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Kein Weihwasser bei einer Urnen-Bestattung?


Rotgold

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Vor kurzem  bei einem Begräbnis erlebt:

 

In der Kirche gab es kein Weihwasser  für die Urne.

Das sei nur bei  einem Sarg  zur Verfügung, wurde gesagt.

 

Kann das sein, dass es da noch einen Vorbehalt gegen die "Feuerbestattung" in der katholischen Kirche gibt - so wie früher?

bearbeitet von Rotgold
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Also offiziell besteht dieser Vorbehalt, man korrigiere mich, seit den 1960er Jahren zumindest für Deutschland nicht mehr. In diese Zeit dürfte die generelle Freigabe der Urnenbeisetzung bzw. Feuerbestattung für die deutschen Bistümer fallen. Ich erinnere mich hierzu ein Dokument gelesen zu haben. Feuerbestattungen sind demzufolge statthaft, wenn durch den Akt der Einäscherung nicht demonstrativ der Glaube an die Auferstehung des Fleisches geleugnet werden soll. Gesamtkirchlich entfiel der entsprechende, Feuerbestattungen sanktionierende, Canon mit dem neuen Gesetzbuch von 1983, nachdem das Heilige Offizium bereits ebenfalls in den 1960ern (?) diese für erlaubt befunden hatte.

 

Soweit die offiziellere Lesart. Dass es unter Umständen in den Köpfen mancher Priester/Gläubigen diese Vorbehalte noch gibt, lässt sich nicht ausschließen.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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Ich weiss nur das bei der Beisetzung meiner Mutter sowohl die Urne als auch die Nische in der Urnenwand mit Weihwasser besprengt wurden.
Der Pfarrer hat sogar die Gebete angepasst als er sagte (sinngemäss aus dem Gedächtnis also eher nur annähernd korrekt zitiert) "So wie Chstus aus seiner Grabkammer auferstanden ist sollst auch du einst aus deiner Grabkammer auferstehen"

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Habt Dank für eure Antworten.

Ich werde der Sache weiter nachgehen.

 

In jener Gemeinde gibt es offenbar verschiedene Ansichten und Meinungen dazu.

 

Bisher habe ich aber den Pfarrer selber noch nicht fragen können, was SEINE Meinung denn ist dazu.

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vor einer Stunde schrieb Flo77:

Einer der Momente in denen ich mich frage, wer einen hindern will zum Weihwasserfass zu gehen und dort selbst zu zapfen... 

Nichts. Macht man an Allerheiligen dann ja sowieso (v.a. dort, wo es seitens der Pfarrei keine Gräbersegnung mehr gibt).

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vor 10 Stunden schrieb Studiosus:

Dass es unter Umständen in den Köpfen mancher Priester/Gläubigen diese Vorbehalte noch gibt, lässt sich nicht ausschließen.

Mitunter fällt so etwas auch unter eine krude Straflogik: "Die haben eine Sargbestattung abgelehnt, sollen se sehen, was se davon haben."

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Bei uns findet - in der Regel - die Trauerfeier vor der Einäscherung in der Aussegnungshalle, die Beisetzung der Urne zu einem späteren Zeitpunkt im engeren Familienkreis statt. In beiden Fällen wird am Sarg (bei der Trauerfeier) und auch an der Urne mit Weihwasser nicht gespart.
(Ich habe allerdings gehört, dass es im unmittelbar angrenzenden Nachbarbistum zuweilen Probleme nicht nur mit dem Weihwasser sondern mit der Urnenbestattung im Friedwald gibt - anscheinend gibt es da eine Direktive aus dem Ordinariat, an die sich einzelne Pfarrer noch halten).

bearbeitet von Julius
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Ein Blick diesmal nicht ins Gesetz, sondern ins Rituale Stand 1997 mag helfen: Die Urne soll nach den Formen II oder III beigesetzt werden. In Form II steht für den Beginn der Feier: "Wo es üblich ist, besprengt der Zelebrant den Sarg [adaptiert dann eben auch die Urne] mit Weihwasser." Nach der Einsenkung des Sarges steht dann: "Der Zelebrant sprengt Weihwasser auf den Sarg." Da die nachfolgende Inzens fakultativ ist, scheint das Wasser hier verpflichtend zu sein, ebenso wie die nachfolgende Erde. Form III ist identisch, unterscheidet sich von Form II nur darin, dass die ganze Feier an einem Ort stattfindet, derweil Form II eine Feier, eine Prozession zum Grab und dann die Beisetzung vorsieht. 

 

Es gibt auch einen Abschnitt Urnenbeisetzung für den Fall, dass es zuvor schon eine Trauerfeier gab. Hier wird ausdrücklich festgestellt, dass dann meist nur die Angehörigen bei der Beisetzung der Urne anwesend seien, daher könne das dann auch eine Laie machen. Am Schluss des Ritus findet sich die Rubrik: "Die Urne kann mit Weihwasser besprengt werden."

 

Für den Regelfall der Beisetzung durch einen Amtsträger und als einziges kirchliches Ritual im Kontext des Todes meine ich damit feststellen zu können, dass die Verwendung von Weihwasser vorgeschrieben ist. 

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vor 38 Minuten schrieb Julius:

Bei uns findet - in der Regel - die Trauerfeier vor der Einäscherung in der Aussegnungshalle, die Beisetzung der Urne zu einem späteren Zeitpunkt im engeren Familienkreis statt. In beiden Fällen wird am Sarg (bei der Trauerfeier) und auch an der Urne mit Weihwasser nicht gespart.

Das ist die amtlich vorgesehene Form.

 

vor 39 Minuten schrieb Julius:

(Ich habe allerdings gehört, dass es im unmittelbar angrenzenden Nachbarbistum zuweilen Probleme nicht nur mit dem Weihwasser sondern mit der Urnenbestattung im Friedwald gibt - anscheinend gibt es da eine Direktive aus dem Ordinariat, an die sich einzelne Pfarrer noch halten).

Diese Beisetzung kann - ich schrieb es gerade - auch ein nichtbeauftragter Laie vornehmen, Weihwasser ist nicht so schwer zu besorgen.

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vor 9 Stunden schrieb gouvernante:

Mitunter fällt so etwas auch unter eine krude Straflogik: "Die haben eine Sargbestattung abgelehnt, sollen se sehen, was se davon haben."

So erscheint mir das im Moment auch.

Bin nun gespannt, wie der Pfarrer jener Gemeinde sich dazu äußert.

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Am 21.9.2019 um 08:38 schrieb Flo77:

Einer der Momente in denen ich mich frage, wer einen hindern will zum Weihwasserfass zu gehen und dort selbst zu zapfen... 

 

Darum geht es nicht.

 

Es geht um die Frage, ob das in manchen Gemeinden generell so gehandhabt wird, dass für Urnen KEIN Weihwasser bereitgestellt  wird, bei Särgen aber ja.

Es ist eine prinzipielle Frage.

 

 

 

bearbeitet von Rotgold
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Anyway - nächste Woche rufe ich wieder  beim Pfarramt dort an.

Beim ersten Anruf war die Sekretärin da, die mir keine Auskunft geben konnte.

Wir haben vereinbart, dass ich dann später wieder anrufe, wenn sie den Pfarrer gefragt hat.

bearbeitet von Rotgold
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Heute war ich nun persönlich auf dem Pfarr-Amt, da ich einer anderen Sache wegen sowieso in jener Gegend zu tun hatte.

 

Die Sekretärin wusste nun Bescheid.

Es ist eine Anordung vom Pfarrer, dass die Urne in der Kirche NICHT mit Weihwasser gesegnet werden dürfe.

Särge JA - Urnen NEIN!

 

Meine Rückfrage: "Aber am Grab selbst darf ja Weihwasser verwendet werden. Warum dort, aber nicht in der Kirche?"

Antwort: "Ja, auf dem Friedhof wird  mit Weihwasser dann nur das Grab gesegnet, nicht aber die Urne!"

 

Nun ist mir noch unklar: War das nun die private Meinung des Pfarrers? Oder eine Anordnung vom Bischof?

Oder wie?

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vor 23 Minuten schrieb Rotgold:

Nun ist mir noch unklar: War das nun die private Meinung des Pfarrers? Oder eine Anordnung vom Bischof?

 

Nachfragen. Ich halte es für eine Privatmeinung.

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Heute  konnte ich nun einmal mit einer Pastoral-Referentin sprechen.

Und nach ihrer Meinung ist eine Segnung der Urnen mit Weihwasser nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht.

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2 Pfarrer - 2 Meinungen.

 

Und nun?

 

Können beide Meinungen richtig sein?

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Ich erzähle noch genauer:

 

Mit etwas Bedenken ging ich also zur Sprechstunde des Pfarr-Amts hier.

Würde man mir auf meine Weihwasser-Frage wieder rückfragen: "Ist das denn wichtig für Sie?"
Oder vielleicht sogar: "Ihre Sorgen möcht ich haben! Wir haben hier ganz andere Probleme!"

Aber nein, die Sekretärin hörte sich meine Fragen sehr freundlich und verständnisvoll an. Dann sagte sie: "Moment, ich schau gerade mal nach ....." und verließ den Raum.

Ich dachte, sie würde vielleicht irgendwo in irgendwelchen Vorschriften nachschauen.

Aber nein, sie kam in Begleitung einer anderen Frau zurück: der Pastoral-Referentin.
Und diese Pastoral-Referentin war nun eine echte Frau vom Fach!
Sie hatte selber schon viele Trauerfeiern und Begräbnisse geleitet und versicherte mir, dass nicht nur Särge, sondern auch Urnen ganz selbstverständlich immer mit Weihwasser gesegnet würden.

Am Grab, in einer Friedhofs-Halle - und jawohl: Auch in der Kirche!
Und dann erklärte sie mir sehr ausführlich die Bedeutung des Weihwassers, gerade so, als müsste sie mich davon überzeugen.
"Preaching to the converted" - wie die Engländer sagen.
Oder: "Offene Türen einrennen", wie wir auch sagen.

Ich versicherte ihr immer wieder, ich sei ja genau ihrer Meinung. Und so verabschiedeten wir uns schließlich in bestem Einvernehmen.

Ende gut, alles gut!

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Ende gut, alles gut?

Eigentlich noch nicht.
Es gibt da also anscheinend von Pfarrei zu Pfarrei unterschiedliche Ansichten.
Nun müsste ich also den Erzbischof zu Freiburg anrufen und fragen, wie das denn im Erzbistum Freiburg geregelt sei.

Und zur Sicherheit dann noch beim Erzbischof von München & Freising.

Und falls diese beiden Erzbschöfe unterschiedlicher Meinung sind, bliebe mir nur noch die Wahl, den Papst zu Rom anzurufen.

Aber das hat noch Zeit ............

 

:)

bearbeitet von Rotgold
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vor 6 Stunden schrieb gouvernante:

Ja. Ich besprenge sowohl Särge wie Urnen.

 

Das interessiert mich.

Bist du auch eine kirchliche Mitarbeiterin?

Vielleicht auch eine Pastoral-Referentin?

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Es geht bei diesem Thema auch um das Begräbnis meinen Cousins.

Darum ist mir das Thema nicht  gleichgültig.

bearbeitet von Rotgold
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