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Vollzug der Ehe


dennisr40

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vor 11 Minuten schrieb dennisr40:

Hallo,

Ab wann gilt eine katholische Ehe als vollzogen? Muss das Paar Vaginalsex ohne Kondom gehabt haben, damit die Ehe vollzogen ist?

Dennis

Unter strengster Auslegung soweit ich weiß ja.

 

Prüfst Du die Möglichkeiten einer Annullierung?

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Am 6.1.2023 um 16:56 schrieb dennisr40:

Hallo,

Ab wann gilt eine katholische Ehe als vollzogen? Muss das Paar Vaginalsex ohne Kondom gehabt haben, damit die Ehe vollzogen ist?

Dennis

Der vaginale Vollzug reicht.

 

Meines Wissens ist das katholische Eheverständnis eine Mischung aus "Konsens" Verständnis  und  "Vollzugs" Verständnis .

 

Der Konsens, den der Priester erfragt und den beide Eheleute vor dem Priester bekunden, begründet die katholisch gültig geschlossene Ehe. Erst der "Vollzug" machte die Ehe unauflöslich. Ist die katholisch geschlossene Ehe noch nicht vollzogen, kann sie aufgelöst werden. Der Aspekt des ersten "Vollzugs" der Ehe mutet uns höchst skurill an. Aber ich lese gerade ein Buch über die Päpste des 15. / 16. Jahrhunderts, da ist dieser Aspekt bei der Heiratspolitik in höchsten Adels- und Fürstenkreisen extrem wichtig.

 

Der Aspekt des ersten "Vollzugs" der Ehe hatte wohl einfach auch eine rein "praktische" Dimension: Bis vor etwa 60 Jahren ging die Frau noch "unberührt" sexuell als Jungfrau in die Ehe. Der erste Vollzug bedeutete gleichzeitig die sexuelle Entjungferung, war diese vom Mann erfolgreich durchgeführt = "vollzogen" war der Ehebund damit auch körperlich begründet. Es dürfte bei dieser Sichtweise vollkommen klar sein, dass es vollkommen unerheblich ist, ob dieser erste Sexualakt entsprechend den Sexnormen der Kirche durchgeführt wird oder nicht. Es genügt, dass bei diesem ersten sexuellen Zusammensein nach der Eheschließung irgendwann mal vaginaler Sex praktiziert wird. Danach ist dir Ehe unauflöslich. Ob die Frau die Pille nimmt oder ob der Mann ein Kondom benutzt, ob andere  sexuelle Aktivitäten stattfinden Analverkehr, Oralsex.etc....Einbeziehung anderer Sexpartner / Gruppensex  / Bisex, ist vollkommen unerheblich und wären dann eventuell ein Thema bei der nächsten Beichte. Welcher konkrete Kontext auch immer und egal ob mit oder ohne Kondom, ob mit oder ohne Orgasmus und auch egal wir lange, entscheidend ist, das beide irgendwann mal miteinander Vaginalsex praktizieren.

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vor 5 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Bist du sicher? :D

So war die jedenfalls die "Theorie" und die auch folkloristische Annahme mit "Hochzeizsnacht", die Praxis war auf jeden Fall anders. Heute spielt das in unserem Kulturkreis keinerlei Rolle mehr....

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vor 36 Minuten schrieb Cosifantutti:

So war die jedenfalls die "Theorie" und die auch folkloristische Annahme mit "Hochzeizsnacht", die Praxis war auf jeden Fall anders. Heute spielt das in unserem Kulturkreis keinerlei Rolle mehr....


Da unser Kulturkreis in den letzten Jahren durch einige Anhänger anderer Kulturkreise „bereichert“ wurde, wäre ich mit pauschalen Aussagen dieser Art vorsichtig.

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@Cosifantutti

 

Das ist sehr richtig. In den von Dir angesprochenen Fällen - in denen zwar eine Ehe zwischen Katholiken unter Beobachtung der kan. Formpflicht gültig geschlossen, allerdings nicht "im Fleische" vollzogen wurde - kommt ein sog. Nichtvollzugs- bzw. feiner ausgedrückt Inkonsummationsverfahren in Betracht. 

bearbeitet von Studiosus
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Am 22.1.2023 um 14:05 schrieb Cosifantutti:

Aber ich lese gerade ein Buch über die Päpste des 15. / 16. Jahrhunderts, da ist dieser Aspekt bei der Heiratspolitik in höchsten Adels- und Fürstenkreisen extrem wichtig.

[Hier wohl OT aber dennoch erstaunlich: Die RKK legt bei der Ehe ja 'immer schon' entscheidenden Wert auf die Freiwilligkeit des Eheversprechens. Was sich meiner Meinung nach nicht mit so was wie 'Heiratspolitik' verträgt.]

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Gerade eben schrieb Moriz:

[Hier wohl OT aber dennoch erstaunlich: Die RKK legt bei der Ehe ja 'immer schon' entscheidenden Wert auf die Freiwilligkeit des Eheversprechens. Was sich meiner Meinung nach nicht mit so was wie 'Heiratspolitik' verträgt.]

Normative Kraft des Faktischen.

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vor 2 Stunden schrieb Moriz:

[Hier wohl OT aber dennoch erstaunlich: Die RKK legt bei der Ehe ja 'immer schon' entscheidenden Wert auf die Freiwilligkeit des Eheversprechens. Was sich meiner Meinung nach nicht mit so was wie 'Heiratspolitik' verträgt.]

Ich denke, dass ist sehr jetzt ganz aus unserem heutigen individualistischen und rein subjektorientierten Verständnis her gedacht und wird wahrscheinlich der Realität von vor ca 500 Jahren nicht gerecht.... 

 

Vor allem wenn man bedenkt, dass zu dieser Zeit - Renaissance - in hohen Adels-  und auch in hohen Kleruskreisen - hierfür immer wieder ein sehr schönes Beispiel: Papst Alexander VI. - sozusagen "offizielle Mäterssen" für das Ausleben der erotisch-sexuellen Lüste der absolute "Normalfall" war....

bearbeitet von Cosifantutti
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Am 13.2.2023 um 18:45 schrieb Moriz:

[Hier wohl OT aber dennoch erstaunlich: Die RKK legt bei der Ehe ja 'immer schon' entscheidenden Wert auf die Freiwilligkeit des Eheversprechens. Was sich meiner Meinung nach nicht mit so was wie 'Heiratspolitik' verträgt.]

Um mal Judge Judy (vielleicht kennt sie jemand) zu zitieren: „hat Sie jemand mit vorgehaltener Waffe gezwungen? Nein? Also war es freiwillig. Sie hätten ‚nein‘ sagen können“

 

Werner

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