Petrus Posted July 28, 2015 Report Share Posted July 28, 2015 ich lebe, und es geht mir gut. irgendwie meinen die Kirchen oder die caritas, ich sollte da was machen. patientenverfügung? soll ich dann alles der kirche überschreiben? wie üblich, wenn ihr mich in die Katakombe verschiebt, werde ich nicht mehr antworten, darauf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
GermanHeretic Posted July 28, 2015 Report Share Posted July 28, 2015 Braucht man. Besonders, wenn man sich verbrennen lassen will. Das sollte dann nämlich da drin stehen, bevor einen der Staat in einem anonymen Erdloch verbuddelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lothar1962 Posted July 28, 2015 Report Share Posted July 28, 2015 patientenverfügung? soll ich dann alles der kirche überschreiben? Wichtiger ist eine Vorsorgefollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Dann darf derjenige oder diejenige, die Du bevollmächtigt hast, darüber entscheiden. Und ob Du das der Kirche überschreiben solltest? Das weiß ich doch nicht. Ich neige eher zu Zustiftungen, also zu einer Zuwendung in den Grundstock einer Stiftung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted July 28, 2015 Report Share Posted July 28, 2015 Wer ohne nahe Angehörige lebt, sollte das Thema ernst nehmen. Nicht mal so sehr wegen Abschalten von Geräten, sondern die Tücken des Alltags müssen irgendwie weitergehen, wenn man mal drei Monate im Koma liegt. Ohne Vorsorgevollmacht für einen Vertrauten erhält dieser nicht mal Zutritt zum Krankenbett, keine Informationen etc. Wichtig ist auch, ggf. eine Bankvollmacht extra zu erteilen, viele Banken machen (trotz gegenläufiger Rechtsprechung) sonst Schwierigkeiten und wenn dann keine Rechnungen bezahlt werden können, findet man nach der Genesung schon teure gelbe Briefe vor... Die Wünsche zur Beerdigung schreiben viele ins Testament. Nur, wenn es dumm läuft, wird das erst spät aufgefunden und eröffnet, da ist die Beerdigung längst gelaufen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted July 28, 2015 Report Share Posted July 28, 2015 patientenverfügung? soll ich dann alles der kirche überschreiben? Wichtiger ist eine Vorsorgefollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Dann darf derjenige oder diejenige, die Du bevollmächtigt hast, darüber entscheiden. Und ob Du das der Kirche überschreiben solltest? Das weiß ich doch nicht. Ich neige eher zu Zustiftungen, also zu einer Zuwendung in den Grundstock einer Stiftung. Die Vorsorgevollmacht hat auch Tücken. Wenn zwischendurch in Unkenntnis der Vorsorgevollmacht doch ein Betreuer bestellt wird, kann der die Vorsorgevollmacht widerrufen. Es ist also sehr zweckmäßig, die gesamte Patientenverfügung (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eigentliche Patientenverfügung) bei dem dafür bestehenden Register zu hinterlegen. Das fragen Betreuungsgerichte nämlich ab. - Die Verfügung über das hinterlassene Vermögen gehört nicht zum Aufgabenkreis des Vorsorgebevollmächtigten, das wäre im Testament festzulegen. Die gleiche Person könnte dann auch Testamentsvollstrecker sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
asia Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Oh je! Und schon wieder erinnert mich jemand an die "man müsste mal Liste". 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
rince Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Ja. Sollte man machen. Und wie Asia habe ich das Problem, dass das nicht oben auf der Prioritätenliste steht, und ich wahrscheinlich auch nächstes Jahr weder Testament noch Patientenverfügung habe... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lothar1962 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Es ist also sehr zweckmäßig,... ... einen Notar aufzusuchen. Manchmal halte sogar ich es für zielführend, einem Juristen Geld zu geben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
asia Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Ja. Sollte man machen. Und wie Asia habe ich das Problem, dass das nicht oben auf der Prioritätenliste steht, und ich wahrscheinlich auch nächstes Jahr weder Testament noch Patientenverfügung habe... Exakt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasB. Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 soll ich dann alles der kirche überschreiben? Nein. Mir! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Petrus Posted July 29, 2015 Author Report Share Posted July 29, 2015 soll ich dann alles der kirche überschreiben? Nein. Mir! darüber müßte ich erstmal mit meiner Frau ausführlich sprechen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
asia Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Wenn deine Frau noch zum Reden da ist, brauchst du's doch auch nicht der Kirche zu überschreiben! Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Es ist also sehr zweckmäßig,... ... einen Notar aufzusuchen. Manchmal halte sogar ich es für zielführend, einem Juristen Geld zu geben. Das ist nicht erforderlich. Es gibt dazu gute Vorlagen, zB hier: http://www.bmjv.de/DE/Themen/Gesellschaft/Patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html- Es gibt auch was explizit Christliches bei der DBK, da fehlen im Formular aber die Alltags- und Bankgeschäfte. Deshalb nur eingeschränkt zu empfehlen. Man kann durchaus auch zwei Personen gemeinsam als Bevollmächtigte einsetzen. (Sie müssen aber dann gemeinsam verfügbar sein.) Die Auswahl der richtigen Person ist nicht einfach: sie sollte einigermaßen fit, psychisch belastbar, pragmatisch, geschäftskundig und natürlich vertrauenswürdig sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 soll ich dann alles der kirche überschreiben? Nein. Mir! darüber müßte ich erstmal mit meiner Frau ausführlich sprechen. Na, wenn er die Witwe gleich mit übernimmt, wäre das doch eine gute Lösung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Vor allem aber sollte man mit den Bevollmächtigten zuvor sprechen, damit die eine Ahnung haben, was man will und was man nicht will. Gerade dann, wenn Situation und Patientenverfügung nicht zusammen gehen, wird es sonst schwierig. Aus Sicht des rechtlichen Betreuers weise ich für den Bereich der Vermögenssorge darauf hin, dass Bevollmächtigte im Unterschied zu Betreuern nicht beaufsichtigt werden können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasB. Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Na, wenn er die Witwe gleich mit übernimmt, wäre das doch eine gute Lösung. Darüber müsste allerdings ich erst mal ausführlich mit meiner Frau sprechen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Werner001 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Sag ihr du hattest eine Vision und sollst wie weiland der Erzvater Jakob eine Zweitfrau nehmen. Sie wird es sicher verstehen. Werner Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gallowglas Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Vor allem aber sollte man mit den Bevollmächtigten zuvor sprechen, damit die eine Ahnung haben, was man will und was man nicht will. Gerade dann, wenn Situation und Patientenverfügung nicht zusammen gehen, wird es sonst schwierig. Aus Sicht des rechtlichen Betreuers weise ich für den Bereich der Vermögenssorge darauf hin, dass Bevollmächtigte im Unterschied zu Betreuern nicht beaufsichtigt werden können. Allerdings werden Betreuer nicht unbedingt für alle Lebensbereiche eingesetzt, z.B. kann die Vermögenssorge ausgenommen sein. Betreuer werden i.d.R. nur für die Bereiche eingesetzt, für die es unbedingt nötig ist (auch wenn das in mancherlei Hinsicht widersprüchlich ist) Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Vor allem aber sollte man mit den Bevollmächtigten zuvor sprechen, damit die eine Ahnung haben, was man will und was man nicht will. Gerade dann, wenn Situation und Patientenverfügung nicht zusammen gehen, wird es sonst schwierig. Aus Sicht des rechtlichen Betreuers weise ich für den Bereich der Vermögenssorge darauf hin, dass Bevollmächtigte im Unterschied zu Betreuern nicht beaufsichtigt werden können. Sie müssen nach Ende der Angelegenheit den Erben Rechnung legen. Das Problem mit der Betreuung ist, daß sie erst im Ernstfall beantragt werden kann und es Monate dauern kann, bis ein Betreuer bestellt wird. Und dann ist es nicht unbedingt eine Vertrauensperson des Betreuten. In dem Vorsorgepaket ist ja eine Betreuungsverfügung dabei, die dann dem Gericht zur Auswahl der Person Hinweise gibt. Aber die Zwischenzeit muß auch geregelt sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gallowglas Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Vor allem aber sollte man mit den Bevollmächtigten zuvor sprechen, damit die eine Ahnung haben, was man will und was man nicht will. Gerade dann, wenn Situation und Patientenverfügung nicht zusammen gehen, wird es sonst schwierig. Aus Sicht des rechtlichen Betreuers weise ich für den Bereich der Vermögenssorge darauf hin, dass Bevollmächtigte im Unterschied zu Betreuern nicht beaufsichtigt werden können. Sie müssen nach Ende der Angelegenheit den Erben Rechnung legen. Das Problem mit der Betreuung ist, daß sie erst im Ernstfall beantragt werden kann und es Monate dauern kann, bis ein Betreuer bestellt wird. Und dann ist es nicht unbedingt eine Vertrauensperson des Betreuten. In dem Vorsorgepaket ist ja eine Betreuungsverfügung dabei, die dann dem Gericht zur Auswahl der Person Hinweise gibt. Aber die Zwischenzeit muß auch geregelt sein. Nun, bei mir dauerte es 2 Tage, bis ich offiziell zum Betreuer bestellt worden bin ... aber das war auch eine einfache Entscheidung, als einziger noch lebender Blutsverwandter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Sie müssen nach Ende der Angelegenheit den Erben Rechnung legen. Sie unterliegen auch schon vorher einer gerichtlichen Kontrolle, da sie für eine ganze Reihe wesentlicher Rechtsgeschäfte die betreuungsgerichtliche Genehmigung brauchen. Aber in der Tat müssen sie nach Ende der Betreuung dem Gericht und den Erben Rechnung legen - was Bevollmächtigte nicht müssen. Das Problem mit der Betreuung ist, daß sie erst im Ernstfall beantragt werden kann und es Monate dauern kann, bis ein Betreuer bestellt wird. Die schnellste Bestellung habe ich innerhalb von Stunden erlebt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Julius Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 (edited) Das Problem mit der Betreuung ist, daß sie erst im Ernstfall beantragt werden kann und es Monate dauern kann, bis ein Betreuer bestellt wird. Die schnellste Bestellung habe ich innerhalb von Stunden erlebt. Dass es Monate gedauert hat, habe ich noch nie erlebt. Bei uns hier geht das ganz flott: "im Ernstfall" dauert's nicht länger als ein bis zwei Tage, und in besonders kitzligen Fällen*) geht's auch innerhalb von Stunden und der gesetzliche Betreuer schnell bei der Hand. (Ein "kitzliger Fall" wäre z.B. die Situation, dass sich Lebensgefährtin und die getrennt lebende Ehefrau auf dem Krankenhausflur keilen, wer denn nun das Sagen haben solle. Im Ergebnis: keine von beiden.) Edited July 29, 2015 by Julius Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Die schnellste Bestellung lief so ab, dass mich die Richterin aus dem Krankenhaus anrief und fragte, ob ich sofort eine Betreuung übernehmen könne - und dann wurde ich mündlich bestellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kam Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Das ist schön, wenn es so schnell geht. Hier wollen die Richter nach der Anregung erstmal mit den zu Betreuenden reden bzw. mindestens ein ärztliches Gutachten. (Könnte es sein, daß wir aneinander vorbeireden, mir geht es um den Zeitraum zwischen Anregung der Betreuung und Bestellung. Wenn der Richter schon wild entschlossen ist, gabs da ja ein Vorspiel.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chrysologus Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Das ist schön, wenn es so schnell geht. Hier wollen die Richter nach der Anregung erstmal mit den zu Betreuenden reden bzw. mindestens ein ärztliches Gutachten. (Könnte es sein, daß wir aneinander vorbeireden, mir geht es um den Zeitraum zwischen Anregung der Betreuung und Bestellung. Wenn der Richter schon wild entschlossen ist, gabs da ja ein Vorspiel.) Bei der regulären Bestellung, die länger als ein halbes Jahr dauert, braucht es ein Gutachten etc. In dringenden Fällen kann auf das Gutachten verzichtet werden, ggf. sogar auf die vorherige Anhörung des Betroffenen, die dann allerdings schnellstmöglich nachzuholen ist. Wenn der Richter dann auf den Intensivstation steht und der Betroffene sichtlich nicht ansprechbar ist, dann kann er auch ohne Gutachten (ein knappes Attest gibt es dann schon, das Klinikum verständigt ja das Gericht) den Betreuer bestellen. Alles andere wird dann nachgeholt. Nötig ist zB dann, wenn man von Intubierung auf Luftröhrenschnitt wechseln will, aber ohne Einwilligung nicht kann, der Betroffene jedoch nicht bei Bewusstsein ist. Oder im Klinikum stellt man fest, dass die Demenz doch etwas weiter fortgeschritten ist - im Altenheim ging das noch ohne rechtlichen Betreuer, aber ein operativer Eingriff geht nicht mehr ohne weiteres. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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