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Segen und Weihe


Maximilian

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Hi leute!

Kann mir bitte jemand den unterschied zwischen "Segenen" und "Weihen" erklären?

Bei uns wird manchmal z.b. ein feuerwehrauto geweiht, meine kreuze und rosenkränze jedoch hab ich in der kirche segnen lassen.

Was bedeutet jetzt was? :blink:

Herzlichen dank für eure antworten.

Liebe grüsse

Max

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Im Handbuch des Kirchenrechts ist wird etwas genauer auf die Frage der Unterscheidung von Weihe und Segnung eingegangen (S. 1014):

Die lateinischen Begriffe "consecratio" und "benedictio" sind nicht identisch mit den deutschen Begriffen "Weihe" (Weihung) und "Segen" (Segnung). Gerade die deutschen Begriffe "Weihe" (Weihung) und "Segen" (Segnung) werden oft unterschiedlich gebraucht und sind in den liturgischen Büchern fließend. Der lateinische Begriff "consecratio" bezeichnet eine Weihe in Verbindung mit einer Ölsalbung, während "benedictio" entweder eine Weihe ohne Ölsalbung ("benedictio constitutiva") oder einen einfachen Segen bzw. Segnung ("benedictio invocativa") bezeichnet.

 

Der Codex Iuris Canonici von 1983 hat gegenüber dem früheren Recht eine weitere terminologische Unterscheidung vorgenommen. Danach wird der Begriff "consecationes" nur noch für persönliche Weihen (...) verwendet, während dingliche und örtliche Weihungen "dedicationes" (...) genannt werden.

 

Zur Verdeutlicheung der Begriffe:

Weihe (Änderung der weltlichen Zweckbestimmung)

- mit Ölsalbung

   Weihe von Personen = consecratio;

   Weihung von Orten und Sachen = dedicatio;

- ohne Ölsalbung = benedictio constitutiva;

Segen (Keine Änderung der weltlichen Zweckbestimmung, ohne Ölsalbung) = benedictio invocativa.

 

Konsekrationen, Dedikationen sowie benedictiones constitutivae kann gültigerweise nur vornehmen, wer die Bischofsweihe empfangen hat, sowie Priester, denen es von Rechts wegen oder durch eine rechtmäßige Bevollmächtigung gestattet ist (cc. 1169, 1206f.).

 

Die benedictiones invocativae sind je nach ihrem Bezug zur kirchlichen Wortverkündigung und Sakramentenspendung sowie je nach ihrer Bedeutung im Leben der Kirche (Diözese, Pfarrei) dem Bischof oder Pfarrer vorbehalten. Nicht vorbehaltene Segnungen kann jeder Priester vornehmen (c. 1169 §2), der Diakon aber nur die, die ihm im Recht ausdrücklich zugestanden werden (c. 1169 §3). Segnungen ohne den oben genannten direkten kirchlichen oder liturgischen Bezug, vor allem die Segnungen im Leben der Familie, können auch von Laien vorgenommen werden.

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Lieber Maximilian,

die genaue Antwort ist: es gibt keine genaue Antwort. Im Deutschen laufen die Begriffe wild durcheinander. Wenn Du aus einem "weltlichen" Etwas oder Jemand einen "kirchlichen" Etwas oder Jemand machst, ist das eine Weihe: Priesterweihe, Kirchenweihe, Altarweihe. Aus dem Mann wird ein Priester, aus dem Haus eine Kirche, aus dem Tisch ein Altar.

 

Wenn das Etwas oder Jemand bleibt, wie's ist (Feuerwehrauto, Rosenkranz, Kind), dann handelt es sich um einen Segen. Beispiel: Wenn mein Kind ein Kreuzchen auf die Stirn bekommt "Gott schütze dich, und schlaf' gut." - dann ist das Kleine gesegnet, aber nicht geweiht. So, das wäre der exakte Sprachgebrauch - aber wie die "Feuerwehrauto-Weihe" zeigt, die Du als Beispiel brachtest, wird eben nicht sauber getrennt.

 

Liebe Grüße,

Lucia

bearbeitet von Lichtlein
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Besten dank, juergen. Obwohl, so ganz klar ist es mir noch immer nicht  :blink:

Max

Dann gebe ich mal ein paar Beispiele:

 

Bei einer Weihe ändert sich die weltliche "Zweckbestimmung" (naja, das Wort passt nicht so recht auf Personen)

- Consecratio (Weihe mit Ölsalbung: Personen)

    Eine Weihe von Personen z.B. Diakonatsweihe, Priesterweihe, etc.

 

- Dedicatio (Weihe mit Ölsalbung: Orte und Sachen)

    z.B. Altarweihe (aus einem profanen Steinklotz wird ein kirch. Gegenstand)

 

- Benedictio constitutiva (Weihe ohne Ölsalbung)

    z.B. Friedhofsweihe (aus einem profanen Acker wird ein Ort für Begräbnisse)

 

Segen = benedictio invocativa (keine Änderung der weltlichen Zweckbestimmung)

    z.B. Segnung eines Feuerwehrautos (es war vor der Segnung ein Feuerwehrauto und ist es auch nachher = der weltliche Zweck ändert sich nicht)

 

Ich hoffe jetzt ist es deutlicher.

bearbeitet von Juergen
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Im Handbuch des Kirchenrechts ist wird etwas genauer auf die Frage der Unterscheidung von Weihe und Segnung eingegangen (S. 1014):

Die lateinischen Begriffe "consecratio" und "benedictio" sind nicht identisch mit den deutschen Begriffen "Weihe" (Weihung) und "Segen" (Segnung). Gerade die deutschen Begriffe "Weihe" (Weihung) und "Segen" (Segnung) werden oft unterschiedlich gebraucht und sind in den liturgischen Büchern fließend. Der lateinische Begriff "consecratio" bezeichnet eine Weihe in Verbindung mit einer Ölsalbung, während "benedictio" entweder eine Weihe ohne Ölsalbung ("benedictio constitutiva") oder einen einfachen Segen bzw. Segnung ("benedictio invocativa") bezeichnet.

 

Der Codex Iuris Canonici von 1983 hat gegenüber dem früheren Recht eine weitere terminologische Unterscheidung vorgenommen. Danach wird der Begriff "consecationes" nur noch für persönliche Weihen (...) verwendet, während dingliche und örtliche Weihungen "dedicationes" (...) genannt werden.

 

Zur Verdeutlicheung der Begriffe:

Weihe (Änderung der weltlichen Zweckbestimmung)

- mit Ölsalbung

   Weihe von Personen = consecratio;

   Weihung von Orten und Sachen = dedicatio;

- ohne Ölsalbung = benedictio constitutiva;

Segen (Keine Änderung der weltlichen Zweckbestimmung, ohne Ölsalbung) = benedictio invocativa.

 

Konsekrationen, Dedikationen sowie benedictiones constitutivae kann gültigerweise nur vornehmen, wer die Bischofsweihe empfangen hat, sowie Priester, denen es von Rechts wegen oder durch eine rechtmäßige Bevollmächtigung gestattet ist (cc. 1169, 1206f.).

 

Die benedictiones invocativae sind je nach ihrem Bezug zur kirchlichen Wortverkündigung und Sakramentenspendung sowie je nach ihrer Bedeutung im Leben der Kirche (Diözese, Pfarrei) dem Bischof oder Pfarrer vorbehalten. Nicht vorbehaltene Segnungen kann jeder Priester vornehmen (c. 1169 §2), der Diakon aber nur die, die ihm im Recht ausdrücklich zugestanden werden (c. 1169 §3). Segnungen ohne den oben genannten direkten kirchlichen oder liturgischen Bezug, vor allem die Segnungen im Leben der Familie, können auch von Laien vorgenommen werden.

Jürgen, ich bin echt froh, daß Du hier bist!

Man lernt soviel von Dir! :blink:

Danke!!

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Die benedictiones invocativae sind je nach ihrem Bezug zur kirchlichen Wortverkündigung und Sakramentenspendung sowie je nach ihrer Bedeutung im Leben der Kirche (Diözese, Pfarrei) dem Bischof oder Pfarrer vorbehalten. Nicht vorbehaltene Segnungen kann jeder Priester vornehmen (c. 1169 §2), der Diakon aber nur die, die ihm im Recht ausdrücklich zugestanden werden (c. 1169 §3). Segnungen ohne den oben genannten direkten kirchlichen oder liturgischen Bezug, vor allem die Segnungen im Leben der Familie, können auch von Laien vorgenommen werden.

Laien können noch mehr - falls sie vom Bischof dazu beauftragt sind:

 

"Über die von Laien vollzogenen Segnungen im häuslichen und familiären

Bereich hinaus können Laien vom Bischof eigens für bestimmte Segensfeiern

beauftragt werden. [...]:

 

– Segnung des Adventskranzes (Benediktionale, Nr. 1)

– Kindersegnung zur Weihnachtszeit (Benediktionale, Nr. 2)

– Segnung des Johannisweines (Benediktionale, Nr. 3)

– Segnung und Aussendung der Sternsinger sowie Segnungen am Epiphaniefest

(Benediktionale, Nr. 4, 5)

– Blasiussegen (Benediktionale, Nr. 6; ein Laie spricht die Segensbitte 2

ohne Segensgebärde)

– Segnung und Austeilung der Asche in einem Wortgottesdienst (Meßbuch)

– Segnung der Zweige in einer Wort-Gottes-Feier am Palmsonntag (Meßbuch)

– Speisensegnung an Ostern (Benediktionale, Nr. 7)

– Wettersegen (Benediktionale, Nr. 8)

– Kräutersegnung am Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel

(Benediktionale, Nr. 9)

– Segnung der Erntegaben am Erntedankfest (Benediktionale, Nr. 10)

– Segnung der Gräber an Allerheiligen/Allerseelen (Benediktionale,

Nr. 11)

– Kinder- und Lichtersegnung am Martinsfest (Benediktionale, Nr. 12)

– Brotsegnung an bestimmten Heiligenfesten (Benediktionale, Nr. 13)

– Feuersegnung am Johannisfest (Benediktionale, Nr. 14)

– Segnung einer Mutter vor und nach der Geburt (Benediktionale, Nr. 15,

16)

– Kindersegnung zu Beginn eines Schuljahres (Benediktionale, Nr. 18)

– Segnung der Eheleute bei ihrer Silbernen oder Goldenen Hochzeit

(Benediktionale, Nr. 23, 24)

– Reisesegen (Benediktionale, Nr. 26)

– Segnungen in den Bereichen Arbeit und Beruf (Benediktionale, Nr.

69–80)

– Segnungen von Verkehrseinrichtungen (Benediktionale, Nr. 86-94)

– Segnungen in den Bereichen Freizeit, Sport und Tourismus (Benediktionale,

Nr. 95–98)

– Segnung jeglicher Dinge (Benediktionale, Nr. 99)."

 

Quelle, dort S. 42/43.

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Danke an euch,

jetzt ist´s mir klar geworden. Also scheint es bei uns tatsächlich so zu sein, dass bei verwendung dieser beiden begriffe nicht gross unterschieden wird.

Dankeschön!

Max

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