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Der "Papa emeritus" jetzt doch als Spalter?


Shubashi

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4 minutes ago, Chrysologus said:

Wenn er noch kein Bischof ist, dann muss er (nachdem er Ja gesagt hat) stante pede geweiht werden (das dürfte in der Sistina das kleinste Problem sein) und hat Jurisdiktion vom Moment der Weihe an.

Die ganze Frage kam doch auf, was wäre wenn ein Verheirateter gewählt würde. Der kann ja nicht schon Bischof sein. Und die Frage war, hätte er mit der Wahl schon die Vollmacht, sich selbst von diesem Weihehindernis zu dispensieren. Antwort: Nein, hat er nicht, weil er die Vollmacht dazu erst nach der Weihe hat.

 

Werner

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Die Frage stellt sich doch gar nicht.

 

Bis zur Weihe zum Bischof von Rom ist er logischerweise seinem Ortsordinarius unterstellt. Der muss ihn zum Diakon und zum Priester weihen. Und daher muss der auch logischerweise die nötigen Dispense aussprechen. Ist der Diakon einmal geweiht ist die Priester- und Bischofsweihe nur noch eine Rechts- aber keine sakramententheologische Frage. Wenn man allerdings davon ausgeht, daß das Konklave seine Wahl unter der Leitung und Aufsicht des Heiligen Geistes trifft, ist die Rechtslage auch eher für's Kaminsims.

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12 minutes ago, Flo77 said:

Wenn man allerdings davon ausgeht, daß das Konklave seine Wahl unter der Leitung und Aufsicht des Heiligen Geistes trifft

Na, das ist jetzt aber wirklich sehr fromm gedacht...

 

Werner

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vor einer Stunde schrieb Werner001:

Darum war ja meine Frage nach dem Posting von Lothar, ob ein Bischof erst durch die weihe oder schon durch die Wahl Jurisdiktionsvollmacht hat. Da würde dann ja für den Bischof von Rom auch so sein.

Erst durch die Weihe, hast du klargestellt, damit ist das auch beim Papst so, wie ich weiter oben schon vermutet hatte.

 

Werner

Die Wahl des römischen Bischofs erfolgt nach höchst eigenen Regeln, was einen Vergleich schwer macht. Der gemeine Diözesanbischof hat Jurisdiktion erst vom Moment der Besitzergreifung an, indem er dem Domkapitel (korrekter: dem Konsultorenkollegium) seine Ernennungsurkunde ggf. in Verbindung mit seinem Personalausweis vorlegt oder vorlegen lässt, dies sollte möglichst in einem liturgischen Rahmen in der Kathedrale geschehen. Vorher hat er sich ggf. weihen zu lassen, die Ernennungsurkunde berechtigt ihn zum Empfang der Weihe.

 

Im Fall des römischen Bischofs gibt es keine Ernennungsurkunde, kein Konsultorenkollegium etc. Man kann hier und da Analogien sehen, aber es ist auch sehr deutlich, dass wir es mit einer ziemlichen Ausnahmesituation zu tun haben. Zwar gibt es penible Vorschriften, aber niemanden, er diese Überprüfen könnte. Es gibt keine öffentlichen Protokolle, die man einsehen oder Dokumente, die man prüfen könnte, und wo es Dokumente gibt, da sind diese weder einsehbar noch als Beweis geeignet. Der Kardinaldekan verkündet die Wahl und den Gewählten, der da schon Papst ist, und das war's.  Jeder Kardinal, der danach käme und behauptete, die Wahl sei in irgendeiner Weise unrechtmäßig erfolgt, bricht das päpstliche Geheimnis und verfällt der Exkommunikation, jede Klage gegen den Amtsinhaber oder -besetzer wäre der Versuch, den römischen Pontifex vor Gericht zu ziehen, schon der Appell gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl an ein allgemeines Konzil führte zur Exkommunikation latae sententiae. 

 

Kurz: Der einmal ausgerufene ist Papst! 

 

Die Sicherheit über die Person des Amtsträgers geht über alle Bedenken hinweg!

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vor 56 Minuten schrieb Flo77:

Die Frage stellt sich doch gar nicht.

 

Bis zur Weihe zum Bischof von Rom ist er logischerweise seinem Ortsordinarius unterstellt. Der muss ihn zum Diakon und zum Priester weihen. Und daher muss der auch logischerweise die nötigen Dispense aussprechen. Ist der Diakon einmal geweiht ist die Priester- und Bischofsweihe nur noch eine Rechts- aber keine sakramententheologische Frage. Wenn man allerdings davon ausgeht, daß das Konklave seine Wahl unter der Leitung und Aufsicht des Heiligen Geistes trifft, ist die Rechtslage auch eher für's Kaminsims.

Es muss geweiht werden, und zwar sofort. Das macht der nächstbeste Bischof, vermutlich der Kardinaldekan, und ich vermute mal, in einer einzigen Weihehandlung zum Bischof. Aber ich bin ganz froh, mir sicher sein zu können, hier nie praktische Auskunft geben zu müssen.

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vor 27 Minuten schrieb Chrysologus:

Es muss geweiht werden, und zwar sofort. Das macht der nächstbeste Bischof, vermutlich der Kardinaldekan, und ich vermute mal, in einer einzigen Weihehandlung zum Bischof. Aber ich bin ganz froh, mir sicher sein zu können, hier nie praktische Auskunft geben zu müssen.

 

Kein Interesse an einem Karrieresprung? :D

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vor 41 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Kein Interesse an einem Karrieresprung? :D

 

Zum Kurienkardinal oder gleich zum Bischof von Rom ? 

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vor einer Stunde schrieb Lothar1962:

Zum Kurienkardinal oder gleich zum Bischof von Rom ? 

 

Alles außer dem 1. Platz ist letztlich eine Niederlage! ;)

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vor 2 Minuten schrieb Chrysologus:

Ich eigne mich nicht Stellvertreterberufe.

 

Nun ist aber nach eurem Glauben die Stelle DER Nr. 1 schon dauerhaft besetzt. 

 

SCNR

:D

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