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Webmaster, Hilfe!


Lichtlein

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Hallo webmasters,

eben hat mich "Richard" benachrichtigt, dass er sich zwar einloggen kann, aber weder posten, noch abstimmen, noch sonstwas. Er hat versucht, seine e-mail-Adresse zu aktualisieren, und jetzt funktioniert gar nichts mehr; der Code zur Bestätigung ist auch nicht angekommen.

 

Gruß,

Lucia

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Seltsamerweise kommt es vor, daß ich bei Anmeldungen / Neuanmeldungen den "Nick" erst "approven" muß. Aber nicht bei allen. Bis jetzt sehe ich noch kein System dahinter.

 

Muß halt alle 2 Tage mindestens die Neuanmeldungen durchgehen.

 

Rolf

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Hallo Webmasters of the Univ... äh, Kath.de,

 

gibt es eine Möglichkeit, über den Messenger eine Nachricht an mehrere Mitglieder zugleich zu versenden? Das wäre für die Moderatoren ganz praktisch, etwa wenn sie die anderen Moderatoren eines Boards über bestimmte Maßnahmen informieren wollen.

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"Richard" kann sich immer noch nicht einloggen. Habe eben wieder eine e-mail von ihm bekommen.

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"Richard" kann sich immer noch nicht einloggen. Habe eben wieder eine e-mail von ihm bekommen.

Die e-mail war aber schon von gestern. Jetzt geht alles wieder. Danke an Rolf.

 

Gruß,

Richard.

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Wer kann mir mal einen Tip geben?

 

Ich versuche nun seit fast einer Stunde, ein Bild in den Thread:Lieblingskirchen---- zu stellen.

 

Jedesmal kommt diese Fehlermeldung:

 

DIE FOLGENDEN FEHLER WURDEN GEFUNDEN

 

Es ist Ihnen nicht gestattet, diese Bilderweiterung in diesem Board zu nutzen. Ein gültiges Format ist: http://www.domain.com/picture.gif, Ungültiges Format ist: http://www.domain.com/picture.one.gif

 

 

Was mache ich falsch. :blink: Ich benutze dieses vorgeschriebene Format.

 

 

lieben Gruss

Moni

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Möglicherweise kann ich Dir einen Tip geben, Moni, wenn Du mir den genauen Namen Deiner Bilddatei nennst.

bearbeitet von Cano
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So etwa:

 

ell1.jpg

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Auf "Zitieren" im vorigen Posting klicken und auschneiden, oder folgende Zeile (ohne das "Code") kopieren:

 

[IMG=http://www.trapp.20m.com/Ellwangen/ell1.jpg]

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So etwa:

Dieses "so etwa" hatte ich ursprünglich in meinem Posting von 9:30 Uhr auch drin. Um die Rechte des Bildautors nicht zu verletzen, habe ich es aber schnell wieder rausgenommen.

 

Zu zeigen, wie man ungefragt anderer Leute Bilder veröffentlicht, dürfte wohl keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Und eine Verlinkung auf anderer Leute Bilder wohl auch nicht.

bearbeitet von Cano
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So etwa:

Dieses "so etwa" hatte ich ursprünglich in meinem Posting von 9:30 Uhr auch drin. Um die Rechte des Bildautors nicht zu verletzen, habe ich es aber schnell wieder rausgenommen.

 

Zu zeigen, wie man ungefragt anderer Leute Bilder veröffentlicht, dürfte wohl keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Und eine Verlinkung auf anderer Leute Bilder wohl auch nicht.

Das ist eine schwer wiegende Frage, ob man damit ein Copyright verletzt. Dazu gibt es noch keine Rechtsprechung. Sauberer ist es natürlich, nur auf die Seite mit dem Bild zu verweisen.

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Also bevor ihr zwei euch jetzt das Hemd nass schwitzt: In meinem vorhergehendem Beispiel habe ich selbstverständlich gefragt.Die Betreiber der Homepage sind gute Bekannte von mir.

 

lieben Gruss

Moni

bearbeitet von Moni
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So etwa:

Dieses "so etwa" hatte ich ursprünglich in meinem Posting von 9:30 Uhr auch drin. Um die Rechte des Bildautors nicht zu verletzen, habe ich es aber schnell wieder rausgenommen.

 

Zu zeigen, wie man ungefragt anderer Leute Bilder veröffentlicht, dürfte wohl keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Und eine Verlinkung auf anderer Leute Bilder wohl auch nicht.

Das ist eine schwer wiegende Frage, ob man damit ein Copyright verletzt. Dazu gibt es noch keine Rechtsprechung. Sauberer ist es natürlich, nur auf die Seite mit dem Bild zu verweisen.

Nein, Volker, das ist überhaupt keine Frage, sondern eine ganz klare Sache.

 

Wenn ich in einem Posting ungefragt das von einem anderen fotografierte Bild zeige, handelt es sich um eine ungenehmigte Veröffentlichung und damit um eine Copyright-Verletzung. Fraglich kann nur sein, wie die Sache aussieht, wenn ich das Bild nicht unmittelbar zeige, sondern lediglich auf das Bild verlinke.

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Also bevor ihr zwei euch jetzt das Hemd nass schwitzt: In meinem vorhergehendem Beispiel habe ich selbstverständlich gefragt.Die Betreiber der Homepage sind gute Bekannte von mir.

 

lieben Gruss

Moni

Keine Sorge, Moni,

 

meine Hemden schwitze ich schon seit Tagen aus einem ganz anderen Grund naß. Mir ist es völlig gleichgültig, ob jemand mit oder ohne Genehmigung fremde Bilder veröffentlicht. Selbst wenn es dabei um meine eigenen Bilder geht, sehe ich das nicht eng, es sei denn, der Betreffende gibt vor, der Urheber zu sein.

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Sonderfall "Inline-Linking"

Das auch immer wieder zur Linkproblematik gezählte "Inline-Linking" zähle ich persönlich nicht zu den Linkformen, weil es sich dabei richtigerweise nicht um einen Link (der vom User mittels Anklicken aufgerufen wird) handelt, sondern um den img- oder object-Tag der HTML-Sprache, mit dem Inhalte, vor allem Bilder, automatisch beim Seitenaufruf in eine Webseite eingefügt werden. Stammen diese Bilder oder Objekte von fremden Anbietern und wird der Internetnutzer darüber nicht aufgeklärt, kann dies, Werkcharakter vorausgesetzt, sowohl eine unzulässige urheberrechtliche Bearbeitung darstellen, als auch eine Ausbeutung fremder Leistungen im Sinne des § 1 UWG.

 

Näheres und ausführlicheres hier: Internet & Recht: Zulässigkeit des Linkens.

 

- ist aber auf österreichisches Recht bezogen, doch könnte ich mir vorstellen, dass das in der EU harmonisiert sein dürfte oder wird.

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Gast Ketelhohn

»Wenn ich in einem Posting ungefragt das von einem anderen fotografierte Bild zeige, handelt es sich um eine ungenehmigte Veröffentlichung und damit um eine Copyright-Verletzung. Fraglich kann nur sein, wie die Sache aussieht, wenn ich das Bild nicht unmittelbar zeige, sondern lediglich auf das Bild verlinke.« (Cano)

 

Das kann offensichtlich nicht gelten für Bilder, die vom Inhaber der Rechte (sei es persönlich oder durch Gehilfen) als für jedermann frei zugängliche Dateien im Internet placiert werden.

 

Der Rechteinhaber sorgt überdies durch Einbindung der Bilddatei in Internetseiten (durch Hypertext-Verweise) sowie durch Anmeldung dieser Seiten bei Suchmaschinen bewußt und gezielt dafür, daß seine Bilddatei auf meinen – und viele andere – Rechner übertragen und dort angezeigt und gespeichert wird.

 

Ja, es ist geradezu der Zweck einer Internetveröffentlichung, daß dies geschieht, und zwar so zahlreich wie möglich. Wenn aber einer Dateien auf meinen Rechner schiebt, dann darf ich sie wohl verwenden. Nur wenn der Autor sich ausdrücklich als solcher ausweist, dann wird ihn man bei einer selbständigen Weiterveröffentlichung zu nennen haben.

 

Bei einem bloßen Verweis auf die Datei an ihrem originalen Internetspeicherort kann die Nennung des Autors entfallen, wenn sie sich aus dem Zusammenhang ergibt oder auf den Internetseiten des Autors leicht aufzufinden ist.

 

Das gilt aber, wie gesagt, nur dann, wenn die Originalveröffentlichung überhaupt einen Autor namentlich nennt. Ist dies nicht der Fall, kann ich die Datei völlig frei, sogar auch kommerziell, weiterverwenden und -veröffentlichen.

 

Entsprechendes gilt bei Bearbeitungen. An einer Bilddatei, die ich mittels entsprechender Werkzeuge graphisch bearbeite und somit erheblich verändere, kann der ursprüngliche Autor keine Rechte mehr haben. Es handelt sich vielmehr um ein neues Kunstwerk, an dem ich alle Rechte habe – derer ich mich jedoch wieder begebe, sobald ich das Teil ins Internet packe.

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Daß man Vorsichtig mit Bildern im Internet umgehen sollte, zeigt mir ein Schriftwechsel mit der VG Wort/Bild, die im Auftrag der Erbengemeinschaft Chagall freundlichst daran erinnerte, sich doch die Online-Rechte zu besorgen.

 

Seitdem werfe ich alle Glasfenster auf www.kath.de ein,

die eine Erbengemeinschaft im Schlepptau haben.

 

Nett fand ich aber, daß sie erst mal gebeten haben die Bilder zu enfernen, statt gleich mit finanziellen Forderungen zu kommen.

 

Euer Bilderstürmer

 

Rolf

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Wenn ich ein Foto von einem Kirchenfenster, das Cano mit einem Copyrightvermerk versehen hat ...

 

dscf0078-200a.jpg

 

hier poste, kann ich dann Ärger bekommen?

 

Von ihm, dem Fenstermaler, dem Betreiber der Kirche, dem Hersteller seiner Kamera oder sonstwem?

 

(Cano macht wirklich tolle Kirchenfotos, mit meiner neugekauften Olympus D380 für €150 bekomme ich sowas nicht hin)

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Gast Ketelhohn

Bei den Chagall-Bildern ging es aber offensichtlich um Rechte bereits an den originalen Kunstwerken, die durch Abbildungen im Internet lediglich reproduziert wurden. Das ist was ganz anderes. (Im Falle von Kunstwerken, die fest zum Bau oder zur Ausstattung einer Kirche gehören, möchte ich übrigens bestreiten, daß außer der Kirche irgendeiner Rechte daran haben kann, heiße er nun Chagall, Leopardo, Incasso oder schlicht Zahn van den Zijten.)

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(Im Falle von Kunstwerken, die fest zum Bau oder zur Ausstattung einer Kirche gehören, möchte ich übrigens bestreiten, daß außer der Kirche irgendeiner Rechte daran haben kann, heiße er nun Chagall, Leopardo, Incasso oder schlicht Zahn van den Zijten.)

Dieser Meinung bin ich auch. Sofern sich diese Kunstwerke innerhalb einer katholischen Kirche befinden, sind Nichtkatholiken nicht einmal berechtigt, sich diese Kunstwerke anzuschauen.

 

Wo kämen wir denn hin, wenn Heiden und Falschgläubige ungestraft ihr lüsternes Auge auf dem Busen der allerheiligsten Jungfrau ruhen lassen dürften!?

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Wenn ich ein Foto von einem Kirchenfenster, das Cano mit einem Copyrightvermerk versehen hat  ...

 

dscf0078-200a.jpg

 

hier poste, kann ich dann Ärger bekommen?

 

Von ihm, dem Fenstermaler, dem Betreiber der Kirche, dem Hersteller seiner Kamera oder sonstwem?

Ich denke mal, Rolf,

 

daß Du allenfalls Ärger mit Cano bekommen könntest (der seine Bilder allerdings nicht selber mit einem Copyright-Vermerk versieht, sondern von der Software des betreffenden Forums versehen bekommt).

 

Wie es sich mit Bildern aus Kirchen verhält, in denen Fotografierverbot besteht, weiß ich selber nicht. Ich gehe immer davon aus, daß das Verbot nur deshalb besteht, weil die jeweilige Kirche ihre Ansichtskarten und Bildbände verkaufen will (und kümmere mich deshalb nicht um das Fotografierverbot). An das in manchen Kirchen bestehende Blitzverbot halte ich mich dagegen strikt.

 

(Cano macht wirklich tolle Kirchenfotos, ...

Du solltest mal meine Aktfotos sehen ... :blink:

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