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Sterbehilfe


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb nannyogg57:

Aha! Aber in Sachen Umwelt oder soziale Gerechtigkeit gilt nicht die Lehre der Kirche, sondern das reine Wort des Evangeliums, wie an anderen Orten in Bezug auf sozialkritische Verlautbarungen des Papstes bemerkt wurde?

 

Von wem? 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 14.11.2025 um 07:17 schrieb catholicissimus:

Wie bei der Empfängnisverhütung: man sollte dem Schöpfer immer die Möglichkeit lassen, einen neuen Menschen zu schaffen. Und so soll Gott auch den Todeszeitpunkt selber bestimmen dürfen.

 

Angesichts der Tatsache, dass auch eine vergewaltigte Nonne schwanger werden kann oder dass die Lebenserwartung heute viel höher ist als beispielsweise im Mittelalter, erscheint es doch als etwas arg weit hergeholt, dass Gott selbst jede Empfängnis und jeden Tod festlegt oder will.

 

Außerdem: Wenn ein Paar ausgeht, dass Gott womöglich will, dass es, das Paar, ein Kind zeugt und es Gott also ermöglichen sollte, ein neue Leben zu schaffen, sollte das Paar logischerweise (unverhüteten) Geschlechtsverkehr haben. Wenn das Paar hingegen davon ausgeht, dass Gott nicht will, dass es ein Kind zeugt, braucht das Paar sich auch nicht verpflichtet zu fühlen, Geschlechtsverkehr zu haben oder auf Verhütung zu verzichten. 


Die kath. Lehre "funktioniert" hier nur, wenn man entweder annimmt, dass Gott einfach nur deshalb, weil jemand Geschlechtsverkehr hat, auch will, dass ein Kind gezeugt wird - selbst wenn er es sonst nicht wollen würde; oder wenn man alternativ annimmt, dass Gott zwar gar nicht will, das ein Kind gezeugt wird, aber dennoch etwas dagegen hat, wenn seine Zeugung verhindert wird.   

 

Zitat

Denn unser Leben gehört ja nicht uns, sondern ist nur von Gott geliehen: "noch diese Nacht wird dein Leben zurückgefordert werden" (Lukas 12, 20). Wir haben zwar innerhalb unserer Lebenszeit Freiheit, aber es wäre eine große Sünde, die irdische Lebenszeit eigenmächtig zu beenden.

 

 

Genau da liegt vielleicht das Problem. Aus der Sicht, die Du hier vertrittst, ist der Mensch kein von Gott mit Freiheit beschenktes Subjekt, das sich selbst gehört, sondern letztlich Eigentum und Sklave Gottes. Trotzdem findet sich in der gesamten Bibel keine Verurteilung des Suizids - diese geht, soweit ich mich erinnere, stattdessen maßgeblich auf Augustinus zurück. 

 

@rorro

 

Am 29.3.2026 um 20:45 schrieb rorro:

Das Leben ist heilig - nur wenn man das so sieht, kann man gegen Krieg und Gewalt, Abtreibung und Euthanasie sein.  Und ein Arzt darf nicht willentlich töten. Niemals.

 

Es ist hier wie bei der Heiligkeit der Sexualität: Die Heiligkeit dient nicht dazu, den Menschen dazu zu ermächtigen, mit angemessener Rücksicht auf andere über sich selbst zu bestimmen, sondern vielmehr um seine Selbstbestimmung grundlegend einzuschränken. 

 

bearbeitet von iskander
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb iskander:

Es ist hier wie bei der Heiligkeit der Sexualität: Die Heiligkeit dient nicht dazu, den Menschen dazu zu ermächtigen, mit angemessener Rücksicht auf andere über sich selbst zu bestimmen, sondern vielmehr um seine Selbstbestimmung grundlegend einzuschränken. 

 

Wie Du selbst bei Sterbehilfe auf Sex kommst, ist schon vielsagend (mit allem Falschverständnis in Gepäck). 🙄

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb nannyogg57:

Aha! Aber in Sachen Umwelt oder soziale Gerechtigkeit gilt nicht die Lehre der Kirche, sondern das reine Wort des Evangeliums, wie an anderen Orten in Bezug auf sozialkritische Verlautbarungen des Papstes bemerkt wurde?

 

Du bist auf der ganz falschen Spur. Lies einfach nochmal, was ich geschrieben habe und diszipliniere dich hinsichtlich unangemessener Gedankensprünge.

Geschrieben

Gedankensprünge?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 17.7.2026 um 07:23 schrieb rorro:

Wie Du selbst bei Sterbehilfe auf Sex kommst, ist schon vielsagend (mit allem Falschverständnis in Gepäck). 🙄

 

Ganz einfach: Weil es inhaltlich passt. Die Sakralisierung des menschlichen Lebens wie der Sexualität dient nicht dazu, den Menschen zu ermächtigen, sondern seine Freiheit und Selbstverfügung einzuschränken. Wenn Du das für falsch hältst, dann sage mir doch einfach was falsch ist. Wenn Du das nicht kannst, dann lass es, aber höre mit den ständigen Ad-Personam-Angriffen auf.

 

bearbeitet von iskander
OneAndOnlySon
Geschrieben

Während es in Frankreich jetzt eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe gibt, ist der assistierte Suizid in Deutschland seit sechs Jahren komplett ungeregelt. Jeder kann kommerziell Sterbehilfe anbieten, ohne dass es dabei irgendeine staatliche Kontrolle, gesicherte Qualitätsstandards oder standardisierte Prozesse gäbe. Außer der formalen Erlaubnis zur Aushändigung von verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen auch keine besonderen Qualifikationen (z.B. im psychologischen Bereich) nachgewiesen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem damaligen Urteil auch angemerkt, dass es die Notwendigkeit von staatlichen Regelungen sieht. Der Bundestag konnte sich aber seitdem nicht auf ein entsprechendes Gesetz einigen.

 

Der Spiegel-Podcast "Firewall" widmet sich in seiner aktuellen Folge "Ohne Kontrolle: Das Geschäft mit dem Todeswunsch" dem Thema. 

Geschrieben (bearbeitet)

Welche Qualitätsstandards gibt es denn beim Töten?

Wer legt die fest? 

Gibt es eine besondere Ausbildung zum staatlich geprüften, ja, was eigentlich, „Lebensverkürzer“?

bearbeitet von rorro
Geschrieben

die Assistierende Person muß korrekt die Medikamente verabreichen können ganz einfach

OneAndOnlySon
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb rorro:

Welche Qualitätsstandards gibt es denn beim Töten?

Wer legt die fest? 

Gibt es eine besondere Ausbildung zum staatlich geprüften, ja, was eigentlich, „Lebensverkürzer“?

Im Moment gibt es in Deutschland gar keine. Jeder darf Menschen dabei helfen, sich selbst zu töten. Der Staat reguliert das nicht und verlangt auch nichts. Das kannst du gut finden.

 

Mindeststandards, die ich angebracht fände, sind z.B.:

  • Sicherstellung, dass der Sterbewunsch keine vorübergehende Laune ist
  • Pflicht zur Dokumentation
  • Schutz davor äußerem Druck oder Bevormundung
  • Tatsächliche Möglichkeit, vom Sterbewunsch zurückzutreten
  • Zweite medizinische Meinung
  • Psychologische Untersuchtung
Geschrieben
14 minutes ago, OneAndOnlySon said:

Im Moment gibt es in Deutschland gar keine. Jeder darf Menschen dabei helfen, sich selbst zu töten. Der Staat reguliert das nicht und verlangt auch nichts. Das kannst du gut finden.

 

Mindeststandards, die ich angebracht fände, sind z.B.:

  • Sicherstellung, dass der Sterbewunsch keine vorübergehende Laune ist
  • Pflicht zur Dokumentation
  • Schutz davor äußerem Druck oder Bevormundung
  • Tatsächliche Möglichkeit, vom Sterbewunsch zurückzutreten
  • Zweite medizinische Meinung
  • Psychologische Untersuchtung


Ist nicht so, dass die allgemein gültigen Gesetze, also Strafrecht, Arzneimittelrecht, Waffengesetze, BGB etc., sehr wohl einen Rahmen vorgeben, der recht zuverlässig und auch restriktiv Mindeststandards setzt?

 

OneAndOnlySon
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Shubashi:


Ist nicht so, dass die allgemein gültigen Gesetze, also Strafrecht, Arzneimittelrecht, Waffengesetze, BGB etc., sehr wohl einen Rahmen vorgeben, der recht zuverlässig und auch restriktiv Mindeststandards setzt?

So gesehen gibt es immer einen (allgemeinen) gesetzlichen Rahmen. Ob dieser Rahmen restriktiv ist?

Aktuell ist es z.B. möglich, dass Anbieter von Sterbehilfe mit dem Patienten lediglich zwei kurze Gespräche führen: Im ersten Gespräch wird der Todestag festgelegt und am festgelegten Termin selbst findet das einzige Gespräch mit einem Arzt statt. Direkt danach wird die Infusion gelegt, die der Patient dann aufdreht und sich damit selbst tötet.

Alter (bei Volljährigen), Krankheit oder Leiden spielen dabei gesetzlich keine Rolle. Rechtlich darf ein Arzt jedem, der das wünscht, sofort eine tödliche Infusion legen, solange der Sterbewillige sie selbst aufdreht.

 

Reicht das aus? Meiner Meinung nach nicht. Deutschland hat aktuell die laxeste Regelung zum assistierten Suizid in der EU. Selbst die Niederlande setzen bestimmte Kriterien voraus und die Schweiz stellt Beihilfe nur dann straffrei, wenn sie nicht aus selbstsüchtigen, eigennützigen Motiven geschieht. In Deutschland ist es dagegen legal, assistierten Suizid kommerziell anzubieten oder wenn man gerne Menschen sterben sehen will.

Geschrieben
4 hours ago, OneAndOnlySon said:

Deutschland hat aktuell die laxeste Regelung zum assistierten Suizid in der EU.


Ist das wirklich so? Meines Wissens nach ist eine alleinige Beurteilung durch einen einzelnen Arzt sehr riskant, es gab inzwischen (April 2025 letztinstanzlich durch Abweisung beim BVerfG) die Verurteilung eines Arztes, der den selbstbestimmten Patientenwillen nicht zweifelsfrei feststellen konnte und trotzdem den Suizid ermöglichte. D.h. es ist sehr wohl möglich, leichtfertiges Handeln bei der Suizidbeihilfe zu ahnden.

Auf der anderen Seite ist eben grundrechtlich (BVerfG 2020) festgelegt, dass der Staat den Sterbewilligen nicht restriktiv bevormunden darf - jede Art der „Kontrolle“ des freien Willens ist damit letztlich ausgeschlossen. Wer sterben will, und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, darf nicht gehindert werden, auch nicht dadurch, dass ihm oder ihr das Handeln übermäßig erschwert wird.

Ich bin mir nicht sicher, ob ein Gesetz diese Rahmenbedingung einhalten und gleichzeitig „besser“ regeln kann. Ein Gesetz würde mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Berater schaffen, könnte aber gleichzeitig dazu führen, dass die ganze Organisation dadurch „geschäftsmäßig-formaler“ abläuft.

Wenn ich bedenke, dass im Ausland tlw weder Minderjährigkeit noch psychische Belastungen zum Ausschluß einer Euthanasie führen, ist Deutschland keineswegs „großzügiger“. V.a. muss hier jeder Sterbewillige noch selbst handeln, man hilft bei der Vorbereitung, aber kein anderer handelt „anstatt“. Von daher denke ich, es gibt nachvollziehbare Gründe, dass der Bundestag hier nicht handelt - ich würde da auch nicht entscheiden wollen.

Viel wichtiger fände ich, Suzidprävention und Palliativmedizin weiter zu stärken. Solange da noch erhebliche Lücken bestehen, kann ein „Sterbehlfegesetz“ in meinen Augen eher noch warten.

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb OneAndOnlySon:

Im Moment gibt es in Deutschland gar keine. Jeder darf Menschen dabei helfen, sich selbst zu töten. Der Staat reguliert das nicht und verlangt auch nichts. Das kannst du gut finden.

 

Töten finde ich nie gut.

 

vor 21 Stunden schrieb OneAndOnlySon:

Mindeststandards, die ich angebracht fände, sind z.B.:

  • Sicherstellung, dass der Sterbewunsch keine vorübergehende Laune ist

 

Wie soll das gehen? 

 

vor 21 Stunden schrieb OneAndOnlySon:
  • Pflicht zur Dokumentation

 

Von was genau?

 

vor 21 Stunden schrieb OneAndOnlySon:
  • Schutz davor äußerem Druck oder Bevormundung

 

Wie beweist man das?

 

vor 21 Stunden schrieb OneAndOnlySon:
  • Tatsächliche Möglichkeit, vom Sterbewunsch zurückzutreten

 

Also doch kein sicherer Willen?

 

vor 21 Stunden schrieb OneAndOnlySon:
  • Zweite medizinische Meinung

 

Fachpsychologisch bzw.-psychiatrisch?

 

vor 21 Stunden schrieb OneAndOnlySon:
  • Psychologische Untersuchtung

 

„Sie haben Depressionen, Sie dürfen sich leider nicht töten. Wenn Sie mit Ihrem Krebs die nicht hätten, dann wäre das kein Problem.“

 

So in etwa?

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb rorro:

Töten finde ich nie gut.

💖 

Das weiß ich und deswegen hatte ich gehofft, dass du für eine Verschärfung der aktuellen Rechtslage zu haben sein könntest.

 

vor 21 Minuten schrieb rorro:

Wie soll das gehen? 

"Sicherstellen" war vielleicht ein zu absoluter Begriff. Sowohl ein psychologisches Gutachten als auch eine vorgegebene Abfolge von Beratungsgesprächen könnten aber schon helfen, die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass der Sterbewunsch nur vorübergehend ist.

 

vor 23 Minuten schrieb rorro:

Von was genau?

Ich meinte eine standardisierte Dokumentation des gesamten Prozesses von der Kontaktaufnahme über die Beratung bis zum Tod des Patienten. Ähnlich wie bei der Organspende kann das helfen, bestimmte Standards zu etablieren und Missbrauch schneller zu erkennen.

 

vor 26 Minuten schrieb rorro:

Also doch kein sicherer Willen?

Das gehört aus meiner Sicht zusammen. Dass der Sterbewunsch dauerhaft sein muss um einen assistierten Suizid zu rechtfertigen, beinhaltet für mich auch, dass es zu jeder Zeit die reale Möglichkeit gibt, sich nicht zu suizidieren, wenn er es nicht ist. Wenn aber (wie in der Praxis mancher Anbieter) im Vorabgespräch schon ein konkreter Sterbetag festgelegt wurde, zu dem dann ein Arzt von weit her anreist, ist diese Möglichkeit nur noch theoretisch vorhanden. Besonders wenn der Patient vom Wunsch geprägt ist, niemandem zur Last zu fallen und keine unnötigen Umstände zu verursachen.

 

vor 35 Minuten schrieb rorro:

Fachpsychologisch bzw.-psychiatrisch?

Ja

 

vor 37 Minuten schrieb rorro:

„Sie haben Depressionen, Sie dürfen sich leider nicht töten. Wenn Sie mit Ihrem Krebs die nicht hätten, dann wäre das kein Problem.“

 

So in etwa?

 

Bei Depressionen käme es mir (also rein subjektiv) darauf an, ob der Sterbewunsch auch in weniger akuten Phasen besteht. Das ist aus meiner Sicht genau das, was auch das Bundesverfassungsgericht meint, wenn es urteilt, dass assistierter Suizid einerseits nicht verunmöglicht werden darf aber der Staat gleichzeitig klare Regeln aufstellen darf und sollte. Auch eine Depressive Person kann ein Recht auf Suizid haben aber es ist ggf. eine mehrmalige Begutachtung notwendig. 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb OneAndOnlySon:

Auch eine Depressive Person kann ein Recht auf Suizid haben aber es ist ggf. eine mehrmalige Begutachtung notwendig. 

Mit anderen Worten es ist wahlweise leichter sich umzubringen als einen Therapeuten zu finden oder die staatliche Freigabe des Suizids verzögert sich auf unbestimmte Zeit, weil man keinen Begutachtertermin bekommt...

 

Viva(sic!) Germania.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb OneAndOnlySon:

Bei Depressionen käme es mir (also rein subjektiv) darauf an, ob der Sterbewunsch auch in weniger akuten Phasen besteht. Das ist aus meiner Sicht genau das, was auch das Bundesverfassungsgericht meint, wenn es urteilt, dass assistierter Suizid einerseits nicht verunmöglicht werden darf aber der Staat gleichzeitig klare Regeln aufstellen darf und sollte. Auch eine Depressive Person kann ein Recht auf Suizid haben aber es ist ggf. eine mehrmalige Begutachtung notwendig. 

 

  

vor 9 Stunden schrieb Flo77:

Mit anderen Worten es ist wahlweise leichter sich umzubringen als einen Therapeuten zu finden oder die staatliche Freigabe des Suizids verzögert sich auf unbestimmte Zeit, weil man keinen Begutachtertermin bekommt...

 

Jeder Mensch hat jederzeit ein 'Recht auf Suizid', bei Depressionen genauso, wie bei einem Beinbruch. oder bei Krebs im Endstadium. 

 

Der Unterschied zwischen den beiden ersten und dem letzten ist der: das ist behandelbar, Krebs im Endstadium nur mehr palliativ. 

 

Der Staat kümmert sich aber nicht um den Suizid an sich, sondern ob er medizinisch assistiert wird. Dazu gibt es Regeln, weil dabei Medikamente im Spiel sind. Um die geht es. Die darf eben nicht jeder einsetzen.

 

Ansonsten sind weder Suizid noch die Beihilfe dazu strafbar. 

 

Wenn also Herr Dings kommt und mich bittet, ihm dabei zu helfen sich zu suizidieren, mache ich mich nicht strafbar, wenn ich es tue. Sowenig, wie ich mich strafbar mache, wenn er mich bittet, ihm beim Umzug zu helfen. Und so wie ich mich bei ersterem zieren würde, so ziert sich auch der Staat. Der ganze, umständliche Prozess dient dem Nachweis, dass es Herrn Dings wirklich ernst ist. Dass wirklich alles ausgeschöpft ist. Dass wirklich keine Hoffnung besteht.

bearbeitet von Higgs Boson

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