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Nicht-sakramentale Beichte


Volker_Biallass

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Volker_Biallass

Hallo :blink:

 

Der Fall Regensburg wirft mir folgende Frage auf:

 

Wenn der Sünder den Vorsatz zur Besserung zumindest insoweit erkennen lässt, dass er seinerseits ein Gespräch aufnehmen will, wenn auch vermutlich unter dem Vorsatz, dass er sich dort in der Sünde selbst bestätigen will ...

 

... kommt dann dem Geistlichen nicht eine Verpflichtung zu, dieses Gespräch in der Hoffnung und mit der Absicht einzugehen, dem Sünder so ein Einsehen und damit dann die Bußfertigkeit vermitteln zu können, die ihm dann auch den Weg zum Sakrament der Busse eröffnet?

 

Wenn sich das Gewissen so regt, dass es die Versöhnung im Gespräch sucht, sich damit einer Prüfung zu stellen bereit ist, kann diese mit dem Gespräch dann einfach verwehrt und dem Klienten allein überlassen werden, oder hat der Geistliche als Seelsorger hier bereits eine mit-Wirkungspflicht, bereits den Ansatz der Gewissensregung zu nutzen, wo er von selbst vermutlich nicht ausreifen dürfte?

 

bcnu Volker

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Hallo Volker,

 

als Option müßte dann am Ende die Möglichkeit stehen, dass der Priester nicht von der Sünde losspricht.

 

Aber eigentlich lautet deine Frage anders - kann ein Priester eine Beichte ablehnen, oder muß er diese zumindest hören? Kirchenrechtlich? "Moralisch"?

 

Was meinst du mit "Fall Regensburg" genau?

 

Herzliche Grüße

Martin

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Hallo Volker,

als Option müßte dann am Ende die Möglichkeit stehen, dass der Priester nicht von der Sünde losspricht.

Martin

bei "nicht-sakramental" kann am Ende gar keine Lossprechung stehen.

So eine "Beichte" kann übrigens jeder abnehmen.

Ein klassisches "geistl. Gespräch" -

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als Option müßte dann am Ende die Möglichkeit stehen, dass der Priester nicht von der Sünde losspricht.

Lieber Martin,

na klar gibt es das. Als Teenie bin ich mal beichten gegangen und habe brav bekannt : "ich hab mit xyz noch was im Salz liegen [ ... detaillierte Schilderung ...]" Unser damaliger Kaplan, der mich recht gut kannte, hat mich dann rausgeschickt, ich solle die Sache mit dem xyz erst mal wieder gerade ziehen, dann könne ich wiederkommen - und müßte dann allerdings noch beichten, dass ich versucht hätte, den "Chef" (dabei deutete er auf's Kreuz) zu betuppen.

 

Die Frage, die Volker hier eigentlich stellt, ist doch die, ob sich ein Priester einem seelsorglichen Gespräch verweigern darf - und das darf er meiner Ansicht nach nicht. Er braucht es sich andererseits aber nicht gefallen zu lassen, dass man ihn öffentlich vorführt, indem Gespräche dann (womöglich noch entstellt) durch die Presse gezerrt werden.

 

Gruß,

Lucia

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Rein kirchenrechtlich gesehen, darf er nicht verweigern, wenn der Gläubige zu "gelegener Zeit" darum bittet (steht meiner Meinung nach so im CIC; bin aber zu faul ihn zu suchen).

 

Laura

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Er braucht es sich andererseits aber nicht gefallen zu lassen, dass man ihn öffentlich vorführt, indem Gespräche dann (womöglich noch entstellt) durch die Presse gezerrt werden.

zumal er sich nicht wehren dürfte. Denn ob Lossprechung oder nicht, er unterläge dem Beichtgeheimnis....

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Volker_Biallass

Hallo Martin :blink:

 

als Option müßte dann am Ende die Möglichkeit stehen, dass der Priester nicht von der Sünde losspricht.

 

Diese nicht-sakramentalen Beichte ist ja nur eine Beicht-Anbahnung.

 

Was meinst du mit "Fall Regensburg" genau?

 

Der Fall Regensburg

 

Hat hier der Bischof nicht die Pflicht, die Gesprächsbereitschaft zu nutzen, und sei's auch nicht selbstpersönlich, um seelsorgerlich einwirken zu können? Kann der Aspekt der Fürbitte ganz ausgeklammert werden, weil der ja selbst Schuld ist, oder hat nicht gerade der Klerus eine ganz besondere Verpflichtung gegenüber der Schuld, die auf Versöhnung ausgerichtet saein muss, sie nicht zur Vorraussetzung machen darf?

 

bcnu Volker

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Hallo Volker,

 

ich verstehe den Bezug deines Themas zum "Fall Regensburg" immer noch nicht.

 

Herzliche Grüße

Martin

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Hä?

 

Hier versteht man absolut nichts!!!!!

 

Dies meine ich in ernst!

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Hä?

 

Hier versteht man absolut nichts!!!!!

 

Dies meine ich in ernst!

Erstaunlich! Ich bin sprachlos.

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Noch einmal Volker,

 

in Regensburg hat der Bischof einen Schlußstrich gezogen unter etwas, das er - nach wer weiß wie langer Zeit - als Sackgasse angesehen hat. Aber er hat sich dem Dialog nicht von Anfang an verweigert. Oder hatte er?

 

Und was hat das mit der Beichte, oder genauer gesagt mit nicht-sakramentaler Beichte zu tun?

 

Herzliche Grüße

Martin

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Volker_Biallass

Hallo Martin :blink:

Aber er hat sich dem Dialog nicht von Anfang an verweigert. Oder hatte er?

 

Es sieht leider danach aus, als hätte er genau das getan. Jedenfalls halte ich Herrn Grabmeier in dieser Hinsicht anhand der Informationslage für glaubhaft.

 

Und was hat das mit der Beichte, oder genauer gesagt mit nicht-sakramentaler Beichte zu tun?

 

Es wäre IMHO der Job des Hirten gewesen, seinen (vermeintlichen?) Kontrahenten nicht billig zum Feind zu erklären, sondern ihn auch als verlorenes und evtl wieder einholbares Schaf anzusehen, bei dem ein Gespräch evtl einiges an Einsicht und Entgegenkommen hätte bewirken können.

 

(nicht-)sakramentale Beichte aus diesem Grund:

  • Bei der ordentlichen Beichte tanzt der Pönitent mit einer Bußbereitschaft an, so dass ihm auch eine entsprechende Bußübung auferlegt werden kann.
  • Ber der unordentlichen Beichte lungert der Pönitent mit einer latenten Bußneigung um den Beichtvater herum, so dass dieser ihm gerade keine Hürden auftürmen sollte, indem er seine Ansprüche weiter erhebt, sondern sein Augenmerk eher darauf richten, diese Hemmschwelle nun seinerseits zu mindern.

Bußübungen einzufordern, bevor eine Bußbereitschaft besteht, das ist meines Erachtens äußerst kontraproduktiv, macht aus Schwellen unnütz Mauern, verbaut die Versöhnungsoption ...

 

bcnu Volker

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Ich weiß nicht, Volker. Wenn ich mir die Formulierungen so ansehe, dann scheint der Reformeifer der "Oppositionsbewegung" nicht nur sehr weit zu gehen, sondern der Stil der Gespräche scheint mehr als unangebracht gewesen zu sein.

 

Das hat nichts mit Beichte, nicht einmal im weitesten Sinne, zu tun. Da wollte niemand umkehren. Und von einem - wenn auch nur latenten - Schuldgefühl scheint auch nicht das geringste sichtbar zu sein. Nicht einmal eine Ahnung davon.

 

Wo siehst du das?

 

Herzliche Grüße

Martin

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Volker_Biallass

Hallo Martin :blink:

Das hat nichts mit Beichte, nicht einmal im weitesten Sinne, zu tun. Da wollte niemand umkehren. Und von einem - wenn auch nur latenten - Schuldgefühl scheint auch nicht das geringste sichtbar zu sein. Nicht einmal eine Ahnung davon.

Wo siehst du das?

 

Zunächst sah ich es im Vorabinterview Grabmeiers, dass er recht offensichtlich Anknüpfungspunkte suchte, denn das war absolut nicht WsK-Stil, wie auch sein sonstiges persönliches Vorgehen.

 

Und die heutigen Pressemeldungen via kath.de ...

 

[...] Grabmeier betonte, ihm liege jeglicher Zweifel an der Autorität des Bischofsamtes fern. Er empfinde es als schmerzlich, dass zahlreiche Gesprächsangebote und Vermittlungsversuche von namhaften Geistlichen – darunter Friedrich Kardinal Wetter – bislang zu keiner persönlichen Begegnung mit Bischof Müller führten. Von der inzwischen bundesweit bekannten Auseinandersetzung zeigte sich Grabmeier persönlich sehr berührt: Als er aus dem Oster-Evangelium zitierte, war er den Tränen nahe.

 

und

 

[...] Bei der öffentlichen Erklärung in einer Gaststätte bekannte sich Grabmeier zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kirche und das Bischofsamt. Die Diözese hatte mitgeteilt, dass ein Gespräch nur dann sinnvoll wäre. Außerdem forderte sie von Grabmeier, sich von „Wir sind Kirche“ zu distanzieren. Dies lehnt Grabmeier jedoch ab, da er kein Leitungsamt ausübe.

 

... scheinen nicht so recht zum diözesalen Starrsinn zu passen.

 

Ich kenne ihn zwar nur per TV (br-alpha), fand ihn dort aber erstaunlich transparent, und ich halte all die nun nicht einfach für deppertste Deppen, die ihn - wahrscheinlich wohlwissend um seine WsK-Verbindung - bis zur Dekanats-Laien-Spitze hochwählten. Ich nehme es weit eher an, dass für die seine Integrität und Loyalität nicht nur nicht in Zweifel stand, sondern sich sogar gegen den so nur natürlichen Verdacht durchaus behaupten konnte.

 

Aber auch ungeachtet des konkreten Falles ... ein bißchen mehr Pater Braun'sche Spitzbübigkeit im Umgang mit den Störrigkeiten im Gottesvolk ständ dem Klerus gut zu Gesicht, denn das würde ihrerseits Integrität und Loyalität ausweisen, sie nicht immer wieder nur einseitig einfordern und andererseits gegen allen Augenschein simpel postulieren lassen.

 

bcnu Volker

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Bei der öffentlichen Erklärung in einer Gaststätte bekannte sich Grabmeier zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kirche und das Bischofsamt.

 

Wahrscheinlich wird da wieder ein nirgendwo zu findender "Geist des Konzils" beschworen. Bekennt sich Grabmeier zur Lehre der Kirche, dann bekennt er sich zur Interpretation des Konzils durch das Lehramt - in diesem Fall zu der seines Ortsbischofes.

 

Dies lehnt Grabmeier jedoch ab, da er kein Leitungsamt ausübe

 

Cool, was hat eine Distanzierung mit Leitungsamt zu tun? Muss ich mich von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte distanzieren, weil kein Leitungsamt in der UNO inne habe?

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Hallo Volker,

 

veilleicht könnte der Kompromiß darin liegen, sich von der Vorgehensweise und dem "Tonfall" der WsK zu distanzieren.

 

Die Berufung auf des V II kann - wie Ralf richtig bemerkt - unter Umständen etwas vollkommen anderes bedeuten.

 

Herzliche Grüße

Martin

 

PS: Hast du gesehen, was in Limburg geschehen ist. Da ist der Weihbischof aus dem Bezirkssynodalrat zurückgetreten, weil er nach den Äußerungen des dortigen oberen Laien nicht mehr mit diesem zusammenarbeiten könne. Auch nicht ohne, aber gerade anders herum.

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Volker_Biallass

Hallo Martin :blink:

vielleicht könnte der Kompromiß darin liegen, sich von der Vorgehensweise und dem "Tonfall" der WsK zu distanzieren.

 

Das hatte er doch wohl gemacht. WsK vor der Tür stehen lassen und brav zum Bischof in die Kirche zu gehen, auch ansonsten nun gar nicht so WsK-like aufzutreten ... ihm wird doch außer der 'Nähe und Mitgliedschaft' nix handfestes vorgeworfen.

 

Die Berufung auf des V II kann - wie Ralf richtig bemerkt - unter Umständen etwas vollkommen anderes bedeuten.

 

Richtig ... da bräuchte man eine Waage, oder eine Schwimmprobe .. oder ... einfach bei Monty Python nachblättern ... :P

 

PS: Hast du gesehen, was in Limburg geschehen ist. Da ist der Weihbischof aus dem Bezirkssynodalrat zurückgetreten, weil er nach den Äußerungen des dortigen oberen Laien nicht mehr mit diesem zusammenarbeiten könne. Auch nicht ohne, aber gerade anders herum.

 

Und die Churer hatte Rom selbst vom Bischof Haas erlöst, der daraufhin Liechtenstein auf einen ihm genehmen Evolutionsstand (Mittelalter) zurückstufen durfte.

 

Über ihn war übrigens ... ganz zufällig passend ... zu lesen (2.2.2000):

Bischof Haas geht unbeirrt seinen Weg. Letzte Woche stellte er unter anderem den neu ernannten Diözesanpönitentiar vor. Dieser hat die Aufgabe, schwere Verfehlungen von Gläubigen zu beurteilen, und er kann sie von der Schuld «lossprechen».[...]

Von Nicolas Betticher, Sekretär der Schweizer Bischofskonferenz, kommt offene Kritik an dieser Stellenbesetzung im Erzbistum Liechtenstein: «Es ist mir unverständlich, dass Bischof Haas diese Ernennungen so an die grosse Glocke hängt. Dieses Amt ist überhaupt nicht mehr geläufig.» Mit derart alten Strukturen gehe man in der Schweiz «sehr vorsichtig» um, so Betticher weiter. Die katholische Kirche setze heute auf eine intensive seelsorgerische Betreuung statt auf Strafe und Buße. Doch Bischof Haas hält davon offensichtlich wenig. Er besetzte letzte Woche auch das Kirchengericht fürs Erzbistum Liechtenstein und setzte seine Gläubigen einmal mehr via Lokalzeitung über die Kirchenstrafen ins Bild, die bis hin zur Exkommunikation reichen können. [...]

 

Ich nehme es erfreut zur Kenntnis, dass zumindest die SBK ein Primat der Seelsorge vor Strafaktionismus anzumerken sich noch getrauen durfte, auch wenn ich hier damit auf recht wenig Gegenliebe stoße :P

 

bcnu Volker

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Gast Ketelhohn

»Bußübungen einzufordern, bevor eine Bußbereitschaft besteht, das ist meines Erachtens äußerst kontraproduktiv, macht aus Schwellen unnütz Mauern, verbaut die Versöhnungsoption ... « (Biallaß)

 

Es ist eigentlich unschwer zu erkennen, daß es nicht um Bußübungen geht, sondern darum, daß einer, der öffentlich Forderungen erhebt, erst einmal seine Rechtgläubigkeit bekennen muß, wenn er durch seine Äußerungen Zweifel an ihr hat aufkommen lassen. Wenn er nicht glaubt, was die Kirche glaubt, welchen Sinn sollte dann ein Gespräch haben? Vielleicht stellt der Mann sich das vor wie bei Tarifverhandlungen, unter Kamerasurren im Blitzlichtgewitter. Doch das ist nicht der Weg der Kirche. Sucht er aufrichtig Versöhnung, dann wird er sie in aller Stille schon morgen erhalten. Und es wird nicht einmal jemand zu erfahren brauchen.

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Gast Ketelhohn

»Und die Churer hatte Rom selbst vom Bischof Haas erlöst, der daraufhin Liechtenstein auf einen ihm genehmen Evolutionsstand (Mittelalter) zurückstufen durfte.« (Biallaß)

 

Das war allerdings ein übler Schelmenstreich von Rauber und Sodano. – Ich habe Gottesdienste im Bistum Chur erlebt – noch zu Haasens Zeiten –, bei denen grauste es mir. Draußen stand »katholisch« dran, drinnen – ich weiß es nicht, alles mögliche, bloß nicht katholisch. Keine gültige Messe. Das war in Graubünden, nicht in Zürich. Diesen Riß zuzukleistern ist nicht ehrlich. Ein sauberer Schnitt wäre das Richtige gewesen.

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Volker_Biallass

Hallo Robert :P

... erst einmal seine Rechtgläubigkeit bekennen muß, wenn er durch seine Äußerungen Zweifel an ihr hat aufkommen lassen.

 

Na denn ... Prost ... mein NT ist gerade um die Hälfte geschrumpft :blink:

 

Ich danke Gott jederzeit euretwegen für die Gnade Gottes, die euch in Christus Jesus geschenkt wurde, daß ihr an allem reich geworden seid in ihm, an aller Rede und aller Erkenntnis. Denn das Zeugnis über Christus wurde bei euch gefestigt, so daß euch keine Gnadengabe fehlt, während ihr auf die Offenbarung Jesu Christi, unseres Herrn, wartet. Er wird euch auch festigen bis ans Ende, so daß ihr schuldlos dasteht am Tag Jesu, unseres Herrn. Treu ist Gott, durch den ihr berufen worden seid zur Gemeinschaft mit seinem Sohn Jesus Christus, unserem Herrn.

Ich ermahne euch aber, Brüder, im Namen Jesu Christi, unseres Herrn ....(ja seid ihr denn von allen guten Geistern verlassen?!?)

 

Mal im Ernst; den Getauften, Gefirmten, regelmäßigen Kirchgänger, engagierten Christen ... den befragt man nun eben nicht nach seiner Rechtgläubigkeit, weil die nicht zur Debatte steht, wo Gottes Gnade unbestreitbar fließt, sondern man ermahnt ihn, sich recht an seine Berufung zu halten.

 

Wenn er nicht glaubt, was die Kirche glaubt, welchen Sinn sollte dann ein Gespräch haben?

 

Gehorsam gegen Gott? Und das evtl auch noch ein achtundsiebzigstes Mal? Und ich tät mich hüten, jemanden, der es bekennt, den Glauben an Jesus als Sohn Gottes abzusprechen, jemandem, der solches bekennt und dem's in Taufe besiegelt ist.

 

Vielleicht stellt der Mann sich das vor wie bei Tarifverhandlungen, unter Kamerasurren im Blitzlichtgewitter. Doch das ist nicht der Weg der Kirche. Sucht er aufrichtig Versöhnung, dann wird er sie in aller Stille schon morgen erhalten. Und es wird nicht einmal jemand zu erfahren brauchen.

 

Der Zug ist nun ja wohl leider abgefahren. Welchen Sinn hat schon Fürbitte, wenn selbst die Kardinals Wetters auf taube Ohren stößt? Wieviel Leumundszeugen müssen aufgefahren werden, bis man der Anhörung endlich würdig wird?

 

bcnu Volker

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