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Eine Kirchengemeinde - mehrere Pfarrgemeinden


Romanus

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Hallo, bin fast NEU im Forum. War mal schon vor 13 Jahren hier.

 

Einen schönen Tag und ein gutes miteinander.

 

Ich hätte eine Frage an die Mitglieder des Forums aus allen Bistümern.

 

Bei uns in der Pfarreiengemeinschaft (bestehend aus 8 Pfarreien) gibt es Überlegungen zu einer Fusion zu einer Pfarrei.

Hierzu möchte ich kurz die Struktur in unserem Bistum (Bistum Trier) darstellen, da es unterschiedliche Bezeichnungen und Aufgabenverteilung in den einzelnen Bistümern gibt:

 

Pfarrgemeinderat (PGR): Bestehend aus gewählten und berufenen Mitgliedern. Pfarrer ist Mitglied Kraft Amtes. Vorsitz: Laie.

Aufgaben: Pastorale Angelegenheiten.

 

Verwaltungsrat (VR) = in anderen Bistümern auch Kirchenvorstand genannt.

Vorsitz: Pfarrer. Stellvertretende/r Vorsitzende/r: Laie

Aufgaben: Finanzielle Angelegenheiten

 

(Auf den Kirchengemeinderat <KGR>, den es im Bistum Trier auch gibt, verzichte ich hier in der Kürze einzugehen.)

 

Zu Zeit gibt es in der Pfarreiengemeinschaft noch pro Pfarrei ein PGR und ein VR. Darüber hinaus noch ein Pfarreienrat = Rat aus Vertretern der 8 PGRäte und ein Rat (nennt sich Kirchengemeindeverbandsvertretung) bestehend aus Delegierte der 8 VRäte.

 

Bei einer Fusion zu einer Pfarrei gäbe es dann nur noch einen PGR und einen VR.

 

Frage:

Gibt es Bistümer in denen es möglich ist, zwar auf der Kirchengemeindeebene, zu fusionieren, d. h. es gibt nur noch einen Verwaltungsrat für alle fusionierten Kirchengemeinden, aber immer noch einzelne Pfarreien mit eigenen PGRäte?

 

Vielen Dank.

Romanus

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Im Erzbistum Köln hat unsere Pfarreiengenenschaft (mehrere Gemeinden) nur noch einen PGR und einen KV.

 

Die einzelnen Gemeinden sind nachwievor eigene Körperschaften, deren Organisation vor Ort der sog. "Ortsausschuss" übernimmt. Diese Ausschüsse organisieren alles, was nur innerhalb der betreffenden Pfarrei gemacht wird (Sternsinger, liturgische Dienste, Gemeindefrühstück, etc).

 

Im Prinzip also ein Konstrukt, daß Deiner Vorstellung wohl recht nahe kommt.

 

Ich hätte nur eine Korrektur: Wir haben mehrere Kirchengemeinden die mehr oder weniger eine Pfarrei (=Sitz eines Pfarrers) bilden. Nicht umgekehrt.

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Gibt es Bistümer in denen es möglich ist, zwar auf der Kirchengemeindeebene, zu fusionieren, d. h. es gibt nur noch einen Verwaltungsrat für alle fusionierten Kirchengemeinden, aber immer noch einzelne Pfarreien mit eigenen PGRäte?

Ich kenne die Variante: 1 Pfarrei, 1 KV, 1 Gesamt-PGR (setzt sich zusammen aus gewählten Delegaten der Gemeindeteams) und vor Ort Gemeindeteams.

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Vielen Dank.

 

Suche aber weiter ein Bistum - und dann seine Bestimmungen - in der es möglich ist, dass mehrere Pfarrgemeinden eine Kirchengemeinde bilden - fusionieren - d.h. ein Gremium für das Finanzielle (Verwaltungsrat, Kirchenvorstand o.ä.) aber die Pfarreien (Pfarrgemeinden) mit ihren jeweils eigenen Pfarrgemeinderäte bestehen bleiben.

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Vielen Dank.

 

Suche aber weiter ein Bistum - und dann seine Bestimmungen - in der es möglich ist, dass mehrere Pfarrgemeinden eine Kirchengemeinde bilden - fusionieren - d.h. ein Gremium für das Finanzielle (Verwaltungsrat, Kirchenvorstand o.ä.) aber die Pfarreien (Pfarrgemeinden) mit ihren jeweils eigenen Pfarrgemeinderäte bestehen bleiben.

Romanus, das Unternehmen wird scheitern, weil "Pfarrei" im Kirchenrecht ein klar definiertes Konstrukt ist. Über die Bedeutung aller anderen Wörter (Gemeinde, Pfarrgemeinde, Kirchort, Kirchengemeinde... und was sonst noch so regional existiert) muß man sich einigen - (kirchen-)juristische Konsequenzen hat es keine.

bearbeitet von gouvernante
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Ja, dies ist richtig, das CIC kennt nur die Pfarrei, das deutsche "Staatskirchenrecht" aber die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde ist die rechtliche Körperschaft, nach deutschem Recht.

bearbeitet von Romanus
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Grundsätzlich scheint man mittlerweile alle denkbaren Varianten ausprobiert zu haben - auch wenn so manche Begrifflichkeiten eher verschleiernden Charakter zu haben scheinen.

 

Die Frage scheint mir auch weniger zu sein, welche Konstruktion man wählt, sonder was oder wohin man will. In den meisten Diözesen scheint man sich in Richtung der Großpfarreien zu bewegen - dabei gibt es den Weg der harten Fusionen aller Gremien genau so wie die Salamitaktik der pastoralen Räume. Gouvernante hat zweifelsfrei Recht: Pfarrei ist eine kanonisch klar definierte Größe - dennoch sieht die Realität etwas komplizierter aus:

 

  1. Kanonische Pfarrei ist ein Teil des Gottesvolkes, der einem eigenen Hirten anvertraut ist - so die Definition des CIC: Damit ist Pfarrei zuerst eine personale Größe, die über den Pfarrer bestimmt wird.
  2. Die kanonische Pfarrei ist seit 1983 auch juristische Person und damit vermögensfähig. Bis 1983 war sie im CIC nicht als Besitzerin von irgend etwas vorgesehen, Vermögensträger waren das Fabrikvernögen für den Unterhalt der Kirche(n) und die verschiedenen Pfründe.
  3. In Deutschland ist es je nach Bundesland mit dem Geld etwas anders geregelt: In Bayern sind bzw. waren die Kirchenstiftungen deckungsgleich mit den Pfarreien, im Bereich des ehemaligen Preußens sind sie vereinsähnlich strukturiert, das Vermögen wird in Bayern von der Kirchenverwaltung, im ehemaligen Preußen vom Kirchenvorstand verwaltet, Gremien, in denen die Laien die Mehrheit haben! Die kanonisch vorgesehenen Vermögensverwaltungsräte, die den Pfarrer nur beraten, gibt es hingegen nicht.
  4. Gemeinden sind nicht eigens definiert, als Arbeitshypothese könnte man sie als jene Gruppen bezeichnen, die sich einer bestimmten Kirche zugehörig fühlen.

Wenn nun die Zahl der kanonischen Pfarreien infolge des Priestermangels reduziert werden soll - genauer gesagt. Wenn man die Zahl der Pfarrerstellen der Zahl der potentiellen Pfarrer annähern möchte, dann eröffnen sich kanonisch mehrere Wege, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Grundsätzlich gibt es bei Zusammenlegungen den Weg der Angliederung der einen an die andere Pfarrei (aus A und B wird A), die Aufhebung beider und Altpfarreien und Neuerrichtung einer Neupfarrei (aus A und B wird C) sowie die Aufteilung einer Pfarrei und Zuschlagung zu den Nachbarpfarreien. Dies kann auch kombiniert werden. Aber inhaltlich ist folgendes denkbar:

 

 

  1. Man betraut einen Priester mit mehreren Pfarrstellen, ohne diese inhaltlich zu verändern. Dies ist codikarisch möglich, aber auch dort als Notlösung, keinesfalls aber als Dauerlösung vorgesehen. Die sich daraus ergebenden Arbeitsüberlastungen und Reibungsverluste sind schlicht zu groß.
  2. Man legt mehrere Pfarreien dergestalt zusammen, dass sie vermögensrechtlich eigenständig bleiben, pastoral aber eine Einheit bilden: Ein PGR (mit Ortsausschüssen), aber n Kirchenvorstände, wobei die Zahl der Ortsausschüsse nicht mit der der Kirchenvostände gleich sein muss.
  3. Man legt mehrere Pfarreien so zusammen, dass die Vermögensträger erhalten bleiben, aber nur einen Kirchenvorstand und einen PGR haben. Das geht nicht in allen Bundesländern und ist nach meinem Eindruck die kompliziertest denkbare Lösung, weil der eine Kirchenvorstand eine Fülle nichtvermischbarer Einzelkonten zu bewachen hat ( man kann aus dem Kirchbauvermägen von A nicht die Toiletten in B reparieren, wohl aber eine gemeinsame Jugendkasse von A und B betreiben).
  4. Man legt mehrere Pfarreien vermögensrechtlich zu einer Pfarrei mit einem Pfarrer und einem Vermögensrat zusammen, behält aber die einzelnen PGR (ggf. unter anderem Namen) bei.
  5. Man belässt mehrere Pfarreien unter einem Pfarrer, bildet jedoch einen Gesamt-PGR und eine Gesamtkirchenverwaltung aus den einzelnen Pfarreien. Dies ist die am einfachsten rückabzuwickelnde Form.
  6. Wo man mehr als eine Planstelle je Einheit hat, kann man nun noch das Personal sehr unterschiedlich verteilen - gemeindebezogene Konzepte stehen hier neben Querschnittsaufgaben. Pastoralreferent X betreut St. Ennen in Unterkaff, macht die Minstrantenarbeit der Gesamtpfarrei und ist Kurat der Pfadfinder, Pfarrer Y betreut vor allen Oberkaff und die Altenheime....

Konkret sollte man immer erst schauen, was in einem Bistum satzungsrechltich geht (und ich rate immer dazu, nachzusehen, wohin die Reise gehen soll), dann sollte man aber parallel überlegen, was man selbst will und wovon man realistisch meint, das auch leisten zu können. Und dann findet sich hoffentlich eine Schnittmenge. Der blick in andere Diözesen hilft da wenig weiter - unter einem anderen bischöflichen Gesetzgeber und angesichts unterschiedlicher staatlicher Vorgaben ist das meist nicht übertragbar (in Trier sind hier relevant das preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens und das Preußenkonkordat von 1929 sowie die landesrechtlichen Bestimmungen des Saarlandes und von Rheinland Pfalz).

 

 

 

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Die Erzdiözese Wien geht meiner Meinung nach einen sehr sinnvollen Weg:

 

Mehrere Pfarren bilden zunächst für einen Übergangszeitraum einen "Seelsorgeraum".

Dabei bleiben die Pfarren bestehen, kooperieren aber und haben einen "Seelsorgeraum-Leiter".

 

Wenn dann die Zusammenarbeit gut genug gediehen ist, wird aus dem Seelsorgeraum die "Pfarre Neu", das heisst es entsteht eine neue Pfarre, die auch einen neuen Namen hat und einen Pfarrer.

 

Die bisherigen Pfarren bleiben als "Gemeinden" bestehen, was in diesen an Leben und Gemeinschaft da ist, kann weiter leben. Die Gemeinden werden von weiblichen oder männlichen Gemeindeleitern verwaltet. Es spielt sich nicht alles im Zentrum ab.

 

Die Vorgehensweise hat mehrere Vorteile:

 

1) Man braucht das Kirchenrecht nicht biegen, beugen oder vergewaltigen.

2) Man kann Laien mehr zur Verantwortung bringen, ohne sie in Konflikt mit dem Kirchenrecht oder in Konkurrenz zu Priestern zu bringen.

3) Es gibt eine strukturelle und verwaltungsmäßige Verschlankung und Ent-Bürokratisierung.

4) Es entsteht viel individueller Spielraum für Gestaltung innerhalb einer "Pfarre Neu"

5) Es können Priester, die nicht zum Pfarrer geeignet sind, besser einen angemessenen Platz in der Seelsorge finden.

6) Es entsteht Zusammenarbeit und Kooperation über den bisherigen Horizont hinaus.

 

.....

 

Einziges Hindernis für diese Entwicklung sind lokalpatriotische Einstellungen, die Heimat- und Identitätsverlust befürchten und den Teufel in der Art an die Wand malen, dass "Pfarrauflösung" gleichbedeutend mit "Kirchenschließung" sei.

 

In vielen Köpfen herrscht noch das "Dogma von der Unauflöslichkeit der Pfarre". Das dieses nicht zum Glaubensschatz der Kirche gehört, muss sich erst allmählich herumsprechen ....

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Man legt mehrere Pfarreien dergestalt zusammen, dass sie vermögensrechtlich eigenständig bleiben, pastoral aber eine Einheit bilden: Ein PGR (mit Ortsausschüssen), aber n Kirchenvorstände, wobei die Zahl der Ortsausschüsse nicht mit der der Kirchenvostände gleich sein muss.

 

Wenn ich Romanus richtig verstanden habe, ist das die Lösung, die ihm vorschwebt. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, wo denn hier die (kanonische) Pfarrei ist? Die finanziell eigenständigen Einheiten oder die Gesamteinheit? Oder meinst du, wenn du pastoral sagst, dass es sich hier lediglich um einen praktischen, aber keinen rechtlichen Zusammenschluss der Gemeinden handelt?

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Vorweg:

  • Den meisten Katholiken (Klerikern wie Laien, Angestellten wie Ehrenamtlern) ist es ziemlich egal, welchen juristischen Status das Gebilde hat, in dem sie sich engagieren.
  • Kanonische Pfarreien wurden in der Folge des Konzils von Trient verwendet, um eine flächendeckende Pastoral sicher zu stellen, in der der Pfarrer die Lebenwirklichkeit aller Familien in seiner Pfarrei kennt. Dieses Ideal legitimierte die Stellung des kanonischen Pfarrers, dass wir uns von diesem Ideal uns allerdings immer weiter entfernen, wird kaum ohne Rückwirkung auf die Strukturen bleiben. Es wird auf Dauer nicht angehen, dass man aus Pfarreien von wenigen hundert Familien, ein oder zwei Gotesdienstorten und einigen hauptamtlichen Mitarbeitern Großgebilde mit zehntausenden Gläubigen, vielen Gottesdienstorten und dutzenden Mitarbeitern macht und dabei so tut, als sei die Struktur im Kern unverändert. Leitung einer solchen Großpfarre hat mit Pfarrer-Sein und Eucharistievorsteher sein nichts mehr zu tun.
  • Pastorale Strukturen sind zweckgerichtet, sie dienen einer bestimmten Funktion, udn wenn sie derselben im Weg stehen, dann sind sie aufzulösen, ganz gleich, wie alt und ehrwürdig sie sind. Es gibt sie nie um ihrer selbst willen, und auch nicht um das Wohl eines Funktionsträgers willen.

Man legt mehrere Pfarreien dergestalt zusammen, dass sie vermögensrechtlich eigenständig bleiben, pastoral aber eine Einheit bilden: Ein PGR (mit Ortsausschüssen), aber n Kirchenvorstände, wobei die Zahl der Ortsausschüsse nicht mit der der Kirchenvostände gleich sein muss.

 

Wenn ich Romanus richtig verstanden habe, ist das die Lösung, die ihm vorschwebt. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, wo denn hier die (kanonische) Pfarrei ist? Die finanziell eigenständigen Einheiten oder die Gesamteinheit? Oder meinst du, wenn du pastoral sagst, dass es sich hier lediglich um einen praktischen, aber keinen rechtlichen Zusammenschluss der Gemeinden handelt?

 

Man kann dieses Modell kanonisch auf zwei Wegen basteln, wenn man bedenkt, dass der weltliche Vermögensträger Kirchgemeinde bzw. Kirchenstiftung nicht identisch ist mit der kanonischen Pfarrei und wir einmal annehmen, dass man alle Pfründe aufgehoben hat :

 

  1. Man hebt die bestehenden kanonischen Pfarreien auf und errichtet eine einzige kanonische Pfarrei mit eigenem PGR neu, unter deren "Dach" es dann verschiedene Vermögensträger gibt. Damit fällt man strukturell in die alte Pfründewirtschaft zurück, diffizil wird die Angelegenheit dann, wenn es um die Schlüsselzuweisungen und deren Verteilung geht. Denkbar wäre hier eine Art Zweckverband der Vermögensträger auf der Ebene der kanonischen Pfarrei.
  2. Man lässt die kanonischen Pfarreien bestehen, bildet aber einen Gesamt-PGR und auch eine Art Zweckverband. Das sieht nach außen wie (1) aus, ist juristisch jedoch etwas anderes. Praktisch führt das jeweils einzige Pfarrbüro nach (1) ein Taufbuch, nach (2) mehrere.

Nicht unwesentlich ist hierbei die Frage, wie fest die Zusammenschlüsse sind und von wem sie ausgehen: Ein Kooperationsvertrag der beteiligten Pfarreien kann von diesen gekündigt werden, eine vom GV in Kraft gesetzte Kooperationsvereinbarung hingegen nicht. Letztlich kann ich Romanus Frage nicht abschließend beantworten, weil ich nicht ganz verstehe, was sein Anliegen ist.

 

 

 

 

 

 

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OneAndOnlySon

Mein Vorschlag wäre, das gewünschte Modell (oder eher die Vision) mit den Hauptamtlichen und Gremien der heutigen Pfarreien zu definieren (z.B. auf einer gemeinsamen Klausurtagung) und dann damit zum Ordinariat zu gehen. In Rottenburg-Stuttgart habe ich erlebt, dass die Bistumsleitung keinesfalls unglücklich darüber ist, wenn Gemeinden in Sachen Fusion konkrete Vorstellungen haben. Wenn die aktuelle Kirchengemeindeordnung euer favorisiertes Modell nicht hergibt, kann der Bischof das auch per Dekret regeln.

 

Auf der anderen Seite habt ihr nämlich auch dann schlechte Karten, wenn euer Konzept zwar rechtlich möglich aber strategisch vom Ordinariat nicht gewollt ist. Eine intensive Kommunikation mit Trier ist da von Vorteil.

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Vielen Dank für Eure Antworten.

 

Hier noch einige Informationen:

 

- Die Verteilung der Schlüsselzuweisungen ist geklärt, über die Kirchengemeindeverbandsvertretung. Das ist ein Rat der aus Vertreter aller beteiligten Verwaltungsräte besteht.

 

- Der Grundgedanke der Fusion unserer Pfarreiengemeinschaft zu einer Pfarrei liegt darin die Anzahl der Räte, und die damit verbundenen Sitzungen, zu minimieren um die Seelsorger zu entlasten.

Zur Zeit bestehen in unseren 8 Pfarreien 6 Pfarrgemeinderäte, 6 Verwaltungsräte, 2 Kirchengemeinderäte (Mischung aus PGR und VR), darüberhinaus noch der Pfarreienrat (Vertretung der Pfarrgemeinderäte) und die Kirchengemeindeverbandsvertretung (Vertretung der Verwaltungsräte).

 

- Durch den demoskopische Wandel ist zu erwarten, dass nicht mehr in allen Pfarreien genügend Gläubige als Kandidaten zur Verfügung stehen um alle Räte zu besetzen.

 

- Zur Zeit ist unsere Pfarreiengemeinschaft mit Seelsorgern noch sehr gut besetzt. 3 Pfarrer in solidum, 1 Kooperator. Dies kann sich aber sehr schnell ändern. da laut dem Strukturplan 2020 des Bistums Trier nur noch 2 Seelsorger in unserer Pfarreiengemeinschaft tätig sein sollen.

 

- Unsere Pfarreiengemeinschaft ist sehr unterschiedlich geprägt. Es gibt in ihr ländliche geprägte Ortschaften, industriell geprägte Orte, Orte mit sozialen Brennpunkte, usw., schwindende Bevölkerungszahlen durch Abwanderung (Bergbauende im Saarland) usw.

 

- Das ein Wandel eintreten muss, ist jedem bewusst. Verwaltungsangelegenheiten will man gerne bündeln.

Nur die Planungen vor Ort (Feste, liturgische Dienste, Aktionen in sogenannten Ortsausschüssen (oder ähnliche Begriffe) möchten einige Beteiligten - zu denen ich auch gehöre - so nicht ganz verstehen.

bearbeitet von Romanus
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OneAndOnlySon

Nur als Anregung: Neben der Straffung der Gremienstruktur gibt es auch andere Möglichkeiten, um die Seelsorger zu entlasten, bzw. ihnen mehr Zeit für ihr jeweiliges Charisma zu verschaffen. Ein guter Weg (gerade im Gegenzug zur Fusion der Laiengremien) ist die Erteilung von Vollmachten, z.B. an den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates. In meiner ehemaligen Pfarrei gab es beispielsweise eine Unterschriftenvollmacht sowie eine Vollmacht für die Personalführung. Diese Vollmachten müssen idR vom Ordinariat bestätigt werden, weil der Pfarrer seine eigenen Vollmachten nicht ohne weiteres weiter geben darf. Darüber hinaus hat sich der Pfarrer in den meisten Sitzungen der Gremien vertreten lassen.

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Die Zahl der Gremien an sich ist kein Selbstzweck, und weder ihre Vermehrung noch ihre Verminderung bringen per se mehr oder weniger Arbeit mit sich. Relevanter ist die Tagungsfrequenz der einzelnen Gremien ebenso wie der Aufgabenumfang. Große Gremien mit breiten Aufgabenfeldern können anstrengender sein als kleine Teams mit klar umrissenen Aufgaben und Zielen.

 

Die von Romanus geschilderte Lage spricht nach meinem Eindruck sehr dafür, Elemente der Matrixorganisation aufzugreifen und anzuwenden. Die jetzige Situation scheint mir noch sehr dazu zu neigen, dieselben Fragen mehrfach zu beraten - das kostet Zeit, Nerven und gibt Stress, wenn die Ergebnisse nicht kongruieren.

 

Der Aufwand einer guten Organisation ist am Anfang größer, denn vor allem funktionierende Kommunikation muss erst mal erlernt und gelebt werden, und einem Team einen klaren Auftrag zu geben, das ist schwerer als man meint. Allerdings lohnt sich die Mühe, denn viele Aufträge sind ohne weiteres mehrfach verwendbar. "Wer kümmert sich um die Erstkommunion in Oberkaff?" ist eine nette Anfrage, aber wenig klar, zumal nicht deutlich ist, ob hier die gesamte Arbeit von Konzepterstellung über Anwerben der Katecheten bis zum Erstkommunionsausflug gemeint ist, oder aber die Dekoration der Kirche am Weißen Sonntag. Eine klare Aufgabenzuweisung sollte auch Hinweise dazu ergeben, wen man in die Orga einbeziehen muss. Das ist erstmalig ziemlich Arbeit, aber nach zwei oder drei Jahren hat man die Aufgabenstellungen ziemlich klar zusammen - und das sogar, ohne sich auf ein konkretes inhaltliches Konzept festlegen zu müssen.

 

Der zweite Schritt ist dann die Frage der Rückmeldung und das, was man neudeutsch Controlling nennt - hier nicht verstanden als Kontrolle, ob ordentlich, richtig und wahrhaft katholisch gearbeitet wird (das setzt man schlicht voraus), sondern im Sinne einer Erfolgssicherung: Es geht darum, Engstelen zu erkennen und Risiken frühzeitig wahrzunehmen. Wenn man Karfreitag bemerkt, dass die Erstkommunionkinder noch nicht angesprochen wurde, dann könnte es bis zum Weißen Sonntag eng werden....

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- Das ein Wandel eintreten muss, ist jedem bewusst. Verwaltungsangelegenheiten will man gerne bündeln.

Nur die Planungen vor Ort (Feste, liturgische Dienste, Aktionen in sogenannten Ortsausschüssen (oder ähnliche Begriffe) möchten einige Beteiligten - zu denen ich auch gehöre - so nicht ganz verstehen.

Verpasst nicht die Zeitpunkte, wo es gut ist, sich trotzdem zusammenzutun!

Kleine Gemeindefeste an jedem Ort sind gut - aber irgendwann kommt der Punkt, da ist ein gemeinsames, richtig großes Pfarrfest besser.

Interessenten für einen Jugendchor gibt es wohl in fast jeder der Gemeinden - aber nur alle zusammen sind wirklich genug für einen 'richtigen' Chor.

Erstkommunikon- (und Firm-)Katechese vor Ort - aber den Ausflug vielleicht doch besser alle zusammen...

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Die praktische Zusammenarbeit der 8 Pfarreien in unserer Pfarreiengemeinschaft klappt gut bis sehr gut.

Bsp.:

Einen (Jugend) Junggebliebener Chor gibt es auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft.

Die Firmvorbereitung geschieht über die Pfarreiengemeinschaft mit jeweils 2 wechselnden Firmorten.

Wortgottesdienstteams arbeiten Pfarreiübergreifend z.B. während der Ferienzeit.

Das Seelsorgeteam (Priester, Diakone, Gemeindereferenten) hat seine Schwerpunkte für alle Pfarreien.

 

Die Frage ist nur wie soll die Arbeit in den sogenannten "Ortsausschüssen" funktionieren ohne direkte Anbindung an den "großen" Pfarrgemeinderat. Die gewählten 2- 3 Mitglieder je "alte Pfarrei" müssten doch dann in allen Ausschüssen vor Ort präsent sein, um Kontakt zu halten, einerseits zwischen den Ausschüssen vor Ort und dem großen Pfarrgemeinderat wie auch andererseits zwischen dem großen PGR und den Ortsausschüssen.

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Es ist amtlich. Wir (d.h. 8 Pfarreien im Bistum Trier) haben zum 1.1.2016 fusioniert und bilden nun eine neue Pfarrei.

 

Näheres z.Z. auf der Startseite der Homepage des Bistums Trier.

 

Ein Pfarrgemeinderat, ein Verwaltungsrat (Kirchenvorstand), die Arbeit vor Ort soll von sogenannten Gemeindeteams geleistet werden.

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