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Verhalten bei Bekanntwerden von Missbrauch


Eifelgeist

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Es wurde behauptet, dass die Mitarbeiter sich nicht direkt an die Staatsanwaltschaft wenden dürfen, sondern dass sie verpflichtet sind, ausschließlich den Arbeitgeber zu informieren. Dieser würde nach Prüfung entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft informiert werden muss.

Wenn ich nicht eigenhändigäugig Zeuge eines Missbrauchs geworden bin sondern nur 'sichere' Hinweise hätte, dann würde ich mich tausendmal lieber an den diözesanen Missbrauchsbeauftragten wenden als an die Staatsanwaltschaft. Mit einer falschen Beschuldigung ist nämlich auch nicht zu spaßen, und im Breich Missbrauch schon gar nicht.

Wieso gehst du davon aus, dass der diözesane Missbrauchsbeauftragte mit den Hinweisen verantwortlicher umgeht als die Staatsanwaltschaft?

Bauchgefühl.

Der Staatsanwalt muß ermittlen, auch wenn ich nur einen 'seltsamen' Vorgang schildere.

Die Missbrauchsbeauftragte kann (so sie vernünftig ausgewählt wurde, wovon ich ausgehe) meine Schilderungen einordnen, ohne gleich weiter aktiv werden zu müssen. Und sie kann, wenn sie zur selben Person mehrere 'seltsame' Berichte bekommt, trotzdem aktiv werden.

Sie kann auch, weit unterhalb der strafrechtlichen Verfolgung, Maßnahmen ergreifen. So kann ein Hinweis der Missbrauchsbeauftragten an den Kaplan, daß sein kumpelhafter Umgang mit den Messdienern doch etwas gezwungen rüberkommt, durchaus Wunder wirken.

Bei ernstzunehmenden Hinweisen kann über die diezösane Missbrauchsbeauftragte auch schneller reagiert werden. Ein Anruf beim Personalchef und der verdächtige Pfarrer wird unverzüglich ins Generalvikariat einbestellt wo er erfährt, daß er bis auf weiteres beurlaubt ist und nicht mehr in seiner Pfarrei auftauchen darf bis das die Anschuldigungen geklärt sind. Das schützt die Opfer, wenn was dran ist - und das schützt den Pfarrer, wenn nichts dran ist und er anschießend wieder unbelastet seinen Dienst aufnehmen kann. Der Staatsanwalt kann da nur mit einem Haftbefehl was erreichen, und den gibt's nur bei wirklich heftigen und schnell beweisbaren Vorfällen zügig.

Ein anderer Weg, der mir eher entsprechen würde, wäre es, das eine zu tun und das andere nicht zu lassen. Zu Deutsch: ich würde selbstverständlich den Missbrauchbeauftragten einschalten, mir aber ebenso selbstverständlich vorbehalten, mich auch unmittelbar an die Staatsanwaltschaft zu wenden. Eine Unterredung mit dem Missbrauchbeauftragten schadet zur Klärung der eigenen Entscheidung sicher nicht.

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