Einsteinchen Geschrieben 9. Mai Melden Geschrieben 9. Mai Laut dem finnischen Obersten Gericht bestand das „Hassverbrechen“ bzw. die „Volksverhetzung“ nicht einfach darin, dass Päivi Räsänen christliche Ansichten vertreten hat. Entscheidend war nach Auffassung der Richter, wie sie Homosexuelle beschrieben hat. Konkret ging es um eine Broschüre von 2004, in der Homosexualität unter anderem als: „psychosexuelle Entwicklungsstörung“ bzw. „developmental disorder“ „sexuelle Abweichung“ bezeichnet wurde. Das Gericht sah darin eine öffentliche Herabwürdigung einer geschützten Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Die finnischen Richter argumentierten sinngemäß: Religiöse Überzeugungen und Bibelzitate seien grundsätzlich geschützt. Aber Aussagen, die Homosexuelle als Gruppe beleidigen oder entmenschlichend/pathologisierend darstellen, könnten strafbar sein. Besonders relevant war offenbar, dass Räsänen die Aussagen auch mit medizinischer Autorität äußerte (sie ist Ärztin). Wichtig ist auch: Sie wurde nicht für jedes christliche Statement verurteilt. Das Gericht sprach sie einstimmig frei bezüglich eines späteren Tweets mit einem Bibelzitat aus dem Römerbrief. Verurteilt wurde nur die Verbreitung bzw. öffentliche Bereitstellung der älteren Broschüre. Der juristische Vorwurf lautete in Finnland „incitement against a group“ bzw. öffentliches Verbreiten von Aussagen, die eine Gruppe beleidigen. Die Entscheidung fiel knapp mit 3:2 Richterstimmen aus und ist selbst in Finnland stark umstritten. Zitieren
rorro Geschrieben 9. Mai Melden Geschrieben 9. Mai Allerdings gehört dazu zu wissen, daß so ein Urteil nach dt. GG wahrscheinlich nicht möglich wäre. Der Grundsatz: Nullum crimen sine lege praevia wurde nämlich verletzt. Die Dame wurde für etwas verurteilt, was zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbewehrt war. Eigentlich ein Unding, aber wohl andernorts möglich… Zitieren
iskander Geschrieben 9. Mai Melden Geschrieben 9. Mai (bearbeitet) Bezugnehmend auf die Informationen aus dem Beitrag von @Einsteinchen: Ich selbst halte ja nun inhaltlich gar nichts von ihren Ansichten, finde das im Hinblick auf die Meinungsfreiheit aber dennoch problematisch. Zitat Religiöse Überzeugungen und Bibelzitate seien grundsätzlich geschützt. Wenn man zudem davon ausgeht, dass es einen göttlichen Willen gibt, dass alle Menschen heterosexuell veranlagt ist, ergibt es sich geradezu logisch, eine homosexuelle Veranlagung als eine "Abweichung" von dieser Norm anzusehen. Zitat Aber Aussagen, die Homosexuelle als Gruppe beleidigen oder entmenschlichend/pathologisierend darstellen, könnten strafbar sein. Ich finde, dass eine solche Position und Ausdrucksweise - so wenig ich sie selbst vertrete - sich von Hass und Hetze im üblichen Sinne unterscheidet. Zitat Besonders relevant war offenbar, dass Räsänen die Aussagen auch mit medizinischer Autorität äußerte (sie ist Ärztin). Begriffe wie "Entwicklungsstörung" und "sexuelle Abweichung" sind des Weiteren oft normativ aufgeladen, sofern es nicht um eindeutige somatische Funktionseinschränkungen oder offensichtliche schwere Einschränkungen geht. Die psychiatrische Lehrmeinung hat ihre Ansichten dazu, was krankhaft ist und was nicht, gerade auf dem Gebiet der Sexualität dann auch sehr stark geändert. (Zum Beispiel hat das US-Klassifikationssystem DSM in früheren Auflagen Homosexualität noch als Störung aufgeführt.) Bei solchen Festlegungen können eben doch auch gesellschaftliche Normen eine Rolle spielen. Damit ich nicht missverstanden werde: Ich selbst halte es für völlig unsinnig, Homosexualität in irgendeiner Weise zu pathologisieren. Mein Punkt ist nur der: Ob es vertretbar sein mag, eine bestimmte sexuelle Neigung als "abweichend" zu qualifizieren oder nicht, ist wohl keine reine medizinisch-empirische Fakten-Frage. bearbeitet 9. Mai von iskander Zitieren
rorro Geschrieben 9. Mai Melden Geschrieben 9. Mai Übrigens ist ein "disorder" im psychologischen Sinn nicht automatisch eine Pathologie. Eine "Störung" (da ist disorder) wird nur dann pathologisch, wenn sie den "Inhaber" stört. Zitieren
iskander Geschrieben 9. Mai Melden Geschrieben 9. Mai vor 52 Minuten schrieb rorro: Übrigens ist ein "disorder" im psychologischen Sinn nicht automatisch eine Pathologie. Eine "Störung" (da ist disorder) wird nur dann pathologisch, wenn sie den "Inhaber" stört. "Disorder" bzw. "Störung" treten in der Psychiatrie terminologich oft an die Stelle von "Krankheiten". Etwas gilt üblicherweise nur dann als "Störung", wenn es bedeutsames Leiden beim Betroffenen selbst hervorruft und/oder zu wichtigen Beeinträchtigungen des Betroffenen führt, obwohl dieses Kriterium offenbar nicht zwingend ist. In der ICD-11 heißt es: "06 Mental, behavioural or neurodevelopmental disorders Mental, behavioural and neurodevelopmental disorders are syndromes characterised by clinically significant disturbance in an individual's cognition, emotional regulation, or behaviour that reflects a dysfunction in the psychological, biological, or developmental processes that underlie mental and behavioural functioning. These disturbances are usually associated with distress or impairment in personal, family, social, educational, occupational, or other important areas of functioning." Im DSM-5 (die neuere TR-Variante finde eich auf die Schnelle nicht online) heißt es: "A mental disorder is a syndrome characterized by clinically significant disturbance in an individual’s cognition, emotion regulation, or behavior that reflects a dysfunction in the psychological, biological, or developmental processes underlying mental functioning. Mental disorders are usually associated with signifcant distress or disability in social, occupational, or other important activities. An expectable or culturally approved response to a common stressor or loss, such as the death of a loved one, is not a mental disorder. Socially deviant behavior (e.g., political, religious, or sexual) and conflicts that are primarily between the individual and society are not mental disorders unless the deviance or conflict results from a dysfunction in the individual, as described above." Hier noch eine interessante KI-Zusammenfassung (Grok) dazu, was früher alles mal als psychiatrische Störung galt, heute aber nicht mehr, und warum: Hier ist eine Liste mit Beispielen für Präferenzen und Verhaltensweisen, die früher weithin (oder in bestimmten Kontexten) als psychiatrische Störungen galten, heute aber nicht mehr. Homosexualität (und andere nicht-heterosexuelle Orientierungen). Masturbation (besonders exzessive oder „solitäre“ Formen). Drapetomania (Fluchtverhalten von versklavten Menschen). Weibliche Hysterie (ein breites Sammelbecken für viele Symptome und Verhaltensweisen bei Frauen, z. B. Emotionalität, sexuelle Wünsche, Unabhängigkeit). Unabhängigkeit oder „Widerspenstigkeit“ bei Frauen (z. B. Ablehnung traditioneller Rollen). Linkshändigkeit (in manchen Epochen und Kontexten pathologisiert). Bestimmte Trauerreaktionen oder normale Variationen menschlichen Verhaltens (teilweise noch im Wandel). Andere Beispiele aus der Geschichte umfassen „psychische Fähigkeiten“ oder abweichende Interessen, die als Zeichen von Wahnsinn galten. Die Liste ist nicht exhaustiv, sondern zeigt typische Fälle sozialer und kultureller Pathologisierung. Warum galten sie früher als Störungen? Frühere psychiatrische Modelle waren stark von kulturellen, religiösen, moralischen und gesellschaftlichen Normen geprägt, nicht primär von empirischer Evidenz für Leid oder Funktionsbeeinträchtigung: Homosexualität: Im DSM-I (1952) als „sociopathic personality disturbance“, im DSM-II als „sexual deviation“. Sie galt als Abweichung von der „natürlichen“ heterosexuellen Entwicklung, oft mit Theorien über unreife Persönlichkeit oder Kindheitstraumata verbunden. Grund war die Annahme, dass nur heterosexuelles Verhalten „normal“ und fortpflanzungsfähig sei. Masturbation: Im 18./19. Jahrhundert als Ursache von „masturbatory insanity“ gesehen – angeblich führte sie zu körperlichem und geistigem Verfall (Blindheit, Wahnsinn, Schwäche). Dies wurzelte in religiöser Moral („Onanie“ als Sünde) und medizinischen Fehlvorstellungen. Drapetomania: 1851 vom US-Arzt Samuel Cartwright erfunden – das „Verlangen“ versklavter Schwarzer, zu fliehen, wurde als geistige Krankheit pathologisiert, um die Sklaverei medizinisch zu rechtfertigen. Hysterie: Seit der Antike (Hippokrates) dem „wandernden Uterus“ zugeschrieben. Ein Sammelbegriff für alles, was bei Frauen als unpassend galt (Sexualität, Emotionen, Ungehorsam). Behandlungen reichten von Ehezwang bis zu invasiven Methoden. Frühere Kriterien (grob gesagt, vor allem bis Mitte des 20. Jahrhunderts): Etwas galt als Störung, wenn es von gesellschaftlichen/religiösen Normen abwich, als unmoralisch oder bedrohlich für die soziale Ordnung empfunden wurde oder in pseudowissenschaftlichen Theorien (z. B. Degeneration, Rassentheorien, Geschlechterrollen) als krankhaft erklärt werden konnte. Leid oder Beeinträchtigung mussten nicht zwingend beim Betroffenen vorliegen – oft reichte die Störung der Umgebung oder der gesellschaftlichen Erwartungen. Psychiatrie diente teilweise der Sozialkontrolle. Warum heute nicht mehr – und wie haben sich die Kriterien verändert? Die Psychiatrie hat sich durch wissenschaftliche Forschung, gesellschaftliche Veränderungen, Aktivismus und methodische Reformen gewandelt. Schlüsselereignis war die Entwicklung evidenzbasierter Diagnostik. Homosexualität: 1973 aus dem DSM entfernt (nach Protesten, Studien von Kinsey und Hooker, die zeigten, dass Homosexuelle keine generelle Beeinträchtigung aufweisen). Heute gilt sie als normale Variation menschlicher Sexualität. Nur anhaltendes Leid durch die Orientierung (früher „ego-dystonic homosexuality“) wurde noch eine Weile berücksichtigt, ist aber ebenfalls weg. Masturbation: Als normales Verhalten anerkannt; exzessive Formen können Symptom anderer Probleme sein, aber nicht ursächlich für Wahnsinn. Drapetomania & Hysterie: Als pseudowissenschaftlich und kulturell bedingt entlarvt; sie existieren nicht mehr als Diagnosen. Allgemein: Normale Variationen (z. B. Trauer, Persönlichkeitsmerkmale, sexuelle Orientierung) werden nicht mehr pathologisiert, solange kein signifikanter Distress oder Funktionsverlust vorliegt. Heutige Kriterien (vor allem DSM-5 und ICD-11): Eine psychische Störung erfordert typischerweise ein klinisch signifikantes Muster von Symptomen, das mit Leid (Distress) oder Beeinträchtigung in wichtigen Funktionsbereichen (sozial, beruflich, Alltag) einhergeht. Es muss andauernd/rekrutierend sein, nicht nur kulturell normabweichend oder vorübergehend. Kulturelle und kontextuelle Faktoren werden stärker berücksichtigt; reine Abweichung von Normen reicht nicht. Begründung der Veränderung: Wissenschaftlich: Bessere Forschung (z. B. keine kausale Verbindung zwischen Homosexualität/Masturbation und Pathologie; biologische und genetische Erkenntnisse). Ethisch/Human: Weg von moralischer Kontrolle hin zu Patientenwohl; Stigmatisierung vermeiden. Methodisch: DSM/ICD wurden standardisierter, reliabler und weniger ideologiebelastet. Dennoch gibt es anhaltende Debatten über mögliche Überpathologisierung (z. B. bei normaler Trauer oder Verhaltensvariationen) oder umgekehrt Unterpathologisierung. Zusammengefasst hat sich die Psychiatrie von einer normenkonformen Sozialdisziplinierung zu einem medizinisch-funktionalen Ansatz entwickelt, der auf empirische Evidenz und individuelles Leid setzt – auch wenn sie nie vollkommen wertfrei ist und gesellschaftliche Einflüsse weiterhin eine Rolle spielen. Dies spiegelt breitere gesellschaftliche Fortschritte in Richtung Akzeptanz von Diversität wider. Zitieren
SteRo Geschrieben 12. Mai Autor Melden Geschrieben 12. Mai Christliche Kirchen in Indien: Gemeinsam gegen die Christenverfolgung In Indien leben etwa 28 Millionen Christen, was etwa 2,3 Prozent der Bevölkerung entspricht. Christliche Gruppen äußern allerdings ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Angriffe auf die Gemeinschaft. Die Verfolgung habe seit 2014 zugenommen, als Narendra Modi, der der pro-hinduistischen Bharatiya Janata Party (BJP) angehört, Premierminister wurde. Nach Angaben des United Christian Forum (UCF) kommt es durchschnittlich zu mindestens zwei Angriffen auf Christen pro Tag, darunter körperliche Gewalt, Mord, Drohungen, Beschädigung religiösen Eigentums oder Störung von Gottesdiensten. Dazu wurde eine Datenanalyse von registrierten Vorfällen von Gewalt gegen Christen verwendet. Aus dieser geht unter anderem hervor, dass bis November 2025 etwa 706 Vorfälle dokumentiert worden seien, wobei die Zahl für das gesamte Jahr auf fast 900 geschätzt werde, so das UCF. Zitieren
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