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Heiner Lauterbach will heiraten


dalet

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Cano:>>Es ist schwer bis unmöglich, etwas adäquat mitzufühlen, was man noch nie gefühlt hat.<<

 

Genau, deswegen verstehst Du auch so wenig vom katholischen Glauben. DEN kann man nämlich fühlen!!

 

 

Sina:>>Glücklicherweise gibt es genügend Katholiken die auf Pauschalisierungen in diesen Fällen verzichten und die es in

Einzelfällen beurteilen.<<

 

 

Es ist doch mittlerweile so, dass die "Einzelfälle" zur "Norm" erhöht worden sind. Oder willst Du ernsthaft behaupten, dass Ehescheidungen zur Ausnahme gehören und in die Kategorie Einzelfälle verschoben werden sollen? Der absolute Einzelfall ist, wenn ein widerverheiratet Geschiedener sich an die Weisung der Kirche zu halten versucht. Die Beurteilung von genügend Katholiken die Du hier ansprichtst, beschränkt sich ausnahmslos auf den guten Rat, nicht auf die Weisung der unbarmherzigen Kirche zu hören und dem eigenen Gewissen zu folgen, egal durch was sich dieses gebildet hat.

 

Mein Bruder wurde nach vier Jahren und unmittelbar nach der Geburt der ersten Tochter von seiner Frau sitzen gelassen und "flüchtete" sich in die väterlichen Arme eines 21 Jahre älteren Mannes, der wohl als Vorsitzender im Pfarrgemeinderat und Jugendamtsleiter, über mehr Erfahrung im ja-was-wohl(?) Leben war. Das ist jetzt zwei Jahre her. Heutiger O-Ton meiner ehemaligen Schwägerin an meinen immer noch totunglücklichen Bruder: "Du kannst ja was neues suchen, es wäre ja "bekloppt" wenn du alleine bleiben wolltest!" Ihr Macker ist immer noch in Amt und Würden, sein Verhältnis wird von der Kirche als Einzelfall behandelt und in die Kategorie "Gewissensentscheidung" verschoben. Das zerstörte Leben eines Menschen fällt da wohl nicht ins Gewicht. Glücklicherweise gibt es aber noch Katholiken (vom Schlage einer Katharina) wo sich mein Bruder einen guten Rat holen kann, Kraft und Trost für sein unglückliches Leben damit es einigermassen erträglich wird, auch wenn´s nur wenige noch sind, die wiegen aber um so schwerer. Das meine "Schwägerin" es gerne sehen würde wenn er in die gleiche Kerbe schlagen würde, (neue Frau neues Glück) ist verständlich, da wäre ihr "unfehlbares Gewissen" wohl etwas mehr beruhigt.

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Lieber Cano!

 

>>Ich könnte Dir locker garantieren, daß Dich nicht nur ein ewiges Leben im Jenseits erwartet, sondern auch noch ein Dutzend knackiger junger Männer, die Dir jeden Wunsch von den Augen ablesen. Eine solche Garantiezusage wäre ohne jedes Risiko für mich. <<

 

Das mag schon sein, aber eine solche  Jenseitsvorstellung könnte mich nicht vom Hocker reißen, dafür hätte ich, ehrlich gesagt, nur ein müdes Lächeln übrig soupson.gif

 

Liebe Grüße

Katharina

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Zitat von Katharina am 17:40 - 9.Juli.2001

Lieber Cano!

 

>>Ich könnte Dir locker garantieren, daß Dich nicht nur ein ewiges Leben im Jenseits erwartet, sondern auch noch ein Dutzend knackiger junger Männer, die Dir jeden Wunsch von den Augen ablesen. Eine solche Garantiezusage wäre ohne jedes Risiko für mich. <<

 

Das mag schon sein, aber eine solche  Jenseitsvorstellung könnte mich nicht vom Hocker reißen, dafür hätte ich, ehrlich gesagt, nur ein müdes Lächeln übrig
soupson.gif

 

Liebe Grüße

Katharina

 


 

Dem schliesse ich mich an......was soll ich mit einem Dutzend knackigen Männern???

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Franciscus non papa


Zitat von HAbeNUs am 17:43 - 9.Juli.2001


Zitat von Katharina am 17:40 - 9.Juli.2001

Lieber Cano!

 

>>Ich könnte Dir locker garantieren, daß Dich nicht nur ein ewiges Leben im Jenseits erwartet, sondern auch noch ein Dutzend knackiger junger Männer, die Dir jeden Wunsch von den Augen ablesen. Eine solche Garantiezusage wäre ohne jedes Risiko für mich. <<

 

Das mag schon sein, aber eine solche  Jenseitsvorstellung könnte mich nicht vom Hocker reißen, dafür hätte ich, ehrlich gesagt, nur ein müdes Lächeln übrig
soupson.gif

 

Liebe Grüße

Katharina

 


 

Dem schliesse ich mich an......was soll ich mit einem Dutzend knackigen Männern???


 

lol habenus - und dann mögen die am ende sowas wie dich garnicht :-)

 

f-jo

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Cano:>>Es ist schwer bis unmöglich, etwas adäquat mitzufühlen, was man noch nie gefühlt hat.<<

 

Habenus: >> Genau, deswegen verstehst Du auch so wenig vom katholischen Glauben. DEN kann man nämlich fühlen!! <<

 

 

Ich darf darauf hinweisen, daß ich den katholischen Glauben bereits gefühlt habe. Das gute Gefühl war aber nur kurzfristig und ist dann, als ich zu denken anfing, in zunehmende Bauchschmerzen umgeschlagen. Seitdem ich die Bauchschmerzen wieder los bin, ziehe ich andere Gefühle dem katholischen Glauben vor.

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Zitat von HAbeNUs am 17:39 - 9.Juli.2001

 

 

Mein Bruder wurde nach vier Jahren und unmittelbar nach der Geburt der ersten Tochter von seiner Frau sitzen gelassen und "flüchtete" sich in die väterlichen Arme eines 21 Jahre älteren Mannes

 

Das zerstörte Leben eines Menschen fällt da wohl nicht ins Gewicht.

 

Lieber HAbeNUs,

 

dein Bruder scheint wohl aus zu weichem Holz geschnitzt zu sein, anders ist es nicht zu erklären, dass er seine Mitleidsphase immer noch nicht überwunden hat.

 

Wenn dein Bruder für deine ehemalige Schwägerin nicht der "Richtige" war, dann muss er dies eben akzeptieren, die Ursache wird wohl nicht nur an seiner "Verflossenen" liegen, sondern auch an ihm.

 

Das Leben deines Bruders ist nicht wegen der zerbrochenen Beziehung "zerstört" worden, sondern wegen seiner labilen Persönlichkeit, vielleicht wollte deine ehemalige Schwägerin gerade dies nicht mehr ertragen.

 

Es ist unsinnig, auf eine Beziehung bestehen zu wollen, die gefühlsmässig nicht mehr existiert. Auch ist es auch unsinnig, nach Schuldigen zu suchen. Um es einfach auszudrücken, wenn die Basis nicht mehr stimmt und nicht "heilbar" ist, sollte man grundsätzlich die Konsequenzen ziehen, egal wie hart es ist oder wie schwer es auch fällt.

 

Eine eheliche Beziehung nur aus dem Grunde aufrecht zu erhalten, weil die Kirche dies fordert oder weil die gesellschaftlichen Normen dies vorschreiben, wird vernünftigerweise von den Meisten (oder Allen?) nicht beachtet.

 

Übrigens, mein lieber HAbeNUs, ich weiß, von was ich schreibe. Freue dich darüber, wenn dir eine Scheidung bis jetzt erspart geblieben ist und auch weiterhin erspart bleibt, ich wünsche es dir aus tiefsten Herzen.

 

Es ist die Hölle, bescheiden ausgedrückt.

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Lieber Habenus,

 

sicher ist auch diese Geschichte Deines Bruders ein Einzelfall, sicher hat auch er nicht das Glück gehabt eine neue Liebe kennenlernen zu dürfen. Würdest Du ihm eine "gönnen" oder bist Du der Meinung er muß bis an sein Lebensende nun alleine leben. Gerade das ist doch ungerecht. Warum darf er denn nicht mehr? Warum kann ein Mensch der verlassen wird nicht mehr neu anfangen? Tut mir leid, da sehe ich nichts menschliches.

 

Heute gibt es genügend Scheidungen und auch genügend Fremdgeher in der Ehe( finde ich persönlich viel schlimmer), darum geht es mir nicht. Mit den vielen Katholiken (die ich ansprach) sind viele auch hochangesehende Pfarrer dabei die wesentlich menschlicher reagieren als manche Hardliner mit denen ich auch zu tun gehabt habe und nicht unbedingt verurteile. Ich halte es eben für richtig das man auf pastoralen seelsorglichen Ebene auf jeden! Einzelfall eingehen sollte. Es geht weder um Verharmlosung noch um Pauschalisierung, trotzdem sollen (wie auch Ratzinger in seinem Brief an Lehmann und Co schrieb) die Wiederverheirateten ganz normal in die Kirchengemeinschaft integriert werden. Sie sind von der Liebe Gottes nicht ausgeschlossen auch wenn sie eben nicht die Josefsehe einhalten.

 

Es kann doch nicht gewollt sein das die Menschen bis an ihr Lebensende alleine leben sollen, oder sollen sie etwa "nur" eine Beziehung mit Sex haben und dann regelmäßig beichten? Ist das in Ordnung?

 

Aber Habenus, jedem das seine. Mir tut Dein Bruder leid, Du kannst es in Ordnung finden. Ich bin froh das ich das Glück haben durfte einen Mann zu finden bei dessen Lieblosigkeit ich nicht ersticken mußte. Ich habe bis jetzt keinen erlebt - der meine Geschichte kennt - der mich verurteilt hat oder mir nicht Gottes Segen gegeben hat und da schließe ich meinen Bischof und auch Herrn Ratzinger mit ein. Da hat keiner ein Pauschalurteil abgegeben sondern den Einzelfall betrachtet.

 

Nur darum geht es mir, nicht einfach einen Rundumschlag verteilen und mit dem KKK wedeln.

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Liebe Omolola, liebe Katharina, liebe Sina, liebe Leute,

 

ich habe von gestern noch eine CIC-Schuld zu begleichen. Also in den Can.es 1331-1335 CIC 1987 ist geregelt, was ein Exkommunizierter darf, bzw., was er nicht mehr darf. Der Ehebruch gilt - leider - als eine sog. Beugestrafe, also als schwere Sünde, die die Exkommunikation nach sich zieht, genauso wir Mord und Götzendienst.

 

Von den Beugestrafen kann nur der Bischof oder sein "Bußkanoniker" lossprechen (siehe Can.508 §1 CIC 1987).

 

In Todesgefahr ist das, meine ich, jedem Priester gestattet.

 

Der Unterschied zwischen einem Mörder und einem Ehebrecher ist folgender:

Beide bekommen eine Chance! Der Mörder darf so lange zur Kommunion gehen, bis er wieder mordet, der Ehebrecher darf so lange zur Kommunion gehen, bis er wieder "die Ehe bricht", will sagen, mit seiner neuen "Frau" schläft.

 

Meines Erachtens ist es ein Unrecht gegenüber dem Einzelschicksal der Menschen, wenn man alle "Fälle" gleich behandelt!

 

Liebe Grüße

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Liber Stefan,

 

ich habe gelesen das Ehebrecher NICHT exkommuniziert sind (denn das bedeutet doch Ausschluß aus der Kirche, oder?) und selbst Katharinas anfängliche Zitat aus dem "Familiaris consortio": sagt eindeutig man solle sie in die Gemeinschaft miteinbinden. Oder bedeutet es "nur" den Ausschluß der Kommunion bzw. der lebensbegleitenden Sakramenten?

 

Ich habe Dir ja per Messenger geschrieben das ich die Absolution des Ehebruchs von einem normalen Priester bekommen habe, wen auch auf Erlaubnis des Bischofs hin.

 

LG Sina

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Liebe Sina,

 

ich will Dich wirklich nicht als Exkommunizierte hinstellen

aber im Can 1331 ist aufgelistet, was dem Exkommunizierten untersagt ist. Ich zähle es einmal etwas foltter auf, als es da steht:

Es ist untersagt...

 

- Dienste bei der Eucharistie auszuführen

- Sakramente zu spenden oder zu empfangen

- kirchliche Ämter zu übernehmen

 

Wenn die Exkommunikation festgestellt wurde, d.h., wenn es nicht nur eine Tatstrafe, sondern eine Spruchstrafe (mit Urteil der Rota in Rom ist), muß man

- denjenigen fernhalten von liturgischen Handlungen

- dem Exkommunizierten jegliche gewährte Privilegien und Leitungsgewalt absprechen

- dem Täter jede Weihe und jedes Amt verweigern

- dem Täter seinen Rentenanspruch streichen

 

Wie gesagt, vom Rechtstext auf die Verbote geschlossen, die einem "Ehebrecher" auferlegt werden, ist man - leider - exkommuniziert, oder nicht!?

 

Daß der Pfarrer Dir die Absolution gegeben hat, geschah ja wie Du schriebst im Auftrag des Bischofs, das ist erlaubt.

 

Liebe Grüße

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Die Kirche muß aber auch Solidarität denen entgegenbringen, die in ihrer Ehe gescheitert sind und die sich zu einer zweiten bürgerlich geschlossenen Ehe entschieden haben. Entgegen manchen Fehleinschätzungen und Fehlinformationen ist zu sagen: Geschiedene und Wiederverheiratete Geschiedene gehören zur Kirche und damit zur Pfarrgemeinde, in der sie leben. Sie sind - auch wenn ihre Mitgliedsrechte teilweise eingeschränkt sind - nicht exkommuniziert oder gar aus der Kirche ausgeschlossen; sie sind und bleiben Glieder der Kirche. Ihnen muß sich die Kirche wegen ihrer schwierigen Situation sogar in besonderer Weise zuwenden.

 

Lieber Stefan, das habe ich Dir gerade aus dem Gemeinsames Hirtenschreiben der Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen, das mal kopiert.

 

Da steht doch eindeutig das "wir" nicht exkommuniziert sind, oder??

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Lieber Stefan!

 

Fehlt jetzt eigentlich nur noch eine klitzekleine Kleinigkeit ;) ... : der Beleg dafür, daß Ehebruch mit der Exkommunikation bzw. dem Interdikt belegt wird...

Viel Spaß bei Suchen!

 

Katharina

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Ach Stefan, tue doch Katharinchen den Gefallen das sie sich wieder beruhigt ;-))

 

Ich denke das Wort Exkommunion ist eine Definitionssache oder wie kann das sein das Du den CIC zitierst und die Bischöfe Lehmann und Co. etwas anderes schreiben. Wenn Nichtzulassung zur Kommunion = Exkommunikation bedeutet hast Du recht aber so lese ich das nun mal nicht raus.

 

Ich kopiere Dir mal die Antwort von K. Ratzinger an die Bischöfe ...hier rein, hab Dir davon ja heute schon geschrieben.

 

SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE

DER KATHOLISCHEN KIRCHE

ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG

VON WIEDERVERHEIRATETEN

GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN

 

Exzellenz!

 

1. Das Internationale Jahr der Familie bietet eine wichtige Gelegenheit, die Zeugnisse der Liebe und der Sorge der Kirche für die Familie wiederzuentdecken(1) und zugleich die unschätzbaren Reichtümer der christlichen Ehe, die das Fundament der Familie bildet, erneut vorzulegen.

 

2. Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Zusammenhang die Schwierigkeiten und Leiden jener Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation(2) befinden. Die Hirten sind aufgerufen, die Liebe Christi und die mütterliche Nähe der Kirche spüren zu lassen; sie sollen sich ihrer in Liebe annehmen, sie ermahnen, auf die Barmherzigkeit Gottes zu vertrauen, und ihnen in kluger und taktvoller Weise konkrete Wege der Umkehr und der Teilnahme am Leben der kirchlichen Gemeinschaft aufzeigen(3).

 

3. Im Wissen darum, daß wahres Verständnis und echte Barmherzigkeit niemals von der Wahrheit getrennt sind(4), haben die Hirten die Pflicht, diesen Gläubigen die Lehre der Kirche bezüglich der Feier der Sakramente, besonders hinsichtlich des Kommunionempfangs in Erinnerung zu rufen. In diesem Anliegen wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Gegenden unterschiedliche pastorale Lösungen vorgeschlagen, denen zufolge zwar eine allgemeine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion nicht möglich wäre, sie aber in bestimmten Fällen zum Tisch des Herrn hinzutreten könnten, sofern sie sich in ihrem Gewissensurteil dazu ermächtigt hielten. So zum Beispiel, wenn sie ganz zu Unrecht verlassen worden wären, obwohl sie sich aufrichtig bemüht hätten, die vorausgehende Ehe zu retten, oder wenn sie von der Ungültigkeit ihrer vorausgehenden Ehe überzeugt wären, dies aber im äußeren Bereich nicht aufzeigen könnten, oder wenn sie schon einen längeren Weg der Besinnung und der Buße zurückgelegt hätten, oder auch wenn sie aus moralisch ernsthaften Gründen der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen könnten.

 

Gewissen Meinungen zufolge müßten die geschíedenen Wiederverheirateten ein Gespräch mit einem klugen und erfahrenen Priester suchen, um ihre tatsächliche Situation objektiv zu prüfen. Dieser Priester hätte aber ihre mögliche Gewissensentscheidung, zur Eucharistie hinzuzutreten, zu respektieren, ohne daß dies eine Zulassung von amtlicher Seite einschlösse.

 

In diesen und ähnlichen Fällen würde es sich um eine tolerante und wohlwollende pastorale Lösung handeln, um den unterschiedlichen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gerecht werden zu können.

 

4. Obwohl bekannt ist, daß von manchen Kirchenvätern ähnliche pastorale Lösungen vorgeschlagen und auch in der Praxis angewandt worden sind, stellten diese doch nie einen Konsens der Väter dar, bildeten in keiner Weise eine gemeinsame Lehre der Kirche und bestimmten nicht deren Disziplin. Es kommt dem universalen Lehramt der Kirche zu, in Treue zur Hl. Schrift und zur Tradition das Glaubensgut zu verkünden und authentisch auszulegen.

 

In Anbetracht der neuen, oben erwähnten pastoralen Vorschläge weiß sich diese Kongregation verpflichtet, die Lehre und Praxis der Kirche auf diesem Gebiet erneut in Erinnerung zu rufen. In Treue gegenüber dem Wort Jesu(5) hält die Kirche daran fest, daß sie eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen(6).

 

Diese Norm hat nicht den Charakter einer Strafe oder irgendeiner Diskriminierung der wiederverheirateten Geschiedenen, sie bringt vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck, die als solche den Hinzutritt zur heiligen Kommunion unmöglich macht: »Sie stehen insofern selbst ihrer Zulassung im Weg, als ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche sind, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung«(7).

 

Für die Gläubigen, die in einer solchen ehelichen Situation leben, wird der Hinzutritt zur heiligen Kommunion ausschließlich durch die sakramentale Lossprechung eröffnet, die »nur denen gewährt werden kann, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind"«(8). In diesem Fall können sie zur heiligen Kommunion hinzutreten, wobei die Pflicht aufrecht erhalten bleibt, Ärgernis zu vermeiden.

 

5. Die Lehre und Disziplin der Kirche auf diesem Gebiet sind in der Zeit nach dem Konzil ausführlich im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio vorgelegt worden. Das Mahnschreiben ruft den Hirten unter anderem ins Gedächtnis, daß sie um der Liebe zur Wahrheit willen verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden; es ermahnt sie, die wiederverheirateten Geschiedenen zu ermutigen, an verschiedenen Lebensvollzügen der Kirche teilzunehmen; zugleich bekräftigt es die beständige und allgemeine »auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen«(9) und gibt die Gründe dafür an. Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, daß diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann.

 

6. Gläubige, die wie in der Ehe mit einer Person zusammenleben, die nicht ihre rechtmäßige Ehegattin oder ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, dürfen nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten. Im Falle, daß sie dies für möglich hielten, haben die Hirten und Beichtväter wegen der Schwere der Materie und der Forderungen des geistlichen Wohls der betreffenden Personen(10) und des Allgemeinwohls der Kirche die emste Pflicht, sie zu ermahnen, daß ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht(11). Sie müssen diese Lehre zudem allen ihnen anvertrauten Gläubigen in Erinnerung rufen.

 

Dies bedeutet nicht, daß der Kirche die Situation dieser Gläubigen nicht am Herzen liege, die im übrigen nicht von der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen sind. Die Kirche bemüht sich um ihre pastorale Begleitung und lädt sie ein, am kirchlichen Leben innerhalb der Grenzen teilzunehmen, in denen dies mit den Vorraussetzungen des göttlichen Rechts vereinbar ist, über welche die Kirche keinerlei Dispensgewalt besitzt(12). Andererseits ist es notwendig, den betreffenden Gläubigen klarzumachen, daß ihre Teilnahme am Leben der Kirche nicht allein auf die Frage des Kommunionempfangs reduziert werden darf. Den Gläubigen muß geholfen werden, zu einem tieferen Verständnis vom Wert der Teilnahme am eucharistischen Opfer Christi, der geistlichen Kommunion(13), des Gebetes, der Betrachtung des Wortes Gottes, der Werke der Nächstenliebe und der Gerechtigkeit zu gelangen(14).

 

7. Die irrige Überzeugung von wiederverheirateten Geschiedenen, zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt normalerweise voraus, daß dem persönlichen Gewissen die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung(15) über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden. Eine solche Auffassung ist jedoch unzulässig(16). Die Ehe stellt nämlich wesentlich eine öffentliche Wirklichkeit dar, weil sie das Abbild der bräutlichen Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche ist und die Urzelle und einen wichtigen Faktor im Leben der staatlichen Gesellschaft bildet.

 

8. Es ist gewiß wahr, daß das Urteil, ob die Voraussetzungen für einen Hinzutritt zur Eucharistie gegeben sind, vom richtig geformten Gewissen getroffen werden muß. Es ist aber ebenso wahr, daß der Konsens, der die Ehe konstituiert, nicht eine bloße Privatentscheidung ist, weil er für jeden Partner und das Ehepaar eine spezifisch kirchliche und soziale Situation konstituiert. Das Gewissensurteil über die eigene eheliche Situation betrifft daher nicht nur die unmittelbare Beziehung zwischen Mensch und Gott, als ob man ohne die kirchliche Vermittlung, die auch die im Gewissen verbindlichen kanonischen Normen einschließt, auskommen könnte. Diesen wichtigen Aspekt nicht zu beachten, würde bedeuten, die Ehe faktisch als Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu leugnen.

 

9. Indem das Apostolische Schreiben Famliiaris consortio die Hirten darüber hinaus einlädt, die verschiedenen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gut zu unterscheiden, erinnert es auch an den Zustand jener, die die subjektive Gewissensüberzeugung haben, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war(17). Es ist unbedingt auf dem von der Kirche festgelegten Weg des äußeren Bereichs zu prüfen, ob es sich objektiv um eine ungültige Ehe handelt. Während die Disziplin der Kirche die ausschließliche Kompetenz der Ehegerichte bezüglich der Prüfung der Gültigkeit der Ehe von Katholiken bekräftigt, bietet sie auch neue Wege, um die Ungültigkeit einer vorausgehenden Verbindung zu beweisen, und zwar mit dem Ziel, jede Abweichung der Wahrheit, die im prozessualen Weg nachweisbar ist, von der objektiven, vom rechten Gewissen erkannten Wahrheit so weit wie möglich auszuschließen(18).

 

Das Befolgen des Urteils der Kirche und die Beobachtung der geltenden Disziplin bezüglich der Verbindlichkeit der für eine gültige Ehe unter Katholiken notwendigen kanonischen Form ist das, was dem geistlichen Wohl der betroffenen Gläubigen wahrhaft nützt. Die Kirche ist nämlich der Leib Christi, und Leben in der kirchlichen Gemeinschaft ist Leben im Leib Christi und Sich-Nähren vom Leib Christi. Beim Empfang des Sakramentes der Eucharistie kann die Gemeinschaft mit Christus, dem Haupt, niemals von der Gemeinschaft mit seinen Gliedern, d.h. mit seiner Kirche getrennt werden. Deshalb ist das Sakrament unserer Vereinigung mit Christus auch das Sakrament der Einheit der Kirche. Ein Kommunionempfang im Gegensatz zu den Normen der kirchlichen Gemeinschaft ist deshalb ein in sich widersprüchlicher Akt. Die sakramentale Gemeinschaft mit Christus beinhaltet den Gehorsam gegenüber der Ordnung der kirchlichen Gemeinschaft, auch wenn dies manchmal schwierig sein kann, und setzt diesen voraus; sie kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise erfolgen, wenn sich ein Glaubender, der sich Christus direkt nähern möchte, diese Ordnung nicht wahrt.

 

10. In Übereinstimmung mit dem bisher Gesagten soll ohne Einschränkung der Wunsch der Bischofssynode verwirklicht werden, den sich Papst Johannes Paul II. zu eigen gemacht hat und der mit Einsatz und lobenswerten Initiativen von seiten der Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien aufgegriffen worden ist: nämlich in fürsorgender Liebe alles zu tun, was die Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation befinden, in der Liebe zu Christus und zur Kirche bestärken kann. Nur so wird es ihnen möglich sein, die Botschaft von der christlichen Ehe uneingeschränkt anzuerkennen und die Not ihrer Situation aus dem Glauben zu bestehen. Die Pastoral wird alle Kräfte einsetzen müssen, um glaubhaft zu machen, daß es nicht um Diskrimierung geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum Willen Christi, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe als Gabe des Schöpfers zurückgegeben und neu anvertraut hat. Das Mit-Leiden und Mit-Lieben der Hirten und der Gemeinschaft der Gläubigen ist nötig, damit die betroffenen Menschen auch in ihrer Last das süße Joch und die leichte Bürde Jesu erkennen können(19). Süß und leicht ist ihre Bürde nicht dadurch, daß sie gering und unbedeutend wäre, sondern sie wird dadurch leicht, daß der Herr - und mit ihm die ganze Kirche - sie mitträgt. Zu dieser eigentlichen, in der Wahrheit wie in der Liebe gleichermaßen gründenden Hilfe hinzuführen, ist die Aufgabe der Pastoral, die mit aller Hingabe angegangen werden muß.

 

Verbunden im kollegialen Einsatz, die Wahrheit Jesu Christi im Leben und in der Praxis der Kirche aufleuchten zu lassen, bin ich in Christus Ihr

 

Joseph Kardinal Ratzinger

Präfekt

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Zitat von Sina am 20:00 - 10.Juli.2001

 

SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE

DER KATHOLISCHEN KIRCHE

ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG

VON WIEDERVERHEIRATETEN

GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN

 

Glücklicherweise handelt es sich nur um eine rechtsunverbindliche, unwirksame und im allgemeinen gegenstandslose Meinung eines zölibatär lebenden Menschen.

 

Z.d.A. oder besser in den Reißwolf.

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Wir haben in Deutschland die Zivilehe.

 

Wenn der Lauterbach unbedingt kirchlich heiraten will, dann ist er selber schuld.

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Hallo Pedrino,

 

K. Ratzinger kann sicher nicht das geltende Recht ändern. Was mir wichtig war und ist, das wir eben nicht "ausgestossen" sind. Als Katholik muß ich bei meiner Entscheidung akzeptieren das ich nicht zur Kommunion darf und ich würde es u. diesen Umständen auch nicht wollen. Mir geht es darum das wir trotzdem angenommen werden in der Gemeinde. Wie schon weiter oben erwähnt gibt es genügend Pfarrer die sich mit der Geschichte des einzelnen auseinandersetzen. Es geht nicht um die Zulassung der Kommunion sondern mir stinkt gewaltig dieses Pauschalisieren, der hat Ehebruch begangen - wie kann er nur - ohne die Hintergünde auch nur zu erfragen oder zu kennen. Ab gehts in die Schublade.

 

Mir fällt immer wieder das Sprichwort von Moussa ein, urteile nie über einen Ungläubigen...er könnte als Gläubiger sterben etc... Genauso sollten wir niemanden aburteilen der in seinem Leben eben auch diese schmerzliche Erfahrung machen mußte und sich anders entschieden hat als alleine zu bleiben.

 

Ich bin mir auch ziemlich sicher das, wenn man sich mit K. Ratzinger privat über diese Geschichte unterhalten hätte, er nicht mit diesem Text geantwortet hätte sondern die richtigen pastoralen seelsorglichen Worte gewählt hätte...

 

Aber zurück zum eigentlichen Thema...

 

Was mich interessieren würde, warum ist die Segnungsfeier nicht gestattet?

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Zitat von Ute am 22:25 - 10.Juli.2001

Wir haben in Deutschland die Zivilehe.

 

Wenn der Lauterbach unbedingt kirchlich heiraten will, dann ist er selber schuld.


 

Genau! Wer seine privaten Dinge von höheren Mächten absegnen lassen möchte, soll sich hinterher nicht über die Regeln der höheren Mächte beschweren.

 

Wenn ein/e geschiedener Katholik/in irgendwann wieder heiraten möchte, dann steht er jedoch vor einer interessanten Entscheidung: Lebe ich mit mit meinem neuem Partner in Sünde oder bleibe ich weiterhin allein?

 

Das ist die alte, unfaire Entscheidung, vor der gläubige Menschen schon immer standen: Entscheide ich micht für dieses Leben oder für das Jenseits? Bin ich den Menschen, die ich liebe, gebenüber loyal, oder meinem Gott, der will, dass ich den Rest meines Lebens in Einsamkeit verbringe?

 

Selbst wenn man an den christlichen Gott glaubt, in bestimmten Lebenssituationen kann man gar nicht anders, als zu denken: Was für einen bescheuerten Gott habe ich mir da angelacht. Wenn man sich zusätzlich noch den falschen Ehepartner angelacht hat, sitzt man doppelt in der Jauche.

 

Aber was solls: Wer als Katholik den Mut zur Ehe-Scheidung hat, der wird auch den nächsten Schritt wagen: Die Scheidung von der katholischen Kirche.

 

 

Gruß

Stefan

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Zitat von Sina am 22:51 - 10.Juli.2001

 

Was mich interessieren würde, warum ist die Segnungsfeier nicht gestattet?

 

Liebe Sina,

 

vielleicht hilft dir dies weiter:

 

http://www.bnv-bamberg.de/home/ba1654/wogofuerwg.htm

 

Wenn Geschiedene wieder heiraten:

Wort-Gottes-Feier - ja, Segnungsfeier - nein

 

Die rechtlichen Verlautbarungen für diesen Fall sprechen eine eindeutige Sprache.

"Familiaris consortio"

 

http://www.stjosef.at/dokumente/familiaris_consortio.htm

 

verbietet in Nr. 84 jede liturgische Handlung mit der Begründung, sie würde den Eindruck einer neuen, sakramental gültigen Eheschließung erwecken. Auch die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz, die einen Zutritt wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten unter bestimmten Voraussetzungen für möglich halten, lehnen eine öffentliche liturgische Feier für Geschiedene, die sich wieder verheiraten, ab.

Liturgisch bedenklich ist in meinen Augen gerade die Handlung, um deretwillen in der Regel eine solche Feier veranstaltet wird - die Segnung des Paares. Warum gerade die Segnung?

Als konstitutiv für die Ehe gilt aus kirchenrechtlicher Sicht die Konsenserklärung des Brautpaares, die der Priester oder Diakon in Gegenwart von wenigstens zwei Zeugen entgegennimmt. Aber das ist die kirchenrechtliche Sichtweise! Die Trauungsliturgie erreicht ihre Vollform erst dann, wenn sie das Große Segensgebet über die Brautleute umfasst. Dieses Große Segensgebet ist eigentlicher Mittelpunkt und Kernhandlung der Trauungsliturgie. Das aktuelle Lebensereignis - ein Mann und eine Frau haben einander zur Ehe gefunden - wird als ein Handeln Gottes selbst gedeutet und proklamiert und die Fortsetzung dieses Heilshandelns Gottes hic et nunc in die Zukunft hinein erbeten. Die Verlautbarung dieses Großen Gebetes durch den Amtsträger geschieht im Wort und Zeichenhandlung (Handauflegung).

Diese herausragende Bedeutung des Trauungssegens verbietet in meinen Augen eine liturgische Feier, in deren Mittelpunkt eine ausdrückliche Segnung des Paares (fast wie bei einer "normalen" Trauung) steht - auch wenn den Betroffenen diese Bedeutung des Großen Segensgebetes nicht bewusst ist. Vor allem wenn weitere irritierende Äußerlichkeiten, z.B. Brautkleid oder Ringsegnung, hinzutreten, ist nämlich die Verwirrung perfekt.

Mit dieser Zurückweisung einer Segnung will ich aber nicht zum Ausdruck bringen, dass anlässlich einer standesamtlichen Wiederheirat jede Form von Liturgie unmöglich ist.

Die oberrheinischen Bischöfe schlagen das gemeinsame Gebet mit den betroffenen Ehepartnern vor, das - so sagen sie - viele Formen haben könne. Man könne z.B. an das persönliche Gebet, eine Einladung zu den Gemeindegottesdiensten (die nach ihrer Auffassung, dass Wiederverheiratete aufgrund eines Gewissensentscheides zur Kommunion hinzutreten können, Sinn hat) und an die besondere Fürbitte denken. Man könne seine Anteilnahme auch durch Besuche, Gespräche oder Briefe bezeugen.

Außerdem habe ich den Vorschlag gefunden, anlässlich einer privaten Feier Symbole zu segnen, die im gemeinsamen Leben eine Bedeutung haben (z.B. eine Kerze oder ein Wohnungskreuz).

Auf Ablehnung stoßen bei den oberrheinischen Bischöfen rituelle, ausgeformte Gebete, die einen amtlichen Akt nahelegen, "weil Fehlinterpretationen in solchen Situationen fast unvermeidlich sind. Dies gilt besonders für eigene Eucharistiefeiern, wenn sie zu einer besonderen Zeit, nämlich im Zusammenhang mit der standesamtlichen Eheschließung, angesetzt werden. Im Interesse einer differenzierten Pastoral kann und muß der Seelsorger auf öffentliche Auftritte dieser Art verzichten. Betroffene dürfen dies von ihm nicht verlangen."

Auch der Bamberger Erzbischof hat den Antrag der Delegierten des Bamberger Pastoralgesprächs zur Erstellung einer Arbeitshilfe mit Beispielen von Segensgebeten nicht angenommen und sich dabei auf die schon zitierte Stelle in "Familiaris consortio" berufen. Aber er schreibt weiter: "Dabei soll nicht ausgeschlossen sein, dass sich der Priester mit den Betroffenen und ihren Angehörigen in den Tagen, die einer Ziviltrauung vorausgehen oder folgen, zum gemeinsamen Gebet im privaten Rahmen zusammenfindet." Ich interpretiere diese Aussage so, dass die neuen Partner, deren Angehörige und der Seelsorger sich auch in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Ziviltrauung zum gemeinsamen Gebet versammeln dürfen. Der Versammlungsort für dieses private Gebet beschränkt sich offensichtlich nicht auf die private Wohnung. Die Formulierung schließt dem Wortlaut nach nicht aus, dass dieses gemeinsame Gebet z.B. in einer privaten Kapelle stattfinden kann; es muss eben "im privaten Rahmen" geschehen, d.h. nur mit den nächsten Angehörigen.

Wie schon kurz begründet, lehne ich persönlich eine Feier, in deren Mittelpunkt eine spezielle Segnung der Betroffenen steht, ab. Mir gefällt auch nicht, wenn in der Überschrift solcher Entwürfe der Begriff "Segensfeiern" auftaucht. Von den fünf Entwürfen, die mir vorliegen, wird der Entwurf von der Studientagung "Geschiedenenpastoral" in Österreich <entwurf.htm> am ehesten den Vorgaben der Bischöfe gerecht. Falls jemand Interesse an den anderen Entwürfen hat, möge er sich mit mir in Verbindung setzen (alfred.beyer@bnv-bamberg.de <mailto:alfred.beyer@bnv-bamberg.de&gt

 

Entwurf für Studientagung "Geschiedenenpastoral in Österreich"

15. Oktober 1992

 

WORTGOTTESDIENST FÜR PAARE,

DIE KEINE KIRCHLICHE EHE SCHLIESSEN KÖNNEN

 

 

Dieser Ritus soll dem zweifachen Anliegen Rechnung tragen, das Papst Johannes Paul II. in Familiaris consortio den Seelsorgern ans Herz legt: Einerseits soll die Kirche den wiederverheirateten Geschiedenen in fürsorgender Liebe beistehen, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, andererseits darf durch keine liturgische Handlung der Eindruck einer neuen sakramental gültigen Ehe erweckt werden, damit es nicht zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe kommt.

1. Eingangslied

Zur Auswahl:

GL 258 Lobe den Herren

GL 270 Kommt herbei, singt dem Herrn

GL 474 Nun jauchzt dem Herren, alle Welt

GL 291 Wer unterm Schutz des Höchsten steht

Liederbuch Religion (LR) 233 Unser Leben sei ein Fest - s. Anhang

LR 243 Dass du mich einstimmen lässt, 1., 3. - 6. Strophe - s. Anhang

2. Begrüßung und Eröffnung

Priester: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl. Geistes. Amen.

Der Herr sei mit euch.

Alle: Und mit deinem Geiste.

Priester: Liebe Schwestern und Brüder. ich begrüße Sie alle hier in unserer Kirche und lade Sie ein, mit und für Frau und Herrn N. zu beten und den Segen Gottes für ihren weiteren Lebensweg zu erbitten.

3. Tauferinnerung und Besinnung

Priester: Das gemeinsame Band, das uns alle miteinander verbindet, ist die Taufe, in der uns Gott ausdrücklich als seine Töchter und Söhne annimmt. Auch Sie beide haben beim Empfang dieses Sakramentes Gottes Zusage erhalten dass er Ihnen mit seiner Hilfe beisteht und Sie begleitet in allen Phasen Ihres Lebens, in guten und bösen Tagen.

Wenn Sie an diese Liebe Gottes für Ihr Leben glauben, erneuern Sie Ihr Ja zur Taufe, indem Sie einander mit dem geweihten Wasser ein Kreuz auf die Stirne zeichen.

Instrumentalmusik

Priester: Und nun wollen wir unseren bisherigen Weg durch die schon gelebten Jahrzehnte bedenken, um zu entdecken, auf welche Weise Gott uns nahe gewesen ist.

Lektor: Durch andere Menschen wurde uns von Kindheit an Liebe geschenkt, durch andere Menschen sind wir auch belastet worden. (Pause)

Priester: In Jesus ist Gott Mensch geworden, um in uns die Kraft der Liebe zu stärken. Herr, erbarme dich unser.

Alle: Herr, erbarme dich unser.

Wenn es gesungen wird:

GL 358/3 oder 458/3 oder 429 oder 433 oder 463

LR 250 Hab Erbarmen Herr - s. Anhang

LR 254 Herr, erbarme dich unser - s. Anhang

Lektor: Unsere menschliche Freiheit hat uns in allen Lebensbereichen herausgefordert, Verantwortung zu übernehmen, auch wenn wir nicht in der Lage waren, alle Zusammenhänge zu durchschauen oder mögliche Entwicklungen in der Zukunft zu erkennen. (Pause)

Priester: Jesus hat bei allen Begegnungen Menschen zum Guten ermutigt und ihnen über das Versagen hinweg einen Neuanfang geschenkt. Herr, erbarme dich unser.

Alle: Herr, erbarme dich unser.

Lektor: Wenn unsere Hoffnungen enttäuscht wurden, haben wir Leid empfunden und waren darauf angewiesen, dass uns gute Menschen Zuversicht vermitteln. (Pause)

Priester: Jesus hat uns durch sein Verhalten gezeigt, dass alle, die ein Leid tragen, dem Herzen Gottes besonders nahestehen, und seliggepriesen hat er die Barmherzigen und jene, die anderen zu einem Leben in Frieden verhelfen. Herr, erbarme dich unser.

Alle: Herr, erbarme dich unser.

Priester: Gütiger Gott, wir glauben, dass du uns liebst, auch wenn wir die verschlungenen Wege unseres Lebens nicht verstehen. Wir danken dir für deine immerwährende Nähe und bitten dich: Vergib uns unsere Schuld, so wie auch wir bereit sind, allen zu vergeben, die uns Unrecht getan haben. Lass uns über alles Dunkle hinweg Freude am Leben finden, damit wir dir mit einem befreiten Herzen dienen können. Darum bitten wir durch Jesus Christus, deinen Sohn, unsern Herrn und Gott, der mit dir in der Einheit des Hl. Geistes lebt und liebt in Ewigkeit.

Alle: Amen

4. Lied

Zur Auswahl:

GL 280 Preiset den Herrn, 1. - 4. Strophe

GL 751 Dies ist mein Gebot (Kv) - Psalmverse in Auswahl

GL 637 Lasst uns loben

GL 687 Dein Wort ist Licht und Wahrheit (Kv)

LR 379 Ich möcht', dass einer mit mir geht - s. Anhang

LR 62 Herr, wenn es stimmt - s. Anhang

LR 246 Lasst uns miteinander - s. Anhang

5. Wort Gottes

Vorschlag geeigneter Texte:

Num 6,22-27 / Jes 57,15-19 / Mt 5,13-16 / Mt 22.35-40 / Mk 4,35-41

Joh 13,1-15 / Joh 15,1-11 / Joh 15.12-17 / Joh 17,20-23 / Rom 8,31b-35. 37-39

Eph 4,23-24. 32-5,2 / Phil 4,6-9 / Kol 3,12-15 / 1 Petr 1,3-9 / 1 Joh 4,9-15

6. Ansprache

7. Segnung einer Kerze

Priester: Gepriesen bist du, Herr, unser Gott. Wir danken dir, lebendiger Gott für deinen Sohn, das wahre Licht der Welt. Wir loben dich.

Alle; Wir preisen dich.

Priester: Wir danken dir für seine Liebe, durch die er das menschliche Leben erhält. Wir loben dich.

Alle: Wir preisen dich.

Priester: Wir danken dir, dass du durch Christus die Verbindung von Mann und Frau zum Zeichen deiner Liebe gemacht hast. Wir loben dich.

Alle: Wir preisen dich.

Priester: Ehre sei dem Vater und dem Sohn und. dem Heiligen Geist.

Alle: Wie im Anfang so auch jetzt und alle Zeit und in Ewigkeit. Amen.

Priester: Lasst uns beten. Ewiger Gott, bei dir finden wir Liebe und Geborgenheit. Darum kommen Frau und Herr N. zu dir, der du alles Leben erhellst. Wir bitten dich, segne diese Kerze. Wie ihr Schein das Dunkel erhellt, so erleuchte du ihren Lebensweg. Sei du Licht für diese Partner, damit sie dich in glücklichen Tagen loben, in der Not sich bei dir aufrichten und in allem, was sie tun, deine stützende Nähe erfahren. Hilf, dass sie sich in deinem Licht bergen und stärken. Gib, dass sie auch einander das Leben erhellen und gemeinsam das Ziel ihres Lebens finden. Darum bitten wir dich durch Christus, unseren Herrn. Amen.

8. Lied

Zur Auswahl:

GL 267 Nun danket all

GL 268 Singt dem Herrn ein neues Lied

GL 269 Nun saget Dank und lobt den Herren

GL 283 Danket, danket dem Herrn (Kanon)

GL 298 Herr, unser Herr, wie bist du zugegen

GL 301 Herr, deine Güte 1., 2., 5. Strophe

GL 851 Herr, ich bin dein Eigentum

LR 79 Ubi Caritas (Kv-Taize) - s. Anhang

LR 76 Ins Wasser fällt ein Stein - s. Anhang

LR 72 Dies ist mein Gebot ... dass die Freude in euch sei - s. Anhang

LR 54 Von guten Mächten treu und still umgeben (Auswahl) - s. Anhang

9. Friedensgruß

Priester: Der Herr hat seinen Freunden den Frieden versprochen. So beten wir zu Jesus Christus:

Schaue nicht auf unsere menschlichen Schwächen, sondern auf den guten Willen und den Glauben aller, die hier versammelt sind. Schenke Frau und Herrn N. und der ganzen Feiergemeinde deine Versöhnung und deinen Frieden. Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch.

Alle: Und mit deinem Geiste.

Priester: Gebt einander ein Zeichen des Friedens und der Versöhnung.

10. Fürbitten (zur Auswahl)

Priester: Lasset uns nun Gott, dem gütigen Vater, unsere Bitten vortragen.

- Gott, der du unsere Enttäuschungen aufsprengst und unser Leben weit und hell machst: Lass unsre Liebe zum Zeichen werden, dass deine Gnade uns alle umfängt und dass du alles menschliche Glück mitträgst und vollendest.

- Gott, wir wissen uns von dir getragen und in dir geborgen: Lass alle, die an dieser Feier teilnehmen, vollendet werden in deinem Reich.

- Gott, du lädst alle Menschen ein zum himmlischen Hochzeitsmahl: Lass uns sicher werden in der Hoffnung, dass alles irdische Glück seine Vollendung findet in dir.

- Gott, du Urbild der Liebe, überwinde du unsere menschliche Unvollkommenheit und lass uns zur vollen Entfaltung der Liebe und Treue kommen.

- Gott, du unerschöpfliche Quelle lebendigen Wassers: Lass uns nie müde werden, dass wir unsere Nächsten und alle, für die wir Sorge tragen, lieben, wie du uns geliebt hast.

- Gott, du hältst uns in deiner Hand über den Tod hinaus: Lass uns alle Grenzen überschreiten, die uns hindern, die Liebe zu leben nach dem Vorbild deines Sohnes.

- Gott, die Treue deiner Liebe ist ohne Grenzen. Vollende, was unserer Liebe fehlt, dass sie uns und anderen zum Zeichen wird für deine unendliche Güte.

Fürbitten, die von den Partnern selbst gesprochen werden können:

- Vater im Himmel, nimm hinweg von uns alle Unsicherheit und Zweifel und lass unseren gemeinsamen Lebensweg für uns und für andere zum Zeichen werden, dass das Licht deiner Gnade aufstrahlt über jedem von uns und dass wir alle vollendet werden in dir.

- Gott, dir ist nichts verborgen in unserem Leben. Lass uns, auch wenn wir unbekannte und dunkle Seiten an uns entdecken, in unserer Liebe weiterwachsen und stärke unser Vertrauen zueinander.

- Gott, du Quell der Freude und der Vollkommenheit. Vollende du unser Bemühen, wenn die Möglichkelten unserer Zärtlichkeit und Hingabe nicht ausreichen, die Bitterkeit zurückgewiesener Liebe und den Schmerz enttäuschter Hoffnunger zu läutern und zu wandeln.

- Gott, du Hüter unseres Lebens, halte deine Hand über uns, auch wenn unsere Pläne zerbrechen und die Mühsal des Alltags Schatten wirft über unsere Beziehung.

Weitere Fürbitten für andere Menschengruppen:

- Wir beten für die Angehörigen und Freunde: Gott, wir bitten dich, lass alle, auch die, die heute nicht unter uns sind, erfahren, dass uns deine schützende Liebe umfängt.

- Wir beten für jene, die in ihren Beziehungen Schwierigkeiten haben: Gott, wir bitten dich, stärke uns in der Gewissheit, dass alle Zerbrechlichkeit menschlicher Zuneigung umfangen wird von der bleibenden Zusage deiner Liebe.

- Wir beten für die verstorbenen Freunde und Verwandten: Gott, wir bitten dich, vollende alle, die mit uns unterwegs waren, in deiner Güte und nimm sie auf in die ewige Heimat.

- Wir beten für die Alleinstehenden und die Einsamen: Gott, wir bitten dich, stütze alle, die die liebende Nähe eines Menschen entbehren, durch die beglückende Kraft deiner bergenden Liebe.

Priester: Lasst uns nun gemeinsam so beten, wie uns der Herr zu beten gelehrt hat.

Alle: Vater unser ...

11. Segen

Priester: Der gütige Gott segne euch.

Er schenke euch ein versöhntes Herz, wenn ihr an die Vergangenheit denkt.

Er gebe euch die nötige Kraft, um die Aufgaben der Gegenwart zu bewältigen.

Er möge euch mit Hoffnung erfüllen, damit ihr vertrauensvoll in die Zukunft gehen könnt.

Dies gewähre euch der dreieinige Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist.

Alle: Amen

 

 

(Geändert von pedrino um 8:45 - 11.Juli.2001)

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Zur Frage, ob Segnungsfeiern erlaubt sind, sei eine kleine Anekdote niedergeschrieben.

 

Mein Heimatpfarrer war früher Bischöflicher Kaplan und schließlich Pfarrer und Dechant. Irgendwann ließ sich seine Pfarrsekretärin aus schwerwiegenden Gründen scheiden und wollte dann später nochmals heiraten und bat den Pfarrer um eine Segnungsfeier.

Der Pfarrer war einverstanden, bat nur darum, daß die "Braut" nicht unbedingt in Weiß kommt...

Die Pfarrsekretärin fürchtete um ihren Job, wenn sie nochmals heiratet - und vor der Hochzeit kam auch prompt ein Brief aus dem BGV, der ihr quasi die Entlassung androhte, falls sie nochmals heiraten würde.

Daraufhin fuhr mein Pfarrer ins BGV und hat dem Generalvikar gesagt, wenn die Frau gehen muß, geht er mit!

Der Generalvikar hat nichts mehr gesagt, die Segnungsfeier hat fast wie geplant stattgefunden, es gab nur zwei Besonderheiten:

1. Mein Heimatpfarrer hat sich - was sonst nie seine Art ist - seine Predigt schriftlich verfaßt, damit ihm niemand durch die Wortwahl einen Strick drehen kann.

2. Die "Braut" kam doch in weiß, sie beteuerte dem Pfarrer, sie konnte nicht anders...

 

Liebe Grüße

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Danke Euch beiden :-))

 

Also Pedrino, das ist doch eine Alternative und könnte doch für die Lauterbachs eine Möglichkeit sein, oder? Ich hab es mir mal abgespeichert.

 

LG Sina

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Zitat von Sina am 12:56 - 11.Juli.2001

Danke Euch beiden :-))

 

Also Pedrino, das ist doch eine Alternative und könnte doch für die Lauterbachs eine Möglichkeit sein, oder? Ich hab es mir mal abgespeichert.

 

LG Sina

 

Liebe Sina,

 

ganz unter uns gesagt (geschrieben).

 

Der Lauterbach soll das Tun, was er sonst auch macht, nämlich das, was er für richtig hält.

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Ja Lauterbach ist ja auch nur ein Beispiel :-))) aber ich hatte den Eindruck das seine zukünftige Frau etwas daran liegen würde - ob nun aus religiösen Gründen oder wegen der Feierlichkeit - kann ich natürlich nicht beurteilen...

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Also liebe Katharina!

 

Wenn Du umbedingt meinst, ich müsse mich entschuldigen, dann tue ich das, ich weiß aber nicht wofür!?

 

Ich habe - wenn Du es noch einmal nachlesen würdest - lediglich rückgeschlossen, von dem, was einen Exkommunizierten ausmacht und dem, was einem "Ehebrecher" nicht erlaubt ist, daß ein Ehebrecher ein Exkommunizierter ist.

 

Liebe Katharina!

Wenn Du meinst, Du findest einen Canon, in dem deutlich wird, daß ein Mörder exkommuniziert ist, dann schreib ihn mir bitte! Oder ist ein Mörder auch nicht exkommuniziert.

 

Es ist wirklich nie mein Ziel gewesen, zu beweisen, daß Ehebrecher Exkommunizierte sind. Das widerspräche auch meiner Grundhaltung, die ich weiter oben deutlich gemacht habe. Würdest Du etwas aufmerksamer meine Beiträge lesen, so hättest Du diesen Sachverhalt wohl mitbekommen.

 

Insgesamt muß ich doch sagen, daß Deine "Argumentation" in ein paar gewissen Threads sehr zu wünschen übrig läßt. Ich bin etwas enttäuscht von Dir.

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Zitat von Stefan Mellentin am 10:11 - 9.Juli.2001


Zitat von omolola am 10:04 - 9.Juli.2001

Zitat: "Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung. "

 

 

Könnte mir jemand diese Textpassage bitte genauer erklären.

Welche Bibelstellen sind hier gemeint?

Die Bibelstelle "Jesus der Bräutigam- die Kirche die Braut"? Oder andere?

 

Dass ein Ehebund unauflöslich ist, verstehe ich. Und dass eine Wiederheirat nicht anerkannt werden kann auch. Aber warum dieser Ausschluß von der Eucharestie.

Ich hatte bisher die Vorstellung, dass durch die Verbindung mit dem Leib Christi eine innere Stärkung und Heilung der Person stattfinden kann. Brauchen dann "Sünder" nicht erst recht diese Stärkung?

 

Wie begründet die Kirche diesen Ausschluß genau?

 

Vielen Dank für Eure Antwort!

 

Omolola


 

 

Liebe omolola!

 

Der Ehebruch ist eine der Sünden, die die Kirche früher als "Totsünden" bezeichnet hat. Heute sind die Totsünden abgeschafft    
es gibt nur noch die "schweren Sünden". Dazu zählen Götzendienst, Mord und Ehebruch.

Wer eine dieser schweren Sünden begangen hat, ist vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.
Diese schweren Sünden bedürfen der Beichte, z.T. sogar beim Bischof, denn es gibt einige Dinge, bei denen die Beichtvollmacht der Priester nicht ausreicht. Ich meine, das sind die drei schweren Sünden.

Als Belegstelle könnte man anführen:

"Wer eine Frau aus der Ehe entläßt, begeht Ehebruch, wer eine aus der Ehe entlassene heiratet begeht Ehebruch..."

 

Ich weiß nicht genau, wo das steht, bei Mt oder Mk !?

 

Liebe Grüße

 


(Hervorhebungen durch mich)

 

Lieber Stefan!

 

>>Also liebe Katharina!

 

Wenn Du umbedingt meinst, ich müsse mich entschuldigen, dann tue ich das, ich weiß aber nicht wofür!? <<

 

Ich hatte  Dich eigentlich gar nicht dazu aufgefordert , Dich zu entschuldigen. (Und, ganz im Vertrauen: eine solche "Entschuldigung", die nur halbherzig ausgesprochen wurde, weil ihr im Prinzip die Grundlage des Verständnisses fehlt, nähme ich bei meinen Kindern zum Beispiel nicht an).

 

Es ging mir lediglich darum, klarzustellen, daß eine schwere Sünde, wie sie der Ehebruch darstellt, selbstverständlich von einem normalen Priester vergeben werden kann. In Deinem Posting vom 9.Juli behauptest Du aber etwas anderes, und ich finde es wirklich schade, daß ein angehender Priester sich zu fein ist, dieses Mißverständnis aufzuklären.

Ich möchte nicht polemisch werden, Stefan, aber ich denke, im Interesse der Kirche ist es doch wichtig, daß man sie nicht in einem falschen Licht darstellt.

 

Jedenfalls weiß ich jetzt, bei wem ich ganz bestimmt nicht zur Beichte gehen würde: Bei jemandem, bei dem ich Angst  haben müßte, schon bevor ich das erste Wort gesprochen hätte, aus dem Beichtstuhl zu fliegen mit dem Hinweis, ich solle mich doch an den Bischof oder an den Papst wenden.

Das nur noch kurz zu Deiner Auffassung von "Pastoral".

 

Katharina

 

 

(Geändert von Katharina um 12:15 - 12.Juli.2001)

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