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Mißtrauensantrag gegen Elternbeirat?


Martin

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Eine Frage, die mich beschäftigt und zu der ich keine Antwort finde. Ist es möglich, dass die Eltern der Kinder einer Schulklasse gegen den Elternbeirat der Klasse einen "Mißtrauensantrag" stellen, um ihn aus dem Amt zu "wählen"?

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Hast Du schon in das Hessische Schulgesetz (§§ 100-113) geschaut?

 

Ich finde dort auch nur, daß nach § 102 Abs. 1 Satz 2 Hess. Schulgesetz nur ausscheidet, wer vom Amt zurücktritt oder die Wählbarkeit verliert. (Mal abgesehen von Verstößen nach § 103).

 

Ihr könnt wohl nur "moralischen" Druck organisieren, daß sie zurücktreten.

1/5 der Eltern können verlangen, daß eine Elternversammlung einberufen wird (§ 107 Abs. 2).

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Geht es um den Elternbeirat der Schule (Threadtitel) oder um den der Klasse (posting-Text)? Das ist nicht klar.

 

Warum sollte man diese Leute abwählen/absetzen wollen? Mit den Lehrern zu reden ist jederzeit auch unter Umgehung dieser Leute möglich. Außerdem gibt es im nächsten Schuljahr wieder neue Wahlen - niemand muß dieselben Leute wiederwählen, und das Schuljahr ist zum größten Teil schon vorbei.

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Martin, ich habe mir erlaubt, den Threadtitel entsprechend abzuändern. wenn Du das nicht möchtest, setze ich das "Schul" wieder ein.

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Elternbeirat absetzen - wozu bloss soll das denn gut sein?

 

Willst Du etwa selber gewählt werden - oder verbreiten die antikatholische Schriften :biggrin: ?

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Ich selbst bin nicht betroffen und die Richtung ist umgekehrt, Monster.

Wie? Sollen sie abgesägt werden, weil sie katholische Schriften verbreiten?

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Nein, nein, keine Verbreitung katholischer Schriften.

 

Einige Eltern möchten gerne den Lehrern wegen jedem Kleinkram gleich an die Karre fahren (z.B. zu viele Hausaufgaben). Briefe schreiben reicht denen nicht mehr, deswegen möchten sie gerne den Elternbeirat aus dem Weg räumen, um selber mehr "Rechte" zu haben. Ich frage mich aber, ob das überhaupt geht - ich habe jedenfalls im Schulgesetz nichts darüber gelesen, an der Schule kam das auch noch nicht vor, alle fragen sich, wie das gehen soll.

 

Und die Eltern wollen einen Elternabend haben und bestehen darauf, den Elternbeirat abzuwählen (ob sich eine Mehrheit dafür findet sei mal dahingestellt, ich denke nicht), aber niemand hat bisher im Gesetz etwas gefunden, das darauf hindeutet, dass dies überhaupt möglich ist, wenn der Elternbeirat nicht freiwillig zurücktritt.

 

Mobbing wird schon probiert, aber bisher ist der Elternbeirat noch standhaft.

 

Sachen gibt es!

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Klingt nach üblen, gewöhnlichen Machtspielchen. Sollen sie doch eine Elternbeiratssitzung einberufen und die Sache durchdiskutieren. Solange der amtierende Elternbeirat nicht umzieht oder zurücktritt, gibt es keine Möglichkeit, ihn abzusägen - und dem Lehrer am Zeug flicken können die Querulanten auch mit Diesntaufsichtsbeschwerden und solchem Mist.

 

Als Elternbeirat hat man dem Lehrer gegenüber nicht mehr Rechte - vielleicht geht es hier gewissen Leuten auch eigentlich nur um Pöstchen. "Zu viele Hausaufgaben" sind eine Sache, die jedes Elternteil und jeder Schüler auch dem Lehrer direkt vortragen kann, wozu sind schließlich Sprechstunden da? Und wozu gibt es Telefon?

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Guest Ketelhohn

Ich pflichte bei, Lucia. Im übrigen sollten die Eltern besser ihre Kinder erziehen als die Lehrer.

Das ist der Typ Eltern mit 1,3 Hätschelpuppen zu Hause. Und drei bis vier Fernsehern.

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