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Pfarrgemeinderat, Kirchengemeinderat etc


laura

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Ich habe eine inhaltliche Frage an die Spezialisten: Darf ein Pfarrer einfach entscheiden, dass es in seiner Gemeinde keinen PGR/ KGR gibt? 

Oder darf eine Gemeinde entscheiden, dass sie keinen PGR will?

Oder sind die Wahlen verpflichtend? 

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Für Rottenburg-Stuttgart und Bamberg gilt klar: Weder das eine noch das andere kann entschieden werden, die Wahlen sind verpflichtend durchzuführen. Für Rottenburg käme die Frage noch hinzu, wer ohne KGR die Finanzhoheit hätte.

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Ich denke, übergreifend kann man sagen: Kirchenvorstände sind Pflicht (weil konkordatär erfordert). Pfarrgemeideräte, Pfarreiräte, Gemeinderäte oder wie die Gremien auch heißen, sind generell kirchenrechtlich nicht erforderlich, diözesane Gesetzgebung kann da aber anders aussehen.
An meinem aktuellen Aufenthaltsort wird es bei den nächsten Wahlen wohl so aussehen, dass sich keine Menschen mehr zur Verfügung stellen (das liegt aber im wesentlichen daran, wie der Ortsordinarius mit den vorhandenen Gremien während des Fusionsprozesses umgesprungen ist).

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Darf in dem Zusammenhang auch eine Frage stellen? Mein Neffe hat letztes Jahr für ein paar Monate hier bei uns gewohnt, er ist immer noch bei uns gemeldet, auch wenn er arbeitstechnisch in Wien ist. Daher bekomme ich seine Post. Er ist schon seit einiger Zeit, also noch vor seinem Umzug zu uns, aus der katholischen Kirche ausgetreten.

 

Neulich kam dann vom hiesigen Pfarrverband die Einladung zur Pfarrgemeinderatswahl an ihn.

 

Was genau könnte da schiefgelaufen sein? Wie kommen die an seine neue Adresse? Sollte er da nachfassen oder hat das keine weiteren Folgen? (Er ist auch nicht zur Wahl gegangen...)

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vor einer Stunde schrieb Higgs Boson:

Was genau könnte da schiefgelaufen sein? Wie kommen die an seine neue Adresse?

Soweit ich weiß, erfolgt die Datenübermittlung an die Bistümer und an die Pfarrämter nur in größeren Zeitabständen.

 

Ich würde eher vermuten, er ist in so eine Lücke im Verwaltungsprozess gerutscht.

bearbeitet von Flo77
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