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Hochzeit


Kohlmeise

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Hallo!

 

Vielleicht kann mir ja jemand folgende Frage beantworten:

 

Ich werde im Laufe des Jahres ev. heiraten (mein Verlobter ist ev. und ich kath).

Legen wir uns bei einer ev Trauung auch damit fest welche Konfession mögliche Kinder haben würden???

Oder können die trotzdem kath getauft werden?

Wenn das nicht möglich ist müssen wir nämlich noch auf Suche nach einem kath. Pastor gehen.

 

Bin schon gespannt auf die Antworten.

 

 

Viele Grüsse

Kohlmeise

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Hallo,

 

ich denke auch, dass die Kinder katholisch getauft werden können. Allerdings wäre es sinnvoll, dies vor der Ehe mit Deinem Zukünftigen zuklären,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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Kann man als katholische denn überhaupt evangelisch heiraten? Ist das dann nicht immer ´ne ökumenische Hochzeit. Und dann ist doch sowieso die Voraussetzung dafür, dass die kath. Seite verspricht, die Kinder auch im katholischen Glauben zu erziehen. Meiner Meinung nach müssen/sollen sie sogar katholisch getauft werden!

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Volker_Biallass

Hallo Simone :blink:

Kann man als katholische denn überhaupt evangelisch heiraten?

 

Man kann als Katholik sogar eine ev Pfarrerin heiraten :P

 

Ist das dann nicht immer ´ne ökumenische Hochzeit.

 

Nein. Wer das mit der Verwandtschaft verknusen kann, darf sich was aussuchen.

 

Und dann ist doch sowieso die Voraussetzung dafür, dass die kath. Seite verspricht, die Kinder auch im katholischen Glauben zu erziehen. Meiner Meinung nach müssen/sollen sie sogar katholisch getauft werden!

 

Nein. So einen Seelenschacher gibt's nicht ... was sich aber leider noch nicht bis zum letzten Kleriker rumgesprochen hat :blink:

 

Es reicht, wenn du deinen Vorsatz bekundest, deine Kinder selbstverständlich in die rk Kirche zu geleiten. Aber auch, wenn erkennbar ist, dass dem so nicht sein wird (du in ein ev Pfarrhaus einziehst), wird dir der kirchliche Segen noch zuteil.

 

bcnu Volker

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Hallo Volker!

 

Ob man es macht, das ist 2. Sache - mir schon klar. Aber ich meine da gäbs doch sowas…

Und davon abgesehen:

Ich dürfte später niemand, der evangelisch ist, heiraten… :blink:

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getauft ist getauft. "katholisch" getauft oder "evangelisch" ist für "Kirchens" dasselbe - nur für die Lohnsteuerkarte des Täuflings nicht (mal etwas salopp formuliert).

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hallo,

wir haben ökumenisch (mann ev. , ich kath.) geheiratet. unsere kinder sind katholisch. ich würde an deiner stelle auch mit deiner zukünftige vorher klären, von wegen katholische taufe.

was ich aber nicht gut fand, eine nachbarsfamilie hat drei kinder: die ersten beiden (jungs) sind katholisch und das jüngste kind (mädchen) ist evangelisch. wo ist da die logik??

also, du kannst deinem kind taufe, wie du es möchtest.

gruss juvida :blink:

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Seit wann kann man ökumenisch heiraten???

Entweder katholisch oder evangelisch oder ist ökumenisch mittlerweilen schon eine anerkannte Religionsgemeinschaft??

bearbeitet von pinguin
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Seit wann kann man ökumenisch heiraten???

Entweder katholisch oder evangelisch oder ist ökumenisch mittlerweilen schon eine anerkannte Religionsgemeinschaft??

doch, man kann.

 

Wenn Du nicht weißt, was "Ökumene" heißt, kannst Du es nachlesen; hier:

http://www.eo-bamberg.de/eob/opencms/glaub...t/oekumene.html

 

oikoV (oikos) ist das Haus - daher leitet sich das Wort ab.

 

Und hier speziell noch was zum Thema ökumenische Trauung:

 

http://www.diakon-heribert-opp.de/Trauung/oekumene.htm

bearbeitet von Lucia Hünermann
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Gast Ketelhohn

Hier scheint mir dringend ein Hinweis angebracht. Ein Katholik kann nicht gültig – also gar nicht – heiraten, wenn die Trauung nicht nach dem Ritus der Kirche stattfindet – also nach katholischem Ritus, einschließlich des Versprechens, die Kinder anzunehmen, die Gott schenkt, und sie im katholischen Glauben der Kirche zu erziehen – und wenn sie nicht unter Assistenz eines katholischen Priesters stattfindet.

 

Ein protestantischer Pastor mag dabei sein, das ganze kann unter Umständen auch außerhalb eines katholischen Kirchengebäudes stattfinden, doch wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, ist davon auszugehen, daß keine gültige Ehe zustandekommt. Das würde ich mir gründlich überlegen. Dann kann man es nämlich auch gleich beim standesamtlichen Prozedere bewenden lassen.

 

Bei unserer Trauung – meine Frau ist ja orthodox – war auch ein orthodoxer Priester anwesend. Er hat uns nach der katholischen Trauung – aber innerhalb derselben Feier – gemäß orthodoxem Brauch gesegnet.

 

Lucia, die Oikoumenh hat mit dem „Haus“ (der griechischen oikoV) nur sehr entfernt zu tun, und zwar allein etymologisch. H gh h oikoumenh meint „die bewohnte Erde“; das Wort ist Partizip zu oikew („wohnen“, „hausen“).

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...... Dann kann man es nämlich auch gleich beim standesamtlichen Prozedere bewenden lassen. ........

Nur durch dieses "Prozedere" kommt man in den Genuß der gem. BGB festgeschriebenen familiären Rechte. Mit der alleinigen kirchlichen Eheschließlung kann man nicht einmal eine "Blumentopf gewinnen".

bearbeitet von pedrino
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Hallo,

 

um nochmal das zu unterstreichen, was Robert gesagt hat: Es gibt keine ökumenische Trauung.

Entweder man heiratet katholisch - dann ist der evangelische Pastor oder Vikar Beisitzer, oder man heiratet evangelisch - dann ist der katholische Geistliche eben Beisitzender. M.W. wird allerdings der vor dem evangelischen Pastor ausgedrückte Ehekonsens im Beisein eines katholischen Geistlichen von der katholischen Kirche anerkannt.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Danke für die klaren Worte!

 

Und ich weiß schon, was man landläufig unter Ökumene verstehen kann oder aber verstehen will. (nur nebenbei bemerkt)!

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Ein Katholik kann nicht gültig – also gar nicht – heiraten, wenn die Trauung nicht nach dem Ritus der Kirche stattfindet

interessantes Statement. Aber wie möchtest Du erreichen, daß sich die Kirche Deiner Meinung anschließt? Noch ist die Kirche anderer Auffassung als Du ...

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"Nach evangelischer Auffassung wird die Ehe auf dem Standesamt geschlossen.

Nach katholischem Verständnis genügt dies nicht zur Gültigkeit, es sei denn, die Befreiung von der "Formpflicht" ist eingeholt worden.

Beiden Kirchen ist es sehr wichtig, daß am Anfang einer christlichen Ehe eine kirchliche Trauung steht.

Die Trauung erfolgt in der Regel nach der Ordnung der Kirche, in der nach der Entscheidung des Paares die kirchliche Trauung stattfindet.

Wenn Sie sich aus ernsthaften Gründen nicht für eine Trauung nach katholischem Ritus entscheiden können, ist für Sie als katholischer Partner die Befreiung ("Dispens") von der katholischen Eheschließungsform ("Formpflicht") möglich. Nach erteilter Dispens kann die Ehe auch in der evangelischen Kirche (mit oder ohne Beteiligung eines katholischen Geistlichen) geschlossen werden.

 

Demnach sind folgende Formen einer katholischen Trauung möglich:

 

katholische Trauung

Trauung nach katholischem Ritus unter Beteiligung einer evangelischen Pfarrerin / eines evangelischen Pfarrers

evangelische Trauung

 

Nach Befreiung von der "Formpflicht":

 

Trauung nach evangelischem Ritus unter Beteiligung eines katholischen Geistlichen

nur standesamtliche Trauung"

 

Quelle

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Gast Ketelhohn

Die Quelle ist mit dem CJC kaum zu vereinbaren. Ich kann mir heute und in Deutschland kaum eine Situation vorstellen, nach der gemäß CJC, can. 1127 § 2, die Dispens von der Anforderung der kanonischen Eheschließungsform möglich wäre. Denn wo bestünden hier »erhebliche Schwierigkeiten« (graves difficultates), katholisch zu heiraten? Die Schwierigkeit liegt doch wohl allenfalls im Widerstand des nicht-katholischen Teils eines Brautpaars. Dann aber ist womöglich der Gatte der falsche, nicht die Kirche.

 

Die folgende Formulierung deiner Quelle halte ich übrigen für reinen Hohn:

 

»…Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?«

bearbeitet von Ketelhohn
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Hallo Robert,

 

die Dispens von der Formpflicht ist in Deutschland sehr häufig - sie wird ja immer für das Modell "Trauung durch evangelischen Pfarrer mit/ohne Beteiligung des katholischen Priesters" benötigt (fälschlich "ökumenische" Trauung genannt).

 

Meines Wisssens gibt bei den Diözesen keine Unterschiede (mein Beispiel stammt ja aus der offiziellen Website der Erzdiözese München und Freising).

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Nachtrag:

 

Dieser Dispens von der Formpflicht wurde 1970 mit dem Motuproprio "Matrimonia Mixta" ermöglicht. Vorher war nur katholische Trauung mit Verpflichtung zu katholischer Taufe der Kinder (bei Strafe der Exkommunikation) möglich.

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Vorher

Allerdings auch erst seit dem Konzil von Trient. Vor dem Tridentinum gab es die Formpflicht nicht.

 

"Die Formpflicht, d.h. die Pflicht, die Ehe vor einem katholischen Geistlichen und zwei Zeugen einzugehen, besteht seit dem Konzil von Trient. Dem liegt jedoch eine lange Entwicklungsgeschichte voraus.

 

Da es stets unbestritten war, daß sich die Brautleute selbst die Ehe erklärten, gab es, trotz anderslautender kirchenrechtlicher Bestimmungen, zahlreiche Ehen und oft auch Doppelehen, die den Priestern nicht bekannt waren. Erst mit dem Dekret „Tametsi“ führt das Konzil von Trient die Formpflicht ein. [...]

 

Mit dem Dekret „Tametsi“ verlangt das Konzil von Trient die Beachtung der Formpflicht für die Ehe. Da sich dies in den protestantischen Ländern nicht durchsetzen ließ und man gleichzeit alle dort geschlossenen Ehen nicht für ungültig erklären wollte, mußte zwangsläufig eine nach Ländern getrennte unterschiedliche Vorgehensweise gefunden werden.

 

In manchen Teilen Deutschlands führte dies zu unüberschaubaren Rechtssituationen, sodaß im einen Ort Formpflicht bestand und im anderen nicht. Für die konfessionsverschiedenen Ehen bildet dieser Umstand jedoch kein praktisches Problem, da sich immer ein nicht-tridentinischer Ort findet. Dennoch blieb dieser Zustand auf Dauer unhaltbar.

 

1741 befreit Papst Benedikt XIV. alle gemischten und nichtkatholischen Ehen von der Formpflicht. Dieser Zustand wird bis 1917 beibehalten. Von diesem Zeitpunkt an unterliegen alle Ehen außer den rein nicht-katholischen der Formpflicht."

 

Quelle

 

d. h. die Formpflicht für konfessionsverschiedene Ehen bestand (für Deutschland) von 1562-1741 (aber nur an den Orten, an denen das Tridentinum verkündet war), von 1917-1970 (generell) und seitdem (de facto) nicht mehr.

 

Soweit alles klar? :-)

bearbeitet von Petrus
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Gast Ketelhohn

»Dispens von der Formpflicht ist in Deutschland sehr häufig« (Petrus)

 

Na ja, vor meiner Haustür finde ich auch »sehr häufig« Gehäuftes. Die Häufigkeit der Häuflein ist aber noch kein Gütesiegel.

 

Erstaunlich, daß du in diesem Falle den CJC – ganz gegen deine Gewohnheit, Petrus – in weitem Bogen umgehst. Lies doch einfach mal can. 1127 – nebst den übrigen einschlägigen cann. davor.

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Für Kohlmeise (und wen es sonst noch interessiert):

 

Wenn Robert "CJC" schreibt, dann meint er den "Codex Iuris Canonici" - also das Kirchenrecht. Den Cocex gibt es - mit Suchfunktion (lat. und deutsch) hier:

 

http://www.codex-iuris-canonici.de/

 

An die alten Forumshasen: Nehmt mit Euren Kabbeleien bitte auch ein Bißchen Rücksicht auf unsere Neulinge! Die solltet Ihr nicht gleich mit der geballten Wucht Eurer lateinischen Paragraphenkompetenz erschlagen!

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Erstaunlich, daß du in diesem Falle den CJC – ganz gegen deine Gewohnheit, Petrus – in weitem Bogen umgehst.

Mir ging es - in diesem Thread, an dessen Anfang eine praktische Frage stand - lediglich darum, die gegenwärtige Praxis der Kirche aufzuzeigen und auch ein bißchen die Geschichte, weil ich meine, daß man mit Kenntnis der Geschichte manchmal den gegenwärtigen Zustand besser verstehen kann.

 

Ob jetzt die Kirche die richtigen Konsequenzen aus ihren Gesetzestexten zieht oder nicht, ist hier nicht mein Thema.

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P. S. an Robert Ketelhohn:

 

Wenn Du magst, mach' doch (vielleicht am besten in den GG) einen Thread auf zum Thema Christliche Trauung, Eherecht, was sagt der CIC, etc. ...

 

Also zu dem Thema, das Du hier angesprochen hast.

 

Ich finde das Gespräch darüber durchaus interessant (und hoffe, daß ich was dazu beitragen kann); ich wollte nur diesen Thread hier nicht überfrachten oder in eine andere Richtung lenken.

 

Liebe Grüße, Peter :-)

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