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werden Behinderten die Sakramente von Priestern verweigert?


Spadafora

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Gerade am letzten Sonntag wurde mir dazu ein Beispiel berichtet. Ein junger Mann, mittlerweile volljährig, wollte sich schon vor einigen Jahren taufen lassen. Auch seiner Adoptivmutter ist viel daran gelegen. Nun ist er Autist und erträgt weder Babygeschrei noch Kruzifixe mit Korpus. Letzteres meint er gehe mittlerweile, ersteres aber immer noch nicht.

 

Vorsprache in der Pfarrgemeinde, die Antwort war klar: Taufe gehe nur zusammen mit den anderen Kindern am Ostersonntag morgen und in der Pfarrkirche, in der es - man ahnt es schon - ein Kreuz mit Korpus gibt. Woanders und wann anders dürfe man nicht taufen, Ende der Durchsage. Es fand sich dann - die Mutter ist hartnäckig - wohl doch ein Priester, der auch woanders und wann anders zu taufen bereit war, der verstarb leider.

 

Mittlerweile hat wohl der Ortspfarrer gewechselt, sie wird nun noch einmal dort anfragen, sollte man immer noch meinen, dass auch Autisten sich nur mit Babies zusammen taufen lassen dürfen, dann werden wir wir Aktion einfach nach Rottenburg verlagern. Einen Menschen mit hinreichenden Vollmachten  habe ich schon gefunden.

 

Aber um die Threadfrage zu beantworten: Ja, das kommt vor. 

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Aus eigener Wissenschaft bin ich über einen jungen Mann mit Trisomie21 der aufgrund einer Zölialikie seit Jahr und Tag den Kelch gereicht bekommt.

 

Die Bedingungen, die Pius X. für den Empfang der Kommunion aufgestellt hat, sind nun wirklich so formuliert, daß nur sehr, sehr wenige Behinderungen Grund für eine Verweigerung sein dürften. Erst recht unter dem Primat des Heiles der Seelen.

 

Darf das Viaticum auf dem Sterbebett eigentlich über die Magensonde verabreicht werden?

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@Chrysologus

Wir haben doch keinen Pfarrzwang mehr - war eine Taufe in einer benachbarten Pfarre nicht möglich?

 

Als unsere Zwillinge getauft wurden haben wir auch auf eine Taufe ohne weitere Täuflinge bestanden (aus logistischen Gründen) und sind zu einem Subsidiar in der Nachbargemeinde ausgewichen, weil unser damaliger Pfarrer sich ähnlich bürokratisch angestellt hat. Das haben wir allerdings still und einfach auf dem kleinen Dienstweg geklärt.

 

Wäre in Deinem Beispiel natürlich zeichenhaft, wenn Eminenz Fürst persönlich die Taufe in einer entsprechend vorbereiteten Kapelle vornehmen würde.

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vor 15 Minuten schrieb Werner001:

Nennt man Fürsten nicht Durchlaucht?

 

Werner

In diesem Fall - wenn man darf - eher Gebhard.

vor 35 Minuten schrieb Flo77:

@Chrysologus

Wir haben doch keinen Pfarrzwang mehr - war eine Taufe in einer benachbarten Pfarre nicht möglich?

Technisch ja - aber das heißt nicht, dass die Menschen das wissen. Wenn der Pfarrer sagt, das gehe gar nicht, dass glauben die meisten schon, dass es gar nicht gehe.

vor 35 Minuten schrieb Flo77:

Wäre in Deinem Beispiel natürlich zeichenhaft, wenn Eminenz Fürst persönlich die Taufe in einer entsprechend vorbereiteten Kapelle vornehmen würde.

Wäre nicht ohne kirchenpolitische Spitze, denn die Familie wohn außerhalb der Diözesangrenzen. 

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War da nicht mal was, daß Sakramente binnen angemessener Frist gespendet werdne müssen? (Da war doch mal was mit 'Ehe' und sechs Wochen).

Und da im Notfall jeder Taufen kann: Einfach machen!

Wobei ich auch einen entsprechenden Brief an den Ortsordinarius schicken würde. Im Idelafall reichlich vorher.

 

Nachtrag:

Ich finde es schon richtig, daß die Taufe als Aufnahme in die Gemeischaft der Gläubigen vom Pfarrer gespendet werden sollte und das Erwachsene in der Osternacht getauft werden sollten. Aber wenn es triftige Gründe dagegen gibt, dann muß das auch anders gehen!

bearbeitet von Moriz
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vor 11 Minuten schrieb Chrysologus:

Wäre nicht ohne kirchenpolitische Spitze, denn die Familie wohn außerhalb der Diözesangrenzen.

Bei diesen Diözesangrenzen ist „jenseits“ vielleicht treffender, weil „außerhalb“ oft genug nur bedeutet, „nicht weit genug außerhalb, um wieder innerhalb zu sein“ 😆

 

Werner

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vor 22 Minuten schrieb Chrysologus:

Wäre nicht ohne kirchenpolitische Spitze, denn die Familie wohn außerhalb der Diözesangrenzen.

Also Freiburg, Würzburg, Bamberg oder Augsburg bzw. Burger, Jung, Schick oder Meier als in die Pflicht zu nehmende.

 

Trotzdem fände ich den Versuch einer quick&easy-Lösung über eine Nachbarpfarrei, ein Kloster o.ä. in der Nachbarschaft der Familie erstmal sinnvoller als den Aufwand das Verfahren nach RS umzulagern.

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Kleiner Bezug zum Synodalen Weg.

Die Situation ist ein typisches Beispiel für klerikalen Machtmissbrauch an der Basis.

Der Pfarrer war vielleicht überlastet und hatte keine Zeit für eine zusätzliche Tauffeier. Das aber als kirchliche Bestimmung zu tarnen, geht gar nicht.

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vor 9 Minuten schrieb Flo77:

Also Freiburg, Würzburg, Bamberg oder Augsburg bzw. Burger, Jung, Schick oder Meier als in die Pflicht zu nehmende.

 

Trotzdem fände ich den Versuch einer quick&easy-Lösung über eine Nachbarpfarrei, ein Kloster o.ä. in der Nachbarschaft der Familie erstmal sinnvoller als den Aufwand das Verfahren nach RS umzulagern.

Die Bistumsgrenzen zwischen Rottenburg und Freiburg sind die alten Ländergrenzen (die ehem. preuss. Provinz Hohenzollern gehört zu Freiburg). Das führt zu äußerst verschlungenen Grenzen mit Enklaven, es gibt sogar Freiburger Pfarreien, die zu Rottenburger SE gehören und umgekehrt.

 

Werner

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vor 55 Minuten schrieb laura:

Kleiner Bezug zum Synodalen Weg.

Die Situation ist ein typisches Beispiel für klerikalen Machtmissbrauch an der Basis.

Der Pfarrer war vielleicht überlastet und hatte keine Zeit für eine zusätzliche Tauffeier. Das aber als kirchliche Bestimmung zu tarnen, geht gar nicht.

Ich tippe hier eher auf mangelnde rechtliche Kenntnisse, denn wäre der junge Mann kein Autist, dann wäre die Auskunft richtig gewesen.

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vor 5 Minuten schrieb Chrysologus:

dann wäre die Auskunft richtig gewesen.

Dss ist aber ja eh nur eine einfache Regelung neueren Datums und kein Heiliges Gottesgesetz, oder? Von den hier Mitschreibenden dürften die wenigsten in der Osternacht oder auch nur im Rahmen einer Gemeindemesse getauft worden sein.

 

Werner

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Gerade eben schrieb Chrysologus:

Ich kann nicht sagen, was der Codex von 1917 hier sagt. Der 83er erlaubt auch flexiblere Lösungen, aber das muss man eben wissen 

Ich wurde zusammen mit allen in der Woche zuvor Geborenen ganz unspektakulär in der Krankenhauskapelle getauft, immer Mittwoch Mittag für alle der vergangenen Woche. Und später als Ministrant habe ich bei zahlreichen Taufen ministriert, gewöhnlich am Samstag, später vormittag oder früher Nachmittag, mit niemandem als der Verwandtschaft in der Kirche (naja vielleicht noch 3 oder 4 Frauen).

Als die große Neuerung kam mit der ersten Taufe in der Osternacht, daran kann ich mich noch gut erinnern.

 

Werner

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Meine Kinder wurden ca. 7 Monate nach ihrer Geburt an einem Samstag getauft. Der Große mit zwei anderen Täuflingen im Rahmen eines "Standardtauftermins", die Zwillinge in einem extra vereinbarten Einzeltermin.

 

Beide Feiern mit dem gleichen Gästekreis in dem auch später die Erstkommunionen gefeiert wurden. Oder wie meine Kinder es formulieren würden "Wie Weihnachten", d.h. ad hoc rd. 60 Geladene.

 

Kindertaufen in der Osternacht empfinde ich reichlich merkwürdig (um nicht zu sage archäologistisch).

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Meiner Beobachtung nach haben Priester oft Probleme, wenn sie Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit verschiedenen Formen geistiger Einschränkung oder sonstigen besonderen Bedürfnissen begegnen. Es mangelt oft an Sensibilität und Interesse für die je eigenen Ausgangsvoraussetzungen des Individuums - ich führe das auf große Unsicherheit zurück. Manchmal kann man als Seelsorgerin den durch unsensibles Verhalten entstandenen Flurschaden noch wieder gutmachen, oft leider nicht :(.

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