (dies aus römischer Sicht) aufhalten zu können.

 

Von vielen unbemerkt (aber im Forum wohl bemerkt, es gab da einmal einen Thread), wurde das Kirchenrecht vor einiger Zeit verändert - mit der für mich lächerlichen Begründung, man müsse das Kirchenrecht dem Katechismus anpassen. Seitdem repräsentiert der Diakon nicht mehr Christus, sondern nur noch Bischof und Priester. Also könnte man notfalls, wenn der Druck zu groß wird, die Diakonatsweihe der Frau zulassen, aber Frauen weiterhin den Weg zum Bischofs- und Priesteramt versperren (kam: Du hattest - wie ich meine, zu Recht - darauf hingewiesen, daß die Forderung der Diakonatsweihe für Frauen aus der Sicht der Befürwortenden nur einen ersten Schritt darstellen sollte).

 

Rom denkt in solchen Sachen oft vorsorglich (oder fürsorglich?) - das für mich eindrücklichste Beispiel:

 

Es gab ja diese Priesterinnen, die sich auf dem Donauschiff weihen ließen. Deren ursprünglicher Plan war, sich weihen zu lassen, aber keine priesterlichen Funktionen auszuüben. Die wollten damit zunächst einfach ein Zeichen setzen. Dann hätte man kirchenrechtlich nach dem CIC 1983 nichts tun können - bei ungültiger oder unerlaubter Sakramentenspendung (hier: Priesterweihe) kann nach Kirchlichem Recht stets nur der Spender, nie jedoch der Empfänger bestraft werden.

 

Sie hatten die Rechnung jedoch ohne den Wirt (Ratzinger) gemacht: rechtzeitig vor der Weihe erfand er eine neue Form der Lehre, nämlich die "endgültige", und das Kirchenrecht wurde ergänzt:

 

Wer z. B. die Ungültigkeit der anglikanischen Weihen bestreitet, die Rechtmäßigkeit von Heiligsprechungen anzweifelt oder sich in zustimmender Weise zur Priesterweihe der Frau äußert, kann nach vorheriger Abmahnung bestraft werden.

(das war übrigens auch der Grund, warum die Frauen erst eine Unterlassungserklärung aus Rom zugestellt bekamen, und erst nach nicht erfolgtem Widerruf exkommuniziert wurden - das war die Vorschrift des rechtzeitig vorher ergänzten Kirchenrechts.

bearbeitet von Petrus
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