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Interreligiöse Trauung


Woge

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Eine katholische Kollegin von mir hat standesamtlich einen Muslimen geheiratet. Jetzt möchte sie die kirchliche Trauung nachziehen, aber ihr Priester meinte, das ginge nicht. Meiner Meinung nach irrt sich dieser Priester, denn ich hatte einmal gelesen, dass die katholische Kirche auch dann Dispens erteilt, wenn es sich um eine interreligiöse (und nicht "nur" eine interkonfessionelle) Eheschließung handelt. Leider konnte ich aus dem Stegreif keine Details nennen.

 

Kennt jemand das Verfahren, das in diesem Fall eingeschlagen werden muss, damit die kirchlichen Trauung ermöglicht wird?

 

Liebe Grüße,

Wolfgang

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Eine katholische Kollegin von mir hat standesamtlich einen Muslimen geheiratet. Jetzt möchte sie die kirchliche Trauung nachziehen, aber ihr Priester meinte, das ginge nicht. Meiner Meinung nach irrt sich dieser Priester, denn ich hatte einmal gelesen, dass die katholische Kirche auch dann Dispens erteilt, wenn es sich um eine interreligiöse (und nicht "nur" eine interkonfessionelle) Eheschließung handelt. Leider konnte ich aus dem Stegreif keine Details nennen.

 

Kennt jemand das Verfahren, das in diesem Fall eingeschlagen werden muss, damit die kirchlichen Trauung ermöglicht wird?

 

Liebe Grüße,

Wolfgang

Auch nach meiner Meinung irrt der Pfarrer. Ich war mal bei einer solchen Trauung, sie Italienierin (Sizilien), er Türke. Es muss wohl Intuition gewesen sein, dass wir den Termin - im Mai, viele Trauungen am selben Wochenende - auf 15 Uhr, also an den Schluss, festgelegt hatten. Die gesamte türkische Verwandtschaft, einschließlich des jungen Ehemannes, wie auch die sizilianische Verwandtschaft warteten pünktlich vor der Kirche. Nur Braut und Brautmutter fehlten noch, es wurde 15.15, dann 15.30 Uhr, wir guckten uns schon fragend an... Na ja, um 15.45 Uhr kamen dann Braut und Brautmutter in aller Seelenruhe an: Das Baby des jungen Paares hatte Hunger signalisiert und gestillt werden müssen, ehe Mama zur Hochzeit fuhr.

 

Nur das Verfahren, aufgrunddessen das Paar Dispens erhalten hatte, ist mir nicht bekannt (hat damals auch niemanden interessiert). Aber ich höre mich mal um. Noch sicherer allerdings wäre es, wenn Deine Bekannte die entsprechende Auskunft beim zuständigen bischöflichen Ordinariat einholen würde. Ich weiss nicht, ob es da nicht von Diözese zu Diözese irgendwelche Unterschiede gibt.

 

Corinna

 

PS: Wir (Mitwirkenden an dem Trauungsgottesdienst) wurden übrigens von dem jungen Paar zur Hochzeitsfeier in einem griechischen Restaurant eingeladen: Es hiess, nur Griechen seien in der Lage, ein solches Fest mit einer solchen Menge von Gästen so auszurichten, dass den religiösen Erfordernissen sowohl der Christen als auch der Muslime beim Festmahl Rechnung getragen würde. Ich schätze mal, es waren mindestens 300 Personen, die den Saal bevölkerten, und das Essen war voooorzüglich!

 

:blink:

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Lieber Josef,

 

wenn ich meine Bekannte richtig verstanden habe, verlief das Gespräch ungefähr wie folgt:

Sie: "Ich will einen Muslimen heiraten. Geht das mit einer katholischen Trauung?"

Priester: "Nein!"

Punkt und Ende. Sie hat nicht weiter nachgefragt und ist von einem klaren Verbot ausgegangen.

 

Liebe Grüße,

Wolfgang

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zu dem Thema gibt es eine sog. "Arbeitshilfe" der Dt. Bischofskonferenz

(www.dbk.de)

 

Nr. 106 der Arbeitshilfen,

"Christen und Muslime in Deutschland"

 

vom 4. März 1993

 

Lesenswert. Unter 4.2 wird auf Ehen zw. Christen und Muslimen eingegangen.

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Ja, ja, ja... formal irrt der Pfarrer. Es gibt Mittel und Wege. Schlicht eine Dispens vom trennenden Ehehindernis der Kultusverschiedenheit.

 

Als ich allerdings in München Eherecht gehört habe, da gabs was interessantes. Der Prof. sagte damals, daß wenn jemand kommt Moslem + Katholikin, dann sollten wir in jedem Fall von der Trauung abraten.

Das brächte nur Schwierigkeiten....

 

Vielleicht hat der Pfarrer beim gleichen Prof. Eherecht gehört und hat nur gesagt, daß das nicht geht, um den ganzen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen....

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Hallo,

 

ich kenne 3 Paare, wo eine Katholikin einen Moslem geheiratet hat. In zwei Ehen ist der moslemische Partner inzwischen zum Katholischen Glauben konvertiert, und bei dem anderen Ehepaar wäre der Mann dazu bereit aus Liebe zu seiner Frau zum Katholischen Glauben zu konvertieren. Aber das fanden wir dann doch nicht richtig. Katholisch werden sollte man aus Überzeugung und nicht um den Partner einen Gefallen zu tun.

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wenn ich meine Bekannte richtig verstanden habe, verlief das Gespräch ungefähr wie folgt:

Sie: "Ich will einen Muslimen heiraten. Geht das mit einer katholischen Trauung?"

Priester: "Nein!"

Punkt und Ende.

wieder mal ein klares Beispiel dafür, daß auch Pfarrer nur eine leise Ahnung davon haben, was die Kirche lehrt.

 

was habe ich heute gelernt: Wissen überholt sich im Schnitt alle drei Jahre. Wer stehen bleibt, wird überholt.

bearbeitet von Edith
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bei dem anderen Ehepaar wäre der Mann dazu bereit aus Liebe zu seiner Frau zum Katholischen Glauben zu konvertieren. Aber das fanden wir dann doch nicht richtig. Katholisch werden sollte man aus Überzeugung und nicht um den Partner einen Gefallen zu tun.

*unterschreib*

 

Zumal das für einen gläubigen Muslim ein gewaltiger Schritt ist....

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wieder mal ein klares Beispiel dafür, daß auch Pfarrer nur eine leise Ahnung davon haben, was die Kirche lehrt.

Mein Eindruck ist, daß viele (nicht alle!) Neupriester sich sehr angestrengt bemühen, möglichst im ersten Jahr nach der Weihe alles zu vergessen, was sie im Studium gelernt haben.

 

Und Kirchenrecht wird gerne vergessen :blink:

 

Das brächte nur Schwierigkeiten....

 

Und denen geht man dann nur zu gerne aus dem Weg.

Ich bin sicher nicht dafür, daß eine Dispens vom Ehehindernis der Kultusverschiedenheit leichtfertig erteilt wird, aber um zu ergründen, ob es angebracht ist oder nicht, muß man miteinander reden.

Das ist schon sehr, sehr schwierig....:blink:

 

Gruß

Cierco

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In der pastoralen Einführung zum Trauungsritus ist ausdrücklich von der Trauung zwischen Katholiken und Nichtchristen die Rede. Das beantwortet auch die Frage, was dabei zu beachten ist...

 

--- ZITAT ---

 

VII. Die Trauung mit einem nichtgetauften Partner, der an Gott glaubt

 

Trauung in einem Wortgottesdienst

36. Wenn die Trauung eines katholischen Partners mit einem nichtgetauften Partner, der an Gott glaubt, in einer liturgischen Feier stattfinden soll, geschieht das in der Regel in einem Wortgottesdienst entsprechend zu Kapitel III. Es ist darauf zu achten, daß nicht von einer sakramentalen Ehe der beiden Partner gesprochen wird, da nur die Ehe zwischen zwei Getauften ein Sakrament sein kann.

 

Trauung mit einem jüdischen Partner

37. Bei der Trauung mit einem jüdischen Partner sind die Aussagen des II. Vatikanischen Konzils zum Verhältnis von Christen und Juden zu berücksichtigen. Ausgehend von der besonderen Verbundenheit zwischen Juden und Christen ist eine Gestaltung der Feier anzustreben, die dem jüdischen Partner und anderen jüdischen Teilnehmern eine wirkliche Mitfeier ermöglicht.

 

Trauung mit einem muslimischen Partner

38. Bei der Trauung mit einem muslimischen Partner sind die Aussagen des II. Vatikanischen Konzils zu beachten.

Unter Wahrung der rechtsgültigen Form der katholischen Trauung können die Texte der besonderen Situation angepaßt werden.

 

Trauung mit einem Partner aus einer nicht-monotheistischen Religion

39. Bei der Trauung eines katholischen Partners mit einem Partner, der an Gott glaubt, aber nicht den monothistischen Religionen angehört, kann die Trauung ebenfalls nach der Ordnung des Kapitels III stattfinden. Als Leitlinie kann dabei gelten, was das II. Vatikanische Konzil in seiner Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen sagt.

 

Grundsätze für die liturgische Ordnung und die Rechtsgültigkeit

40. Ganz allgemein ist darauf zu achten, daß der nichtgetaufte Partner keine Texte sprechen soll, die seinem Gewissen oder seiner Religion oder seiner Überzeugung widersprechen.

Die für die Rechtsgültigkeit der katholischen Trauung erforderlichen Elemente (in jedem Fall die Erklärung des Ehewillens der Brautleute, die der Zelebrant von jedem der beiden erfragt und im Namen der Kirche entgegennimmt) müssen gewahrt bleiben, während im übrigen situationsbedingte Anpassungen möglich sind. Die christliche Botschaft über die Ehe darf nicht verkürzt werden, auch wenn die Verkündigung soweit möglich bei gemeinsamen Grundüberzeugungen anknüpfen soll. Die Gebete, Lesungen und Gesänge mögen so ausgewählt werden, daß der nichtchristliche Partner sie verstehen und im Rahmen des Möglichen von seinem Glauben her mitvollziehen kann.

 

Hier die komplette pastorale Einführung...

 

---

 

Gruß,

Sion

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Als ich allerdings in München Eherecht gehört habe, da gabs was interessantes. Der Prof. sagte damals, daß wenn jemand kommt Moslem + Katholikin, dann sollten wir in jedem Fall von der Trauung abraten.

Das brächte nur Schwierigkeiten....

Dann sollten katholische Pfarrer doch bitte so konsequent sein und jedem ehewilligen Paar von seinem Vorhaben abraten.

Heiraten bringt allgemeinhin nur Schwierigkeiten.

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Dann sollten katholische Pfarrer doch bitte so konsequent sein und jedem ehewilligen Paar von seinem Vorhaben abraten.

Heiraten bringt allgemeinhin nur Schwierigkeiten.

Gelbe Karte, Heidi!

 

"keine Provokation, keine Satire". Nachzulesen hier.

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Gelbe Karte, Heidi!

Steck die Karte zurück, Lucia. Das war nicht unernst gemeint. Kennst Du etwa eine Ehe ohne Schwierigkeiten?

 

Jemanden vor Schwierigkeiten zu warnen mag wohl gut gemeint sein. Aber dass auf die beschriebene Weise Pfarrer selektiv Hochzeiten aufgrund von Religionsunterschieden verhindern zu versuchen halte ich für unangebracht.

 

Außerdem hatte ich bisher nicht den Eindruck, dass es der Weg der katholische Lehre ist, Schwierigkeiten verhindern zu suchen.

 

Also weder Provokation noch Satire. Aber inzwischen nicht mehr ganz beim Thema.

Ich ziehe mich damit wieder zurück.

 

Tschau!

bearbeitet von Heidi
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Mit der Erklärung ist das okay, Heidi. Volle Zustimmung.

 

*Gelbe-Karte-Widerruf*

 

Ansonsten: die off-topic-Regel ist gelockert - you're welcome!

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