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Es wird neue Kardinäle geben


Spadafora

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Erzbischof Koch muß noch warten.

Na Gott sei Dank. Den möchte ich, da ich zum Erzbistum Berlin gehöre, sehr gerne behalten ;)

bearbeitet von theresa???
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Erzbischof Koch muß noch warten.

Na Gott sei Dank. Den möchte ich, da ich zum Erzbistum Berlin gehöre, sehr gerne behalten ;)

 

Als Kardinal wäre er ja trotzdem Erzbischof.

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Berlin galt ja nach dem 2. Weltkrieg (in der Nachfolge von Breslau) als Sitz eines Kardinals (neben Köln und München). Woran es liegt, dass da kein Bischof wirklich alt wird müsste man wohl im Einzelfall untersuchen.

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Berlin galt ja nach dem 2. Weltkrieg (in der Nachfolge von Breslau) als Sitz eines Kardinals (neben Köln und München). Woran es liegt, dass da kein Bischof wirklich alt wird müsste man wohl im Einzelfall untersuchen.

Bengsch und Sterzinsky hatten doch ziemlich lange Amtszeiten und auch Meisner war lange in Berlin.

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eine Frage, in diesem Zusammenhang:

 

können nur Männer Kardinal werden?

Nach geltendem Recht ja, da Kardinäle die Bischofsweihe empfangen müssen. Eine der vielen Neuerungen Johannes Pauls II. Da aber der Papst die Kardinäle ernennt, ist er hierin frei, das zu ändern.

 

In der Theorie halte ich ungeweihte Kardinäle für möglich. Sie wären derzeit allerdings verpflichtet (und berechtigt), sich zu Bischöfen weihen zu lassen. Wenn der Papst also auf den überraschenden Gedanken käme, mich zum Kardinal zu ernennen, so könnte ich mich mit meiner Ernennungsurkunde zum Bamberger Erzbischof begeben, um einen Termin für meine Weihe auszumachen. Würde der Papst meine Frau ernennen, hätte sie wohl denselben Anspruch....

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Nach geltendem Recht ja, da Kardinäle die Bischofsweihe empfangen müssen. Eine der vielen Neuerungen Johannes Pauls II.

 

 

hmm ...

 

könnte es sein, dass das mit der Bischofsweihe für Kardinäle eine Soll-, aber keine Muß-Bestimmung ist?

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Kardinalsklasse#Allgemeines

bearbeitet von Petrus
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eine Frage, in diesem Zusammenhang:

 

können nur Männer Kardinal werden?

Nach geltendem Recht ja, da Kardinäle die Bischofsweihe empfangen müssen. Eine der vielen Neuerungen Johannes Pauls II. Da aber der Papst die Kardinäle ernennt, ist er hierin frei, das zu ändern.

 

In der Theorie halte ich ungeweihte Kardinäle für möglich. Sie wären derzeit allerdings verpflichtet (und berechtigt), sich zu Bischöfen weihen zu lassen. Wenn der Papst also auf den überraschenden Gedanken käme, mich zum Kardinal zu ernennen, so könnte ich mich mit meiner Ernennungsurkunde zum Bamberger Erzbischof begeben, um einen Termin für meine Weihe auszumachen. Würde der Papst meine Frau ernennen, hätte sie wohl denselben Anspruch....

 

Welche Konsequenzen hätte das für deine Familie, wenn das nächste Konklave dich zum Papst wählen würde, von der Tatsache abgesehen dass dann "Papa" weniger Zeit hat?

Oder anders gefragt: Hätte ein Konklave die Freiheit einen verheirateten oder eine Frau zum Papst zu machen?

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OneAndOnlySon

Nach geltendem Recht ja, da Kardinäle die Bischofsweihe empfangen müssen. Eine der vielen Neuerungen Johannes Pauls II. Da aber der Papst die Kardinäle ernennt, ist er hierin frei, das zu ändern.

 

In der Theorie halte ich ungeweihte Kardinäle für möglich. Sie wären derzeit allerdings verpflichtet (und berechtigt), sich zu Bischöfen weihen zu lassen. Wenn der Papst also auf den überraschenden Gedanken käme, mich zum Kardinal zu ernennen, so könnte ich mich mit meiner Ernennungsurkunde zum Bamberger Erzbischof begeben, um einen Termin für meine Weihe auszumachen. Würde der Papst meine Frau ernennen, hätte sie wohl denselben Anspruch....

Du kannst wohl davon ausgehen, dass sowohl in deiner als auch in der Ernennungsurkunde deiner Frau ein Passus enthalten wäre, der dich sowohl von der Pflicht zur Weihe entbindet als auch das Recht zur Selben in diesem Einzelfall aufhebt. :bow_arrow:

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könnte es sein, dass das mit der Bischofsweihe für Kardinäle eine Soll-, aber keine Muß-Bestimmung ist?

 

Es ist eine Sollbestimmung, von der dispensiert werden kann. Von Yves Congar weß ich, dass so verfahren wurde.

 

 


Oder anders gefragt: Hätte ein Konklave die Freiheit einen verheirateten oder eine Frau zum Papst zu machen?

 

Wer wollte es daran hindern?

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könnte es sein, dass das mit der Bischofsweihe für Kardinäle eine Soll-, aber keine Muß-Bestimmung ist?

 

Es ist eine Sollbestimmung, von der dispensiert werden kann. Von Yves Congar weß ich, dass so verfahren wurde.

 

 

Oder anders gefragt: Hätte ein Konklave die Freiheit einen verheirateten oder eine Frau zum Papst zu machen?

 

Wer wollte es daran hindern?

 

Hindern kann sie daran keiner. Müsste nicht bei der Amtseinführung oder davor nicht auch Priester- bzw. Bischofsweihe erfolgen? Dann hätte die Kirche einen verheirateten oder einen weiblichen Priester. Oder kann man Papst sein ohne geweihter Bischof zu sein?

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Ich möchte in diesem Zusammenhang meine Meinung zur Praxis der Kardinalsernennungen unter Papst Franziskus kund tun:

Ich verstehe es grundsätzlich, dass er das Kardinalskollegium geographisch breiter streut.

Daher sind für mich Ernennungen für Bischöfe aus abgelegenen Gegenden auch und gerade außerhalb Europas sinnvoll und verständlich.

Allerdings bekommt dann die Nichtbeachtung traditioneller Kardinalssitze wie Berlin, Venedig, Florenz oder Los Angeles u.a. einen negativen Beigeschmack und wird leicht als Affront gegen die betreffenden Bischöfe gewertet.

 

Dem könnte Papst Franziskus abhelfen, indem er die Zahl der Kardinäle grundsätzlich erhöht (etwa auf 144 = 12x12) und damit traditionelle und neuere Kardinalssitze schaffen könnte.

So aber entsteht der Eindruck päpstlicher Willkür.

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könnte es sein, dass das mit der Bischofsweihe für Kardinäle eine Soll-, aber keine Muß-Bestimmung ist?

 

Es ist eine Sollbestimmung, von der dispensiert werden kann. Von Yves Congar weß ich, dass so verfahren wurde.

 

 

Oder anders gefragt: Hätte ein Konklave die Freiheit einen verheirateten oder eine Frau zum Papst zu machen?

 

Wer wollte es daran hindern?

 

 

Zumindest im zweiten Falle das Kirchenrecht speziell das Papstwahlrecht.

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So aber entsteht der Eindruck päpstlicher Willkür.
Was sollte daran Willkür sein? Ist der Papst nicht völlig frei in seinen Ernennungen?
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Zumindest im zweiten Falle das Kirchenrecht speziell das Papstwahlrecht.
Nö. Der Papst ist nicht an das Recht gebunden.
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Zumindest im zweiten Falle das Kirchenrecht speziell das Papstwahlrecht.

Nö. Der Papst ist nicht an das Recht gebunden.

 

Udal zielt auf Chrysos Antwort auf meine Frage ob ein Konklave frei wäre auch einen verheirateten oder eine Frau zum Papst zu wählen.

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Udal zielt auf Chrysos Antwort auf meine Frage ob ein Konklave frei wäre auch einen verheirateten oder eine Frau zum Papst zu wählen.

 

Ich habe keine Ahnung, was dann geschähe und wie man dagegen vorgehen würde.

 

Um es etwas einfacher zu machen als im Blick auf die dogmatisch strittige Frage, ob eine Frau geweiht werden kann (denn das ein Papst Bischof von Rom sein muss, steht vollkommen fest) möchte ich die Bestimmung im aktuellen Papstwahlrecht verweisen, dass die Wahl in der Sixtina (und nur dort) stattfinden muss.

 

Was aber zu tun wäre, wenn die Sixtina (zB infolge eines Brandes) unbenutzbar ist, dazu gibt es nichts.

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Um es etwas einfacher zu machen als im Blick auf die dogmatisch strittige Frage, ob eine Frau geweiht werden kann (denn das ein Papst Bischof von Rom sein muss, steht vollkommen fest) möchte ich die Bestimmung im aktuellen Papstwahlrecht verweisen, dass die Wahl in der Sixtina (und nur dort) stattfinden muss.

 

Was aber zu tun wäre, wenn die Sixtina (zB infolge eines Brandes) unbenutzbar ist, dazu gibt es nichts.

Meines Erachtens ist das schon geregelt:

 

Kap. II Nr. 13 lit. c Universi Dominici gregis:

Die Generalkongregation der Kardinäle hat dafür zu sorgen, dass rechtzeitig sowohl die Räumlichkeiten des Domus Sanctae Marthae für die angemessene Unterbringung der wahlberechtigten Kardinäle vorbereitet sind, als auch dafür zu sorgen, dass alles nötige zur Vorbereitung der Sixtinischen Kapelle zur Verfügung gestellt wird, damit die Wahlhandlungen mühelos, geordnet und mit einem Höchstmaß an Geheimhaltung gemäß den in dieser Konstitution vorgesehenen Bestimmungen ablaufen können.

 

Notfalls ist die Sixtinische Kapelle also im erforderlichen Umfang zu sanieren oder wieder aufzubauen.

 

Hinsichtlich des Umfangs der Sanierung kann die Vorbemerkung als Auslegungshilfe dienen:

 

"In Anbetracht des heiligen Charakters der Handlung und folglich der Angemessenheit, daß sie an einer geeigneter Stätte verlaufen kann, in der sich einerseits die liturgischen Handlungen mit den rechtlichen Formalitäten verbinden lassen, und es andererseits den Wählern leichter gemacht werden soll, sich so vorzubereiten, um die inneren Eingebungen des Heiligen Geistes aufnehmen zu können, verfüge ich gleichzeitig, daß die Wahl weiterhin in der Sixtinischen Kapelle stattfinden soll, wo alles dazu beiträgt, das Bewußtsein der Gegenwart Gottes zu fördern, vor dessen Angesicht ein jeder eines Tages treten muß, um gerichtet zu werden."

 

Das heißt, die Sixtina muss nicht in ihrem ursprünglichen Zustand wiederhergestellt werden, sondern nur in einem Umfang, der dem Heiligen Geist Raum zum Wirken lässt.

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Die besondere Eignung der Sixtina wird von ihren Fresken her begründet - der wählende Kardinal soll sich des Gerichts bewusst bleiben. Gewiss könnte man in wenigen Tagen ein Gerüst dort errichten, auf dem man mit den Bilder der Sixtina bedruckte Planen aufspannte - aber ein Wiederaufbau dauert mindesten über ein Jahr. Bis dahin sollte das Konklave lange zusammen getreten sein.

 

Man würde wohl übereinkommen, an einem anderen Ort zu wählen und die Bestimmungen anzupassen oder schlicht zu ignorieren. Der gewählte Papst stünde dann vor dem Dilemma, das zu sanktionieren (dann wäre er allerdings nicht Papst), oder es hinzunehemen unter Verweis auf den Grundsatz, dass niemand zu unmöglichem verpflichtet werden könne.

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