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Trauzeuge Standesamt


Martin

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Kann ein Katholik Trauzeuge in folgender Situation sein:

 

Ein Katholik heiratet katholisch-kirchlich,

wird geschieden,

tritt aus der Kirche aus,

 

und heiratet nach vielen Jahren standesamtlich.

 

 

Dass er nicht kirchlich heiraten kann, ist allen Beteiligten klar,

dass er standesamtlich heiraten kann, ebenfalls.

 

Aber kann ein Katholik Trauzeuge sein?

Wie wird dieser staatliche Rechtsakt (?) aus kirchlicher Sicht gesehen?

Wie die "Beteiligung" des Trauzeugen?

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Ich denke, die standesamtliche Wiederverheiratung ist eine kirchenrechtlich unerlaubte Eheschließung, die den Bruch der ersten Ehe dokumentiert.

 

Die Eheschließenden werden nicht exkommuniziert, sondern lediglich vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen, da sie sich im Stand der schweren Sünde befinden (wie viele nicht-Wiederverheiratete auch).

Durch Deine Traubezeugung verhinderst Du also nicht, daß jemand eine schwere Sünde begeht.

Ich hielte es für angebracht, Deine Bekannten auf den Gewissenskonflikt hinzuweisen und sie zu bitten, einen anderen Trauzeugen zu suchen. Es könnte sein, daß Du anschließend zwei Bekannte weniger hast, aber dann waren sie eh keine.

 

Wenn Du es aber mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst, sie in den Stand der schweren Sünde zu versetzen, solltest Du Trauzeuge werden. Solltest Du Deine Enstcheidung später bereuen und Dein Gewissen belasten, empfehle ich Dir die Beichte.

Ein Ausschluß von den Sakramenten droht Dir aber nicht :unsure:

 

Gruß

jakob.

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Lieber Martin,

das ist jetzt keine Kirchenrechts-feste Antwort (damit kann dann sicher Jürgen aushelfen) - aber ich will mal einen Versuch starten.

 

Wenn ein Muslim seine zweite oder dritte Frau heiratet, hat die Kirche auch nichts zu "melden" - sie ist schlicht nicht zuständig. Und genauso wird es in dem von Dir geschilderten Fall sein: das geht die Kirche nichts an.

 

Wenn ein Katholik da Trauzeuge werden soll/möchte, sollte er sich fragen, inwiefern er sein Handeln mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Angenommen, es wäre meine Schwester, die einen geschiedenen Mann heiraten möchte, würde ich es als üblen Verstoß gegen das Liebesgebot betrachten, ihr den Dienst als Trauzeuge zu verweigern, zumal sie bei mir auch Trauzeuge war. Wenn es hingegen jemand ist, der mir mit dieser Bitte demonstrieren möchte "Deine Kirche kann mich mal ***" und es darauf anlegt, mich "vorzuführen" - dann würde ich dankend ablehnen, auf die Gefahr hin, als "Betonkathole" abgebügelt zu werden.

 

Lieben Gruß,

Lucia

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Vermuten könnte man derartiges, aber auf Jürgens kirchenrechtliche Fach-Antwort bin ich tatsächlich mal gespannt.

 

Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, hier Arges zu vermuten.

 

 

Aber den Fall mal durchdacht, muß man annehmen, dass hier niemand in einen schweren Stand der Sünder versetzt wird, sondern dass er sich schon darin befindet.

 

Darüber hinaus ist anzunehmen, dass aus einer "wilden Ehe" eine nach weltlichen Gesichtspunkten "geordnetere Ehe" wird - also zumindest eine Verbesserung gegenüber dem vorherigen Zustand erreicht wird.

 

Und eine Verweigerung der Bezeugung durch einen katholischen Trauzeugen führt ja nicht dazu, dass diese Ehe nicht geschlossen wird, verhindert also nichts.

 

Wäre die Zurückweisung damit nicht eher ein Akt der Selbstgerechtigkeit?

 

 

Interessant wäre eine kirchliche Forderung an den angefragten Trauzeugen, nicht nur die Bezeugung kategrorisch abzulehnen, sondern aktiv auf eine Trennung der Partner hinzuwirken.

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Gast Ketelhohn

»[…] als üblen Verstoß gegen das Liebesgebot […]« (Lucia)

 

Lucia, könnte es nicht auch Lieblosigkeit sein, der Schwester nicht deutlich zu machen, daß sie ihr Leben wegwirft und auf eine Lüge Satans hereinfällt? Ob dich jemand „vorführen“ will, das mag sein Gewicht haben – fast so viel wie der Sack Reis, der eben in China umfiel. Was aber den lieben Gott wirklich interessiert, das ist das Glück deiner Schwester.

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Würdest du das unabhängig von der Situation so sehen, Robert?

 

Falls z.B. eine kinderlose Ehe vor vielen Jahren geschieden wurde, der Ehepartner längst verheirat ist und Kinder mit einem anderen Partner hat - wie willst du das wieder auf den "richtigen" Weg bringen?

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Würdest du das unabhängig von der Situation so sehen, Robert?

 

Falls z.B. eine kinderlose Ehe vor vielen Jahren geschieden wurde, der Ehepartner längst verheirat ist und Kinder mit einem anderen Partner hat - wie willst du das wieder auf den "richtigen" Weg bringen?

Ich glaube nicht, daß das "auf den rechten Weg bringen" das Entscheidende ist, sondern die persönliche Gewissensfrage für den Trauzeugen. Von Missionierungsversuchen in diesen Fällen halte ich absolut gar nichts.

Es geht also eher um die freundliche Bitte um Verschonung.

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Ohne auf die Frage eines Gewissenskonflikts des Trauzeugen hier näher einzugehen, möchte ich darauf hinweisen, daß dieser nach dem Bürgerlichen Recht nicht an der Eheschließung "mitwirkt" (folglich also auch nicht die Ehegatten aktiv "in den Stand der schweren Sünde versetzt"). Denn seit der Reform des Eherechts durch das Eheschließungsreformgesetz (EheschlRG) von 1998 sind Zeugen bei der Trauung nicht mehr erforderlich, sie sind nur noch auf Wunsch der Verlobten hinzuzuziehen.

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Gast Ketelhohn

Wenn du persönlich derart involviert bist, Martin, daß du dich für eine der beteiligten Personen verantwortlich fühlst – wie im Fall „Lucias Schwester“ –, dann meine ich, sollst du reden – was der Geist dir eingibt. Ansonsten gilt, was Jakob gesagt hat.

bearbeitet von Ketelhohn
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Gast Ketelhohn

Nebenbei: Da ich die Zivilehe für eine Zumutung halte und grundsätzlich ablehne, würde ich sowieso niemals den „Trauzeugen“ vom Amte machen. (Ich gebe allerdings zu, daß ich mich seinerzeit von den obwaltenden Umständen nötigen ließ, eine standesamtliche Zeremonie über mich ergehen zu lassen. Meine Frau und mein alter Freund und Amtstrauzeuge A. haben mich sogar halbwegs erfolgreich davon abgehalten, vor der Amtsperson abfällige, staatsfeindliche Bemerkungen vom Stapel zu lassen.)

bearbeitet von Ketelhohn
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haben mich sogar halbwegs erfolgreich davon abgehalten, vor der Amtsperson abfällige, staatsfeindliche Bemerkungen vom Stapel zu lassen

:unsure::blink:

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... Wenn Du es aber mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst, sie in den Stand der schweren Sünde zu versetzen, solltest Du Trauzeuge werden. ...

Ich glaube hier begehst Du möglicherweise einen Denkfehler.

 

Wenn jemand sich zivilrechtlich scheiden läßt und fortan mit einem neuen Partner zusammenlebt, so befindet er sich schon im Status der schweren Sünde.

 

Die erneute zivilrechtliche Eheschließung verändert den Status nur in so fern, als er durch diesen Akt öffentlich wird. - Der Trauzeuge bezeugt bei der Eheschließung also nicht nur die zivilrechtliche Ehe, sondern bezeugt auch den Tatbestand der schweren Sünde (, der freilich auch schon vor der Eheschließung bestanden hat, sofern die beiden Partner bereits zusammen gelebt haben).

 

Eine rigoristische Auslegung wäre freilich folgende:

Man könnte auch sagen, daß durch die erneute Eheschließung ein bewußter Akt gegen das weiterhin bestehende Eheband ist; somit auch ein bewußter Akt gegen die kirchliche Lehre d.h gegen eine Offenbarungswahrheit. - Allerdings bezweifle ich, daß dies tatsächlich die Intention dessen ist, der erneut vor den Standesbeamten tritt. Wäre dies der Fall, so müßte man diesen als Häretiker bezeichnen, der sich die Tatstrafe der Exkommunikation zuzieht. Eine solche Intention ist aber wohl bei keinem anzunehmen.

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»[…] als üblen Verstoß gegen das Liebesgebot […]« (Lucia)

 

Lucia, könnte es nicht auch Lieblosigkeit sein, der Schwester nicht deutlich zu machen, daß sie ihr Leben wegwirft und auf eine Lüge Satans hereinfällt? Ob dich jemand „vorführen“ will, das mag sein Gewicht haben – fast so viel wie der Sack Reis, der eben in China umfiel. Was aber den lieben Gott wirklich interessiert, das ist das Glück deiner Schwester.

Lieber Robert,

zur Klarstellung:

1.) Das Beispiel "Schwester" ist rein fiktiv

2.) Meine Schwestern haben samt und sonders einen noch größeren Dickkopf als ich. Wenn man denen was "deutlich macht" ("tu das bloß nicht"), dann tun sie es erst recht.

3.) wäre keine meiner Schwestern auf die Idee gekommen, mich danach zu fragen - Schwestern hat man sowieso, und Freundschaften kann man mit solcher "Jobvergabe" pflegen.

 

Gruß,

Lucia

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Wenn jemand sich zivilrechtlich scheiden läßt und fortan mit einem neuen Partner zusammenlebt, so befindet er sich schon im Status der schweren Sünde.

Hallo Juergen,

 

davon hat Martin aber zunächst nichts geschrieben.

Davon abgesehen: Wenn jemand fortlaufend abgetrieben hat, rechtfertigt das - da er sich eh im Stand der Todsünde befindet - die Ausstellung des Scheins?

Mir ist's, als läge der Denkfehler woanders.

 

Gruß

jakob

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Vielleicht sollten wir darauf verzichten, die Abtreibung - auch noch fortlaufender Art - mit der Wiederverheiratung Geschiedener in Zusammenhang zu bringen.

 

Denn wiederverheiratete Geschiedene doch immer noch Mitglieder der Kirche (sofern sie nicht ausgetreten sind).

 

Was ist bei diesen beiden Tatsachen bedeutender - die Wiederverheiratung, oder der Austritt aus der Kirche?

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Gast Ketelhohn

»Lieber Robert, zur Klarstellung:

1.) Das Beispiel "Schwester" ist rein fiktiv

2.) Meine Schwestern haben samt und sonders einen noch größeren Dickkopf als ich. Wenn man denen was "deutlich macht" ("tu das bloß nicht"), dann tun sie es erst recht.

3.) wäre keine meiner Schwestern auf die Idee gekommen, mich danach zu fragen - Schwestern hat man sowieso, und Freundschaften kann man mit solcher "Jobvergabe" pflegen.

« (Lucia)

 

ad 1: Habe ich vorausgesetzt.

ad 2: Darum schrieb ich an Martin: »was der Geist dir eingibt«. Es kommt auf jeden Einzelfall an. Ich würde meinen Schwestern in solchen Dingen auch nicht »ins Gewissen reden«, weil ich wüßte, daß der Erfolg das Gegenteil vom Erstrebten wäre.

ad 3: Schwein gehabt.

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Stimmt Robert, letztendlich muß jeder eine Entscheidung treffen. Immer und immer wieder. Und sich überprüfen, WARUM er sie trifft, wie er sie trifft und WOHIN sie ihn führt. Nicht nur ihn allein, sondern alle Beteiligten.

 

Die Lösung ist dabei weniger das Ergebnis einer mathematischen Gleichung, sondern sie ist da, wenn sie da sein soll - dein Hinweis darauf, derlei Entscheidung im Geiste zu treffen bringt diesen Aspekt auf den Punkt. Oft sind es auch scheinbare Nebenwege und Nebenaspekte, denen zunächst nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werden und die dann später an Bedeutung gewinnen. Gottes Wege sind nicht unsere Wege.

 

Grundsätzlich würde ich dabei die Großherzigkeit vor die Buchstaben des Gesetzes stellen - ohne dabei das Gesetz klein machen zu wollen, oder es leichthin abzuwerten.

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2.) Meine Schwestern haben samt und sonders einen noch größeren Dickkopf als ich. Wenn man denen was "deutlich macht" ("tu das bloß nicht"), dann tun sie es erst recht.

Liegt in der Natur der Menschen... Deswegen braucht man in solchen Situationen als Verwandter eine freundliche Distanz. Und man muß für die Person beten.

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Was ist bei diesen beiden Tatsachen bedeutender - die Wiederverheiratung, oder der Austritt aus der Kirche?

Beides. Man darf beides nicht miteinander vergleichen.

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Vielleicht sollten wir darauf verzichten, die Abtreibung - auch noch fortlaufender Art - mit der Wiederverheiratung Geschiedener in Zusammenhang zu bringen.

 

Denn wiederverheiratete Geschiedene doch immer noch Mitglieder der Kirche (sofern sie nicht ausgetreten sind).

 

Was ist bei diesen beiden Tatsachen bedeutender - die Wiederverheiratung, oder der Austritt aus der Kirche?

Hallo Martin,

 

 

1. Wer ist wir?

 

2. Dann abstrahiere halt:

 

Wenn jemand fortlaufend ein und die selbe schwere Sünde begeht, rechtfertigt das - da er sich eh im Stand der schweren Sünde befindet - die Unterstützung derselbigengleichen?

 

Gruß

jakob.

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Hallo,

 

zum Thema Trauzeuge,

 

Soweit ich weiß, kann nach dem Kirchenrecht jeder Trauzeuge sein, der rechtsfähig ist. Die Trauzeugenschaft ist an keine Konfession gebunden (Jürgen, bitte korrigiere mich, wenn das nicht stimmt).

 

Trauzeugenschaft ist eine rechtliche Bezeugung der Eheschließung, nichts anderes. Die persönliche Überzeugung des Trauzeugen ist da eher unerheblich,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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