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Ordination des Bischofs


Benedikt

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Ausgliederung aus Bischof Müller entlässt WSK-Aktivisten.

Hier war die Frage aufgetaucht, wie ein Bischof ernannt wird.

Dazu schrieb Laura:

Auch die Tatsache, dass der Bischof nicht mehr wie heute üblich vom Domkapitel sondern vom gesamten Kirchenvolk gewählt würde, ist kein Verstoß gegen das Bischofsamt an sich sondern eine Anfrage an den Wahlmodus - gewählt wird ja heute schon!

Dazu schrieb ich:

Mit Sicherheit nicht: Das Domkapitel entsendet eine Vorschlagsliste, die nach Rom. Die entscheiden dann - ganz autoritär. Und im übrigen ist die Vorschlagsliste beileibe nicht die einzige Methode, mit der Kandidaten nach Rom gelangen. Schon immer haben da auch einfache Gläubige ihren Teil zu beitragen können. Aber entscheiden tut der heilige Stuhl.

Kurwenal56 antwortete mir:

da hat der Benedikt aber nicht grundsätzlich recht. Das kommt auf das Konkordat an. In Freiburg (ist demnächst so weit) muss der Heilige Stuhl dem Domkapitel einen Dreiervorschlag machen. Das wählt daraus frei den Bischof. Ähnlich wie im Badischen Konkordat ist das Preussische Konkordat, da gab es ja auch Probleme, als Meisner gewählt werden sollte. Man hat dann schnell noch das Kapitelstatut geändert, damit er überhaupt durchkommen konnte.

Im Bayerischen Konkordat ist es auch wieder anders. Das ist auch einmalig, da ist der Papst bei seiner Auswahl GEBUNDEN an die Vorschlagslisten , die im Lauf der Zeit aus den 7 bayerischen Bistümern regelmäßig sowohl von den Bischöfen als auch von den Domkapiteln gemacht werden. Der Papst entscheidet dann frei aber NUR aus diesen Vorschlägen.

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@Kurwenal

Du sprichst die Konkordate an. Diese jedoch sind Verträge zwischen Regierungen und dem heiligen Stuhl. Daraus ist ersichtlich, dass die letztliche Autorität bei der Ernennung der Bischöfe beim heiligen Stuhl liegt, auch wenn er faktisch (aus politischen Gründen) in manchen Regionen auf dieses Recht verzichtet.

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In Deutschland ernennt der Bundespräsident den Bundeskanzler, der dann die Politik macht. Ob dmit die "letzte Autorität" für die Ernennung des Bundeskanzlers beim Präsidenten liegt, oder beim Bundestag, das ist Geschmackssache, wie man das sehen will. Tatsache ist, dass der Bundestag festlegt, wer es wird, und nur darauf kommt es an.

 

Genauso könnte es in der Kirche sein: Das Volk wählt den Bischof, und der Papst ernennt ihn. Ich sehe keinen theologischen Grund, warum das nicht so sein dürfte. Vor 1077 (Canossa) hat z.B. der Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" die Bischöfe bestimmt, die der Papst dann weihen lassen musste. In der frühen Kirche wurden die Bischöfe gewählt.

 

Gruss

 

KP

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ist "Ordination" überhaupt ein katholischer Begriff? Das Wort kenne ich nur in Verbindung mit evangelischen Pfarrern ...

Ich dachte auch, es muss "Investitur" heissen.

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Ordination ist natürlich auch ein katholischer Begriff. Ordination eines Pfarrers meint die Entsendung eines Priesters in eine Gemeinde. Ordination eines Bischofs meint die Entsendung eines Bischofs in ein Bistum.

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Ordo und Ordination ist meines Wissens der richtige Begriff, der weltweit für das nur bei uns so bezeichnete Sakrament der Weihe - damit ist - nur im deutschsprachigen Raum - gleich etwas mystisches verbunden, genutzt wird. Als Zeugen führe ich den Dogmatiker G.L. Müller an. In seiner Dogmatik schreibt er : Wesentliche Glaubensaussagen zum Ordo: Der in sich eine sakramentale Ordo wird durch göttliche Anordnung in verschiedenen Stufen ausgeübt, die seit ältester Zeit Bischof, Priester und Diakon genannt werden (und zitiert LG 28). Im Index findet sich unter Weihe in Klammern die Bezeichnung (Ordo).

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Gast Ketelhohn

Da wäre eine kleine Vorlesung über die Geschichte der Bischofswahl vonnöten. Hm. Ich beschränke mich mal auf ein paar Bemerkungen zur Begriffsklärung. Die heute je nach teilkirchlichem Recht lokal verschiedenen Regelungen (teils auch im Zusammenhang mit bestehendem Staatskirchenrecht) lasse ich dabei beiseite.

 

1. Das Sakrament heißt Ordo. Dieser Begriff bezeichnet im eigentlichen Sinne den Stand des kirchlichen Dienstamtes derjenigen Personen, die in der Kirche kraft der in eben jenem Sakrament verliehenen Vollmacht in persona Christi dienen.

 

2. Ordination (ordinatio) meint den Akt der Spendung des Sakramentes des Ordo.

 

3. Die im Deutschen übliche Bezeichnung des Sakraments als Bischofs-, Priester und Diakonenweihe übersetzt strenggenommen den Begriff der Konsekration (consecratio), der zwar auch – wie jener der Ordination – die Handlung bezeichnet, jedoch stärker auf deren Effekt abhebt.

 

4. a) „Investitur“ bedeutet Bekleidung: Bekleidung nämlich mit den Insignien des Amtes als Zeichen der Bevollmächtigung des zu Investierenden, des Amtes zu walten; daher ist die Investitur faktisch gleichbedeutend mit der Verleihung eben jener Vollmacht. Dabei ist zu unterscheiden zwischen geistlichem Amt und eventuell mit diesem verbundenen weltlichen Ämtern.

 

    B) Die Investitur ins geistliche Amt erfolgt in der lateinischen Kirche (dem Patriarchat des Abendlands) durch den Bischof von Rom, vollzogen durch den in seinem Auftrag handelnden Spender des Sakraments und ggf. Überbringer der Insignien der geistlichen Amtsgewalt.

 

    c) Die Investitur ins weltliche Amt erfolgte historisch durch die weltliche Obrigkeit, den Römischen Kaiser. Um diese Unterscheidung und die Reihenfolge beider Investituren – die zuerst erfolgte präjudiziert ja faktisch die Anerkennung der Wahl – ging der berühmte Investiturstreit, der übrigens im Wormser Konkordat beigelegt wurde, von welchem alles spätere Staatskirchenrecht den Ausgang genommen hat.

 

5. Die bekannte Formel von der Wahl des Bischofs »durch Klerus und Volk« ist nicht im Sinne einer allgemeinen Wahl durch die Gesamtheit der Gläubigen nach unsern heutigen, von politischen Paradigmata geprägten Vorstellungen zu verstehen. Es dürfte kaum gelingen, dafür irgendwelche historischen Beispiele beizubringen. Vielmehr hatten Klerus und Volk unterschiedliche Funktionen: nämlich Auswahl (Kur) durch den Klerus und Akklamation durch das Volk. Der Kreis der Wähler wurde dabei bald näher definiert, während die Akklamation zurücktrat und allmählich verschwand. Historisch gab es wenige, extraordinäre Fälle allgemeiner Akklamation durch Klerus und Volk ohne vorausgegangene Wahl durch den Klerus.

 

6. Der Heilige Stuhl hat mit der ganzen Angelegenheit herzlich wenig zu tun; der Begriff meint nämlich das Völkerrechtssubjekt, das der Bischof von Rom als Haupt des Kirchenstaates darstellt. Gemeint sein kann im Zusammenhang der Bischofswahl nur der Bischof von Rom als Patriarch des Abendlands (einschließlich der zuständigen römischen Dikasterien als seiner ausführenden Organe).

bearbeitet von Ketelhohn
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Zu Punkt 6, um meine Ehre zu verteidigen -

Es heißt in Sacrosanctum Concilium: Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof.

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Gast Ketelhohn

Der Apostolische Stuhl ist die cathedra Petri. »Heiliger Stuhl« ist ein völkerrechtlicher terminus technicus wie »Hohe Pforte« etc. Aber zum Glück ist das keine Frage der Ehre …

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