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Neue Ratzinger Biografie mit brisanten Aussagen


Wunibald

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vor 2 Stunden schrieb Chrysologus:

Und ehe sich jemand beschwert - das habe nicht ich mir ausgedacht, das ist von Thomas Söding.

In meinen Exegesevorlesungen kam das auch vor. Aber wie Elima sagt: der griechische Text ist ja nur marginal interessant, wenn ich eine Stelle für (Kirchen-)politik brauche.
(Kann man am morgigen Evangelium im Übrigen auch wunderbar durchbuchstabieren...)

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Am 28.5.2020 um 23:45 schrieb rorro:

 

Habe ich das geschrieben?

 

Soweit ich weiß, hat sich Jesus bei seiner Verhandlung nicht gewehrt, sich den menschlichen Anklägern in der Meute und seinem menschlichen Richter unterworfen - im Vertrauen auf Seinen und unseren Vater. Und genau auch für diese, denen er sich unterwarf, hat er sich hingegeben.

 

Aber das als Modell für eine Ehe zu sehen, halte ich schon für problematisch ...

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mir sagen heilige und kirchenväter  wenig. sie werden schnell als esatzdogmatiker benutzt. der heilige geist ist kompetent genug. heilige geister irritieren mich.

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In welchen Fällen macht genehmigt denn die Kirche den Empfang des Ehesakraments ohne vorher abgeschlossene Staat-"Ehe"? Welche Umstände sind da so üblich oder werden von der Kirche hingenommen?

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Die einzigen Fälle, die ich kenne, sind Ehen zwischen einer Witwe und einem Witwer.
(Kam aber weiter oben im thread schon vor.)

 

Ergänzung: Was an sich schon schräg ist, weil das mit der Bereitschaft, die Kinder, die Gott schenken will, anzunehmen, theoretisch natürlich gegeben sein wird, aber aber biologisch kein fundamentum in re hat. Eheliche Fruchtbarkeit muss in diesem Fall anders aussehen - und dass sie anders aussieht, wird von Kirche ja de facto auch akzeptiert. 

bearbeitet von gouvernante
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Ich auch (wenigstens in D). Eine etwas größere Anzahl hat "österreichisch" geheiratet.

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Ist es denn (seit 2009) in Deutschland schon vorgekommen, dass einem katholischen Paar das Ehesakrament von der Kirche verweigert wurde, weil dieses Paar aus Gewissensgründen die Staats-"Ehe" nicht schliessen wollte?

 

Ist die Regelung in Österreich genauso wie in Deutschland oder ist es dort einfacher möglich das Ehesakrament zu empfangen?

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Mit wäre kein Fall bekannt, allerdings tauchen solche verwaltungskanonistischen Entscheide auch in keiner mir bekannten Statistik auf, und sollten sie es doch tun, dann so allegemein, dass man zu den konkreten Umständen nichts wird sagen können. Ein Rekurs auf das Gewissen des Einzelnen wird jedoch in keinem Fall ausreichen, denn die Kirche neigt nicht dazu, von ihren allgemeinen Gesetzen zu dispensieren, nur weil jemandem das Gesetz nicht behagt.

 

Julius hatte das entsprechende Gesetz ja schon einmal verlinkt - du kannst die genannten Bedingungen dort schlicht ins Negative umkehren um zu sehen, wann eine solche Dispens nicht erteilt werden wird: Wenn jemand sich von den materiellen Fürsorgepflichten frei stellen möchten, dann braucht er nicht auf den kirchlichen Segen hoffen. 

 

Soweit ich aber solcherart geschlossene Ehen bislang in Nichtigkeitsverfahren gesehen habe - wenigstens einer der Partner wollte ziemlich klar eine kirchliche Billigung des Beischlafes ohne sonstige wirtschaftlichen Folgen. Auch das können Gewissensgründe sein.

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